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.. wie war denn das?
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FAQ:
Der Alte
Aus gegebenem Anlass, der neue.
Ich krieg hier schon wieder die Krise mit widersprüchlichen Infos im Intarwebz.
Folgendes: HDMI Standard, wieviel GBit/s unterstützt jetz der gebräuchliche HDMI, single TMDS Link, maximal für Übertragungen bis 1080i?
Und wieviel GBit/s schafft ein HDMI High Speed Kabel maximal?
Klar steht das alles bei Wikipedia.. auf der deutschen steht z.B. 8,16GBit/s, auf der englischen steht was bei 10,2..
/e:
Glaub ne übrig gebliebene Frage aus dem vorherigen gabs nich.. letzte Seite war irgendwas mit Penen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ]Maestro[ am 24.10.2011 10:37]
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Haben Internet- und Mobilfunkanbieter festgelegte "Vertragsstrafen" für Leute, die vor Ende der MVLZ aus dem Vertrag wollen? Oder geben die da auf Biegen und Brechen nicht nach und bestehen auf die 24 Monate?
Bevor ich da jetzt irgendwo anrufe oder mich durch AGBs wühle wollte ich einfach mal nachfragen, ob es Erfahrungswerte hier im Forum gibt.
Hinweis: Momentan möchte ich keinen Vertrag auf die Art loswerden, sondern mich nur im Voraus informieren, ob es da irgendeine Hintertür gibt, um die 24 Monate nicht absitzen zu müssen. Selbstverständlich legal und wahrscheinlich auch nicht kostenlos.
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Legal war es mal möglich, wenn du in eine Gegend ziehst, in der das Angebot des entsprechenden Anbieters nicht besteht (also Ausland, Arsch der Welt oder so). Manche zeigen sich inzwischen auch da hart, manche sind da aber auch kulant.
Hat mir schon zweimal geholfen
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Ist in dem Fall wohl schlecht, weil ich nach ca. einem Jahr von der Telekom auf einen anderen Anbieter wechseln würde, da würden die wohl etwas mitbekommen.
Wahrscheinlich muss ich die zwei Jahre wohl einfach aussitzen, wenn ich jetzt nochmal was abschließe. :/
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Da es mich gerade persönlich betrifft und ich einen mehr oder weniger überflüssigen Telekom-Vertrag am Backen habe: Bisher konnte ich via Hotline keinerlei belastbare Infos bekommen. Letzlich muss man sich durch die AGBs wühlen.
Achja, ein BGH-Urteil gibt es dazu auch...
/E: Telekom offeriert Sonderkündigungsrecht, falls am neuen Wohnort bereits ein Telekom-Anschluss besteht. Das ist bei mir momentan der Fall.
fakeedit: Andererseits, Multi-WAN Router sind ja gar nicht so teuer...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 24.10.2011 12:12]
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| Zitat von ]Maestro[
Und wieviel GBit/s schafft ein HDMI High Speed Kabel maximal?
Klar steht das alles bei Wikipedia.. auf der deutschen steht z.B. 8,16GBit/s, auf der englischen steht was bei 10,2..
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Das ist beides richtig. TDMS verwendet eine 8b/10b-Codierung. Die Bandbreite inklusive Overhead dieser Codierung beträgt 10,2GBit/s und die nutzbare Bandbreite ohne Overhead 8,16GBit/s.
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Reichen 400ml Tomatensauce für 500g Nudeln?
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Meiner Meinung nach ja, ich mag das aber auch mit relativ wenig Soße.
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| Zitat von Achumani
Reichen 400ml Tomatensauce für 500g Nudeln?
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Würde sagen ja Guten Appetit!
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Danke!
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kommt halt immer drauf an, es gibt so gierige Leute die schütten sich so viel Soße über die Nudeln dass sie drin schwimmen.
Aber für Normale Leute reicht es.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von IceTom am 24.10.2011 19:04]
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| Zitat von Klappfallscheibe
| Zitat von ]Maestro[
Und wieviel GBit/s schafft ein HDMI High Speed Kabel maximal?
Klar steht das alles bei Wikipedia.. auf der deutschen steht z.B. 8,16GBit/s, auf der englischen steht was bei 10,2..
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Das ist beides richtig. TDMS verwendet eine 8b/10b-Codierung. Die Bandbreite inklusive Overhead dieser Codierung beträgt 10,2GBit/s und die nutzbare Bandbreite ohne Overhead 8,16GBit/s.
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ahhh!
danke dir, das macht die sache endlich klar für mich!
dann kann ich mich getrost auf die nutzbare bandbreite beschränken, alles andere würde den rahmen sprengen
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Hallo lieber Erklärbär:
Ich habe eine Word-Datei mit einer gruseligen vorgegebenen Formatierung und möchte gerne andere Überschriften einfügen. Wenn ich ein automatisches Inhaltsverzeichnis erstelle, tauchen aber immer die alten Überschriften, bzw. mein ganzer Text mit auf, weil ich den offensichtlich in die gelöschte Überschrift hineingeschrieben habe.
Nun die Frage: Kann ich sämtliche vorgegebenen Überschriften löschen und meine neu definieren? Ich habe schon versucht über die Textmarken zu gehen und diese zu löschen, aber das scheint auch etwas anderes zu sein.
Vielen Dank
Fishkob
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Formatvorlage ändern?
Btw. Welche Word-Version?
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2007. Bin jetzt aber schon dabei, die ganzen Texte einzeln in eine neue Datei zu kopieren und sämtliche Überschriften neu zu schreiben. Funktioniert bisher ganz gut
Trotzdem Danke für deine Antwort.
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Hahaha, ja so gehts wohl auch
Viel Erfolg noch
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So, jetzt bin ich fertig. Was ein Akt!
Warum kann Word nicht einfach sein
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Sollte die schulische Laufbahn in den Lebenslauf? In meinem Fall wären das halt unspektakulär 4 Jahre Grundschule, 9 Jahre Gymnasium. Ich bin Student, danach kommt also nicht viel. Einerseits ist es halt total uninteressant, andererseits wirkt man ohne wohl so, als wollte man diverse Schulwechsel o.ä. verheimlichen?
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ich hab sie bei mir immer drin.
da ich meinen lebenslauf eh immer nur chronologisch absteigend aufbaue, ist meine schulische laufbahn einfach nur ein paar punkte am ende.
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Sobald du dein Studium abgeschlossen hast und dich auf einen Job bewirbst, ist die Grundschule nicht mehr von Belang. Als Student steht es dir frei.
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Na gut, dann pack ich die Zeile mal noch dazu. Danke.
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wird Eis mit den Jahrhunderten dichter?
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| Zitat von Karlsberg
Ist in dem Fall wohl schlecht, weil ich nach ca. einem Jahr von der Telekom auf einen anderen Anbieter wechseln würde, da würden die wohl etwas mitbekommen.
Wahrscheinlich muss ich die zwei Jahre wohl einfach aussitzen, wenn ich jetzt nochmal was abschließe. :/
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Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Außer durch Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit wirst du im Regelfall nicht aus den Verträgen kommen. Selbst bei Umzug (egal ob Ausland oder an einen unversorgten Ort) kommt man nicht raus und kann nur auf Kulanzen hoffen.
Also ja, bei Neuabschluss musst du in den sauren Apfel beißen und die Laufzeit wieder mitnehmen (oder zu 'nem Anbieter mit weniger Laufzeit).
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| Zitat von IceTom
wird Eis mit den Jahrhunderten dichter?
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Was heißt denn "über die Jahrhunderte"?
Und auf welcher Skala? Unmessbar kleine Größen? 10%?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Geierkind am 25.10.2011 1:57]
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ja in 10 Jahren wird sich da wohl kaum was tun.
danke atani
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Guten Morgen
Kann mir einer erklären, wie eine Laserschutzbrille funktioniert? Im Zusammenhang mit den diversen Laserpointerattacken auf Fluggerät will die Rega nun solche bei den Piloten einsetzen. Mein Verständnis von Physik sagt mir aber, dass Laser auch nur Licht ist und eine Brille die alle Arten von Laser filtert ist ganz einfach eine Sichtblende und das wäre bei einem Piloten irgendwie suboptimal.
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| Zitat von Eddy W
| Zitat von Karlsberg
Ist in dem Fall wohl schlecht, weil ich nach ca. einem Jahr von der Telekom auf einen anderen Anbieter wechseln würde, da würden die wohl etwas mitbekommen.
Wahrscheinlich muss ich die zwei Jahre wohl einfach aussitzen, wenn ich jetzt nochmal was abschließe. :/
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Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Außer durch Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit wirst du im Regelfall nicht aus den Verträgen kommen. Selbst bei Umzug (egal ob Ausland oder an einen unversorgten Ort) kommt man nicht raus und kann nur auf Kulanzen hoffen.
Also ja, bei Neuabschluss musst du in den sauren Apfel beißen und die Laufzeit wieder mitnehmen (oder zu 'nem Anbieter mit weniger Laufzeit).
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Danke für die Info.
Ich werde dann spontan entscheiden, ob ich meinen eigenen Tod vortäusche oder doch noch 2 Jahre Telekom mit 768 kbit ertrage.
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| Zitat von TheRealPlextor
Guten Morgen
Kann mir einer erklären, wie eine Laserschutzbrille funktioniert? Im Zusammenhang mit den diversen Laserpointerattacken auf Fluggerät will die Rega nun solche bei den Piloten einsetzen. Mein Verständnis von Physik sagt mir aber, dass Laser auch nur Licht ist und eine Brille die alle Arten von Laser filtert ist ganz einfach eine Sichtblende und das wäre bei einem Piloten irgendwie suboptimal.
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Nuja, sone Schutzbrille filtert halt bestimmte Wellenlängenbereiche raus. Keine Sichtbehinderungen hast du mit Schutzbrillen gegen UV- und IR-Laser. Sowie du einen farbigen Laser rausfiltern willst (und man müsste ja mal zumindest die gängigen Farben rot und grün rausfiltern), können die Herren im Cockpit diese Farben auch anderweitig nicht mehr wahrnehmen. Instrumentenflieger könnten einfach sagen: "Gut, gucke ich halt nicht mehr aus dem Fenster." Aber bei Rettungsfliegern ist das blöd.
Also ja, glücklich wäre diese Lösung auch nicht.
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So habe ich mir das gedacht. Danke für die Erklärung.
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Thema: Erklärbär ( .. wie war denn das? ) |