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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Futura
[b]
- Sofern beide Partner ein Einkommen beziehen, dann werden diese nach der Heirat in IV/IV eingestuft, richtig?


Ja

 
- Und findet hierzu automatisch eine Meldung statt oder müssen wir das irgendwo eintragen?


automatische Meldung: https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/5555190788 (sollte für die anderen Bundesländer auch gelten)

 
- Und wir beide haben noch beim AG die alten Lohnsteuerkarten liegen (aus 2010 oder so). Müssen die jeweils vom AG angefordert werden und Änderungen dort vermerkt werden? So wie früher, oder ist das nun obsolet?


Die Änderung muss man beim Finanzamt beantragen. Wenn vorhanden, kannst du soweit ich mich erinnere das auch übers ElSter-Online-Portal machen, da haben hier andere aber mehr Ahnung als ich Augenzwinkern

 
- Wenn wir nun III/V haben wollen, welches Formular nimmt man da genau? Dieses hier:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=16F6F02585547D0FB80E ?



Der Link funktioniert bei mir wegen der Session-ID nicht, der Antrag müsste aber "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" heißen.

 
- Verstehe ich das richtig, das Mutterschaftsgeld (also der Anteil vom AG und von der KK) steuerfrei ist, aber der dem Steuerprogressionsvorbehalt untersteht? Sprich muss dann nachlagernd versteuert werden?



1. Ja, das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, untersteht aber dem Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 1 d) iVm § 32b Abs. 1 Nr. 1 b)/c) EStG). Für das Elterngeld gilt dies ebenso (§ 3 Nr. 67 iVm § 32b Abs. 1 Nr. 1 j) EStG).

2. Ich weiß nicht, was du mit "nachlagernd versteuert" meinst. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass etwas zwar steuerfrei ist, das heißt nicht in deine steuerliche Bemssungsgrundlage (=zu versteuerndes Einkommen/zvE) einfließt, der darauf anzuwendende Steuersatz allerdings nicht auf Basis deines zvE berechnet wird (wie üblich), sondern auf Basis von zvE + Einkünfte unter Progressionsvorbehalt.
Du bezahlst auf Mutterschaftsgeld/Elterngeld also keine Steuern, du bezahlst nur auf deine restlichen Einkünfte mehr Steuern (es sei denn, du hängst schon in den 42%).

 
Deutschland ist da echt viel zu kompliziert Wütend

DANKE!



Finde ich persönlcih gut, gibt mir eine recht solide Jobsicherheit Augenzwinkern Praise the Finanzministerium for the Jahressteuergesetze Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 01.03.2014 11:11]
01.03.2014 11:10:14  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Weil ja häufig Fragen danach aufkommen:

http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/alle-steuerzahler/1225-ohne-ausgaben-die-steuer-mindern
01.03.2014 11:11:50  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Bor Erschrocken

Danke
01.03.2014 11:27:59  Zum letzten Beitrag
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HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
Auch mal alle Pauschalen reingeknallt, mal gucken, was die davon halten. Und mal gucken, ob die mich dieses Jahr wieder anrufen und sagen, ich soll mir die ganzen audrucke bei meinen Kleckerbeträgen sparen, das liest eh keiner. peinlich/erstaunt Breites Grinsen Naja, vielleicht lass ich sie diesmal wirklich weg...
01.03.2014 19:18:04  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich habe nun erstmalig meinen Stolz überwunden und die Steuererklärung mit Hilfe eines Programms eingegeben.

Fand ich dann doch eine ziemliche Erleichterung und in Verbindung mit einem ELSTER-Zertifikat ist das quasi auch kein allzu großer organisatorischer Aufwand mehr. Trotz allem Gejammere finde ich, dass die Finanzverwaltung da eine grundsätzlich praktische Lösung geschaffen hat.
02.03.2014 13:33:13  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
...
 
Zitat von Mad_Melone

Ich habe nun erstmalig meinen Stolz überwunden und die Steuererklärung mit Hilfe eines Programms eingegeben.

Fand ich dann doch eine ziemliche Erleichterung und in Verbindung mit einem ELSTER-Zertifikat ist das quasi auch kein allzu großer organisatorischer Aufwand mehr. Trotz allem Gejammere finde ich, dass die Finanzverwaltung da eine grundsätzlich praktische Lösung geschaffen hat.


Ich benutze jetzt seit 2006 Wiso-Steuer und finde es deutlich einfacher als die Elster-Formulare. Seit zwei oder drei Jahren hab ich auch das Elster-Zertifikats-Dingens und gebe daher nur noch elektronisch ab.
Kein Papierkrieg und die Berechnungen von Wiso stimmen fast immer mit denen des FA überein.
Da ich auch fast immer die gleichen Belege habe, ist die jährliche Steuererklärung eine Sache von 15 Minuten.
04.03.2014 17:58:44  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit2
Kann ich den Feuerwehreinsatz zur Wespennestentfernung von der Steuer absetzen? peinlich/erstaunt
04.03.2014 18:03:58  Zum letzten Beitrag
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nobody

nobody
Doofe Frage, bei deren Gelegenheit mich ich eh mal als Steuer-Newbie oute (heißt: ich komm jetzt öfter!):

Kann ich WISO Steuer 2014 auch für die Steuererklärung 2011 und 2012 benutzen? verwirrt "Subtitel" ist ja "für das Steuerjahr 2013". Wenn ja, dann kaufe ich mir das nachher mal...

Und habe ich das überhaupt richtig verstanden, dass es Sinn macht, für die Jahre des Masterstudiums noch nachträglich eine Steuererklärung einzureichen? Ich habe im November 2013 angefangen Steuerpflichtig zu arbeiten, vorher immer nur 400 ¤ Jobs; Studiert in Niedersachsen, d.h. fleißig Studiengebühren bezahlt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von nobody am 04.03.2014 18:34]
04.03.2014 18:33:58  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Tobit

Kann ich den Feuerwehreinsatz zur Wespennestentfernung von der Steuer absetzen? peinlich/erstaunt



Vielleicht als Handwerkerleistung? (§35a Abs. 3 EStG)
04.03.2014 20:00:17  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit2
In die Richtung ging die Überlegung, ja.
Gilt da das Jahr in dem die Leistung erbracht worden ist oder das Rechnungsjahr? Die haben jetzt sieben Monate für die Rechnung gebraucht.
04.03.2014 20:08:26  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
In dem Jahr, in dem du bezahlst, vgl 11 Absatz 2 estg
04.03.2014 21:24:24  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
 
Zitat von nobody

Kann ich WISO Steuer 2014 auch für die Steuererklärung 2011 und 2012 benutzen? verwirrt "Subtitel" ist ja "für das Steuerjahr 2013".


Theoretisch sollte man das nutzen können. Das Programm nutzt halt die aktuelle Gesetzeslage, unter Umständen kommt das FA halt zu einem anderen Ergebnis.
Da ich es seit 2006 nutze, aber nie rückwirkend die Steuer gemacht habe, kann ich dazu keine Asukunft geben, ob Wiso "ältere" Jahre blockt.
Sollte es nicht gehen, kurze PM. Augenzwinkern
04.03.2014 21:33:05  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von nobody


Und habe ich das überhaupt richtig verstanden, dass es Sinn macht, für die Jahre des Masterstudiums noch nachträglich eine Steuererklärung einzureichen? Ich habe im November 2013 angefangen Steuerpflichtig zu arbeiten, vorher immer nur 400 ¤ Jobs; Studiert in Niedersachsen, d.h. fleißig Studiengebühren bezahlt.


Grad wenig Zeit und nur Handy: schau mal Seite 8 und das verlinkten BMF-Schreiben. Geht als Werbungskosten quasi nur, wenn kein Erststudium.
04.03.2014 21:40:59  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Eh, ich versuche mich grad an Elster online.

2012 hatte ich zwei Jobs; Das erste halbe Jahr als Hiwi und dann ab Oktober als Doktorand. Ich habe also zwei Lohnsteuerbescheide, einen für Jan-Sept und einen für Okt-Dez.

Wo finde ich die Freibeträge, unter denen keine Lohnsteuer zu zahlen ist? Also es gibt doch einen Freibetrag, der, sofern mein Bruttogehalt den nicht übersteigt, mich von der Lohnsteuerpflicht befreit. Oder? Wenn ich da knapp drüber sein sollte, sollte ich versuchen, das durch Werbungskosten zu drücken?

/e: Der brutto-netto Rechner hier sagt für meinen Fall (einfach addierte Bruttoarbeitslöhne), dass ich keine Lohnsteuer zahlen muss: http://www.swisslife-select.de/de/home/service/online-rechner/brutto-netto-rechner.html

Es sind unter 10k. Kommt das hin?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 09.03.2014 13:23]
09.03.2014 13:20:03  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Du müsstest 2 eTin Bescheide bekommen haben, diese Daten gibst du in Elster ein und die üblichen Daten. Dann siehste am Ende, was und wieviel zu zurückbekommst!
09.03.2014 13:23:00  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von Futura

Du müsstest 2 eTin Bescheide bekommen haben, diese Daten gibst du in Elster ein und die üblichen Daten. Dann siehste am Ende, was und wieviel zu zurückbekommst!


Ich habe eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Nach einer eTIN habe ich vergeblich gesucht, da ist nur eine Identifikationsnummer drauf...
09.03.2014 13:24:34  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Ups, das ist ja nur die Nummer, hab mich vertan! Du müsstest aber für jeden Job eine Bescheinigung bekommen haben!
09.03.2014 13:28:56  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Ja, ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen, wie gesagt.

Ich tippe einfach mal die Bruttolöhne ein, wie du gesagt hast.

"Aufwendungen für Arbeitsmittel" sind die ganz normalen Werbungskosten, oder? Muss ich für alles die Quittung einscannen oder erstmal abwarten, ob das Finanzamt danach fragt?

Das ist so ein Wust. Wehe, da kommt nachher nichts bei rum. Wütend
09.03.2014 13:41:23  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Arbeitsmittel sind pauschal 100¤ oder nach Beleg!
Aber gib doch erstmal alle deine Daten rein und lasse es berechnen, das sollte ja fast schon ausreichen! Du musst halt die Wegstrecke eingeben zum Arbeitgeber!
09.03.2014 13:48:27  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Fahrtkosten oder so habe ich keine.

Es kommen halt noch ein paar Euro aus freiberuflicher Tätigkeit bei mir dazu, das verkompliziert die Sache nochmal. Aber ich stelle mich jetzt erstmal dumm.
09.03.2014 13:51:42  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Args...wieviel km hast du es von daheim zur Uni? Den Wert trägste da mit 230 Tagen ein (für ein Jahr bei Vollzeit). Man bekommt eh nur 0,30¤/km, egal ob du läufts oder mit dem Panzer dort hinfährst!
09.03.2014 13:53:21  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
900m. Breites Grinsen

Hat am Ende nichts geändert. Ich habe es mir jetzt mal berechnen lassen; zu versteuern nach dem Grundtarif: 9.181 = 171 Euro Steuern. Komisch. Laut der allg. Monatslohnsteuertabelle muss man erst ab 900 Euro/Monat Brutto Lohnsteuer zahlen. Aber das scheint ja nur eine grobe Schätzung zu sein.

Danke für die Hilfe!
09.03.2014 14:02:26  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Oli

Wo finde ich die Freibeträge, unter denen keine Lohnsteuer zu zahlen ist? Also es gibt doch einen Freibetrag, der, sofern mein Bruttogehalt den nicht übersteigt, mich von der Lohnsteuerpflicht befreit. Oder?



Nein, so etwas gibt es nicht. Jedenfalls nicht so wie du es meinst.
Der Lohnsteuereinbehalt ist Sache des Arbeitgebers. Ob von deinem Gehalt Lohnsteuer einbehalten worden ist, siehst du anhand deiner Lohnsteuerbescheinigung(en).

Diese Lohnsteuer kann dann auf deine persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet werden, wodurch es zu Erstattungen/Nachzahlungen kommen kann.

Da du auch freiberufliche Einkünfte etc. hast, empfehle ich dir dringend, zu einem Steuerberater etc. zu gehen, auch da hier grds. nur fiktive (bzw. allgemeine) Sachverhalte besprochen werden sollten, da die meisten hier nicht zur Steuerberatung befugt sind.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 09.03.2014 14:11]
09.03.2014 14:05:08  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Meine freiberuflichen Arbeiten liegen so deutlich unter dem Freibetrag von 8k (ca.), dass ein Steuerberater wohl teurer wäre als das, was ich damit verdiene.

Relevant wird das sowieso erst 2013. Da habe ich ganz normal, voll verdient und dazu kommt ein bisschen freiberufliche Tätigkeit, für die ich wohl was nachzahlen muss.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 09.03.2014 14:14]
09.03.2014 14:12:48  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Oli

Meine freiberuflichen Arbeiten liegen so deutlich unter dem Freibetrag von 8k (ca.)



Auch für deine Freiberuflichen Einkünfte gibt es keinen Freibetrag, genauso wenig wie für die Geschichte oben mit der Lohnsteuer Augenzwinkern

Diesen genannten Freibetrag gibt's lediglich für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, also vereinfacht gesagt, für die Summe aus deinen gesamten Einkünften.

Das ist ein gewaltiger Unterschied...

//

Das heißt weiterhin, wenn jemand Gehaltseinkünfte hat und darüber hinaus noch freiberufliche Einkünfte, wird daraus in aller Regel eine Nachzahlung resultieren, da der o.g. Grundfreibetrag ja im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird und im Ergebnis werden dann über die Einkommensteuer die freiberuflichen Einkünfte voll versteuert. (stark vereinfacht, soweit keine besonderen Kosten vorliegen)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 09.03.2014 14:34]
09.03.2014 14:28:36  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Jaja, habe ich ja verstanden, wie oben gesagt. Trotzdem würde sich ein Steuerberater nicht lohnen. Das sind niedrige dreistellige Beträge pro Jahr. Ansonsten verdiene ich ganz normal.
09.03.2014 14:34:41  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
So, um das mal ein bisschen auseinanderzunehmen:

I. Einkünfte
In dem Beispiel hast du verschiedene Einkunftsquellen, die jeweils in Einkunftsarten zusammengefasst werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG. Anhand der weiteren Absätze des § 2 EStG kannst du auch das folgende nachvollziehen:


Dies sind in deinem Beispiel:

1. Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit

Hierunter fallen die zwei Tätigkeiten an der Uni, für die der Arbeitgeber (=Uni) ggfs. Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat. Wenn ich raten müsste, dann hat er das aber nur für die Doktoranden-Stelle ab Oktober getan.

Lohnsteuer ist vereinfacht gesagt eine monatliche Vorauszahlung auf deine endgültige Einkommensteuer, die dir automatisch vom Lohn abgezogen wird. Aus diesem Grund kann man dort auch verschiedene Dinge eintragen lassen, die für dich eher (noch) nicht relevant sind, aber dafür sorgen sollen, dass die Summe der monatlichen Lohnsteuerzahlungen am Ende recht genau der Einkommensteuerschuld entsprechen, zB Kinderfreibeträge).

Diese Lohnsteuerbescheinigungen sind in Elster einzutragen.

Du kannst hier alles ansetzen, was du an Aufwand im Zusammenhang mit den Tätigkeiten hattest, zB auch die schon genannte Entfernungspauschale, aber auch alle Bücher oder weitere Arbeitsmaterialien. Solange du unter 1.000 EUR damit bleibst, kannst du aber automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) EStG in Anspruch nehmen, d.h. bis zu diesem Betrag rentiert es sich nicht, entsprechende Belege einzureichen.

Falls du Werbungskosten ansetzt, dann kann die Entfernungspauschale nicht mit 230 Tagen angesetzt werden, sondern nur anteilig für Januar bis Juni und Oktober bis Dezember, d.h. mit 230 Tagen * 9 / 12.

2. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Im Falle von Selbstständigkeit kann auch kein Arbeitgeber einen Steuerabzug vornehmen, d.h. die in diesem Zusammenhang erzielten Einnahmen sind auch in ELSTER angeben (Anlage S).

Hier kann man aber auch Betriebsausgaben ansetzen. Hiervon würde ich ausführlich Gebrauch machen. Leider weiß ich nicht, welche selbstständige Tätigkeit im Beispiel ausgeführt werden soll, aber lass einfach deine Phantasie spielen: Fahrten zum Kunden, anteilige Telefonkosten, Büromaterial, Arbeitsmaterial, Arbeitszimmer,....

3. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Was häufig vergessen wird, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind zwar grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer abgegolten, aber vielleicht ist man bei 2 Banken, hat seinen Freistellungsauftrag falsch eingetragen, keine KiSt-Pflicht angegeben oder sonstwas. Also quasi immer dann, falls man Kapitalertragsteuer gezahlt hat, ohne wirklich viele (>800 EUR) Kapitalerträge erzielt zu haben. Falls dies der Fall ist, die Jahressteuerbescheinigungen der Banken nehmen und in Anlage KAP eintackern.

Dann auch bitte immer das Kreuz setzen bei "Ich beantrage die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge". Dies sorgt dafür, dass - falls man zwar Kapitalertragsteuer zahlen muss, der Steuersatz aber unter 25% liegt - die Kapitalerträge mit dem geringeren persönlichen Steuersatz und nicht dem 25%igen besonderen Steuersatz besteuert werden.

II. Summe der Einkünfte

Anschließend werden alle Einkünfte (außer Kapitalvermögen) zusammengezählt.

III. Sonderausgaben

Was in deinem Beispiel noch gar nicht zu Sprache kam, war die Möglichkeit von Sonderausgaben, zB für das Erststudium (bei Zweitstudium bzw. Erststudium nach Ausbildung checken, ob nicht Werbungskosten geltend gemacht werden können).

Hierunter würden dann auch Dinge wie Verpflegungsmehraufwand, Bücher, aber auch Versicherungen etc fallen. Ich kürze das hier ab, da nicht klar ist, ob du das in deinem Beispiel berücksichtigen willst, Idee ist denke ich klar.

Um Arbeit zu sparen würde ich hier immer nur Dinge eintragen, wenn ich noch nicht bereits auf Steuern von EUR 0,00 bin, ansonsten ist es den Aufwand nicht wert (vgl. Vorgehen bei Werbungskosten zu nichtselbständiger Arbeit unter 1.000 EUR). D.h. ELSTER erstmal ohne Sonderausgaben ausfüllen und nur berücksichtigen, wenn ELSTER Steuer berechnet.

IV. zvE und Steuersatz

Wenn jetzt die Sonderausgaben abgezogen wurden, hast du dein "zu versteuerndes Einkommen (zvE). Auf dieses wird dein persönlicher Steuersatz angewendet, der sich aus § 32a Abs. 1 EStG ergibt. Hier siehst du auch den Grundfreibetrag, d.h. der Betrag, bis zu dem man keine Steuern bezahlen muss. In 2013 waren dies aber nicht 8.354 EUR, sondern 8.130 EUR.
==

Das war jetzt viel, bei Fragen immer gerne fragen!
09.03.2014 16:55:46  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
...
Wow, du bist ein Engel. Ich habe das Zeugs für 2012 zwar schon abgeschickt, aber ich denke, da bekomme ich eh fast alles wieder.

Das mit den Sonderausgaben muss ich mir mal genau ansehen, danke für den Hinweis.

Übrigens, ich habe das generelle System schon verstanden. Nur in den Details, Werbungskosten, Kirchenaustritt mitten im Jahr, unterschiedliche Jobs, Anhänge etc., da hapert es noch.

Wir werden sehen.
09.03.2014 17:09:26  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
So, du hast mich ja dazu aufgefordert, weiter zu fragen. Breites Grinsen

Da ich, wie gesagt, nicht sonderlich viel aus meinem freiberuflichen Kram verdiene, komme ich da leicht auf negative Gewinne, wenn ich meinen Rechner, das Arbeitszimmer, Fahrten zu Kunden und so weiter als Werbungskosten/"betriebliche Kosten" angebe. (Es geht um Software Entwicklung und IT Beratung) Davor schrecke ich ein bisschen zurück, weil ich mir einbilde, dass das FInanzamt dann eher aufmerksam wird und detaillierte Belege verlangt. (Die ich natürlich habe, aber den Aufwand die zusammenzustellen, besonders mit Grundriss der Wohnung etc.pp., ist doch etwas nervig)

Daher zwei Fragen:

1. Da ich in Anlage S nur Gewinn angeben kann: Ich mache meine eigene Einnahmen/Ausgaben Rechnung und die Differenz trage ich da im Feld Gewinn ein? Ansonsten warte ich, bis das FA sich meldet und weitere NAchweise sehen will?
2. WENN ich da einen negativen Wert angebe, wird das mit meinen Einkünften verrechnet, die ich aus dem Lohnsteuerpflichtigen Job erzielt habe? In dem Fall könnte ich ja mein zu versteuerndes Einkommen damit drücken. (Würde ich eigentlich sehr, sehr ungerne tun. Das hat so einen trickserischen Beigeschmack)

Gruß und Danke!

/e: Frage 2 habe ich mir durch clevers googlen selbst beantworten können: [1]
Frage 1 dürfte hiermit geklärt sein [2]

Außerdem habe ich rausgefunden, dass für meine geringfügige freiberufliche Tätigkeit wohl kein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann [3] und eine Arbeitsecke sowieso nicht [4]. traurig

[1] http://www.steuerncheck.net/negative-einkuenfte/
[2] http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12592.xhtml?currentModule=home
[3] http://www.steuerncheck.net/arbeitszimmer-von-der-steuer-absetzen-notwendigkeit-muss-gegeben-sein/
[4] http://www.steuerncheck.net/bga-werbungskosten-arbeitsecke-ist-kein-arbeitszimmer/
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 10.03.2014 9:14]
10.03.2014 8:53:38  Zum letzten Beitrag
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mformkles

AUP mformkles 17.01.2016
Welche Steuersoftware wird hier empfohlen?
10.03.2014 9:34:58  Zum letzten Beitrag
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