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oh sorry, überlesen
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Mal eine positive Rückmeldung:
Habe 5.000 ¤ zurückbekommen Es wurde quasi alles anerkannt die einzige Kürzung gab es im Bereich des "Klingelbeutels", der mir im Begleittext zwar komplett verweigert wurde (auch zurecht), in der Berechnung wurden aber nur 20 Euro von 50 Euro rausgestrichen, d.h. 30 Euro sind dringeblieben als Sonderausgaben
Das heißt, dass ich da wohl jedes Jahr so machen werde
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Glückwunsch zur Rückzahlung!
Genau richig gepusht.
Mein Bruder hat letzten Sommer drei Monate als sog. Ferienhelfer in einer Fabrik gearbeitet.
Er war damals, und ist auch heute noch, Student ohne weitere Einkünfte.
Jetzt will er seine Steuererklärung machen um die abgezogene LSt. zurück zu erhalten.
Vatern hat keinen Nerv dazu, also fragt er mich.
Ich habe keine Zeit, also frage ich das pOT.
Gibt es da einen unkomplizierten Weg das möglichst fix zu machen und auch noch eventuelle Tricks?
Kurze Erklärung oder ein seriöser Link, den ich ihm um die Ohren werfen kann reichen auch.
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| Zitat von mavchen
Jeder der hier ernsthaft antwortet, macht sich strafbar und könnte abgemahnt werden.
Reale Fälle dürfen nur von einem Steuerberater beraten werden.
Würdest du den ganzen Fall theoretisch formulieren, wäre die Sache etwas anders .
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| Zitat von Mad_Melone
Mal eine positive Rückmeldung:
Habe 5.000 ¤ zurückbekommen Es wurde quasi alles anerkannt die einzige Kürzung gab es im Bereich des "Klingelbeutels", der mir im Begleittext zwar komplett verweigert wurde (auch zurecht), in der Berechnung wurden aber nur 20 Euro von 50 Euro rausgestrichen, d.h. 30 Euro sind dringeblieben als Sonderausgaben
Das heißt, dass ich da wohl jedes Jahr so machen werde
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Wie darf man das verstehen? Hast du 1¤ pro Kirchgang am Sonntag als Spende angegeben?
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| Zitat von Fersoltil
| Zitat von mavchen
Jeder der hier ernsthaft antwortet, macht sich strafbar und könnte abgemahnt werden.
Reale Fälle dürfen nur von einem Steuerberater beraten werden.
Würdest du den ganzen Fall theoretisch formulieren, wäre die Sache etwas anders .
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a) Das
b) Ich bin Steuerberater
Siehe deswegen auch meinen Disclaimer.
| Zitat von Netforce
Jetzt will er seine Steuererklärung machen um die abgezogene LSt. zurück zu erhalten.
Vatern hat keinen Nerv dazu, also fragt er mich.
Ich habe keine Zeit, also frage ich das pOT.
Gibt es da einen unkomplizierten Weg das möglichst fix zu machen und auch noch eventuelle Tricks?
Kurze Erklärung oder ein seriöser Link, den ich ihm um die Ohren werfen kann reichen auch.
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Ohne auf den Fall einzugehen ist der wohl einfachste Weg in einem - wie hier geschildert - wohl recht einfachen Fall mit ELSTER Formular.
Es hat zwar keinen Abfragemodus, stellt aber alle Formulare zur Verfügung.
In einem Fall, in dem ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Angestelltentätigkeit, vorliegen, muss man nur die Stammdaten auf dem Mantelbogen ausfüllen sowie die Lohnsteuererklärung 1:1 in der Anlage N abtippen.
ELSTER nimmt dann einige Eintragungen auch schon automatisch vor, zB wenn vom Lohn Versicherungsbeiträge einbehalten wurden.
Die Software selber ist von der Finanzverwaltung selber, ich denke, dass man der vertrauen kann
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| Zitat von Fersoltil
| Zitat von mavchen
Jeder der hier ernsthaft antwortet, macht sich strafbar und könnte abgemahnt werden.
Reale Fälle dürfen nur von einem Steuerberater beraten werden.
Würdest du den ganzen Fall theoretisch formulieren, wäre die Sache etwas anders .
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Wo soll das eigentlich stehen? Ich finde im Steuerberatungsgesetz nur Klauseln für das geschäftsmäßige Beraten.
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| Zitat von Tobit
| Zitat von Mad_Melone
Mal eine positive Rückmeldung:
Habe 5.000 ¤ zurückbekommen Es wurde quasi alles anerkannt die einzige Kürzung gab es im Bereich des "Klingelbeutels", der mir im Begleittext zwar komplett verweigert wurde (auch zurecht), in der Berechnung wurden aber nur 20 Euro von 50 Euro rausgestrichen, d.h. 30 Euro sind dringeblieben als Sonderausgaben
Das heißt, dass ich da wohl jedes Jahr so machen werde
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Wie darf man das verstehen? Hast du 1¤ pro Kirchgang am Sonntag als Spende angegeben?
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Ich hab bei den Spenden einmal die Spende für den Sportverein (mit Beleg) und einem "Klingelbeutel Kirche (ohne Beleg)" angegeben. Es gibt nicht wirklich eine Rechtsgrundlage für den Abzug, da für einen Abzug explizit ein Nachweis gefordert wird. Ist aber eine ganz nette Möglichkeit herauszufinden, ob die eigene Steuerbescheinigung geprüft wird oder nicht.
Und ich dachte mir, für die ganze Kirchensteuer die ich zahle, kann ich das ja auch versuchen. Habe aber jetzt nicht auf Kirchgänge gerechnet (sonst wäre ich bei 0 Euro rausgekommen ), sodern einfach pauschal. Habe mich aber an 1¤/Sonntagsgottesdienst orientiert.
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| Zitat von Mad_Melone
Ohne auf den Fall einzugehen ist der wohl einfachste Weg in einem - wie hier geschildert - wohl recht einfachen Fall mit ELSTER Formular.
Es hat zwar keinen Abfragemodus, stellt aber alle Formulare zur Verfügung.
In einem Fall, in dem ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Angestelltentätigkeit, vorliegen, muss man nur die Stammdaten auf dem Mantelbogen ausfüllen sowie die Lohnsteuererklärung 1:1 in der Anlage N abtippen.
ELSTER nimmt dann einige Eintragungen auch schon automatisch vor, zB wenn vom Lohn Versicherungsbeiträge einbehalten wurden.
Die Software selber ist von der Finanzverwaltung selber, ich denke, dass man der vertrauen kann
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Okay, wenn das wirklich so einfach ist, dass man nur die Daten in das Programm kloppen muss, dann bekommt auch er das hin.
Danke!
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Melone: Glückwunsch
Ich hab da auch mal nen Problem:
Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit Hilfe von Wiso Steuer. In der Vergangenheit war es so, das mir Wiso immer eine Rückzahlung von ca. 200 Euro ausgewiesen hat, ich jedoch tatsächlich ca. 400 Euro zurück bekommen habe.
Mit den letzten beiden Steuererklärungen hat mir Wiso jetzt eine Nachzahlung berechnet (2011: ca. 80¤ Nachzahlung berechnet, ~ 200¤ zurück bekommen), für 2012 wären das ca 560 ¤ Nachzahlung.
So wie es aussieht bzw ich die Zahlen interpretiere, berechnet mir Wiso zu wenig bei den Vorsorgeaufwendungungen.
Großer Posten ist der AG-Anteil, dort steht bei Wiso im Vergleich die "0", ebenso bei den Abzugfähigen Altervorsorgeaufwendungen.
D.h. Wiso rechnet bei mir mit einem höheren, zu versteuerndem Einkommen. Somit stimmt natürlich die ganze Berechnung nicht.
Kann ich irgendwie auf die genannten Zahlen Einfluß nehmen?
/edit: Bevor mir einer kommt, realer Fall und so: Zahlen sind nur grobe Angaben. Mir gehts effektiv nur um die Falschberechnung von Wiso bzw versuche ich den Grund zu verstehen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Krasser]MadMax am 21.04.2013 11:01]
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| Zitat von Mad_Melone
a) Das
b) Ich bin Steuerberater
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Na dann hab ich nichts gesagt
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Hat WISO ein Forum? Weil ansonsten kann dir die Logik wohl nur der Programmierer sagen.
Eventuell mal schauen, ob die Werte für AG/AN-Anteile an Rentenversicherung in die Anlage AV übernommen werden, vielleicht hängt es ja an etwas so trivialem. Bzw. mal checken, ob du die LSt-Bescheinigung komplett eingetragen hast, dh alle Felder, nicht nur die mit dem Einkommen oben.
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Lohnsteuerbescheinigung ist komplett eingtragen, aber vielleicht fehlt da ja schon was, was Wiso benötigt.
AG/AN-Anteile werden wohl in die Formulare mit übernommen, aber scheinbar nicht berechnet.
Ich schau mal, ob Wiso nen Forum hat.
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toll, knapp 1000¤ nachzahlen wegen geldwertem vorteil meines autos... meh
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So, ich hab nochmal verglichen.
In meinem Steuerbescheid für 2011 gibt das FA bei den Altersvorsorgeaufwendungen eine hoe 4-stellige Zahl an. Das entspricht genau der Summe des AG- und AN-Anteils der RV.
In Wiso werden die Beiträge zur RV jedoch nicht berechnet (berücksichtigt), d.h. alle nachfolgenden Berechnungen zur AV sind scheinbar falsch und mein zu versteuerndes Einkommen wird zu hoch angesetzt.
Ob das jetzt ein Fehler in Wiso ist oder ein aktuelle Unklarheit in der Gesetzgebung ist, erschließt sich mir nicht.
Wiso hat zwar nen Forum, in welchem ich zwar kurz gestöbert habe, allerdings gehen die zu sehr ins technische. Da blick ich nicht durch.
Ich bin also genauso schlau wie vorher und hab keine Ahnung, ob jetzt richtig oder falsch berechnet wird.
Frustrierend.
/edit: Lohnsteuerbescheinigung nochmal aus Wiso gelöscht und neu eingegeben. Jetzt kommt statt einer Nachzahlung eine Erstattung bei rum.
Scheinbar hat Wiso da nen Berechnungsfehler drin, wenn man alte Daten übernimmt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Krasser]MadMax am 21.04.2013 14:02]
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Betreff Handwerkerleistungen:
Was darf man denn da alles reinschreiben?
In Wiso kann man nämlich schon aus einer Liste auswählen.
Darf da auch eine Neuanschaffung (bsp. Geschirrspüler) mit rein?
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| Zitat von [Krasser]MadMax
Betreff Handwerkerleistungen:
Was darf man denn da alles reinschreiben?
In Wiso kann man nämlich schon aus einer Liste auswählen.
Darf da auch eine Neuanschaffung (bsp. Geschirrspüler) mit rein?
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Handwerksleistungen sind im Rahmen des § 35a EStG direkt von der Steuerlast abzugsfähig.
Es gibt dazu ausführliche Texte, zB in den Richtlinien oder auch ein paar interessante Urteile, wichtig ist aber insbesondere § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG: Abzug nur von Arbeitskosten.
Das heißt also insbesondere, dass Neuanschaffungen NICHT abzugsfähig sind und wenn wir ehrlich sind: warum sollte der Staat teilweise für einen Geschirrspüler zahlen?
Und wenn der Geschirrspüler in einem Betrieb verwendet wird, dann ist er eh Betriebsausgabe und kann sofort oder über die Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden.
Falls dann mal "echte" Handwerksleistungen anfallen: immer auf getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten bestehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 24.04.2013 8:55]
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von [Krasser]MadMax
Betreff Handwerkerleistungen:
Was darf man denn da alles reinschreiben?
In Wiso kann man nämlich schon aus einer Liste auswählen.
Darf da auch eine Neuanschaffung (bsp. Geschirrspüler) mit rein?
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Handwerksleistungen sind im Rahmen des § 35a EStG direkt von der Steuerlast abzugsfähig.
Es gibt dazu ausführliche Texte, zB in den Richtlinien oder auch ein paar interessante Urteile, wichtig ist aber insbesondere § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG: Abzug nur von Arbeitskosten.
Das heißt also insbesondere, dass Neuanschaffungen NICHT abzugsfähig sind und wenn wir ehrlich sind: warum sollte der Staat teilweise für einen Geschirrspüler zahlen?
Und wenn der Geschirrspüler in einem Betrieb verwendet wird, dann ist er eh Betriebsausgabe und kann sofort oder über die Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden.
Falls dann mal "echte" Handwerksleistungen anfallen: immer auf getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten bestehen.
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Funktioniert das auch im fiktiven Fall, dass man für diese Kosten in Vorleistung gehen muss, danach aber 100% der Summe durch eine Versicherung erstatte bekäme?
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WISO nervt mich grad n bissl...
Grad rief mein FA an und fragte mich, wie hoch nun meine haushaltsnahen Dienstleistungen lt. Betriebskosten waren, weil sowohl ich, als auch meine Freundin 396 ¤ angegeben haben und ihr das etwas hoch vorkommt. Ich sag, dass 396 ¤ die Gesamtkosten sind und wir uns die zu jeweils 50 % teilen, ich hab das auch so in BEIDE Erklärungen rein geschrieben (steht leider nur in den Anlagen).
Die Dame dann mit herzzereißender berliner Schnauze: "Warum schreiben se nicht gleich jeweils die Hälfte rin? In die komischen Zettel da, wat Sie Anlage nennen, kiek ick doch nich rin, dit könn'se sich uch in Zukunft spar'n"
Jetzt wollten die mir nämlich nix weiter berücksichtigen, weil bei meiner Freundin die 396 ¤ schon komplett berücksichtigt wurden. Auch mein Protest, dass das bei ihr doch eh keine Rolle spielt, da sie schon mit dem Pauschbetrag alles zurück bekommt, fruchtete nicht. Erst, als ich mir dann ihren Bescheid nahm und da die 396 ¤ nicht berücksichtigt wurden und in den Erläuterungen auch steht, dass wg. keinerlei Steuervergünstigung nix weiter berücksichtigt wird, lenkte die Dame dann ein und nimmts mit bei mir auf.
Ich hab doch nur alles wahrheitsgemäß angegeben, ich frag mich nur, warum WISO eine prozentuale Splittung zulässt, wenn's beim FA gar nicht ankommt. Freundins Erklärung hab ich dann nämlich per ELSTER geschickt, ich glaub, da stand absolut nix drin, dass nur 50% berücksichtigt werden sollen. Ich hab alles per Post geschickt inkl. der ganzen leidigen Anhänge.
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| Zitat von Netforce
Funktioniert das auch im fiktiven Fall, dass man für diese Kosten in Vorleistung gehen muss, danach aber 100% der Summe durch eine Versicherung erstatte bekäme?
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Hast du dir durch den Smilie selbst beantwortet, oder?
Wenn man einen Aufwand anderweitig erstattet bekommt, dann ist man ja wirtschaftlich nicht belastet.
Frage ist aber nun, ob das Finanzamt einen so genauen Kontenabgleich bei dir vornimmt und die Erstattung durch die Versicherung dem Aufwand aus dem Vorjahr zuordnen kann...
@ HrHuss:
Ich wäre nicht auf WISO sauer, sondern auf die Frau beim Finanzamt, die ihren Job offensichtlich nicht macht.
Es geht jetzt ja alles perfekt aus, da die 396 komplett bei dir berücksichtigt werden und nicht bei deiner Freundin, wo es sich eh nicht auswirken würde.
In Zukunft aber dann einfach Einspruch einlegen, dem wird durch die Einspruchsstelle beim FA abgeholfen.
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von [Krasser]MadMax
Betreff Handwerkerleistungen:
Was darf man denn da alles reinschreiben?
In Wiso kann man nämlich schon aus einer Liste auswählen.
Darf da auch eine Neuanschaffung (bsp. Geschirrspüler) mit rein?
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Handwerksleistungen sind im Rahmen des § 35a EStG direkt von der Steuerlast abzugsfähig.
Es gibt dazu ausführliche Texte, zB in den Richtlinien oder auch ein paar interessante Urteile, wichtig ist aber insbesondere § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG: Abzug nur von Arbeitskosten.
Das heißt also insbesondere, dass Neuanschaffungen NICHT abzugsfähig sind und wenn wir ehrlich sind: warum sollte der Staat teilweise für einen Geschirrspüler zahlen?
Und wenn der Geschirrspüler in einem Betrieb verwendet wird, dann ist er eh Betriebsausgabe und kann sofort oder über die Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden.
Falls dann mal "echte" Handwerksleistungen anfallen: immer auf getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten bestehen.
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Danke für die Antwort.
Ich hatte die Frage gestellt bevor ich mal in die Erklärungen geschaut habe.
Es ist natürlich verständlich, das der Staat natürlich nichts für die Anschaffung eines Geschirrspülers zahlen möchte. Wie du schon sagtest, warum sollte er das auch tun?
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von Netforce
Funktioniert das auch im fiktiven Fall, dass man für diese Kosten in Vorleistung gehen muss, danach aber 100% der Summe durch eine Versicherung erstatte bekäme?
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Hast du dir durch den Smilie selbst beantwortet, oder?
Wenn man einen Aufwand anderweitig erstattet bekommt, dann ist man ja wirtschaftlich nicht belastet.
Frage ist aber nun, ob das Finanzamt einen so genauen Kontenabgleich bei dir vornimmt und die Erstattung durch die Versicherung dem Aufwand aus dem Vorjahr zuordnen kann... | |
In diesem fiktiven Fall könnten sogar zwei Jahre dazwischen liegen.
Wäre das schon waschechter Steuerbetrug?
Ich meine, wenn man die Last jetzt absetzt, soll man dann nächstes oder übernachstes Jahr angeben: "oh, doch nicht!" und sie passen es dann an?
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Endlich fertig den kack.
Kommt zu Papi Euroleins
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Steuerbetrug iSv Steuerhinterziehung setzt neben dem objektiven Tatbestandsmerkmal des (u.a.) ungerechtfertigtem Verkürzen der Steuerlast/Erhöhung der Erstattung auch das subjektive Tatbestandsmerkmal des "Wissens und Wollens" voraus.
Ich persönlich würde annehmen, dass zumindest das Wollen in diesem Fall gegeben ist. Da jeder aber selbst für seine Steuern verantwortlich ist, muss auch jeder für sich selber die moralische Frage beantworten, bis wohin Gestaltung und ab wo Betrug.
Ob ein waschechter Steuerbetrug vorliegt, kann man selbstverständlich nie ohne Kenntnisse des Einzelfalls sagen, ich würde aber dahin tendieren, da es wohl das Wissen und Wollen eines nicht gerechtfertigten Ergebnisses gibt. Die Frage ist aber die Beweisbarkeit und damit auch die persönliche Frage nach dem ruhigen Schlaf.
Rein rechtlich ist die Sache so wie sie sich verkürzt darstellt aber recht eindeutig.
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Vielleicht für den ein oder anderen interessant:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2013-04-24-Uebersicht-Lohnsteuer-2013.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Soweit mir bekannt, kann man die korrigierte Version nochmal schicken. Ich hab letztes Jahr die erste signierte abgegeben und hatte den Bescheid nach ca. 4 Wochen. Allerdings hatte ich keine extra Belege.
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Es sollte keinen Unterschied machen, ob man nochmal die komplette Erklärung wegschickt oder nur einzelne Angaben formfrei korrigiert, solange es noch keinen Steuerbescheid gibt.
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Es sollte keinen Unterschied machen, ob man nochmal die komplette Erklärung wegschickt oder nur einzelne Angaben formfrei korrigiert, solange es noch keinen Steuerbescheid gibt.
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Ich habe dieses Jahr auch die GuV meiner Frau mit WISO gemacht und dann per Elster Plugin verschickt.
Die letzten Jahre hatte ich noch zusätzlich das Zeug per Post geschickt, wegen der nicht abgegebenen GuV (gemeinsame Veranlagung; Ich angestellter, Sie Freiberuflerin).
Wer kann mir sagen, ob das Finanzamt noch was schriftlich braucht? Steuervorausszahlungen mussten wir für 2012 nicht mehr zahlen.
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Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |