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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Drosselmeyer

AUP Drosselmeyer 04.08.2018
 
Zitat von FattyCPK

Was würdest du tun, wenn ich dir ne Acht in dein Hinterrad trete, nachdem du was verkackt hast?


Mich wundern wie du in den Gemeinschaftskeller gekommen bist. Breites Grinsen

Fahre zur Zeit kein Fahrrad wegen meiner Medikamente. traurig
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drosselmeyer am 15.06.2017 11:44]
15.06.2017 11:43:26  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
 
Zitat von Drosselmeyer



Fahre zur Zeit kein Fahrrad weil ich es nicht auffinden kann.


lel
15.06.2017 11:44:06  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Ich würde fatty gerne Mal eine Kartoffel in den Auspuff stecken und damit meine ich Ausdrücklich nicht meinen dickadrigen bestrafer
15.06.2017 11:51:37  Zum letzten Beitrag
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Dr.Hamster

Leet
 
Zitat von FattyCPK

 
Zitat von Drosselmeyer

 
Zitat von Immortalized

inb4 "Es ist doch nur ein Auto, Gebrauchsgegenstand!!"-Radfahrersprech.


Ist doch auch so. Ein Auto ist kein Tempel auf vier Rädern...


Was würdest du tun, wenn ich dir ne Acht in dein Hinterrad trete, nachdem du was verkackt hast?



Was ist denn der Unterschied zu deinem Verhalten, wenn ein Radfahrer verkackt? Also Scheibenwischwasser ins Gesicht sprühen und extra gefährlich am Velo vorbei?
15.06.2017 12:05:59  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn der Amokfahrer danach auf Abstand geht, ist doch alles gut, soll er halt keine Menschenleben gefährden?
15.06.2017 12:06:14  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
HrHuss hat sich nur falsch erinnert und ausgedrückt im Adrenalinrausch. Eigentlich ist er einem Schlagloch ausgewichen und musste sich dann am Auto abstoßen, um nicht überfahren zu werden.
15.06.2017 12:13:05  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
Ich kann Immo voll verstehen. Ein Radfahrer ist ohne Kennzeichen nicht zu identifizieren, wenn der Vollpfosten eines anderen Eigentum absichtlich beschädigt, dann muss er dafür vollumfänglich haften. Punkt. Anschreien kannst Du als Radler den Typen der sich da falsch verhält wie Du willst, aber das wichtigste ist sich mal klarzumachen, dass es im Straßenverkehr nicht immer das Klügste ist auf seinem Recht zu beharren. Also vorbeifahren lassen, freuen wenn nix passiert ist, durchatmen, und weiter.

Ich als auch-öfter-mal-Radfahrer wäre definitiv für eine Kennzeichenpflicht für Räder sowie eine verpflichtende Fahrrad-Verkehrsprüfung ab einem gewissen Alter (davor gilt Welpenschutz und für alle anderen Verkehrsteilnehmer besondere Rücksichtnahme - nen Rollstuhlfahrer nagelst Du ja auch nicht einfach vom Zebrastreifen). So oft wie ich auch ein Fehlverhalten von Radlern erfahre (und so leicht wie es denen gemacht wird) scheint das ja langsam nötig.

Aber wenn ich dann so etwas höre wie "ein Auto ist kein Tempel" usw... das sind meiner Erfahrung nach Sprüche von Leuten die für ihr Eigentum noch nie hart arbeiten mussten und dementsprechend auch keine Wertschätzung dafür haben. Komm ich nicht mit klar, absolut nicht.
15.06.2017 12:18:40  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Notwehr gegen ein Kfz. Wer kennt es nicht unglaeubig gucken

Sachbeschädigung ist ein absoluter Hurensohnmove, egal ob ein Biker nen Spiegel abschlägt, n Radfahrer ne Delle in den Wagen tritt oder man ein Fahrrad kaputtschmeißt.
Aber dieser Thread ist trotzdem super. Bestätigt alles was man sich sonst über bestimmte Verkehrsteilnehmer denkt.
15.06.2017 12:33:20  Zum letzten Beitrag
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radioactix

X-Mas Leet
Was bringt einem denn eine Kennzeichenpflicht? In den meisten Fällen steht es doch dann einfach Aussage gegen Aussage?

Mehr Kontrollen und höhere Strafen könnten aber echt nicht schaden, so wie sich manche Menschen im Straßenverkehr verhalten.

Ein bisschen mehr gegenseitiges Verständnis wäre natürlich auch schön, aber das verhindern Fatty, Drossel, Immo und Oli ja ganz gut mit den Augen rollend
15.06.2017 12:33:30  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Ich muss Immo wohl bald die Freundschaft kündigen vong Thread her traurig
15.06.2017 12:37:25  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Weil ichs bescheuert finde wenn Sachbeschädigung mit Radfahrersprech relativiert wird?
15.06.2017 12:39:41  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Nein, vong Turm allgemein her traurig
15.06.2017 12:40:22  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
 
Zitat von Penismax

Notwehr gegen ein Kfz. Wer kennt es nicht unglaeubig gucken

Sachbeschädigung ist ein absoluter Hurensohnmove, egal ob ein Biker nen Spiegel abschlägt, n Radfahrer ne Delle in den Wagen tritt oder man ein Fahrrad kaputtschmeißt.
Aber dieser Thread ist trotzdem super. Bestätigt alles was man sich sonst über bestimmte Verkehrsteilnehmer denkt.


Was würdest du denn in dem Fall machen? Rechts stehende Autos, links ein Amokfahrer mit 10cm Abstand? Da finde ich treten echt noch ein geringes Mittel. Schusswaffe wäre effektiver, um den Angriff abzuwehren, aber wer hat schon nen Waffenschein?
15.06.2017 13:26:18  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
...
 
Zitat von FattyCPK

 
Zitat von Drosselmeyer

 
Zitat von Immortalized

inb4 "Es ist doch nur ein Auto, Gebrauchsgegenstand!!"-Radfahrersprech.


Ist doch auch so. Ein Auto ist kein Tempel auf vier Rädern...


Was würdest du tun, wenn ich dir ne Acht in dein Hinterrad trete, nachdem du was verkackt hast?



Das ist ja ein grosser Unterschied, denn der Fahrrad geht dann nicht mehr. Lichter oder Klingel oder Gepaecktraeger oder Fahrer abtreten geht natuerlich klar.
15.06.2017 13:28:15  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
 
Zitat von Almi

Was würdest du denn in dem Fall machen?


Geschwindigkeit vermindern oder anhalten.

Das ist doch nicht so schwer: Wenn ich in eine Situation komme, in der ich (selbst- oder fremdverschuldet) nicht verkehrsgerecht fahren kann, muss ich halten oder verlangsamen.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Immortalized am 15.06.2017 13:49]
15.06.2017 13:29:18  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
Hm, wenn der Lenker schon über die Motorhaube ragt, würde ich ein Anhalten oder Abbremsen nicht riskieren, nachher bleibe ich mit diesem noch an der A-Säule hängen.
15.06.2017 13:42:53  Zum letzten Beitrag
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HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
 
Zitat von Immortalized

 
Zitat von Almi

Was würdest du denn in dem Fall machen?


Geschwindigkeit vermindern oder anhalten.



Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.

Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.
15.06.2017 13:43:27  Zum letzten Beitrag
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[Indiana Jones]

tf2_medic.png
Die meisten Autofahrer sind halt zu unterbelichtet zu verstehen, dass sie im Gegensatz zu Radfahrern und Fußgängern in einem Metallkäfig sitzen, der selbst bei extremem Fehlverhalten Verletzungen bei ihnen vermeidet.
Wenn jemand einen Führerschein hat, sollte er sein Fahrzeug so führen, dass er nicht andere gefährdet, auch wenn er mal 200m mit 20km/h hinter einem Fahrrad herfahrden muss.

Spiegel abtreten ist nicht schön, aber es gibt Situationen wo man sich als Autofahrer dieses Privileg verdient und es ist billiger als die Anzeige wegen Nötigung.
15.06.2017 13:44:05  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
 
Zitat von HrHuss

Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.

Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.


Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.

Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.
15.06.2017 13:47:54  Zum letzten Beitrag
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Dr.Hamster

Leet
 
Zitat von Immortalized

 
Zitat von HrHuss

Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.

Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.


Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.

Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.



Der Autofahrer ja offensichtlich auch. Wenn der wie ein Huso fährt, muss er sich ja nicht wundern wenn eine aggressive Reaktion darauf kommt.
15.06.2017 14:00:54  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Immortalized

 
Zitat von Almi

Was würdest du denn in dem Fall machen?


Geschwindigkeit vermindern oder anhalten.

Das ist doch nicht so schwer: Wenn ich in eine Situation komme, in der ich (selbst- oder fremdverschuldet) nicht verkehrsgerecht fahren kann, muss ich halten oder verlangsamen.



 
Zitat von Immortalized

 
Zitat von HrHuss

Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.

Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.


Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.

Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.



Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.

Wenn der Autosohn seine Sache nicht führen kann ohne dass dadurch eine Gefahr für jemand anderen ausgeht, dann ist es rechtlich vollkommen ok, diese zu beschädigen oder zu zerstören.

Ich kenne die genaue Situation nicht, ihr genausowenig, aber dieses pauschale Autosohngejammer nervt.
Es passt natürlich genau ins Schema: Fahrradfahrern falsches Verhalten vorwerfen, aber sich selbst nicht an Regeln halten wollen bzw. diese nicht mal kennen.
15.06.2017 14:08:56  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
 
Zitat von Dr.Hamster

 
Zitat von Immortalized

 
Zitat von HrHuss

Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.

Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.


Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.

Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.



Der Autofahrer ja offensichtlich auch. Wenn der wie ein Huso fährt, muss er sich ja nicht wundern wenn eine aggressive Reaktion darauf kommt.


Two wrongs dont make a right.
15.06.2017 14:11:02  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Penismax

Notwehr gegen ein Kfz. Wer kennt es nicht unglaeubig gucken



Es heißt Notstand.
15.06.2017 14:13:27  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von TylerDurdan

Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.



Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.
15.06.2017 14:17:16  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von TylerDurdan

Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.



Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.


und wenns schlecht läuft verreißt der Autofahrer dann vor Schreck das Lenkrad, dann ist für beide Seiten die Beule das kleinste Problem.
15.06.2017 14:19:39  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von TylerDurdan

Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.



Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.


Das ist wohl eher für Fälle gedacht in denen z.B. ein Köter auf dich losgeht, dem darfste dann die Faust ins Maul rammen.
15.06.2017 14:22:41  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
...
Behandelt halt eure Schuesseln nicht wie rohe Eier, dann juckt das wahrscheinlich auch niemanden.
15.06.2017 14:27:05  Zum letzten Beitrag
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Huckel

aw.schnallentreiber
betruebt gucken
 
Zitat von blue

Behandelt halt eure Schuesseln nicht wie rohe Eier, dann juckt das wahrscheinlich auch niemanden.


Darf ich Dir dann demnächst die Jacke zerreißen oder anmalen, wenn Du mir auf den Fuß trittst?
15.06.2017 14:32:26  Zum letzten Beitrag
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Die Assel

Arctic
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von TylerDurdan

Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.



Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.



Und wenn der Fahrradfahrer freundlich mit dem Fuß an der Beifahrertür klopft, um den Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass der 20 cm von einer fahrlässigen schweren Körperverletzung entfernt ist?
15.06.2017 14:32:49  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von TylerDurdan

Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.



Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.



Spiegel wird schwierig.
Aber die Delle ist schon zu rechtfertigen, wenn du von jemand, der zu dumm zum Schulterblick machen zwischen ihm und parkenden Autos zusammengedrückt wirst und die Hände zum Lenken und Bremsen brauchst. Oder wenn du irgendwo stehst und jemand fährt ohne zu gucken rückwärts (einfach mal Dash Cam-Videos auf Youtube schauen, wie oft das sogar bei Autos vorkommt, wo nicht mal auf Hupen reagiert wird, erst der Schlag des Aufpralls führt zum Gucken), du kannst ja auch mit dem Rad nicht so einfach beiseite springen, insbesondere wenn du nicht fährst.

Natürlich würde ich auch nicht empfehlen zu treten oder bewusst Autos zu beschädigen, egal wie sehr die Besitzer es verdient haben.

Aber die Vorschrift sollte man im Hinterkopf haben, damit man sich auch Dinge traut wie eben mal mit der flachen Hand auf Autos schlagen, um auf sich aufmerksam zu machen. Macht schön Lärm im Auto und ist als letztes Mittel, weil man weder als Fußgänger noch aus Radfahrer eine laute Hupe hat, auch völlig ok. Und mit §228 BGB im Hinterkopf weiß man eben auch, dass eventuelle Schäden (was ja wirklich sehr unwahrscheinlich ist) eben kein Problem sind.
15.06.2017 14:35:15  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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