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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Shooter

shooter
...
Wenn es "mehrere" sind ist es natürlich kein second, sondern ein third oder fourth oder usw.
28.08.2018 8:50:11  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
verschmitzt lachen
 
Zitat von csde_rats

 
Zitat von Der Büßer

Breites Grinsen schöner Opener, zugegeben. Das ist kein Second. Wenn alle Firsts gesperrt sind, ist's doch nach Definition kein Second, oder?


Doch natürlich Mata halt...


Ich bin zum ersten Mal verheiratet - von den anderen bin ich ja geschieden.
28.08.2018 8:56:41  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
Bitte beachten
Ihr Splasher lastet im Bett doch nur ne second
28.08.2018 9:16:56  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023
Rein, raus, fertig. Deutsche Effizienz!
28.08.2018 9:18:00  Zum letzten Beitrag
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i pwn n00bs

AUP i pwn n00bs 28.02.2010
 
Zitat von Der Büßer

Ihr Splasher lastet im Bett doch nur ne second


Aber nur, wenn man vorher weggesperrt wurde.
28.08.2018 9:18:18  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von Peniskuh

Hab heute mit dem Rad an einer roten Ampel wirklich angehalten. Der Autofahrer neben mir nickte zustimmend zu und warf mir Luftküsse zu
#Ehrenradfahrer


Und die 3 anderen Radler hinter dir haben damit nicht gerechnet und sind in dich rein gerauscht?
28.08.2018 9:29:15  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
 
Zitat von statixx

Rein, raus, fertig. Deutsche Effizienz!



Befruchtungserscheid ergeht Mittwoch, spätestens Donnerstag.
28.08.2018 13:17:02  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023
Nur wenn vorher Befruchtungsformular 28a korrekt ausgefüllt wurde.
28.08.2018 13:23:37  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von statixx

Nur wenn vorher Befruchtungsformular 28a korrekt ausgefüllt wurde.



"Formular"
28.08.2018 13:55:53  Zum letzten Beitrag
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Fabsn

AUP Fabsn 29.05.2013
"ausgefüllt"
28.08.2018 14:16:26  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
...
Das braucht keine Anführungszeichen.
28.08.2018 14:30:32  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
http://www.fr.de/rhein-main/verkehr/prozess-gegen-busfahrer-prozess-zeigt-fahrradstreifen-problematisch-a-1571336?GEPC=s3


Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst

Der Unfall tue ihm schrecklich leid, versichert Y. glaubhaft. „Aber ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Er habe ausreichend Abstand gehalten, „mehr Abstand geht nicht!“ Er habe den Unfall damals so wenig bemerkt wie er ihn heute erklären könne. Er wisse, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr „die schwächsten Gegner“ seien. Als Berufskraftfahrer nehme er regelmäßig an Schulungen teil.

„Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.

Nein, so sei es eben nicht, sagt die Richterin. Das glaubten bloß viele. Viel zu viele. „Ich sehe das mit Sorge, wie diese Linien zunehmen und sich jeder in Sicherheit wiegt.“ Aber in jedem Falle habe ein Auto- und noch mehr ein Busfahrer nun mal einen Sicherheitsabstand zum Radler zu wahren. Der ist gesetzlich nicht festgelegt, deutsche Gerichte verorten ihn aber zwischen anderthalb und zwei Metern. „Das habe ich noch nie gehört“, sagt Y. Er auch nicht, sagt sein Verteidiger. Sei aber trotzdem so, sagt die Richterin.

„Die Ampel war Grün! Ich musste fahren!“, sagt Y. Musste er nicht, sagt die Richterin, er hätte warten müssen, bis der Mindestabstand gewährleistet gewesen sei, „und wenn es eine halbe Stunde dauert“. Y. ist sprachlos. Sie habe die Fahrradstreifen nicht erfunden, sagt die Richterin achselzuckend.


AngusJurist jetzt angespannt?


Ampel grün, Berufskraftfahrer hat den Zwang los zufahren und zerquetscht Menschenteile Pillepalle
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 28.08.2018 14:36]
28.08.2018 14:35:02  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von Feelgood Managerin

Das habe ich noch nie gehört“, sagt Y. Er auch nicht, sagt sein Verteidiger. Sei aber trotzdem so, sagt die Richterin.



Breites Grinsen


(guter Verteidiger)

 
Zitat von Feelgood Managerin

„Die Ampel war Grün! Ich musste fahren!“, sagt Y. Musste er nicht, sagt die Richterin, er hätte warten müssen, bis der Mindestabstand gewährleistet gewesen sei, „und wenn es eine halbe Stunde dauert“. Y. ist sprachlos. Sie habe die Fahrradstreifen nicht erfunden, sagt die Richterin achselzuckend.


Breites Grinsen Breites Grinsen



(eigentlich traurig)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 28.08.2018 14:38]
28.08.2018 14:37:41  Zum letzten Beitrag
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rejteN

X-Mas Arctic
 
Zitat von Feelgood Managerin

Nein, so sei es eben nicht, sagt die Richterin.


Rein Juristisch gesehen: wenn die entscheidenden Gerichtsurteile (welche diesen Abstand definiert haben) sich alle auf Fälle ohne Streifen beziehen (würden, ich weiss es nicht), haben diese dann wirklich zwingende Relevanz in Fällen mit Streifen?
28.08.2018 14:57:08  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
So wie ich es verstehe ist es eben irelevant ob es einen Streifen hat oder nicht, der Mindestabstand gilt immer, was ja auch sinnvoll ist.

Mir hat (in der Schweiz) mal ein Polizist gesagt, dass man den Fahrradstreifen (nicht ausgezogen) als nichtfahrrradfahrer befahren darf, solange man keinen Fahrradfahrer behindert. Ich interpretiere das so, dass ein nicht eingehaltener Mindestabstand zum Fahrradfahrer ebendiesen (in seiner Spur) behindert. Du darfst dich, soweit ich das sehe, dich als Fahrradfahrer innerhalb des Streifens bewegen.

Desweiteren musst du als Autofahrer ja auch mit einem Gewissen Abstand überholen selbst wenn der Fahrradfahrer ausserhalb seines Streifens fährt. Nur weil der (unrechtmässig) ausserhalb fährt heisst das ja nicht dass er dadurch zum "freiwil" wird und angefahren werden darf.

//ich darf ja auch nicht rechts überholen nur weil der andere (verbotenereweise) links schleicht.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 28.08.2018 15:11]
28.08.2018 15:08:45  Zum letzten Beitrag
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ShadowCommander

shadowcommander
...
Wie FGM immerwieder in Jubelstürme ausbricht, wenn irgendwo ein Radfahrer ums Leben kommt, ist schon herrlich!
28.08.2018 15:17:29  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
 
Zitat von Shooter

So wie ich es verstehe ist es eben irelevant ob es einen Streifen hat oder nicht, der Mindestabstand gilt immer, was ja auch sinnvoll ist.

Mir hat (in der Schweiz) mal ein Polizist gesagt, dass man den Fahrradstreifen (nicht ausgezogen) als nichtfahrrradfahrer befahren darf, solange man keinen Fahrradfahrer behindert. Ich interpretiere das so, dass ein nicht eingehaltener Mindestabstand zum Fahrradfahrer ebendiesen (in seiner Spur) behindert. Du darfst dich, soweit ich das sehe, dich als Fahrradfahrer innerhalb des Streifens bewegen.

Desweiteren musst du als Autofahrer ja auch mit einem Gewissen Abstand überholen selbst wenn der Fahrradfahrer ausserhalb seines Streifens fährt. Nur weil der (unrechtmässig) ausserhalb fährt heisst das ja nicht dass er dadurch zum "freiwil" wird und angefahren werden darf.

//ich darf ja auch nicht rechts überholen nur weil der andere (verbotenereweise) links schleicht.



Es gibt vier radspezifische Infrastrukturelemente. Der Schutzstreifen, Radwege, Gehwege mit "Rad frei" und Fahrradstraßen.
1,5 m Abstand muss bei jedem Überholvorgang, unabhängig von der Infrastruktur eingehalten werden. Wenn Kinder involviert sind, auch wenn sie im Anhänger sitzen, muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.

Der Schutzstreifen ist ein Teil der rechten Fahrbahn und muss nicht vom Fahrradfahrer genutzt werden. Das möglichst weit rechts fahren zählt hier trotzdessen. Möglichst weit rechts fahren heißt aber nicht in der Gosse fahren, sondern bei Bordsteinen 1 m Abstand vom äußeren Lenker zum Bordstein einhalten und 1,5 m bei parkenden Autos.
Der Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen zum Halten und in Engstellen aufgrund Gegenverkehrs als Ausweichmöglichkeit genutzt werden. Hierbei darf aber kein Fahrradfahrer behindert oder gefährdert werden.

Radwege sind grundsätzlich vom Fahrradfahrer zu nutzen (Wenn sie den Mindestanforderungen von Radwegen entsprechen). Kraftfahrzeuge dürfen den Radweg nicht überfahren oder darauf halten. Einzige Ausnahme ist den Radweg zum Parken zu überfahren. Auch hier zählt wieder, der Radverkehr darf nicht behindert oder gefährdert werden.

Gehwege mit "Rad frei"-Zeichen dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden und keine Fußgänger gefährden oder behindern. Der Radfahrer ist quasi zu Gast bei Fußgängern und hat sich so zu verhalten. Klingeln oder durchdrängeln ist verboten.

Die Fahrradstraßen ist nur für Fahrradfahrer. Auf den Straßen dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren und haben Vorrang. In vielen Kommunen hängt ein "Kraftfahrzeuge frei" Schild unter dem Fahrradstraßensymbol. Das ist im Grunde wie beim Gehweg mit "Rad frei". Das Kraftfahrzeug ist nur zu Gast und hat sich dem Radverkehr anzupassen. Maximalgeschwindigkeit ist 30 km/h für den Kraftverkehr.
Auch hier ist Hupen oder knappe Überholmanöver verboten. Der Kraftfahrzeugführer muss beim Überholen im Grunde mit allem rechnen, weswegen ein Überholen einem durchdrängeln auf dem Fußweg gleichzusetzen ist.
28.08.2018 15:32:44  Zum letzten Beitrag
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rejteN

X-Mas Arctic
froehlich grinsen
https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/mit-lamborghini-auf-landstrasse-zuercher-rich-kid-protzt-mit-310-km-h-video-id8779430.html

Wie man sich in die Scheisse reitet 101.
28.08.2018 15:41:47  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
 
Zitat von ShadowCommander

Wie FGM immerwieder in Jubelstürme ausbricht, wenn irgendwo ein Radfahrer ums Leben kommt, ist schon herrlich!


Pillepalle

Abgesehen davon ist in dem Fall niemand getötet worden.
28.08.2018 16:04:42  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von Feelgood Managerin

 
Zitat von ShadowCommander

Wie FGM immerwieder in Jubelstürme ausbricht, wenn irgendwo ein Radfahrer ums Leben kommt, ist schon herrlich!


Pillepalle



Guck nicht so, selbst dir müsste mittlerweile klar sein, dass du nur Scheiße redest.
28.08.2018 16:07:43  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
Besser als Scheiße bauen, überwiegend vom motorisiertem Teil der Bevölkerung:

https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/vermutlich-betrunkener-lasterfahrer-aus-goettingen-baut-unfall-und-flieht-10178060.html
28.08.2018 16:34:43  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von rejteN

https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/mit-lamborghini-auf-landstrasse-zuercher-rich-kid-protzt-mit-310-km-h-video-id8779430.html

Wie man sich in die Scheisse reitet 101.


Hätten se einfach gesagt "War in Deutschland"? Breites Grinsen
28.08.2018 17:30:15  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Wurde der jetzt verhaftet oder was?! Hurenkind!
28.08.2018 17:47:33  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Wer würde sowas nicht machen, wenn er könnte? Keiner ist Radfahrer by choice
28.08.2018 17:57:50  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Ich schon. Weils schneller ist als mit dem Auto und weniger kostet als die Bahn. (Also zur Arbeit, quer durchs Land wird geflogen oder Auto gefahren.)
28.08.2018 18:37:19  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
 
Zitat von Bregor

Ich schon.


28.08.2018 18:40:22  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Also bezogen auf den zweiten Teil. Wenn ich mit nem dicken Auto auf der BAB bin, geb ich auch Gas. peinlich/erstaunt
28.08.2018 18:41:43  Zum letzten Beitrag
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D@emon

Arctic
Für die 500m freie Autobahn im Großraum München braucht man echt keine dicke Karre. Entweder steht man im Stau, oder ein Schweizer/ Österreicher schleicht auf der linken Spur rum oder die Autobahn ist begrenzt wegen Lärmschutz. Da langt auch was kleines...
28.08.2018 18:44:59  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Ich selbst hab ja keine dicke Karre. :3
28.08.2018 18:46:40  Zum letzten Beitrag
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[DtS]theSameButcher

butcher
 
Zitat von Bregor

Ich schon. Weils schneller ist als mit dem Auto und weniger kostet als die Bahn. (Also zur Arbeit, quer durchs Land wird geflogen oder Auto gefahren.)


+1
28.08.2018 18:46:52  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

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