Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
« erste « vorherige 1 ... 1125 1126 1127 1128 [1129] 1130 1131 1132 1133 ... 1687 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Feelgood Managerin

xmas female arctic
Also ohne Kosequenzen wäre man nur davon gekommen, wenn das Auto die Blockierer von der Straße weg schleift.
So sind die Fußgänger und werden nicht mehr als Objekt bestraft.
07.02.2022 11:57:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
shibby

Guerilla
Ich hatte mich letztens auch darüber mit jemandem unterhalten was man in so einer Situation machen darf. Unser unqualifiziertes und völlig subjektives Ergebnis war: mehr außer die Polizei rufen und hoffen, dass die möglichst Zeitnah kommt, kannst eigentlich nicht machen.

Ich mein, es ist imho auch noch was anderes wenn da hunderte oder mehr Menschen für (oder gegen) was Protestieren und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen kommt - aber wenn da ne handvoll Personen sind die meinen ne ganze Straße einfach lahmlegen zu müssen würde mich schon interessieren "wie weit" man gehen darf um da weiter zu kommen.

Ohne in irgendeiner Art und Weise handgreiflich zu werden, und sei es nur um sie von der Straße runter zu ziehen, kommt man da ja nicht weiter. Und selbst dann sind die ja wieder schneller auf der Straße als das man im Auto sitzt und weitergefahren ist. Du brauchst da ja mindestens doppelt so viele Leute die das auflösen als Demonstranten da sind.

Kumpel hat noch vorgeschlagen denen einfach mit Kabelbinder die Beine zu fixieren und dann erst von der Straße runterzuschleifen - dann kommen sie immerhin nicht mehr schnell zurück. Funktioniert aber in der Praxis wahrscheinlich auch nicht gut.

Also, was sind legale und praktische Tipps wie man mit der Situation umgeht?

/¤: eigene Tipps, die in etwa so hilfreich wie der von Karlson sind:


  • einfach Zuhause bleiben
  • einfach das Fahrrad nutzen oder zu Fuß gehen
  • einfach selbst Demonstrant sein, dann steckt man auch nicht im Verkehr


verschmitzt lachen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 07.02.2022 14:47]
07.02.2022 14:33:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von shibby

Ich hatte mich letztens auch darüber mit jemandem unterhalten was man in so einer Situation machen darf. Unser unqualifiziertes und völlig subjektives Ergebnis war: mehr außer die Polizei rufen und hoffen, dass die möglichst Zeitnah kommt, kannst eigentlich nicht machen.

Ich mein, es ist imho auch noch was anderes wenn da hunderte oder mehr Menschen für (oder gegen) was Protestieren und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen kommt - aber wenn da ne handvoll Personen sind die meinen ne ganze Straße einfach lahmlegen zu müssen würde mich schon interessieren "wie weit" man gehen darf um da weiter zu kommen.

Ohne in irgendeiner Art und Weise handgreiflich zu werden, und sei es nur um sie von der Straße runter zu ziehen, kommt man da ja nicht weiter. Und selbst dann sind die ja wieder schneller auf der Straße als das man im Auto sitzt und weitergefahren ist. Du brauchst da ja mindestens doppelt so viele Leute die das auflösen als Demonstranten da sind.

Kumpel hat noch vorgeschlagen denen einfach mit Kabelbinder die Beine zu fixieren und dann erst von der Straße runterzuschleifen - dann kommen sie immerhin nicht mehr schnell zurück. Funktioniert aber in der Praxis wahrscheinlich auch nicht gut.

Also, was sind legale und praktische Tipps wie man mit der Situation umgeht?



Helm aufsetzen und in die nächste U-Bahn steigen.
07.02.2022 14:40:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Feelgood Managerin

xmas female arctic
mit dem suv über die mittelleitplanke fahren und somit wenden
07.02.2022 14:51:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Leute nehmen und wegschleifen heißt:
- Nötigung
- Körperverletzung, wenn sie sich verletzen
- Sachbeschädigung, wenn Kleidung o.ä. kaputtgeht

Fesseln ist nicht empfehlenswert.

Dann gäbe es noch § 21 VersG:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem müsste man selber entgegenhalten, dass man in Notwehr/wegen eines Notstandes gehandelt hat und die Strafbarkeit entfällt. Das ist gar nicht so einfach, besonders wegen der "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH. Würde Laien nicht empfehlen, da jetzt tätig zu werden.
07.02.2022 14:59:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
KarlsonvomDach

kalle
...
Da haben doch auch LKW-Fahrer bei der Räumung mitgewirkt. Ich glaube, die fallen rechtlich unter das HdLGB und dürfen das.
07.02.2022 15:04:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
Und warum protestieren die nicht vor den Supermärkten, wo das Essen weggeschmissen wird? Dann würden die auch keine rtw und ähnliches blockieren.
07.02.2022 15:07:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
homer is alive

AUP homer is alive 14.03.2022
Ist die Frage ernst gemeint?
07.02.2022 15:14:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Frage
 
Zitat von Armag3ddon

Leute nehmen und wegschleifen heißt:
- Nötigung
- Körperverletzung, wenn sie sich verletzen
- Sachbeschädigung, wenn Kleidung o.ä. kaputtgeht

Fesseln ist nicht empfehlenswert.

Dann gäbe es noch § 21 VersG:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem müsste man selber entgegenhalten, dass man in Notwehr/wegen eines Notstandes gehandelt hat und die Strafbarkeit entfällt. Das ist gar nicht so einfach, besonders wegen der "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH. Würde Laien nicht empfehlen, da jetzt tätig zu werden.



Aber ist das Blockieren der Fahrzeuge nicht auch Nötigung? Die Leute können ja nicht mal einfach die Fahrzeuge mitten auf der Straße stehen lassen und abhauen.
07.02.2022 15:15:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Dir als Laie würde ich jetzt nicht empfehlen, darüber zu sehr nachzudenken.
07.02.2022 15:17:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
shibby

Guerilla
 
Zitat von M`Buse

 
Zitat von Armag3ddon

Leute nehmen und wegschleifen heißt:
- Nötigung
- Körperverletzung, wenn sie sich verletzen
- Sachbeschädigung, wenn Kleidung o.ä. kaputtgeht

Fesseln ist nicht empfehlenswert.

Dann gäbe es noch § 21 VersG:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem müsste man selber entgegenhalten, dass man in Notwehr/wegen eines Notstandes gehandelt hat und die Strafbarkeit entfällt. Das ist gar nicht so einfach, besonders wegen der "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH. Würde Laien nicht empfehlen, da jetzt tätig zu werden.



Aber ist das Blockieren der Fahrzeuge nicht auch Nötigung? Die Leute können ja nicht mal einfach die Fahrzeuge mitten auf der Straße stehen lassen und abhauen.



Wahrscheinlich schon aber hier gilt halt nicht das "wie du mir, so ich dir" Prinzip traurig

Ansonsten, danke Arme, die Schlagworte, gerade Nötigung, sind mir auch schon eingefallen. Wenn ich das also richtig interpretiere, ist es tatsächlich Polizei rufen und abwarten. Ansonsten: kann ich die Leute privat aus $gründen verzeigen? Wie stünden da Erfolgsaussichten und was könnte man daraus erwarten (wenn es rein um den zeitlichen Verlust und allgemeines Ärgernis geht)?
07.02.2022 15:18:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von M`Buse

 
Zitat von Armag3ddon

Leute nehmen und wegschleifen heißt:
- Nötigung
- Körperverletzung, wenn sie sich verletzen
- Sachbeschädigung, wenn Kleidung o.ä. kaputtgeht

Fesseln ist nicht empfehlenswert.

Dann gäbe es noch § 21 VersG:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem müsste man selber entgegenhalten, dass man in Notwehr/wegen eines Notstandes gehandelt hat und die Strafbarkeit entfällt. Das ist gar nicht so einfach, besonders wegen der "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH. Würde Laien nicht empfehlen, da jetzt tätig zu werden.



Aber ist das Blockieren der Fahrzeuge nicht auch Nötigung? Die Leute können ja nicht mal einfach die Fahrzeuge mitten auf der Straße stehen lassen und abhauen.


Besagte Zweite-Reihe-Rechtsprechung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

 
Strafrechtlich wurde eine Sitzblockade früher als Nötigung gemäß § 240 StGB betrachtet, da nach Ansicht der Rechtsprechung auch psychische Gewalt, sofern sie vom Betroffenen als körperlich empfunden wurde, unter den Begriff der Gewalt fiel.[...]

Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals Gewalt wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 untersagt.[...]

Infolge des Urteils rückten der Bundesgerichtshof (BGH) und die unteren Strafinstanzen von dem früheren weiten Gewaltbegriff ab, sodass rein psychische Auswirkungen einer Sitzblockade nicht mehr als tatbestandsmäßige Gewalt angesehen wurden. Nach Ansicht des BGH übten Sitzblockierende aber gegenüber den Personen in den Fahrzeugen in zweiter und nachfolgender Reihe tatbestandliche Gewalt aus, indem sie die Fahrzeuge in erster Reihe als physische Blockade gegen die nachfolgenden Fahrzeuge einsetzen. Diese sogenannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH verstößt nach Ansicht des BVerfG nicht gegen das strafrechtliche Analogieverbot.[...]



Deshalb schrieb ich ja, man müsste selber Notwehr/-hilfe oder Notstand für sich in Anspruch nehmen (das bedarf zumindest eine Angriffs durch die Blockierenden in Form von Nötigung, hat aber noch mehr Voraussetzungen) und in der konkreten Situation, die sich ständig verändert, würde ich keinem empfehlen, da tätig zu werden.
07.02.2022 15:34:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von shibby

[...]

Ansonsten, danke Arme, die Schlagworte, gerade Nötigung, sind mir auch schon eingefallen. Wenn ich das also richtig interpretiere, ist es tatsächlich Polizei rufen und abwarten. Ansonsten: kann ich die Leute privat aus $gründen verzeigen? Wie stünden da Erfolgsaussichten und was könnte man daraus erwarten (wenn es rein um den zeitlichen Verlust und allgemeines Ärgernis geht)?


Die Frage ist, was du da verzeigen willst. Willst du irgendwie Schadensersatz haben? Dann brauchst du einen Schaden, den musst du beziffern können. "Zeitverlust und Ärgernis" sind beides keine Punkte, denen du nachweisbar eine Geldsumme zuschreiben kannst. Und dann stellt sich die Frage, ob Verzögerungen im Verkehr nicht unter das allgemeine Lebensrisiko fallen und damit eine Ersatzpflicht ausfiele.
07.02.2022 15:38:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von M`Buse

 
Zitat von Armag3ddon

Leute nehmen und wegschleifen heißt:
- Nötigung
- Körperverletzung, wenn sie sich verletzen
- Sachbeschädigung, wenn Kleidung o.ä. kaputtgeht

Fesseln ist nicht empfehlenswert.

Dann gäbe es noch § 21 VersG:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem müsste man selber entgegenhalten, dass man in Notwehr/wegen eines Notstandes gehandelt hat und die Strafbarkeit entfällt. Das ist gar nicht so einfach, besonders wegen der "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH. Würde Laien nicht empfehlen, da jetzt tätig zu werden.



Aber ist das Blockieren der Fahrzeuge nicht auch Nötigung? Die Leute können ja nicht mal einfach die Fahrzeuge mitten auf der Straße stehen lassen und abhauen.


Besagte Zweite-Reihe-Rechtsprechung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

 
Strafrechtlich wurde eine Sitzblockade früher als Nötigung gemäß § 240 StGB betrachtet, da nach Ansicht der Rechtsprechung auch psychische Gewalt, sofern sie vom Betroffenen als körperlich empfunden wurde, unter den Begriff der Gewalt fiel.[...]

Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals Gewalt wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 untersagt.[...]

Infolge des Urteils rückten der Bundesgerichtshof (BGH) und die unteren Strafinstanzen von dem früheren weiten Gewaltbegriff ab, sodass rein psychische Auswirkungen einer Sitzblockade nicht mehr als tatbestandsmäßige Gewalt angesehen wurden. Nach Ansicht des BGH übten Sitzblockierende aber gegenüber den Personen in den Fahrzeugen in zweiter und nachfolgender Reihe tatbestandliche Gewalt aus, indem sie die Fahrzeuge in erster Reihe als physische Blockade gegen die nachfolgenden Fahrzeuge einsetzen. Diese sogenannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH verstößt nach Ansicht des BVerfG nicht gegen das strafrechtliche Analogieverbot.[...]



Deshalb schrieb ich ja, man müsste selber Notwehr/-hilfe oder Notstand für sich in Anspruch nehmen (das bedarf zumindest eine Angriffs durch die Blockierenden in Form von Nötigung, hat aber noch mehr Voraussetzungen) und in der konkreten Situation, die sich ständig verändert, würde ich keinem empfehlen, da tätig zu werden.



Ah ok. Danke für die Aufklärung.
07.02.2022 15:55:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von homer is alive

Ist die Frage ernst gemeint?


Why not, was hat der Straßenverkehr mit Lebensmitteln zu tun oder der Agrarpolitik? Aber ok, wenn es nur darum geht, möglichst viele Menschen abzufucken, dann ist Fahrbahnen blockieren klar die bessere Wahl.
07.02.2022 15:58:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Ein Unrecht hebt das andere ja nicht auf.

E: Uuuh, nicht aktualisiert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von The_Demon_Duck_of_Doom am 07.02.2022 16:00]
07.02.2022 15:59:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
shibby

Guerilla
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von shibby

[...]

Ansonsten, danke Arme, die Schlagworte, gerade Nötigung, sind mir auch schon eingefallen. Wenn ich das also richtig interpretiere, ist es tatsächlich Polizei rufen und abwarten. Ansonsten: kann ich die Leute privat aus $gründen verzeigen? Wie stünden da Erfolgsaussichten und was könnte man daraus erwarten (wenn es rein um den zeitlichen Verlust und allgemeines Ärgernis geht)?


Die Frage ist, was du da verzeigen willst. Willst du irgendwie Schadensersatz haben? Dann brauchst du einen Schaden, den musst du beziffern können. "Zeitverlust und Ärgernis" sind beides keine Punkte, denen du nachweisbar eine Geldsumme zuschreiben kannst. Und dann stellt sich die Frage, ob Verzögerungen im Verkehr nicht unter das allgemeine Lebensrisiko fallen und damit eine Ersatzpflicht ausfiele.



Naja, ne "allgemeine" Verzögerung im Verkehr seh ich auch nicht als so kritisch an; würde auch nicht auf die Idee kommen jemanden zu verzeigen der nen Unfall gebaut und ich deswegen im Stau steh. Wenn aber Leute nur der Verkehrsstörung wegen etwas machen (und was anderes ist es ja nicht; es ist ja kein "Ich demonstriere und als Nebeneffekt entsteht die Verkehrsbehinderung" sondern ein "Ich behindere den Verkehr und das ist meine Demonstration" (ergibt das Sinn? Breites Grinsen) - und das würde ich persönlich einfach anders bewerten als ein "allgemeines Lebensrisiko".

Worauf ich eigentlich hinaus möchte: von der rein juristischen Seite her können die Leute da massive Scheiße bauen und werden nicht/kaum belangt. Das finde ich nicht gut. Was tun?
07.02.2022 16:00:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von shibby

Worauf ich eigentlich hinaus möchte: von der rein juristischen Seite her können die Leute da massive Scheiße bauen und werden nicht/kaum belangt. Das finde ich nicht gut. Was tun?


Polizei rufen und dich als Zeuge anbieten, der bezeugen kann, dass Autos in zweiter Reihe warten mussten. Dann kann ein Verfahren wegen Nötigung folgen. Augenzwinkern
07.02.2022 16:04:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Für solche Fälle hat man natürlich den Waffenthread als Lesezeichen und ein Samsonitetäschchen am Mann, damit man mit wildem Rumfuchteln der Schreckschusspistole (hallo statixx) seinen Standpunkt klar machen kann
07.02.2022 20:23:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
statixx

AUP statixx 14.11.2023
...
Hallo Werner!
07.02.2022 20:25:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
...
Da gab's doch gerade letztens bei so einer Aktion das Problem, dass von hinten dann ein Rettungswagen mit Sonderrechten ankam.

"Aber den Rettungswagen haben wir durchgelassen!"

Joa nachdem er sich erstmal durch den von euch verursachten Stau kämpfen musste....
07.02.2022 20:38:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Hätten die Autofahrer einfach mal einen Helm getragen eine Rettungsgasse gebildet, wie sie in jedem Stau erforderlich ist



Helm tragen natürlich dennoch immer wichtig, wenn man aus Versehen n Icefeldt Post liest und vom spontan vom Hocker kippt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 07.02.2022 20:42]
07.02.2022 20:41:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Es dürfte jedoch kein besonderes Merkmal dieses einen Protests sein, dass ein Rettungswagen länger fahren musste. Du kannst auch ganz normal eine Demo anmelden, Teile der Innenstadt sperren lassen und dann entsteht irgendwo Stau, der Rettungswagen behindert.
Gezielt wollte den jetzt niemand aufhalten.
07.02.2022 20:44:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Noch_ein_Kamel

Guerilla
Sicher?? Weil... weniger Menschen, weniger Klimaerwärmung! Danke mal drüber nach
07.02.2022 20:45:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von [Muh!]Shadow

Hätten die Autofahrer einfach mal einen Helm getragen eine Rettungsgasse gebildet, wie sie in jedem Stau erforderlich ist



Helm tragen natürlich dennoch immer wichtig, wenn man aus Versehen n Icefeldt Post liest und vom spontan vom Hocker kippt.



Ist vom Gesetzgeber innerorts nicht vorgeschrieben, diese proaktiv zu bilden.
Wenn du den Helm etwas lockerer schnallst, fallen dir vllt. auch ein paar Gründe ein, wieso dies so sein könnte
07.02.2022 21:09:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
statixx

AUP statixx 14.11.2023
Proaktiv Helm tragen ist vom Gesetzgeber auch nicht vorgeschrieben. Man sollte das fehlende Bilden einer Rettungsgasse in der Berichterstattung daher explizit und mit Nachdruck erwähnen.
07.02.2022 21:10:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von [Muh!]Shadow

Hätten die Autofahrer einfach mal einen Helm getragen eine Rettungsgasse gebildet, wie sie in jedem Stau erforderlich ist



Helm tragen natürlich dennoch immer wichtig, wenn man aus Versehen n Icefeldt Post liest und vom spontan vom Hocker kippt.



Ist vom Gesetzgeber innerorts nicht vorgeschrieben, diese proaktiv zu bilden.
Wenn du den Helm etwas lockerer schnallst, fallen dir vllt. auch ein paar Gründe ein, wieso dies so sein könnte



Die A100, auf der das stattfand, ist eine (innerortische) Autobahn mit mindestens je zwei Fahrstreifen pro Richtung, somit "Rettungsgassenpflichtig"
07.02.2022 21:14:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Der Abschnitt im Video sieht aber so aus als würde er hinter einem "Ende der Autobahn" Schild liegen. Ampeln sind auf Autobahnen ja eher unüblich, oder?
07.02.2022 21:23:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Nicht an den Auf- und Abfahrten der A100, aber die Demo mit dem blockierten Rettungswagen war wohl direkt drauf.
Zusätzlich Aktionen waren, wie ich es verstehe, auch im "normalen" Stadtverkehr.
07.02.2022 21:30:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Feelgood Managerin

xmas female arctic
In Berlin endet die Autobahn an Stoppschildern und Ampeln.


Bitte #aufhören #fakenews zu verbreiten.
07.02.2022 21:30:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
« erste « vorherige 1 ... 1125 1126 1127 1128 [1129] 1130 1131 1132 1133 ... 1687 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

| tech | impressum