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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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AJ Alpha

aj_alpha
Bleif: damn
13.10.2022 8:34:36  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
 
Zitat von Bleifresser

 
Zitat von Parax

Scheint n FIrmenwagen zu sein? Mal mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten, wie die Leute seine Firma nach außen präsentieren. Wirkt sicher Wunder.



Schon geprüft,
Ist ein 1 Mann Betrieb.


Branche? Lass mich raten: Reinigung oder Pflege.

Bei letzterem hätte ich sogar ein bisschen Verständnis. Hier huschen auch die Smarts durch die Stadt um die zu Pflegenden zu Hause zu besuchen. Wenn du also weißt, da sitzt ein Mensch vielleicht buchstäblich in der Scheiße und wartet auf dich, kannst du schon kreativ werden, um voran zu kommen.

Rechtfertigt das alles natürlich nicht, klar.

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 13.10.2022 8:49]
13.10.2022 8:48:57  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

aj_alpha
Jou; man muss auch glaub ich unterscheiden zwischen kreativ vorankommen und Leute bedrängen und gefährden. Der Gesetzgeber tut das ja auch
13.10.2022 8:50:39  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Tiefkühlpizza

 
Zitat von Armag3ddon

"Öffentlicher Raum, der für alle da ist, sichert nicht zu, immer für eine bestimmte Einzelperson da zu sein."



Woher stammt das? Muss ich mir abspeichern! Könnte noch nützlich sein.


Das ist ein echter Arma!
13.10.2022 9:51:07  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Phillinger

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.


Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.

Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.

Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".

Aber ist ja Autofahrerland hier.
13.10.2022 9:58:08  Zum letzten Beitrag
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Bleifresser

Bleifresser
 
Zitat von Phillinger

 
Zitat von Bleifresser

 
Zitat von Parax

Scheint n FIrmenwagen zu sein? Mal mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten, wie die Leute seine Firma nach außen präsentieren. Wirkt sicher Wunder.



Schon geprüft,
Ist ein 1 Mann Betrieb.


Branche? Lass mich raten: Reinigung oder Pflege.

Bei letzterem hätte ich sogar ein bisschen Verständnis. Hier huschen auch die Smarts durch die Stadt um die zu Pflegenden zu Hause zu besuchen. Wenn du also weißt, da sitzt ein Mensch vielleicht buchstäblich in der Scheiße und wartet auf dich, kannst du schon kreativ werden, um voran zu kommen.

Rechtfertigt das alles natürlich nicht, klar.

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.



Nene, ich glaube einen Notfall den ein Gartenarbeiter benötigt gab es jetzt nicht. So verbohrt bin ich halt auch nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bleifresser am 13.10.2022 10:32]
13.10.2022 10:30:32  Zum letzten Beitrag
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moha

AUP moha 21.12.2018
 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Phillinger

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.


Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.

Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.

Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".

Aber ist ja Autofahrerland hier.



Boah ja bitte.
13.10.2022 10:53:46  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Tiefkühlpizza

 
Zitat von Armag3ddon

"Öffentlicher Raum, der für alle da ist, sichert nicht zu, immer für eine bestimmte Einzelperson da zu sein."



Woher stammt das? Muss ich mir abspeichern! Könnte noch nützlich sein.


Das ist ein echter Arma!



Ich hab Arma ja immer gerated!

Und genauso würde ich eine strengere Überwachung des MIV höchst positiv raten!
13.10.2022 14:02:20  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
Gestern:

vierspurige Straße, 2 stadteinwärts, 2 stadtauswärts. Radfahrerin (Typ Rentnerin auf E-Bike) fährt auf dem Schutzstreifen ganz rechts. Auf der linken Spur fährt ein VW Polo etwas weiter hinten und nähert sich.

Radfahrerin zieht, ohne Handzeichen, aber dafür mit Helm, einfach quer über alle 4 Spuren und biegt in eine Seitenstraße ab. Der Polo muss eine Vollbremsung machen. Radfahrerin hat wohl nur das Reifenquietschen wahrgenommen, guckt kurz und fährt unbeeindruckt weiter.

Das war vielleicht ein Meter der zur Stoßstange gefehlt hätte, dann wäre sie weg gewesen. WTF?! Wie kann man alles so um sich herum ausblenden?!
13.10.2022 14:09:40  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Die Dame fährt vermutlich sonst nur SUV.
13.10.2022 14:11:19  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Pfeil
 
Zitat von moha

 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Phillinger

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.


Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.

Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.

Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".

Aber ist ja Autofahrerland hier.



Boah ja bitte.



Anlassbezogen, darf man seine Dashcam einschalten.

Wenn mann zufälligerweise eine Dashcam hat, welche nicht ganz so konform durchgehend aufnimmt, könnte man ja den "nicht anlassbezogenen Teil" davor und danach wegschneiden, bevor man bei der Polizei vorstellig wird.
13.10.2022 14:34:42  Zum letzten Beitrag
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moha

AUP moha 21.12.2018
Ja, aber du musst halt die Polizei rufen, dem Typen hierherfahren und warten, bis die den während der Fahrt rausziehen.

Wenn man einfach nur ein Video einreicht: "ja keine Ahnung wer da gefahren ist, ich war es nicht!"

Und dann hat sich die Sache schon erledigt.
13.10.2022 15:24:11  Zum letzten Beitrag
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kawu

AUP kawu 26.11.2007
 
Zitat von moha

Ja, aber du musst halt die Polizei rufen, dem Typen hierherfahren und warten, bis die den während der Fahrt rausziehen.

Wenn man einfach nur ein Video einreicht: "ja keine Ahnung wer da gefahren ist, ich war es nicht!"

Und dann hat sich die Sache schon erledigt.


Und was machst Du mit Fußgängern oder Fahrradfahrern? Gesichtserkennung drüber laufen lassen, weil Erwin beim Abbiegen auf dem Rad den Arm nicht ausgestreckt hat oder Erna bei rot über die Ampel ging?
13.10.2022 16:18:22  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Angesichts des Verhältnisses Eigen- zu Fremdgefährdung halte ich das für dümmlichen Whataboutism.
13.10.2022 16:25:22  Zum letzten Beitrag
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Bleifresser

Bleifresser
Bekommt man damit allemproböeme gelöst!? Nein
Muss man alle Probleme auf die gleiche Art lösen? Nein
Kommen wir ein Stückchen weiter Sicherheit weil die Halter in die Verantwortung gezogen werden: ja

Wenn jemand unbefugt deine Knarre nimmt weil du sie hast offen rumliegen lassen biste auch dran.
13.10.2022 18:36:04  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
And rightfully so.
13.10.2022 19:32:04  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von moha

 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Phillinger

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.


Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.

Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.

Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".

Aber ist ja Autofahrerland hier.



Boah ja bitte.



Anlassbezogen, darf man seine Dashcam einschalten.

Wenn mann zufälligerweise eine Dashcam hat, welche nicht ganz so konform durchgehend aufnimmt, könnte man ja den "nicht anlassbezogenen Teil" davor und danach wegschneiden, bevor man bei der Polizei vorstellig wird.


Die Rechtsprechung ist da ja alles andere als eindeutig.
Der BGH hat in einem Zivilprozess mit einer umfassenden Diskussion der bestehenden Meinungen ausgeführt, dass Dashcam-Aufnahmen wohl zulässig sind, wenn sie nur kurze Zeitabschnitte aufzeichnen und diese dann wieder überschreiben. Das Urteil erging aber noch vor der DSGVO auf Grundlage des alten BDSG.

Das LG Mühlhausen hat hingegen - sogar unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil - entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen generell unzulässig und im Prozess nicht verwertbar sind. Begründet hat es das mit dem Inkrafttreten der DSGVO.

Dann gab es noch den Fall von "Knöllchen-Horst", dem verboten wurde, Dashcam-Aufnahmen anzufertigen, und aufgetragen wurde, bereits gefertigte Aufnahmen zu löschen.

Oder der Radfahrer, der eine Anzeige wegen Datenschutzverstößen kassiert hat, als er Bilder von Falschparkern mit Kennzeichen ans Ordnungsamt geschickt hat.

Die Rechtslage ist also schwierig, da wäre eine Klärung dringend erforderlich.
13.10.2022 20:10:55  Zum letzten Beitrag
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steamed

AUP steamed 03.11.2022
Ne, das ist schon ganz eindeutig:
Autofahrende haben einen Godmode in der BRD.
13.10.2022 20:32:44  Zum letzten Beitrag
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Schm3rz

AUP Schm3rz 25.03.2022
verschmitzt lachen
Weisheit kommt mit dem Alter, boomed Augenzwinkern
13.10.2022 21:00:47  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
...
13.10.2022 21:07:13  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Auch nicht wirklich schmaler als der Fußweg daneben.

Was für eine Abfallstraße.
13.10.2022 21:08:46  Zum letzten Beitrag
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Schm3rz

AUP Schm3rz 25.03.2022
Aber immerhin Halteverbot mofo.
13.10.2022 21:11:54  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
Ah schönes Hannover
13.10.2022 21:43:47  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von moha

 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Phillinger

/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.


Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.

Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.

Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".

Aber ist ja Autofahrerland hier.



Boah ja bitte.



Anlassbezogen, darf man seine Dashcam einschalten.

Wenn mann zufälligerweise eine Dashcam hat, welche nicht ganz so konform durchgehend aufnimmt, könnte man ja den "nicht anlassbezogenen Teil" davor und danach wegschneiden, bevor man bei der Polizei vorstellig wird.


Die Rechtsprechung ist da ja alles andere als eindeutig.
Der BGH hat in einem Zivilprozess mit einer umfassenden Diskussion der bestehenden Meinungen ausgeführt, dass Dashcam-Aufnahmen wohl zulässig sind, wenn sie nur kurze Zeitabschnitte aufzeichnen und diese dann wieder überschreiben. Das Urteil erging aber noch vor der DSGVO auf Grundlage des alten BDSG.

Das LG Mühlhausen hat hingegen - sogar unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil - entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen generell unzulässig und im Prozess nicht verwertbar sind. Begründet hat es das mit dem Inkrafttreten der DSGVO.

Dann gab es noch den Fall von "Knöllchen-Horst", dem verboten wurde, Dashcam-Aufnahmen anzufertigen, und aufgetragen wurde, bereits gefertigte Aufnahmen zu löschen.

Oder der Radfahrer, der eine Anzeige wegen Datenschutzverstößen kassiert hat, als er Bilder von Falschparkern mit Kennzeichen ans Ordnungsamt geschickt hat.

Die Rechtslage ist also schwierig, da wäre eine Klärung dringend erforderlich.




Schon traurig die DSGVO vorzuschieben. Das BDSG unterscheidet sich kaum von der DSGVO.
Hauptunterschied sind empfindliche Konsequenzen bei einem Verstoß.
Das BDSG war ja eher ein zahnloser Tiger.
13.10.2022 21:50:51  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
baulich angelegter Radweg


möglichst 2,00 m

mindestens 1,50 m



http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
13.10.2022 21:51:18  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
https://twitter.com/zukunftmobil/status/1580573522984046592



Bochum ist auch die Stadt, in der auf vierspurigen Straßen regelmäßig der äußere Fahrstreifen als Parkspur verwendet wird
14.10.2022 6:39:00  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
Innerhalb gechlossener Ortschaften ist das Parken auf Vorfahrtsstrassen erlaubt, außer es ist ausdrücklich verboten.

Hier gab's das oft, dass es nachts erlaubt ist - und ab 8 uhr Parkverbot herrscht. Gute Einnahmequelle für Abschleppdienste...Breites Grinsen
14.10.2022 8:27:02  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Da hier sind doch die Profis.
In der einen Strasse ist bei uns zwischen 8-16 Uhr Parken mit Parkscheibe.
Ich stell mich 7:45 hin, leg die Scheibe mit 8 eingestellt hin....komme später wieder und hab ne Knolle von 7:55 mit "falsch geparkt" dran.
Ok...hä?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 14.10.2022 8:43]
14.10.2022 8:43:06  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Meine Vermutung: Die erlaubte Parkzeit hat doch nichts damit zu tun, dass Du die Parkscheibe auf die volle Stunde vorstellen darfst?
Ich nehme an, dass von 16 bis 8 Uhr dort Parkverbot ist (und nicht Parken erlaubt, ohne Parkscheibe)?

Wärst du um 8:45 angekommen und hättest die Parkscheibe auf 9 gestellt, wäre alles okay gewesen.

Falls meien Vermutung oben stimmt, ist da von 7:45 bis 8 Uhr halt Parkverbot.
14.10.2022 9:06:28  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Pfeil
 
Zitat von Aspe

Meine Vermutung: Die erlaubte Parkzeit hat doch nichts damit zu tun, dass Du die Parkscheibe auf die volle Stunde vorstellen darfst?
Ich nehme an, dass von 16 bis 8 Uhr dort Parkverbot ist (und nicht Parken erlaubt, ohne Parkscheibe)?

Wärst du um 8:45 angekommen und hättest die Parkscheibe auf 9 gestellt, wäre alles okay gewesen.

Falls meien Vermutung oben stimmt, ist da von 7:45 bis 8 Uhr halt Parkverbot.





Mal aufs Wesentliche resuziert.
14.10.2022 9:15:37  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

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