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| Zitat von Bleifresser
| Zitat von Parax
Scheint n FIrmenwagen zu sein? Mal mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten, wie die Leute seine Firma nach außen präsentieren. Wirkt sicher Wunder.
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Schon geprüft,
Ist ein 1 Mann Betrieb.
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Branche? Lass mich raten: Reinigung oder Pflege.
Bei letzterem hätte ich sogar ein bisschen Verständnis. Hier huschen auch die Smarts durch die Stadt um die zu Pflegenden zu Hause zu besuchen. Wenn du also weißt, da sitzt ein Mensch vielleicht buchstäblich in der Scheiße und wartet auf dich, kannst du schon kreativ werden, um voran zu kommen.
Rechtfertigt das alles natürlich nicht, klar.
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 13.10.2022 8:49]
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Jou; man muss auch glaub ich unterscheiden zwischen kreativ vorankommen und Leute bedrängen und gefährden. Der Gesetzgeber tut das ja auch
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| Zitat von Tiefkühlpizza
| Zitat von Armag3ddon
"Öffentlicher Raum, der für alle da ist, sichert nicht zu, immer für eine bestimmte Einzelperson da zu sein."
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Woher stammt das? Muss ich mir abspeichern! Könnte noch nützlich sein.
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Das ist ein echter Arma!
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| Zitat von Phillinger
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.
Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.
Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".
Aber ist ja Autofahrerland hier.
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| Zitat von Phillinger
| Zitat von Bleifresser
| Zitat von Parax
Scheint n FIrmenwagen zu sein? Mal mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten, wie die Leute seine Firma nach außen präsentieren. Wirkt sicher Wunder.
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Schon geprüft,
Ist ein 1 Mann Betrieb.
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Branche? Lass mich raten: Reinigung oder Pflege.
Bei letzterem hätte ich sogar ein bisschen Verständnis. Hier huschen auch die Smarts durch die Stadt um die zu Pflegenden zu Hause zu besuchen. Wenn du also weißt, da sitzt ein Mensch vielleicht buchstäblich in der Scheiße und wartet auf dich, kannst du schon kreativ werden, um voran zu kommen.
Rechtfertigt das alles natürlich nicht, klar.
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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Nene, ich glaube einen Notfall den ein Gartenarbeiter benötigt gab es jetzt nicht. So verbohrt bin ich halt auch nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bleifresser am 13.10.2022 10:32]
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| Zitat von AngusG
| Zitat von Phillinger
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.
Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.
Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".
Aber ist ja Autofahrerland hier.
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Boah ja bitte.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Tiefkühlpizza
| Zitat von Armag3ddon
"Öffentlicher Raum, der für alle da ist, sichert nicht zu, immer für eine bestimmte Einzelperson da zu sein."
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Woher stammt das? Muss ich mir abspeichern! Könnte noch nützlich sein.
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Das ist ein echter Arma!
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Ich hab Arma ja immer gerated!
Und genauso würde ich eine strengere Überwachung des MIV höchst positiv raten!
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Gestern:
vierspurige Straße, 2 stadteinwärts, 2 stadtauswärts. Radfahrerin (Typ Rentnerin auf E-Bike) fährt auf dem Schutzstreifen ganz rechts. Auf der linken Spur fährt ein VW Polo etwas weiter hinten und nähert sich.
Radfahrerin zieht, ohne Handzeichen, aber dafür mit Helm, einfach quer über alle 4 Spuren und biegt in eine Seitenstraße ab. Der Polo muss eine Vollbremsung machen. Radfahrerin hat wohl nur das Reifenquietschen wahrgenommen, guckt kurz und fährt unbeeindruckt weiter.
Das war vielleicht ein Meter der zur Stoßstange gefehlt hätte, dann wäre sie weg gewesen. WTF?! Wie kann man alles so um sich herum ausblenden?!
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Die Dame fährt vermutlich sonst nur SUV.
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| Zitat von moha
| Zitat von AngusG
| Zitat von Phillinger
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.
Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.
Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".
Aber ist ja Autofahrerland hier.
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Boah ja bitte.
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Anlassbezogen, darf man seine Dashcam einschalten.
Wenn mann zufälligerweise eine Dashcam hat, welche nicht ganz so konform durchgehend aufnimmt, könnte man ja den "nicht anlassbezogenen Teil" davor und danach wegschneiden, bevor man bei der Polizei vorstellig wird.
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Ja, aber du musst halt die Polizei rufen, dem Typen hierherfahren und warten, bis die den während der Fahrt rausziehen.
Wenn man einfach nur ein Video einreicht: "ja keine Ahnung wer da gefahren ist, ich war es nicht!"
Und dann hat sich die Sache schon erledigt.
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| Zitat von moha
Ja, aber du musst halt die Polizei rufen, dem Typen hierherfahren und warten, bis die den während der Fahrt rausziehen.
Wenn man einfach nur ein Video einreicht: "ja keine Ahnung wer da gefahren ist, ich war es nicht!"
Und dann hat sich die Sache schon erledigt.
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Und was machst Du mit Fußgängern oder Fahrradfahrern? Gesichtserkennung drüber laufen lassen, weil Erwin beim Abbiegen auf dem Rad den Arm nicht ausgestreckt hat oder Erna bei rot über die Ampel ging?
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Angesichts des Verhältnisses Eigen- zu Fremdgefährdung halte ich das für dümmlichen Whataboutism.
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Bekommt man damit allemproböeme gelöst!? Nein
Muss man alle Probleme auf die gleiche Art lösen? Nein
Kommen wir ein Stückchen weiter Sicherheit weil die Halter in die Verantwortung gezogen werden: ja
Wenn jemand unbefugt deine Knarre nimmt weil du sie hast offen rumliegen lassen biste auch dran.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von moha
| Zitat von AngusG
| Zitat von Phillinger
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.
Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.
Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".
Aber ist ja Autofahrerland hier.
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Boah ja bitte.
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Anlassbezogen, darf man seine Dashcam einschalten.
Wenn mann zufälligerweise eine Dashcam hat, welche nicht ganz so konform durchgehend aufnimmt, könnte man ja den "nicht anlassbezogenen Teil" davor und danach wegschneiden, bevor man bei der Polizei vorstellig wird.
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Die Rechtsprechung ist da ja alles andere als eindeutig.
Der BGH hat in einem Zivilprozess mit einer umfassenden Diskussion der bestehenden Meinungen ausgeführt, dass Dashcam-Aufnahmen wohl zulässig sind, wenn sie nur kurze Zeitabschnitte aufzeichnen und diese dann wieder überschreiben. Das Urteil erging aber noch vor der DSGVO auf Grundlage des alten BDSG.
Das LG Mühlhausen hat hingegen - sogar unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil - entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen generell unzulässig und im Prozess nicht verwertbar sind. Begründet hat es das mit dem Inkrafttreten der DSGVO.
Dann gab es noch den Fall von "Knöllchen-Horst", dem verboten wurde, Dashcam-Aufnahmen anzufertigen, und aufgetragen wurde, bereits gefertigte Aufnahmen zu löschen.
Oder der Radfahrer, der eine Anzeige wegen Datenschutzverstößen kassiert hat, als er Bilder von Falschparkern mit Kennzeichen ans Ordnungsamt geschickt hat.
Die Rechtslage ist also schwierig, da wäre eine Klärung dringend erforderlich.
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Ne, das ist schon ganz eindeutig:
Autofahrende haben einen Godmode in der BRD.
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Weisheit kommt mit dem Alter, boomed
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Auch nicht wirklich schmaler als der Fußweg daneben.
Was für eine Abfallstraße.
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Aber immerhin Halteverbot mofo.
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| Zitat von AngusG
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von moha
| Zitat von AngusG
| Zitat von Phillinger
/ Zumal er ja offensichtlich die Zeit hatte, dir hinterher zu fahren und dich zu gefährden.
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Das finde ich an den einschlägigen Videos immer besonders bemerkenswert. Diese - hier TKP-konformes Schimpfwort einfügen - haben es ja ach so eilig, dass sie rasen, drängeln, nötigen, gefährden und an den unmöglichsten Stellen überholen, aber wehe wenn jemand ihre Ehre angreift, indem man sie anblinkt oder ihnen nicht sofort Platz macht.
Dann haben sie plötzlich alle Zeit der Welt um dich auszubremsen, zu verfolgen und Gewalt anzudrohen oder auszuüben. Solche Leute müssen dringend - im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Verkehr gezogen werden.
Aus meiner Sicht wäre es längst mal an der Zeit, Dashcam-Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung ausdrücklich gesetzlich zu erlauben. Dazu noch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann kann man schön solche Aufnahmen an der nächsten Dienststelle der Polizei in die Hand drücken und sagen "macht was draus".
Aber ist ja Autofahrerland hier.
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Boah ja bitte.
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Anlassbezogen, darf man seine Dashcam einschalten.
Wenn mann zufälligerweise eine Dashcam hat, welche nicht ganz so konform durchgehend aufnimmt, könnte man ja den "nicht anlassbezogenen Teil" davor und danach wegschneiden, bevor man bei der Polizei vorstellig wird.
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Die Rechtsprechung ist da ja alles andere als eindeutig.
Der BGH hat in einem Zivilprozess mit einer umfassenden Diskussion der bestehenden Meinungen ausgeführt, dass Dashcam-Aufnahmen wohl zulässig sind, wenn sie nur kurze Zeitabschnitte aufzeichnen und diese dann wieder überschreiben. Das Urteil erging aber noch vor der DSGVO auf Grundlage des alten BDSG.
Das LG Mühlhausen hat hingegen - sogar unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil - entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen generell unzulässig und im Prozess nicht verwertbar sind. Begründet hat es das mit dem Inkrafttreten der DSGVO.
Dann gab es noch den Fall von "Knöllchen-Horst", dem verboten wurde, Dashcam-Aufnahmen anzufertigen, und aufgetragen wurde, bereits gefertigte Aufnahmen zu löschen.
Oder der Radfahrer, der eine Anzeige wegen Datenschutzverstößen kassiert hat, als er Bilder von Falschparkern mit Kennzeichen ans Ordnungsamt geschickt hat.
Die Rechtslage ist also schwierig, da wäre eine Klärung dringend erforderlich.
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Schon traurig die DSGVO vorzuschieben. Das BDSG unterscheidet sich kaum von der DSGVO.
Hauptunterschied sind empfindliche Konsequenzen bei einem Verstoß.
Das BDSG war ja eher ein zahnloser Tiger.
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Innerhalb gechlossener Ortschaften ist das Parken auf Vorfahrtsstrassen erlaubt, außer es ist ausdrücklich verboten.
Hier gab's das oft, dass es nachts erlaubt ist - und ab 8 uhr Parkverbot herrscht. Gute Einnahmequelle für Abschleppdienste...
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Da hier sind doch die Profis.
In der einen Strasse ist bei uns zwischen 8-16 Uhr Parken mit Parkscheibe.
Ich stell mich 7:45 hin, leg die Scheibe mit 8 eingestellt hin....komme später wieder und hab ne Knolle von 7:55 mit "falsch geparkt" dran.
Ok...hä?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 14.10.2022 8:43]
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Meine Vermutung: Die erlaubte Parkzeit hat doch nichts damit zu tun, dass Du die Parkscheibe auf die volle Stunde vorstellen darfst?
Ich nehme an, dass von 16 bis 8 Uhr dort Parkverbot ist (und nicht Parken erlaubt, ohne Parkscheibe)?
Wärst du um 8:45 angekommen und hättest die Parkscheibe auf 9 gestellt, wäre alles okay gewesen.
Falls meien Vermutung oben stimmt, ist da von 7:45 bis 8 Uhr halt Parkverbot.
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| Zitat von Aspe
Meine Vermutung: Die erlaubte Parkzeit hat doch nichts damit zu tun, dass Du die Parkscheibe auf die volle Stunde vorstellen darfst?
Ich nehme an, dass von 16 bis 8 Uhr dort Parkverbot ist (und nicht Parken erlaubt, ohne Parkscheibe)?
Wärst du um 8:45 angekommen und hättest die Parkscheibe auf 9 gestellt, wäre alles okay gewesen.
Falls meien Vermutung oben stimmt, ist da von 7:45 bis 8 Uhr halt Parkverbot.
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Mal aufs Wesentliche resuziert.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |