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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Lunovis

Stichwort ist hier halt eben: Zugehörige Spur. *WENN* du dich auf dem Radweg befindest, der parallel zum Fussgängerstreifen führt, bist du daran gebunden. Auf der Fahrzeugspur aber nicht, eben, weil du dich nicht auf besagter Radspur bedindest. Ist letzten endes dasselbe wie wenn du mehrere Ampeln auf einer seite hast, von denen eine links, eine geradeaus und eine rechts zeigt. Nur weil rechts grün hat darfst du nicht links abbiegen, obwohl du beide ampeln siehst.



Du verwechselst da glaube ich Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Das auf dem Foto oben ist ein Radfahrstreifen, der benutzungspflichtig ist, und wo eben auch die Signale für Radfahrer gelten.

 
Zitat von The_Demon_Duck_of_Doom


Zusatz: Der aufgemalte Streifen auf der Straße ist kein eigener Radweg, sondern Teil der Fahrbahn.



Nein.

 
Zitat von Drexl0r

Die Fahrradfahrerin die da oben verknackt wurde befindet sich doch aber in einer komplett anderen Situation? Die fährt ja eben NICHT auf der entsprechenden "Straße" wo die Fahrradampel steht?



Sie fährt auf einem benutzungspflichtigen Radweg (Radfahrstreifen), der ist rechtlich von der regulären Fahrbahn durch die durchgezogene Linie getrennt.

 
Der Radfahrstreifen zählt zu den sogenannten Radfahranlagen nach §2 Abs. 4, Satz 2, 10.3, VwV StVO.

Im Unterschied zum baulich getrennten Radweg ist der Radfahrstreifen nicht Teil der Hauptfahrbahn.


https://de.wikipedia.org/wiki/Radfahrstreifen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 13.01.2023 13:43]
13.01.2023 13:39:22  Zum letzten Beitrag
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Hidayat

Arctic
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von Dagrachon

mehr Kuriosität als Arschlochtum, aber seht selbst:


Ich kann mich nur schwer in den Wichser hineinversetzen, der in dieser Situation ein Knöllchen verteilt.
Warum erklärt man es nicht einfach, wünscht der Frau einen sichere Weiterfahrt und schreibt eine Beschwerde an die Stadt, die diese beschissene Verkehrsführung verbrochen hat?
Deutschland am Abfuck.
13.01.2023 13:39:44  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von Shooter

 
Zitat von [RPD]-Biohazard

Wait, die Schweizer haben 40 statt der dösigen 30?


Ne, 40 ist schon eher die Ausnahme, deswegen bin ich mir auch unsicher ob da der Raserartikel greift oder nicht.


Ich meine der wäre nur nach Inner-/Ausserorts und AB gegliedert, nicht nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Und dann gilt die jeweilige Differenz. Ob auf dem Schild 20, 40 oder 50 steht, sollte dabei keine Rolle spielen.
X km/h drüber und der Straftatbestand sollte erfüllt sein.

Aber ich habs nicht nachgeschaut peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 13.01.2023 13:42]
13.01.2023 13:41:01  Zum letzten Beitrag
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~


13.01.2023 13:48:20  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von Hidayat

Warum erklärt man es nicht einfach, wünscht der Frau einen sichere Weiterfahrt und schreibt eine Beschwerde an die Stadt, die diese beschissene Verkehrsführung verbrochen hat?


loro hat das schon gut erklärt.

Ich wette wenn man 100 durchschnittliche Verkehrsteilnehmer befragt, dann würde die überwiegende Mehrheit sagen, dass die Radfahrerin alles richtig gemacht hat.

Wenn die Regeln etwas anderes sagen, dann sind die Regeln bzw. deren Umsetzung so schlecht, dass das einfach anders geregelt werden muss.
13.01.2023 13:55:44  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Das ist doch eine Bedarfsampel, also eine die nicht von alleine grün wird, sondern man muss erstmal buzzern, wenn ich das richtig sehe.

Wenn die Dame demnach auf der Straße fährt, kann sie nicht buzzern und somit wird diese Ampel auch nie grün, also dürfte sie nie fahren, wenn nur die Ampel für sie gilt?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 13.01.2023 14:10]
13.01.2023 14:10:06  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Wenn die bei Fahrradampel grün gefahren wäre, Autos rot, hätten die sie doch genauso aufs Korn genommen.
13.01.2023 14:16:08  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Ja, darum gings mir aber nicht bei der Frage.
13.01.2023 14:17:15  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Wenn die Ampel nur auf Buzzer reagiert, dann würde sie da immer noch stehen. Ja.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 13.01.2023 14:23]
13.01.2023 14:22:59  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
 
Zitat von Parax

 
Zitat von Lunovis

Stichwort ist hier halt eben: Zugehörige Spur. *WENN* du dich auf dem Radweg befindest, der parallel zum Fussgängerstreifen führt, bist du daran gebunden. Auf der Fahrzeugspur aber nicht, eben, weil du dich nicht auf besagter Radspur bedindest. Ist letzten endes dasselbe wie wenn du mehrere Ampeln auf einer seite hast, von denen eine links, eine geradeaus und eine rechts zeigt. Nur weil rechts grün hat darfst du nicht links abbiegen, obwohl du beide ampeln siehst.



Du verwechselst da glaube ich Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Das auf dem Foto oben ist ein Radfahrstreifen, der benutzungspflichtig ist, und wo eben auch die Signale für Radfahrer gelten.

 
Zitat von The_Demon_Duck_of_Doom


Zusatz: Der aufgemalte Streifen auf der Straße ist kein eigener Radweg, sondern Teil der Fahrbahn.



Nein.

 
Zitat von Drexl0r

Die Fahrradfahrerin die da oben verknackt wurde befindet sich doch aber in einer komplett anderen Situation? Die fährt ja eben NICHT auf der entsprechenden "Straße" wo die Fahrradampel steht?



Sie fährt auf einem benutzungspflichtigen Radweg (Radfahrstreifen), der ist rechtlich von der regulären Fahrbahn durch die durchgezogene Linie getrennt.

 
Der Radfahrstreifen zählt zu den sogenannten Radfahranlagen nach §2 Abs. 4, Satz 2, 10.3, VwV StVO.

Im Unterschied zum baulich getrennten Radweg ist der Radfahrstreifen nicht Teil der Hauptfahrbahn.


https://de.wikipedia.org/wiki/Radfahrstreifen


Jaein. Dass in D so manches falsch läuft wissen ja viele, wie schon erwähnt ost Farbe billig und die Makenbilder in den Ampeln sind ebenfalls preiswert zu haben, wenn man stattdessen was sinnvolles machen könnte wie zb den Knoten komplett überarbeiten nach aktuell gültigen Standards.

Was jedoch in keinem Fall geht:
Wenn du auf einer Fahrspur bist, düfen sich die verschiedenen Teilnehmer nicht gegenseitig blockieren, i.e. wenn da einnpulk radfahrer wartet und gemäss deiner Logik auf das Grün des Fussgängers warten muss, die Fahrzeuge dahinter aber schpn grün hätten, aber nicht losfahren können. Dasselbe gilt beispielsweise bei kombinierten busspuren mit rechtsabbieger für den individualverkehr.
Ergo MUSS für die an der beschriebenen Stelle wartenden Radfahrer entweder die Fahrzeugampel gelten oder aber eine der Fahrzeugspur zeitlich vorgeschaltete fahrradampel daneben montiert sein.
13.01.2023 14:29:34  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
 
Zitat von monischnucki

Wenn die Ampel nur auf Buzzer reagiert, dann würde sie da immer noch stehen. Ja.



Es ging mir nicht darum wie die Polizisten das bewertet hätten, sondern rein ums Verständnis. Wenn die Furt-Ampel rechtlich die relevante ist, wie hier geschrieben wird, dann würde die ja nie grün werden und man dürfte nie fahren oder was?


¤:
Oh, mit "sie" meinst du die Frau und nicht die Ampel? Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 13.01.2023 14:32]
13.01.2023 14:31:49  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ah jetzt ja! Breites Grinsen
13.01.2023 14:32:59  Zum letzten Beitrag
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-Marvin-

-Marvin-
wow Breites Grinsen
13.01.2023 14:34:48  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
betruebt gucken
Man kann legal absteigen und zur Bedarfsampel laufen, sehe das Problem nicht.
13.01.2023 14:35:11  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
 
Zitat von Irdorath

Man kann legal absteigen und zur Bedarfsampel laufen, sehe das Problem nicht.



Kann ich dabei den Helm abnehmen?
13.01.2023 14:35:35  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Warum bleiben Fußgänger und Radfahrer nicht einfach komplett der komplizierten Kreuzung fern und gehen den Autofahrern nicht auf den Sack ihres viel zu kleinen Gemächts?
13.01.2023 14:37:46  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Lunovis

oder aber eine der Fahrzeugspur zeitlich vorgeschaltete fahrradampel daneben montiert sein.



Das ist ja die Ampel da hinten.

Wenn du n Radfahrsteifen hast gilt die Ampel mit dem Fahrrad für dich. Ist an dieser Kreuzung halt total unsinnig und vor allem gefährlich für die Radfahrenden weil das ja niemand so erkennen würde.
13.01.2023 14:41:51  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

aj_alpha
 
Zitat von Parax


Wenn du n Radfahrsteifen hast gilt die Ampel mit dem Fahrrad für dich.



Hehe


Den hat Irdo immer
13.01.2023 14:55:39  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Wenn ich nen Fahrradsteifen hab, werden Ampeln zu Vorfahrts/Vorfahrt gewähren Schildern.
13.01.2023 15:00:54  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
 
Zitat von Parax

 
Zitat von Lunovis

oder aber eine der Fahrzeugspur zeitlich vorgeschaltete fahrradampel daneben montiert sein.



Das ist ja die Ampel da hinten.

Wenn du n Radfahrsteifen hast gilt die Ampel mit dem Fahrrad für dich. Ist an dieser Kreuzung halt total unsinnig und vor allem gefährlich für die Radfahrenden weil das ja niemand so erkennen würde.


Eben nicht. nur weil eine Ampel ein Symbol drin hat, ist die nicht zwangswese für dich direkt gültig.
Da ich nciht genau weiss, was die Abstände in D sind lass ich das mal sein, aber die Grundregel ist nunmal dass du erkennen musst, was in der Ampel angezeigt wird. auf 30 oder 40m Entfernung kannst du das Radpiktogramm nicht erkennen, ergo kann die Ampel nicht für dich gelten, mal abgesehen davon, dass die Ampel klar dem Fussgängerstreifen zugeordnet ist und nicht dem Verkehr auf der Hauptspur. Was zum nächsten Punkt führt: die Ampeln, die dich was angehen, sind auch auf dich gerichtet.
Es ist Regelungstechnisch einfach nicht denkbar, dass die Fussgängerampel (ob mit oder ohne Symbol) plötzlich für die Hauptspur gültigkeit haben soll, geht nicht, basta. Verkehrsplaner sagt nein.
13.01.2023 15:42:55  Zum letzten Beitrag
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steamed

AUP steamed 03.11.2022
Du glaubst doch nicht ernsthalft das sich in D jemand in den zuständigen Ministerien darüber gedanken gemacht hat? Fahrräder sind Kinderspielzeug.
13.01.2023 16:12:07  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Lunovis

Es ist Regelungstechnisch einfach nicht denkbar, dass die Fussgängerampel (ob mit oder ohne Symbol) plötzlich für die Hauptspur gültigkeit haben soll, geht nicht, basta. Verkehrsplaner sagt nein.



Verkehrsrecht sagt aber ja:

 
Wie verhält es sich nun, wenn an einer Fußgängerampel ein „Fahrradpiktogramm“ angebracht ist?

 Wir wissen: Befindet sich der Radfahrer auf der Fahrbahn, gilt für ihn die Fahrbahnampel wie für die Autofahrer.
Fährt er aber auf einem Radweg neben der Straße („Radverkehrsführung“Augenzwinkern, gilt für ihn die Fußgängerampel. Radfahrer müssen dann wie die Fußgänger warten, während die Fahrbahnampel „Grün“ zeigt.


https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/strassenverkehrsordnung-welche-ampel-gilt-fuer-radfahrer/

(Radweg(In Form des Fahrradstreifens) ist hier neben der Straße, wie auf der letzten Seite angemerkt)



Es geht doch nicht darum dass diese Regelung in solchen Situation absolut quatscht ist (was sie ist), sonder wie es de facto ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 13.01.2023 16:27]
13.01.2023 16:26:57  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
Das Problem sind nicht die Ministerien oder Planer, das Problem ist, dass ein vernünftiger Umbau jede Menge Kohle frisst und mit einer Kapazitätseinbusse für den MIV einherkommt, was von diversen Verbänden aufs Blut verteidigt wird. Also sind Projekte langwierig und unbeliebt und man bastelt lieber mit superprovisorischen Zwischenlösungen eine Lösung hin, mit der am Ende alle zusammen unglücklich sind, dafür hats den Haushalt nur minim belastet.
13.01.2023 16:28:42  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Auto- und Radspur haben doch eine gemeinsame Haltelinie, die zu der „großen“ Ampel gehört. Die Zusammenhänge sind glasklar! Es ist doch offensichtlich, dass die Frau völlig korrekt gemäß dieser Ampel fahren muss.

Aber klar, was für Typen schaffen schon beim Ordnungsamt. Spätestens dort hätte jemand ja mal einschreiten können.
13.01.2023 16:29:05  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
 
Zitat von Parax

 
Zitat von Lunovis

Es ist Regelungstechnisch einfach nicht denkbar, dass die Fussgängerampel (ob mit oder ohne Symbol) plötzlich für die Hauptspur gültigkeit haben soll, geht nicht, basta. Verkehrsplaner sagt nein.



Verkehrsrecht sagt aber ja:

 
Wie verhält es sich nun, wenn an einer Fußgängerampel ein „Fahrradpiktogramm“ angebracht ist?

 Wir wissen: Befindet sich der Radfahrer auf der Fahrbahn, gilt für ihn die Fahrbahnampel wie für die Autofahrer.
Fährt er aber auf einem Radweg neben der Straße („Radverkehrsführung“Augenzwinkern, gilt für ihn die Fußgängerampel. Radfahrer müssen dann wie die Fußgänger warten, während die Fahrbahnampel „Grün“ zeigt.


https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/strassenverkehrsordnung-welche-ampel-gilt-fuer-radfahrer/

(Radweg(In Form des Fahrradstreifens) ist hier neben der Straße, wie auf der letzten Seite angemerkt)



Es geht doch nicht darum dass diese Regelung in solchen Situation absolut quatscht ist (was sie ist), sonder wie es de facto ist.



Was wäre die Strafe, wenn man an so einer Stelle einfach komplett auf der Straße fährt und den Radweg missachtet?
13.01.2023 16:32:36  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
20€. Jedenfalls günstiger als n ROtlichtverstoß´.

https://www.adfc.de/artikel/bussgeldkatalog-fuer-radfahrende
13.01.2023 16:36:34  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Gibt's nicht noch irgendwelche Fantasieparagraphen, Umfahren einer Ampel oder so?
13.01.2023 16:41:08  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
Na die Regel würde ja weiterhin gelten, dass bei einem benutzungspflichtigen Radweg die Radampel für dich gilt. Also kommt das dann nur noch on Top zum ROtlichtverstoß. Breites Grinsen
13.01.2023 16:42:56  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
 
Zitat von Parax

 
Zitat von Lunovis

Es ist Regelungstechnisch einfach nicht denkbar, dass die Fussgängerampel (ob mit oder ohne Symbol) plötzlich für die Hauptspur gültigkeit haben soll, geht nicht, basta. Verkehrsplaner sagt nein.



Verkehrsrecht sagt aber ja:

 
Wie verhält es sich nun, wenn an einer Fußgängerampel ein „Fahrradpiktogramm“ angebracht ist?

 Wir wissen: Befindet sich der Radfahrer auf der Fahrbahn, gilt für ihn die Fahrbahnampel wie für die Autofahrer.
Fährt er aber auf einem Radweg neben der Straße („Radverkehrsführung“Augenzwinkern, gilt für ihn die Fußgängerampel. Radfahrer müssen dann wie die Fußgänger warten, während die Fahrbahnampel „Grün“ zeigt.


https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/strassenverkehrsordnung-welche-ampel-gilt-fuer-radfahrer/

(Radweg(In Form des Fahrradstreifens) ist hier neben der Straße, wie auf der letzten Seite angemerkt)



Es geht doch nicht darum dass diese Regelung in solchen Situation absolut quatscht ist (was sie ist), sonder wie es de facto ist.


Relevant an dieser Stelle ist:
A: Der Readverkehr wird vom Baulich erhöhten Radweg auf die Fahrbahn gelenkt, über die Kreuzung existiert kein Radweg, dieser beginnt erst auf der anderen Seite wieder, ersichtlich an der blauen Tafel am Hochpasnnungsmasten vor der Unterführung. Die Führung ist mittels Farbe auf dem Boden klar links an der Warteinsel des Fussgängerstreifens vorbei. Müssen die Radfahrer also anhalten, haben sie primär die Fahrzeugampel ca 4m rechts von ihnen im Blick. Auf diese sollten sie auch achten, denn die Radspur endet am Ende des Haltebalkens und beginnt erst am andern Ende der Kreuzung wieder. Die Radfahrer sind also komplett in den Motorisierten verkehr integriert. (Vergleiche die Bodenmarkierungen westwärts auf der anderen Kreuzungsseite, dort wird der Radweg nämlich durchgezogen, ist aber weiterhin vom Fussgängerübergang getrennt)
B: Der Fussgängerüberweg ist baulich wie markierungstechnisch vom Kreuzungsbereich nicht verbunden mit der Radspur auf der Allee. Eine Zugehörigkeit des besagten Streifens zum Fussgängerüberweg ist ausgeschlossen. Um eine Zugehörigkeit zu erlangen, müsste der Radstreifen auf die Insel geführt werden, idealerweise rechts am Signalmast vorbei.
C: Die Kreuzung ist FUBAR und sieht aus, als ob man nem Praktikanten ein Kurvenlineal in die Hand gedrückt hat und ihn dann unter androhung von Gewalt zu dem Scheiss gezwungen hat.
Ich mein, allein, dass die Hauptachse von Osten nach Süden geht ist cringe. Das einzige, womit man die Kreuzung as is effektiv entschärfen könnte, wäre eine Überführung des Hauptverkehrs von der Ostseite gen Süden, während der Rest der Verkehrs mittels eines Kreisels mit zusätzlichem getrennten Bypass von Süden nach Osten sauber abgefertigt werden könnte.

und zuletzt: alle deine Zitate und Links sind auf die Situation wegen Pt. A und B nicht anwendbar, da die Spur eben nicht dem Fussgängerstreifen zugeordnet ist.
13.01.2023 16:54:39  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
Hier wird wieder mit Halbwissen diskutiert Breites Grinsen

Das Urteil: Rotlichtfahrt: Richterin bekräftigt 130-Euro-Knöllchen gegen Radfahrerin


Was euch fehlte:

 
Knifflig macht den Fall Dahmens konkrete Route. Denn sie kommt am fraglichen Tag nicht von Westen auf der Durlacher Allee an die Kreuzung, sondern von Süden auf dem Zweirichtungs-Radweg zwischen Ostring und Messplatz. An der Ecke des Messplatzes biegt sie ab, um auf den Turmberg zuzuradeln.
...
Dahmen fährt über die Verkehrsinsel, rechts von ihr das Rotlicht an der markierten Furt über den Ostring. Die Vielradlerin steigt nicht ab, um per Knopfdruck Grün anzufordern. Stattdessen fährt sie auf den rechten Rand der Durlacher Allee zu – „schräg in den fließenden Verkehr“, beschreibt es einer der Streifenpolizisten – und weiter auf den Radweg, der unter der Eisenbahnbrücke hindurch Richtung Durlach führt. Dies sei der Verstoß, legt die Richterin dar: „Die Strecke, die Sie gefahren sind, war nicht mit Grünlicht versehen.“



Also wenn ich das richtig verstehe so:
13.01.2023 18:40:55  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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