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Nun, es ist ziemlich offensichtlich dass es reicht.
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| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 27.05.2021 10:05]
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Unbeleuchtet
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| Zitat von Lauchi
| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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Fahrzeuge einfach grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen parken lassen, so einfach wär das.
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| Zitat von Irdorath
Unbeleuchtet
| | bei Dunkelheit müssen sie ausreichend beleuchtet sein, korrekt. Ist es auf dem Bild dunkel? Als beleuchtet reicht übrigens ne weiß rote reflektierende Tafel wie bei Anhängern.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Lauchi
| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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Fahrzeuge einfach grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen parken lassen, so einfach wär das.
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Das geht nicht. Wie lange soll es denn dauern, bis alle Bürgersteige markiert sind?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FelixDelay am 27.05.2021 10:30]
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| Zitat von Lauchi
| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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Ich bin mir nicht sicher, aber ein Fahrzeug ohne Kennzeichen (gleichbedeutend mit "unversichert") darf nicht einfach auf der Straße abgestellt werden.
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Ich bin mir ziemlich sicher, daß das nur für Fahrzeuge gilt, die nur mit einem Kennzeichen betrieben werden dürfen.
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| Zitat von Bombur
Ich bin mir ziemlich sicher, daß das nur für Fahrzeuge gilt, die nur mit einem Kennzeichen betrieben werden dürfen.
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Und das betrifft nicht nur die Straße, sondern den öffentlichen Raum allgemein.
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Das allgemeine Parkverbot für Fahrräder auf der Straße war nur in einem Entwurf drin und wurde wieder gestrichen oder?
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| Zitat von Lauchi
| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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| Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. | |
Tatsächlich dachte ich aber an die Änderung, die wohl doch (noch) nicht vorgenommen wurde, die generell das Parken von Fahrrädern auf der Straße verboten hätte.
https://www.bundestag.de/resource/blob/677842/d0ec20a71095e0428377f85fb3c2a545/WD-7-194-19-pdf-data.pdf
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| Zitat von [Dicope]
| Zitat von Lauchi
| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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| Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. | |
Tatsächlich dachte ich aber an die Änderung, die wohl doch (noch) nicht vorgenommen wurde, die generell das Parken von Fahrrädern auf der Straße verboten hätte.
https://www.bundestag.de/resource/blob/677842/d0ec20a71095e0428377f85fb3c2a545/WD-7-194-19-pdf-data.pdf
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Guck da steht sogar für Lastenräder hatte das nicht gelten sollen. Ich sehe auf dem Bild ganz klar ein Lastenrad.
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Das ist Lesekompentenzismus!
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Joa in der Ecke wird regelmäßig der Radweg zugeparkt, mir pollern gesichert ist immer nur teilweise an den Kreuzungen.
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| Zitat von [Dicope]
| Zitat von Lauchi
| Zitat von [Dicope]
Ohne Schild steht das Fahrrad halt verkehrswidrig. SUVensohn also alles richtig gemacht.
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Warum steht das Fahrrad ohne Schild verkehrswidrig? Es ist ein Fahrzeug. Parkplätze nur für Autos? Nur der suv steht ohne Parkschild für Lastenräder noch legal.
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| Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. | |
Tatsächlich dachte ich aber an die Änderung, die wohl doch (noch) nicht vorgenommen wurde, die generell das Parken von Fahrrädern auf der Straße verboten hätte.
https://www.bundestag.de/resource/blob/677842/d0ec20a71095e0428377f85fb3c2a545/WD-7-194-19-pdf-data.pdf
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Gilt das dann auch für Autos?
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| Bezirksamt und Senatsverkehrsverwaltung wollten sich noch am Donnerstag ein Bild von der Situation am Unfallort machen. | |
Nur noch ein paar tausend tote Fahrradfahrer*innen und die meisten gefährlichen Stellen werden begutachtet worden sein!
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Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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Das wäre dann einfach Fahrlässige Tötung. Aber eher schwierig.
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| Zitat von Armag3ddon
Das wäre dann einfach Fahrlässige Tötung
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Ja, das, äh, klingt schlüssig.
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| Zitat von [Dicope]
Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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Wahrscheinlich ist der Radfahrer selber schuld. Die gucken doch nie beim Spurwechsel und fahren auf dem Gehweg
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| Zitat von [Dicope]
Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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In den LKW kriegst du doch nicht mal nen Abbiegeassistenten rein konstruiert.
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| Zitat von Irdorath
| Zitat von [Dicope]
Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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In den LKW kriegst du doch nicht mal nen Abbiegeassistenten rein konstruiert.
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Weils halt nichts bringt mit technischen Hilfsmitteln gegen Menschliche Dummheit anzugehen. Auch mit drölftausend Assistenten wird dir irgend ein Honk wieder in die Schleppkurve laufen während du am abbiegen bist.
Wenns dumm läuft ist die Radfahrerin genau in dem Bereich vor den LkW geschwenkt, der vorne nicht einsehbar ist. Also zwischen 5 und 1m von der Stossstange weg. Ob mit Schulterblick oder ohne ist scheissegal, weil plattgerollt bleibt sie. Hätte man an so einigen Stellen bei der Geschichte verhindern können, will man anscheinend aber lieber nicht und darum stellt der adfc ein Geisterrad hin und macht ne Mahnwache. Thoughts and prayers. Aber an der allgemein arschlochigen Haltung aller Verkehrsteilnehmern in Deutschland will man nichts ändern... lieber ein bisschen das Lastenrad auf den Gehweg schieben um die Karre in der Öffentlichkeit zu parken. Lieber den Radstreifen zuparken als mal 300m zu laufen. Lieber auf sein Recht beharren als mal den Kopf einzuschalten... srsly. Sprengt euch weg.
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| Zitat von [Dicope]
Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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Gegen wen?
Den Asi der auf dem Radweg geparkt hat, nehme ich an / hoffe ich?
So wie der Artikel geschrieben ist, scheint den LKW Fahrer m.E. keine Schuld zu treffen
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 27.05.2021 23:10]
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| Zitat von Aspe
| Zitat von [Dicope]
Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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Gegen wen?
Den Asi der auf dem Radweg geparkt hat, nehme ich an / hoffe ich?
So wie der Artikel geschrieben ist, scheint den LKW Fahrer m.E. keine Schuld zu treffen
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Ja, klar.
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| Zitat von Peniskuh
| Zitat von [Dicope]
Kriegt man da eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge raus konstruiert?
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Wahrscheinlich ist der Radfahrer selber schuld. Die gucken doch nie beim Spurwechsel und fahren auf dem Gehweg
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Was man so liest ist die Radfahrerin eigentlich wirklich schuldig an ihren Schicksal.
Den Bildern nach ist die Frankfurter Allee an dieser Stelle 3spurig( GE sagt ungefähr 2,9m pro Spur)-> Laut Zeugenaussagen fährt die Radfahrerin vom Hochbordradweg auf die rechte Spur die dort als Radweg umdeklariert wurde-> kurz nach der Verschwenkung steht der KleinLKW auf der rechten Spur/Radweg und blockiert diese-> der Sattelzug dürfte kurz zuvor auf der mittleren Spur die Radfahrerin überholt haben(selbst die 1,5m Seitenabstand dürften nicht unterschritten sein und ist nun mit seiner Kabine auf Höhe des KleinLKWs(die Karre ist ungefähr 18m lang und das laut Zeitungsmeldung tötliche Heck ist ungefähr 13- 15m hinter dem Fahrer auf der rechten Seite so das selbst der Abbiegeassistent da nicht angeschlagen hätte das da ein potentielles Opfer ist. -> die Radfahrerin wird einfach auf einmal den KleinLKW vor sich gehabt haben und ohne Schulter- oder wenigstens Seitenblick auf die mittlere Spur gefahren sein, wo bereits der Auflieger neben ihr gewesen ist, und da unter die Räder gekommen sein. Oder zwischen Satellzug und KleinLKW gequetscht worden sein, da wurde nix genaueres dazu geschrieben. Teilschuld hat auf jeden der Fahrer des KleinLKW, die Radfahrerin hat sich durch ihre unvorsichtige Fahrweise selbst in die Miesere gebracht und der Sattelfahrer, der am wenigsten dazu kann, ist nun ein Fall für den Psychiater.
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Natürlich nicht.
Mit Schulterblick die Spur wechseln aber auch nicht.
Wenn ich auf der Autobahn einem Hindernis auf der Spur ausweichen muss und dabei das Auto neben mir abräume, weil ich urplötzlich und ohne zu schauen die Spur wechsel,bin ich auch komplett Schuld, obwohl das Hindernis hätte gar nicht auf meiner Spur sein dürfen.
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Habt ihr einen anderen Artikel gelesen als ich? Ihr interpretiert Fehlverhalten der Radfahrerin, das sich m. E. nicht zwangsläufig aus dem Geschriebenen ergibt.
Es ist genauso möglich, dass die Radfahrerin frühzeitig und mit Handzeichen auf die mittlere Spur gezogen ist, der LKW vorher auf der ganz linken Spur gefahren ist und dann ohne zu schauen auf die mittlere Spur gefahren ist. Was gerade an so einer Stelle, wenn ein Wagen den Radweg blockiert, wenig umsichtig wäre. Da geschrieben wird, dass der LKW "nachfolgend" war, hätte der Fahrer sie durchaus schon vor dem Überholvorgang sehen können.
Oder auch nicht. Ziemliche Spekulation. Aber wie hier eine Schuld für irgendeine Partei herbeiargumentiert wird, finde ich ziemlich befremdlich.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |