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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von Armag3ddon

Ach, DC ist wieder in der Schweiz? peinlich/erstaunt


Ne, ist schon richtig.
12.07.2017 17:45:52  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von [TDE]Killersemmel

 
Zitat von smoo

Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.

Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"



Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen


Hatten wir auch, dafür gibt es allen Ernstes eine Verordnung, die denen das exakt so mit dieser Formulierung vorschreibt.


Hast du zufällig einen Link zu der Verordnung?

/edit: Habs: https://www.jurion.de/gesetze/bmgvwv/44/


Den besten Satz darin finde ich ja "Die neutrale Auskunft ist kein Verwaltungsakt", damit man da keinen Rechtsbehelf hat, das halte ich für ziemlich gewagt, weil die Definition eines VA bestimmt nicht in einer VO verändert werden kann...
12.07.2017 17:59:29  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, ich hab mich auch schon gefragt ob das einfach so geht. Aber leider habe ich zu selten Mandanten, die so Dinge mal aus Prinzip ausfechten wollen.
12.07.2017 18:05:03  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Keine Rechtsfortbildung auf dem Rücken des Mandanten?
12.07.2017 18:48:39  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
...
Ist doch legitim
12.07.2017 19:12:09  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
wo kann ich mich am besten und vor allem schnell zum Thema Schweigepflicht/Mitteilungspflichten informieren? Geht um das Thema Schwangerschaft von Minderjährigen. Mir ist nicht ganz klar, ob ich, wenn ich davon erfahre, die Eltern infomieren muss oder es überhaupt nicht gegen den Willen der Betroffenen darf.
13.07.2017 19:57:01  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ruf einen Frauenarzt an. Oder eine Beratungsstelle rund ums Thema Schwangerschaft/Schwangerschaftsabbruch. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 13.07.2017 20:31]
13.07.2017 20:31:14  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Hallo, liebe Juristen!

Ich hätte da einen fiktiven Fall zum Thema VOB und Leistungsverzeichnis.

Ein vom Bauherren beauftragter Architekt hat vor Baubeginn eine Ausschreibung für den Rohbau gemacht. Der Rohbauunternehmer hat seine Einheitspreise abgegeben und die Bauherren haben daraufhin mit dem Rohbauunternehmer einen Werkvertrag nach VOB abgeschlossen. Im Werkvertrag ist auch eine Klausel mit den 5 % Sicherheitseinbehalt und einer Ablösung durch Bürgschaft (oder gleichwertig) festgehalten.

Jetzt kommt der Rohbauunternehmer zur Schlussrechnung daher und behauptet, dass er bei Abgabe seines LV irgendwo handschriftlich notiert hat, dass die Auftraggeber die Kosten einer Bürgschaft übernehmen müssen. Der Architekt hat beim Übertragen der Einheitspreise in seine Ausschreibungssoftware diesen handschriftlichen Vermerk nicht übernommen und das LV ohne Bürgschaftsvermerk an die Bauherren weitergegeben. Die Bauherren unterschreiben den Werkvertrag also in dem Glauben, dass der Auftragnehmer für die Bürgschaftskosten aufkommt, wie normalerweise üblich.

Im Werkvertrag, also dem rechtsgültigen Vertrag, ist ebenfalls nichts dazu vermerkt (außer der oben erwähnten Klausel zu Sicherheitseinbehalt und Bürgschaft). Und wenn nicht anders vereinbart, kommt im Allgemeinen der Auftragnehmer für die Kosten einer Bürgschaft auf.

Wer muss nun für die Bürgschaftskosten aufkommen, wenn eine Bürgschaft laut Werkvertrag gefordert und von den Bauherren natürlich gewünscht ist? Hat der Werkvertrag oder die handschriftliche Notiz auf dem LV Vorrang?

Danke euch!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 13.07.2017 21:53]
13.07.2017 21:51:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Pillepalle
13.07.2017 23:27:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das klingt überhaupt nicht theoretisch. Und dann noch kompliziert und anstrengend!
14.07.2017 0:21:00  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Pacta sunt servanda.
14.07.2017 0:37:40  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von smoo

Das klingt überhaupt nicht theoretisch. Und dann noch kompliziert und anstrengend!



Höchst fiktiv und anstrengend peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 14.07.2017 6:30]
14.07.2017 6:30:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich sage: Versteckter Dissens, ganzer Vertrag inexistent.*





*Sarkasmusdetektor einschalten
14.07.2017 8:07:26  Zum letzten Beitrag
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[VW]Agent 009

Arctic
so versuchen sie am BER also jetzt rechtsberatungskosten zu sparen
14.07.2017 8:10:12  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
verschmitzt lachen
Breites Grinsen

ich kanns mir super vorstellen:
"Boar, jetzt macht der Rohbauer die Kosten der Bürgschaft geltend..."
"Wat? War so nicht vereinbart. Frag unsere Rechtsanwälte"
"Ne, das kostet wieder >9000¤. Ich frag mal in nem schwulenforum nach"
14.07.2017 9:19:21  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich sehe jetzt das ganz große Problem nicht so. Die Beweislast für die entsprechende Vereinbarung liegt doch beim Rohbauunternehmer. Der hätte außerdem auch überprüfen können, was da konkret unterschrieben wurde. Ggf. mag er sich beim Architekten schadlos halten. Der scheint ja das später unterschriebene Vertragsdokument erstellt zu haben, warum auch immer.

Aber wie man vielleicht merkt, bin ich im Bau- und Architektenrecht nicht so drin fröhlich
14.07.2017 13:20:49  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Aber wie man vielleicht merkt, bin ich im Bau- und Architektenrecht nicht so drin fröhlich


14.07.2017 13:41:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Außer dass die Frau heiß ist, verstehe ich die Aussage des Posts nicht.
14.07.2017 17:41:11  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Pfeil
Sie hat einen lustigen Gesichtsausdruck. Und pfeift.
14.07.2017 18:11:54  Zum letzten Beitrag
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helpdesk

Deutscher BF
Mal angenommen A möchte von B einen Artikel kaufen. Beides sind natürliche Personen und der Kaufvertrag ist per Mail geschlossen worden - unversehrter Artikel gegen Geld.

B stellt kurz vor dem Versand des Artikels fest, dass er beschädigt ist. A bietet an, den Artikel abzüglich der üblichen Reparaturkosten zu übernehmen. B möchte das bereits überwiesene Geld zurückgeben und den beschädigten Artikel anderweitig verkaufen.

Kann A auf Erfüllung des Vertrags bestehen?
14.07.2017 18:27:26  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ja.
14.07.2017 19:16:42  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Außer dass die Frau heiß ist, verstehe ich die Aussage des Posts nicht.




Danke, ich bin nicht allein Breites Grinsen
14.07.2017 19:31:13  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
verschmitzt lachen
 
Zitat von helpdesk

Mal angenommen A möchte von B einen Artikel kaufen. Beides sind natürliche Personen und der Kaufvertrag ist per Mail geschlossen worden - unversehrter Artikel gegen Geld.

B stellt kurz vor dem Versand des Artikels fest, dass er beschädigt ist. A bietet an, den Artikel abzüglich der üblichen Reparaturkosten zu übernehmen. B möchte das bereits überwiesene Geld zurückgeben und den beschädigten Artikel anderweitig verkaufen.

Kann A auf Erfüllung des Vertrags bestehen?




 
Zitat von Armag3ddon

Pacta sunt servanda.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 14.07.2017 19:32]
14.07.2017 19:31:57  Zum letzten Beitrag
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helpdesk

Deutscher BF
Danke!

Wahrscheinlich würde es A in den meisten Fällen gar nicht auf einen anstrengenden Rechtsstreit ankommen lassen, sondern das Geld einfach zurücknehmen. Also alles schon sehr fiktiv...
14.07.2017 20:53:48  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Das ist so eine typische Ebaymasche, wenn dem Verkäufer der erzielte Preis zu gering war...
Kann dem Verkäufer nur teuer zu stehen kommen, wenn der Käufer auf einen hochpreisigen Deckungskauf zurückgreifen muss.
15.07.2017 2:09:24  Zum letzten Beitrag
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pumpi2k

AUP pumpi2k 18.05.2015
Hinfällig, B ist zum Anwalt gegangen.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von pumpi2k am 17.07.2017 15:29]
17.07.2017 11:12:03  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
...
Was bin ich froh, nie in einer WG gewohnt zu haben bei so einem Scheiß

Sobald es um Geld oder Pflichten daraus geht werden die coolsten WG-Buddys zu Pennern.


Ich hoffe ich konnte helfen.
17.07.2017 11:46:12  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Argh, wie heißt noch mal der juristische Begriff, wenn verschiedene Tatbestandsmerkmale einander gleichgestellt werden, was man wiederum zur Auslegung der jeweiligen Begriffe nutzen kann.
Also in meinem Fall geht's um eine Klausel, nach der unsachgemäße, mut- und böswillige Handlungen die Leistung ausschließen. Bei den letzten beiden Varianten geht es um vorsätzliche Handlungen, während die unsachgemäße Handlung auch leicht fahrlässig oder gar ohne Verschulden erfolgen kann. Meines Erachtens eine nicht sachgerechte Gleichstellung der drei Varianten. Und ich meine, dafür gäbe es einen besonderen Begriff, der mir ums Verrecken nicht mehr einfallen will. Wütend
21.07.2017 15:17:38  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
De maiore ad minus?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 21.07.2017 15:39]
21.07.2017 15:39:17  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hmm, nein, das war's nicht :/


e. Um im obigen Beispiel zu bleiben: Man könnte die Klausel ja theoretisch so auslegen, dass die unsachgemäße Handlung auch einen gesteigerten "Unrechtsgehalt" oder ein Verschulden voraussetzen muss, da alle drei Varianten gleich behandelt werden.

Das ist nicht direkt ein Schluss vom Größeren aufs Kleinere.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 21.07.2017 15:48]
21.07.2017 15:44:23  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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