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| Zitat von Q241191
Hab auch einen Hass auf meinen "Kumpel" Hans. Noch immer keine Erstimpfung, weil er einfach zu faul ist, sich darum zu kümmern und er würde auch nie die 20 Kilometer in die Landeshauptstadt fahren, weil es Geld kostet - sein Geiz treibt die abenteuerlichsten Blüten.
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zu faul sich zu kümmern?
kein problem "wann hast du zeit? ich mach dir nen termin aus" bzw "komm, wir fahren gemeinsam hin". hat schon zweimal geholfen.
dann hat eine person erstmal direkt fünf tage lang erzählt wie gut es sich anfühlt jetzt geimpft zu sein
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Kubicki hat Gastbeiträge durchgespielt und macht jetzt einen zweiten Run mit Chaotic Evil:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 26.07.2021 12:53]
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Postfach angeblich voll
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Schreib ihnen ein Fax.
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mayor_quimby@futtlingen.de?
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| Zitat von -rantanplan-
Schreib ihnen ein Fax.
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Bitte mit einem Scan deines haarigen Hinterns vorangestellt. Wie man seine IT so wenig im Griff haben kann wie der deutsche Verwaltungsmittelbau ist wirklich faszinierend.
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Es gibt leider zu viele, die E-Mail nicht für eine richtige Kommunikationsform halten. Ggf. hilft, nach einer Wartezeit zu erinnern, CC Vorgesetzte. Oder eben Fax mit Frist. Kein Scherz. Wenn du wirklich eine Antwort brauchst und sichergehen willst -> (fern-) schriftlich.
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| Zitat von Real_Futti
Ich will eigentlich nur wissen, ob die Mindestquarantäne von 5 Tagen bei Rückreise aus einem Hochinzidenzland auch bei einer 5jährigen gilt? Ich sage nein, denn die gilt laut Verodnung nur ab 6 Jahren.
Das möchte ich bestätigt haben.
Wenn dem so ist, dann muss man sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:
Man kommt aus dem Urlaub (übrigens PKW und eigenes Haus dort, falls wer meckert) und die 5jährige darf direkt in den Kindergarten steppen, die 7jährige muss sich aber nach 5 Tagen via Antigen-Schnelltest oder PCR-Test freitesten lassen
Alternativ sagt ihr nun, ich verstehe die Verordnung völlig falsch ²
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaEinreiseV_konsolidiert_210721.pdf
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Niemand hat behauptet, dass diese Verordnungen sinnvoll und stringent sind, und ja, du liest sie richtig.
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Das Wort "bullshit" wird noch viel zu selten in solchen Zusammenhängen benutzt!
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Real_Futti
Ich will eigentlich nur wissen, ob die Mindestquarantäne von 5 Tagen bei Rückreise aus einem Hochinzidenzland auch bei einer 5jährigen gilt? Ich sage nein, denn die gilt laut Verodnung nur ab 6 Jahren.
Das möchte ich bestätigt haben.
Wenn dem so ist, dann muss man sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:
Man kommt aus dem Urlaub (übrigens PKW und eigenes Haus dort, falls wer meckert) und die 5jährige darf direkt in den Kindergarten steppen, die 7jährige muss sich aber nach 5 Tagen via Antigen-Schnelltest oder PCR-Test freitesten lassen
Alternativ sagt ihr nun, ich verstehe die Verordnung völlig falsch ²
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaEinreiseV_konsolidiert_210721.pdf
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Niemand hat behauptet, dass diese Verordnungen sinnvoll und stringent sind, und ja, du liest sie richtig.
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Wo steht das genau dass es ab 6 Jahre gilt?
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| Zitat von [-SUSHY-]Salie
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Real_Futti
Ich will eigentlich nur wissen, ob die Mindestquarantäne von 5 Tagen bei Rückreise aus einem Hochinzidenzland auch bei einer 5jährigen gilt? Ich sage nein, denn die gilt laut Verodnung nur ab 6 Jahren.
Das möchte ich bestätigt haben.
Wenn dem so ist, dann muss man sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:
Man kommt aus dem Urlaub (übrigens PKW und eigenes Haus dort, falls wer meckert) und die 5jährige darf direkt in den Kindergarten steppen, die 7jährige muss sich aber nach 5 Tagen via Antigen-Schnelltest oder PCR-Test freitesten lassen
Alternativ sagt ihr nun, ich verstehe die Verordnung völlig falsch ²
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaEinreiseV_konsolidiert_210721.pdf
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Niemand hat behauptet, dass diese Verordnungen sinnvoll und stringent sind, und ja, du liest sie richtig.
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Wo steht das genau dass es ab 6 Jahre gilt?
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§ 5 Abs. 1 S. 1
¤: Heilige Scheiße, beim nochmaligen Hinsehen verstehe ich, warum Futti das nicht eindeutig findet: § 5 I 1 definiert nur, dass Personen ab 6 Jahren BEI EINREISE über bestimmte Nachweise verfügen müssen, die Absonderungspflicht in § 4 wird aber nur früher beendet (§ 4 II 2), wenn solch ein Nachweis vorgelegt wird.
Ich würde das trotzdem so lesen, dass U5 das nicht braucht, weil die Abkürzung der Absonderungspflicht voraussetzt, dass es erstmal eine gibt, und § 5 als Konkretisierung von § 4 anzusehen ist, aber meine Fresse, wie soll das jemand verstehen, der nicht Jurist ist? Oder der Jurist ist, as to that?
Dummerweise kenne ich den Typen, der für die Ausformulierung dieser Verordnungen verantwortlich ist, ehemaliger Richter am Sozialgericht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 26.07.2021 20:55]
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Ich hatte mich mal mit einem Kumpel (Jurist) durch die ganzen Verordnungen der Länder gelesen und entweder haben einige Bundesländer sehr schlechte Juristen oder die schreiben bewusst schwammig, um mehr Lücken zu ermöglichen.
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Also was ich bis jetzt immer gelesen habe:
Du musst deine < 6jährigen Kinder nicht testen, dann muss es aber 10 Tage in Quarantäne. Mit test nur 5 Tage.
| Kinder unter 6 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht: Wer vermeiden will, dass sein Kind in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne muss, muss es freitesten. | |
Würde dem ADAC da tatsächlich mehr vertrauen
https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/
Auch in dem pdf vom Gesundheitsministerium schränkt §5 ja nur die Nachweispflicht für unter 6 jährige ein.
In §4 über die Absonderungspflicht gibt es so eine Einschränkung aber nicht.
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| Zitat von Real_Futti
Den Passus vom ADAC kenne ich, aber der passt eben nicht zur Verordnung.
Und eine Test-Pflicht sehe ich da auch nicht. Wenn man das Kind 10 Tage zu Hause lässt, bedarf es keinen Test.
Ich rahme mir jetzt die Mail von dem Typen ein, der Rest ist mir egal. Sollen die halt mal eindeutige Verordnungen schreiben. Aber da wundert es mich auch nicht, wenn Behörden alle Naselang den kürzeren ziehen, wenn es um Individualverträge mit der Wirtschaft geht (siehe Maut). Kommt davon, wenn man einen Volljuristen wahrscheinlich regulär mit E13 abspeisen möchte. You get what you pay.
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Ich finde das passt prima zur Verodnung.
§4 sagt Absonderung für alle(!) außer Geimpft, Genesen, Getestet
§5 sagt kein Test für unter 6 jährige verpflichtend
Kinder unter 6 musst du also nicht testen lassen, sie müssen dann aber 10 Tage in Quarantäne. Lässt du sie trotzdem freiwillig testen verkürzt sich die Quarantäne auf 5 Tage. Ich finde das eigentlich ziemlich eindeutig.
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Nein, immer.
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§5 Nachweispflicht
(1)Über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis müssen Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bun-
desrepublik Deutschland in folgenden Fällen verfügen:
1. wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise
in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, | |
Dass das die Quarantäne verkürzt ist ein Nebeneffekt.
Wobei genauer:
- Pflichttest zum einreisen
- weiterer Test nach 5. Tagen zum freitesten freiwillig
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 27.07.2021 12:14]
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Hochinzidenzgebiet brauchst du den Test schon bei der Einreise. Ich seh mich auch noch nicht nach Italien fahren
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| Zitat von Real_Futti
Kommt davon, wenn man einen Volljuristen wahrscheinlich regulär mit E13 abspeisen möchte. You get what you pay.
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Was du wieder laberst...
Bei den Corona-Verordnungen müssen auf die Schnelle verdammt viele Sachen relativ kleinteilig reguliert werden und aus dem politischen Raum kommen immer wieder neue Ideen reingepfiffen, noch während die Verordnungen geschrieben werden.
Soweit ich das auch aus anderen Ländern mitbekommen habe, sitzen da nur top Juristen dran. Z. B. Richter, die im Verwaltungsdienst tätig sind. Du kannst dir ja mal anschauen, was für Voraussetzungen jemand erfüllen muss, um Richter zu werden.
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| Zitat von Real_Futti
Stimmt.
Aber dann brauche ich zwei Tests. Den ersten misslich binnen 24h nach Einreise machen und den zweiten dann nach 5 Tagen, wenn ich die Quarantäne verkürzen will. Right?
Das regt mich immer mehr auf diese Wurstverordnung
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Wenn ein Einreisetest erforderlich ist, musst du schon BEI Einreise über einen Test verfügen, nicht erst binnen 24 Stunden danach. Das geht nur, wenn keiner der drei Fälle des § 5 Abs. 1 vorliegt, und dann sind's 48 Stunden (§ 5 Abs. 2).
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Real_Futti
Kommt davon, wenn man einen Volljuristen wahrscheinlich regulär mit E13 abspeisen möchte. You get what you pay.
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Was du wieder laberst...
Bei den Corona-Verordnungen müssen auf die Schnelle verdammt viele Sachen relativ kleinteilig reguliert werden und aus dem politischen Raum kommen immer wieder neue Ideen reingepfiffen, noch während die Verordnungen geschrieben werden.
Soweit ich das auch aus anderen Ländern mitbekommen habe, sitzen da nur top Juristen dran. Z. B. Richter, die im Verwaltungsdienst tätig sind. Du kannst dir ja mal anschauen, was für Voraussetzungen jemand erfüllen muss, um Richter zu werden.
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Das Problem ist m.E. einfach, dass die Ministerialbürokratie zu weit von der praktischen Anwendung entfernt ist. Da werden zwar kleinteilig irgendwelche Details geregelt, die in der Praxis dann kaum Auswirkungen haben und, umgekehrt, übersieht man Bereiche, in denen sich eben in der Praxis ganz viele unterschiedliche Differenzierungen ergeben.
Da hilft es auch nicht, wenn man hochqualifizierte Jurist*innen dransetzt, 2 zweistellige Staatsexamen vermitteln auch keine Praxiserfahrung.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Real_Futti
Kommt davon, wenn man einen Volljuristen wahrscheinlich regulär mit E13 abspeisen möchte. You get what you pay.
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Was du wieder laberst...
Bei den Corona-Verordnungen müssen auf die Schnelle verdammt viele Sachen relativ kleinteilig reguliert werden und aus dem politischen Raum kommen immer wieder neue Ideen reingepfiffen, noch während die Verordnungen geschrieben werden.
Soweit ich das auch aus anderen Ländern mitbekommen habe, sitzen da nur top Juristen dran. Z. B. Richter, die im Verwaltungsdienst tätig sind. Du kannst dir ja mal anschauen, was für Voraussetzungen jemand erfüllen muss, um Richter zu werden.
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Das Problem ist m.E. einfach, dass die Ministerialbürokratie zu weit von der praktischen Anwendung entfernt ist. Da werden zwar kleinteilig irgendwelche Details geregelt, die in der Praxis dann kaum Auswirkungen haben und, umgekehrt, übersieht man Bereiche, in denen sich eben in der Praxis ganz viele unterschiedliche Differenzierungen ergeben.
Da hilft es auch nicht, wenn man hochqualifizierte Jurist*innen dransetzt, 2 zweistellige Staatsexamen vermitteln auch keine Praxiserfahrung.
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Das Problem sind die Bedingungen, unter denen aktuell die Verordnungen entstehen. Schnell, schnell, aber immer wieder mit einem Hin-und Her aus dem politischem Raum.
Es ist nicht so, dass Leute die VO formulieren, die keine Praxiserfahrung hätten oder unqualifiziert wären. Das stimmt einfach nicht nach meinen Beobachtungen. Ich möchte nicht wissen, wie die VOs erst aussehen würden, würden da tatsächlich solch unqualifizierte Juristen dransitzen würden, die Futti sich herbeifantasiert.
Futtis Hass auf die VO kann ich aber trotzdem absolut verstehen. Ist unklar formuliert. Punkt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 27.07.2021 13:14]
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Thema: COVID-19 Hass ( Von Kampfjoggern und Abstandskantenfürsten ) |