|
|
|
|
| Zitat von zapedusa
Habe noch nie den Rundfunkbeitrag gezahlt, obwohl ich laut denen muss. Hatte auch schon lauter Infoschreiben bekommen, dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann, nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.
Kann die Videos von inibini bei YouTube nur empfehlen.
| |
Ihr wollt wissen, was so passiert ist?
Okay!
Naja wie es halt so üblich ist. Der Typ kam an, nachdem er sich vorher per Brief angekündigt hatte. Er klingelte dann, ich war mit einem Kumpel dann zu Hause und habe ihm auf gemacht und das auch per Video festgehalten. Ihm passte das nicht so sehr, jedoch gilt Hausrecht und deshalb hatten wir weiter gefilmt. Jedenfalls hatte er gefragt ob ich zahlen kann und ich sagte sowas wie "joa, ich MÖCHTE zahlen, wenn alles rechtens ist." Dann meinte er sowas wie "Natürlich ist alles rechtens." Daraufhin wollte ich den Auftrag von ihm sehen und er zeigte mir diesen. Dieser war jedoch nicht unterschrieben und mit "i. A./V." und dann war auch kein Name darunter.
Natürlich hatte ich die ZPO, das BGB und des GG parat und konnte ihm einige Dinge zeigen:
BGB 126 Abs. 1 >> jedes behördliche Schreiben muss eine Unterschrift besitzen
Dazu kam, dass der Vollstreckungsauftrag mit "i. V. oder i. A." unterzeichnet wurde, was nicht sein darf - muss eigenhändig sein und deshalb auch ungültig
Dann noch Verwaltungverfahrensgesetz z. B. § 8 Abs. 6 Punkt 4. wo da steht "Ein Vollstreckungsauftrag muss beinhalten: Die Bezeichnung der Person des Vollstreckungsgläubigers" und eine Institution oder dergleichen ist keine Person und somit war es auch nichtig.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ausschließlich ein Richter selbst(!) den Vollstreckungsauftrag unterschreiben muss mit vollem Namen und das war halt nicht gegeben, sondern irgendwer halt. Demzufolge war es nicht rechtens. Ich hatte ihm das alles per Gesetzen gezeigt und danach ist er wieder abgedackelt und wichtig ist auch, dass immer wieder gesagt wird, dass du zahlen möchtest, da sonst die Akte geschlossen wird und es folgt eine Kontopfändung (die nur durch das Finanzamt und Krankenkassen(?) erfolgen darf, was viele auch nicht wissen, aber das ist eine andere Geschichte).
Das waren nur einige Punkte, es gibt noch zahlreiche mehr, die nicht rechtens waren und die fielen mir nur gerade spontan ein, weil es schon eine Weile her ist. Aber ich finde es immer wieder amüsant, dass einige noch schön zahlen, weil sie denken, sie müssten.
edit:// Achja und natürlich wird das niemals ein Richter unterschreiben, da der Rundfunkbeitrag eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist, wie es auf deren Seite im Impressum angegeben wird. Was bedeutet das? Die können a) nicht verklagt werden und b) die können auch keinen verklagen. Augenzwinkern
|
|
|
|
|
|
|
Staubige Pasta, aber immer wieder schön.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von homer is alive
Kurze Anfrage wegen Rundfunkbeitrag:
Ich wohne schon seit 9 Jahren in Karlsruhe. Dort bin ich auch mit meinem Erstwohnsitz gemeldet und bezahle Beiträge über meinen Namen.
Zusätzlich dazu war ich bis letztes Jahr bei mir im Heimatort gemeldet (Zweitwohnsitz). Meine Mutter ist dort 08/2018 ausgezogen und der Haushalt wurde dabei ausgelöst, ich habe mich erst 12/2019 von dort abgemeldet. Kurz darauf ist eine Nachmieterin eingezogen, die auch Beiträge bezahlt. Die Wohnung dort ist ein Einfamilienhaus, der Rundfunkbeitrag unterstellt mir allerdings, dass ich dort seit 2014(!) eine eigene Wohnung unterhalten habe/würde, was gänzlich unmöglich ist. Er erkennt außerdem nicht an, dass meine Mutter dort die Beiträge bezahlt hat und es jetzt die Nachmieterin tut: Gestern habe ich mit dem Rundfunkbeitrag telefoniert und dies wurde mir mitgeteilt ("wir wissen ja nicht, wie viele Wohnungen es dort gibt").
Hat jemand eine Idee, wie man beweisen kann, dass das Haus nur ein Einfamilienhaus ist und es faktisch unmöglich ist, dort eine zweite Wohnung zu betreiben? Street View ist natürlich nicht verfügbar, der Ort zu weit weg.
Das ist echt so absurd.
| |
Naja für den Zeitraum wo Deine Mutter da gewohnt hat auf deren Mitgliedernummer verweisen, das es klar Einfamilienhaus ist.
Für den Zeitraum Auszug Deiner Mutter bis Einzug Mieterin wirstw löhnen dürfen, wenn Du die einzig bzw. überhaupt gemeldete Person da warst. Das war schludrig.
Ab Zeitpunkt Mieterin wieder auf die diese verweisen weil Einfamilienhaus.
Und lass einfließen, dass Du Deine Rechtsschutz schonmal informiert hast, wenn sie Deine Antwort nicht akzeptieren.
Wie gesagt für den einen Zeitraum wirste blechen dürfen aus meiner persönlichen Sicht...
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 25.11.2020 12:15]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von blue
Es ist ja ganz schön, dass ihr euch alle so einig seid, dass das mittlerweile eine Runfunkbeitragsbefreiung ist. Wahrscheinlich sind auch Helene Fischer, die Sportschau und Guido Knopp in den Taschen versteckt.
| |
Nunja, wie kann ich es erklären? Alles begann mit dem Anschreiben des Beitragsservice bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk. In meiner Antwort schreibe ich immer - wegen der schlechten Bewertungsmoral der Rundfunk-Nutzer - "Ich überweise immer, allerdings als Beitragszahler erst, wenn ich selbst einen Mahnbescheid erhalten habe!". Naja, ich finde das fair und denke mir dabei schon nichts mehr.
Und dann kam Minuten nach der Auktion die Mail:
| Der Beitrag wurde zur Zahlung angewiesen. Übrigends, Creme dela Creme Beitragszahler zahlen, nach dem Eingang des Gebührenbescheid. Oder hat der Verkäufer etwas zu verbergen ???
Oder verwechselt Beitragszahler was mit Beitragsservice ??
Fragt sich Service. Bischen verdreht, 85 % der
Beitragszahler, bei Beitragsservice. Außer dem Gebühren überweisen hat doch der Beitragszahler nix zu bequäkeln !! Na. auch unter dem Kanaldeckel eben ist Luft. Mal so nebenbei.
Nix perönlich, eben über ++ % Beitragszahler , aber mal zum nachdenken, und danke für das schöne Besteck.
MfG Jochen* | |
*Name geändert, sonst copy & paste
Ich war etwas verwirrt und konnte den Text nicht ganz zuordnen, habe es mit Humor genommen und etwas wild zurück geschrieben:
| Danke schön, ich werde dann nach Zustellung des Bescheid umgehend den Beitrag zahlen.
Ich habe über Ihre Nachricht nachgedacht und bin zum Ergebnis gekommen 44% aller Prozentangaben sind frei erfunden und fettes Fleisch ergibt fette Brühe, der früher Vogel hingegen fängt den Wurm.
Nicht persönlich nehmen, aber ich hab den Text nicht verstanden. Warum überweise ich erst danach? Weil ich nach getätigter positiver Beitragszahlung schon oft einen weiteren Bescheid bekommen habe.
Grüße
Achim Menzel* | |
*Name geändert, sonst copy & paste
Es folgte eine prompte Bewertung bei ebay:
| Super kommukikativ. Top Beitragszahler. Gerne mal wieder. +hoch +++ x +++ - yotta eben | |
Und darauf noch eine wirrere Mail:
| Hallo Achim*.
persönlich nimmt das nur mein Soffhund. Ja, jeder hat so seine Erfahrungen im Leben erhalten. Danke für die prompte Kommikation.
Und danke, da koch ich doch mal einen mageren , nee mach heute noch Fisch - ist ja auch - was auch immer - jedenfalls danke. Könnte glatt mit
Ihnen und dem Besteck .. Messer und Gabel ist besser.
Bitte missverstehen Sie mich nicht. Ich bin keine Schwuchtel und 60 Jahre sind überschritten. Nur unter dem Deckel sollte Brain immer unter 18 sein. Nä?
Gruß / Jochen* | |
Auswertung seiner Kaufgewohnheiten zeigten: Ein paar Sportberichte (Tarnung?), Dokus über Angelhüte/Regenschutz und dutzende (!) Antiquitäten-Shows, Schlager-Revues und allerlei andere beschissene Formate.
Was haben die vor? Was kann man mit Rundfunkgebühren anstellen? Wozu die Schlager-Revues? Verrückte öffentliche Anstalten mit Masterplan? Der Gebührenservice hat meine Adresse, ich die seinige! Welche Telegram/FB-Gruppe muss ich informieren? Haben wir eine BRD GmbH-Security? Was tun?
|
|
|
|
|
|
|
Ich kann auch versuchen, aufrichtig über dein Witzchen abzurofeln wenn das für dein Seelenheil wichtig ist.
Ist zwar eigentlich eher so das Erzieher- und Heilerziehungspflegerding, aber ich kann's probieren.
/no offense, gottshake. Die Referenz ist womoeglich zu obskur, und damit meine ich nicht nur die wilden Geschlechtskrankheiten des Zitierten.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 25.11.2020 17:49]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von homer is alive
Kurze Anfrage wegen Rundfunkbeitrag:
Ich wohne schon seit 9 Jahren in Karlsruhe. Dort bin ich auch mit meinem Erstwohnsitz gemeldet und bezahle Beiträge über meinen Namen.
Zusätzlich dazu war ich bis letztes Jahr bei mir im Heimatort gemeldet (Zweitwohnsitz). Meine Mutter ist dort 08/2018 ausgezogen und der Haushalt wurde dabei ausgelöst, ich habe mich erst 12/2019 von dort abgemeldet. Kurz darauf ist eine Nachmieterin eingezogen, die auch Beiträge bezahlt. Die Wohnung dort ist ein Einfamilienhaus, der Rundfunkbeitrag unterstellt mir allerdings, dass ich dort seit 2014(!) eine eigene Wohnung unterhalten habe/würde, was gänzlich unmöglich ist. Er erkennt außerdem nicht an, dass meine Mutter dort die Beiträge bezahlt hat und es jetzt die Nachmieterin tut: Gestern habe ich mit dem Rundfunkbeitrag telefoniert und dies wurde mir mitgeteilt ("wir wissen ja nicht, wie viele Wohnungen es dort gibt").
Hat jemand eine Idee, wie man beweisen kann, dass das Haus nur ein Einfamilienhaus ist und es faktisch unmöglich ist, dort eine zweite Wohnung zu betreiben? Street View ist natürlich nicht verfügbar, der Ort zu weit weg.
Das ist echt so absurd.
| |
Naja für den Zeitraum wo Deine Mutter da gewohnt hat auf deren Mitgliedernummer verweisen, das es klar Einfamilienhaus ist.
Für den Zeitraum Auszug Deiner Mutter bis Einzug Mieterin wirstw löhnen dürfen, wenn Du die einzig bzw. überhaupt gemeldete Person da warst. Das war schludrig.
Ab Zeitpunkt Mieterin wieder auf die diese verweisen weil Einfamilienhaus.
Und lass einfließen, dass Du Deine Rechtsschutz schonmal informiert hast, wenn sie Deine Antwort nicht akzeptieren.
Wie gesagt für den einen Zeitraum wirste blechen dürfen aus meiner persönlichen Sicht...
| |
Ich habe eben mit dem Einwohnermeldeamt telefoniert und wahrscheinlich kann rückwirkend der Zweitwohnsitz anders datiert werden. Bisher kam die Diskrepanz der Meldung aber noch nicht einmal zur Sprache.
Lächerlich ist, dass der Rundfunkbeitrag gestern meinte, es reicht ihnen NICHT, wenn ich ihnen die Beitragsnummern der zahlenden Personen an diesem Ort nenne, da sie nicht wissen, ob es ein Mehrfamilienhaus ist. Zu beweisen, dass es ein EFH ist, ist aber quasi unmöglich
Mal gucken, was kommt. Ich leite eine rückwirkende Änderung ein und drohe ihnen das nächste Mal unironisch mit Rechtsmitteln. Scheiß Pisserverein. Da kriegt man leider einen richtigen Hass auf den ÖR mit ihren Inkasso-Methoden
|
|
|
|
|
|
|
Die sollen sich ficken, Grüße gehen raus.
Du übermittest die Daten der Zahlenden wie es im Formblatt geht und dann warte was kommt. Mit den Hugos würd ich auch gar nicht telefonieren.
In der Vergangenheit Meldedaten ändern, wenn das die Gemeinde macht, dann gib ihm und lass Dir eine Abmeldebestätigung geben.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von fiffi
Echt mal, das wäre ja fast so, als würde man empfehlen einen Antrag auf Berichtigung des Melderegisters gemäß § 12 i. V. m. § 9 Bundesmeldegesetz zu stellen, weil man sich beim Einzugsdatum vertan hat.
| |
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von nobody
| Zitat von fiffi
Echt mal, das wäre ja fast so, als würde man empfehlen einen Antrag auf Berichtigung des Melderegisters gemäß § 12 i. V. m. § 9 Bundesmeldegesetz zu stellen, weil man sich beim Einzugsdatum vertan hat.
| |
| |
Das ist bei mir der Nominierte zum Post des Jahres, richtig gute Aktion.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nope, das hatte aber andere Gründe. Der Angriff Fiffi hat das mit dem Melderegister alles in Ordnung gebracht.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hing an Details in der Verkäuferkonstellation, die ich hier nicht öffentlich ausbreite. Laut KfW-Hotline kein Thema, laut Sachbearbeiter schon, Widerspruch is nicht, also unter "Shit happens" verbucht.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von nobody am 25.11.2020 16:46]
|
|
|
|
|
|
Ich muss morgen drei Pakete via Packstation absenden.
Meine Packstation kann KEINE QR-Codes lesen. Bisher musste ich dann immer den 16stelligen (geraten, vielleicht noch kürzer oder länger) Code von Hand eintippen, mir das Etikett drucken, aufkleben, ab dafür.
Das ist mir bei drei Paketen aber etwas lästig. Ich habe einen Account auf Paket.de und eine Kundenkarte für die Packstation. Kann ich die Adressen da irgendwie hinterlegen bzw. die Versandetiketten?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Zwiebelgerd am 27.11.2020 14:51]
|
|
|
|
|
|
Wenn ich online Paketmarken kaufe und daheim drucke, sind da ganz normal Strichcodes drauf, die jede Packstation lesen kann. Warum ist das bei dir nicht so?
|
|
|
|
|
|
|
Weil ich keinen Drucker habe.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Zwiebelgerd
Weil ich keinen Drucker habe.
| |
kek
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Zwiebelgerd
Weil ich keinen Drucker habe.
| |
Kleb das Handy mit dem Barcode auf
|
|
|
|
|
|
|
Etikett vom Bildschirm durchpausen!
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zu einer anderen Packstation / Kiosk laufen? Die gibts doch wie Sand am Meer.
|
|
|
|
|
|
|
Man kann sie auch malen.
|
|
|
|
|
|
|
ich such den namen von nem kinderspiel aus den 90ern.
zentrales element war ne maschine die reihum zufällig karten rausgeschossen hat. jeder spieler hatte ne art fliegenklatsche mit saugnapf um sie so schnell wie mögliche karten krallen zu können.
|
|
|
|
|
|
|
Ich weiss genau was du meinst, aber mein GoogleFu ist zu schwach
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wo kann ich nachgucken wann (und ob) auf einem bestimmten Flughafen Maschinen starten oder landen?
|
|
|
|
|
|
|
Homepage des Flughafens?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Thema: Erklärbär ( Es gibt auch dumme Fragen ) |