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| Zitat von Parax
| Zitat von Shooter
Waffengewalt oder so
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Gibt es auch Gewalt ohne Waffen? 🤔
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Deine Mutter ist schon sehr gewaltig, ja.
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| Zitat von Parax
Verhaltensbedingt ja, aber fristlos wird vermutlich kassiert. Das Schreiben wirkt halt etwas holprig.
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Welches mildere Mittel gibt es denn da?
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Alles Lupenreine Demokraten in dieser Bewegung die ja nur die Freiheit wollen und das Volk vor einer Diktatur retten! Da kann man schonmal grundlos anfangen Leute zu bedrohen.
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| Zitat von Gore
| Zitat von Parax
Verhaltensbedingt ja, aber fristlos wird vermutlich kassiert. Das Schreiben wirkt halt etwas holprig.
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Welches mildere Mittel gibt es denn da?
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Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.
/E: Also mit Kündigungsfristen, eben nicht fristlos.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 03.09.2020 17:40]
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| Zitat von Parax
Verhaltensbedingt ja, aber fristlos wird vermutlich kassiert. Das Schreiben wirkt halt etwas holprig.
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Wie ist denn die Regelung in Deutschland betreffend Kündigung während der Probezeit?
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Typischerweise zwei Wochen.
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Krankheit und dergleichen spielt ne Rolle?
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Naja wegbleiben per Doc Holiday da gibts ja Ermahnung Abmahnung etc.
Diebstahl wäre aufjedenfall was wo man fristlos rausschmeissen kann.
Aber im Kontext mit dem Beruf und dem aufhalten zwischen Leuten die keine Masken tragen... mal sehen
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| Zitat von Parax
| Zitat von Gore
| Zitat von Parax
Verhaltensbedingt ja, aber fristlos wird vermutlich kassiert. Das Schreiben wirkt halt etwas holprig.
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Welches mildere Mittel gibt es denn da?
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Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.
/E: Also mit Kündigungsfristen, eben nicht fristlos.
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Der Unterschied zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung ist nicht eine Frage der verhältnismäßigkeit, sondern es geht um ein Kriterium, das bei der außerordentlichen Kündigung zusätzlich vorliegen muss: Es muss dem Arbeitgeber unzumutbar sein, den Arbeitnehmer auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.
Jetzt hab ich also eine Altenpflegerin (das ist der entscheidende Faktor würde ich sagen), bei der eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie sich bewusst in eine Gefahrensituation begeben hat, und die dann auch noch den Test verweigert. Ist es mir zumutbar, meine Heimbewohner dem Infektionsrisiko mit einer für sie lebensgefährlichen Erkrankung auszusetzen, da die sicher alle der Hochrisikogruppe angehören, indem ich die Schnalle auch nur das Haus betreten lasse? Ich meine nein.
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Dafür kannst du sie ja für die restliche Zeit von der Arbeit bezahlt freistellen und ein Hausverbot aussprechen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 03.09.2020 18:00]
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Nur falls das relevant sein könnte: die Frau hat nicht als Pflegerin, sondern als Reinigungskraft im Haus gearbeitet.
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Ordentlich verhaltensbedingt kündigen, Hausverbot wegen Risikoverhalten und Testverweigerung, Altenpflegerin Reinigungskraft frei von der Leistung wegen Unmöglichkeit, Arbeitgeber frei von der Vergütung wegen nicht erbrachter Leistung.
So, jetzt hat Rantanplan einen Schlaganfall.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 03.09.2020 18:02]
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| Zitat von Abso
Reinigungskraft frei von der Leistung wegen Unmöglichkeit, Arbeitgeber frei von der Vergütung wegen nicht erbrachter Leistung.
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Du willst ihr Unmöglichkeit unterstellen weil du ihr Hausverbot erteilt hast? Trick 17 oder was.
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| Zitat von Abso
Ordentlich verhaltensbedingt kündigen, Hausverbot wegen Risikoverhalten und Testverweigerung, Altenpflegerin Reinigungskraft frei von der Leistung wegen Unmöglichkeit, Arbeitgeber frei von der Vergütung wegen nicht erbrachter Leistung.
So, jetzt hat Rantanplan einen Schlaganfall.
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So funktioniert das aber nichHRNNHNGUAWAAAAAH
¤: Okay, sie war Reinigungskraft? Ist irgendwie falsch hier angekommen. Egal. Auch die haben Kontakt zu Heimbewohnern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 03.09.2020 18:08]
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| Zitat von -rantanplan-
¤: Okay, sie war Reinigungskraft? Ist irgendwie falsch hier angekommen. Egal. Auch die haben Kontakt zu Heimbewohnern.
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Haja, nach dem Putzen der Zimmer nochmals ordentlich reinhusten.
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| Zitat von -rantanplan-
Ist aber auch nicht notwendig, sie wird nämlich nicht deshalb gekündigt weil sie infiziert ist, sondern weil sie als Mitarbeiterin in einem Altenpflegeheim nach einer Risikosituation eine Testung verweigert. Das ist eine ganz simple verhaltensbedingte Kündigung.
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Jo, meinte ich ja auch nicht anders. Ich wollte nur die Kausalität erläutern.
Also son Verhalten ist doch mindestens Begründung für eine Kündigung wegen Verletzung der Treuepflicht reichen oder? Kann man da nicht argumentieren, dass das Verhalten hochgradig gefährlich für Menschen einer besonderen Risikogruppe und in einem Teil eines bekannten "Hotspot"-Bereiches (Pflegeheime sind ja bekanntermaßen gerne mal schwer getroffen durch Covid19) ist?
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Also son Verhalten ist doch mindestens Begründung für eine Kündigung wegen Verletzung der Treuepflicht reichen oder? Kann man da nicht argumentieren, dass das Verhalten hochgradig gefährlich für Menschen einer besonderen Risikogruppe und in einem Teil eines bekannten "Hotspot"-Bereiches (Pflegeheime sind ja bekanntermaßen gerne mal schwer getroffen durch Covid19) ist?
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Kommt drauf an.™
Weil es so einen Umstand wie die derzeitige Pandemie noch nie gegeben hat gibt's da halt keine richtungsweisenden Rechtsprechungen.
Man könnte jetzt argumentieren, dass der Arbeitgeber natürlich eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und Patienten hat und eine Corona Untersuchung von der Frau fordern kann die selbst von sich aus gesagt hat dass sie auf einer Demo war die von überdurchschnittlich vielen Hygienevorschriften missachtenden Leuten besucht wurde.
Wenn diese Frau dann den Test verweigert, verweigert sie quasi eine Arbeitsanweisung, was eben zu einer Verhaltensbedingten Kündigung führen kann.
Wird wohl vermutlich am Ende vor einem Arbeitsgericht landen.
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So oder so, sie ist ihren Job los aufgrund absoluter eigener Dummheit. Mitleid hält sich in Grenzen.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von -rantanplan-
Ist aber auch nicht notwendig, sie wird nämlich nicht deshalb gekündigt weil sie infiziert ist, sondern weil sie als Mitarbeiterin in einem Altenpflegeheim nach einer Risikosituation eine Testung verweigert. Das ist eine ganz simple verhaltensbedingte Kündigung.
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Jo, meinte ich ja auch nicht anders. Ich wollte nur die Kausalität erläutern.
Also son Verhalten ist doch mindestens Begründung für eine Kündigung wegen Verletzung der Treuepflicht reichen oder? Kann man da nicht argumentieren, dass das Verhalten hochgradig gefährlich für Menschen einer besonderen Risikogruppe und in einem Teil eines bekannten "Hotspot"-Bereiches (Pflegeheime sind ja bekanntermaßen gerne mal schwer getroffen durch Covid19) ist?
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Genau das wäre die Argumentation. Ich würde übrigens noch einen personenbezogenen Grund anführen: Wenn eine Mitarbeiterin in einem Pflegeheim in der aktuellen Lage Gesundheitsprüfungen verweigert, zweifele ich an ihrer psychischen Geeignetheit.
Klar läuft das vermutlich per Vergleich auf die Ordentliche raus, nur... ich hätte jetzt echt gern das Arbeitgebermandat.
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| Zitat von Shooter
So oder so, sie ist ihren Job los aufgrund absoluter eigener Dummheit. Mitleid hält sich in Grenzen.
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Jo, nur kann man (leider!) Leute nicht kündigen nur weil sie dumm oder Hurensöhne sind. Kündigungsschutz gilt auch für die.
/E: Guck dir den "Volkslehrer" an. Das hat 3 Jahre und zig Gerichtsverhandlungen gedauert damit ein nachweislicher rechtsextremer antisemitischer Holocaustleugner nicht mehr als Grundschullehrer arbeiten darf.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 03.09.2020 18:48]
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Bei gefährdung anderer kann man da schon mal ein auge zudrücken.
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Ich will Blut sehen!
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| Zitat von Parax
| Zitat von Shooter
So oder so, sie ist ihren Job los aufgrund absoluter eigener Dummheit. Mitleid hält sich in Grenzen.
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Jo, nur kann man (leider!) Leute nicht kündigen nur weil sie dumm oder Hurensöhne sind. Kündigungsschutz gilt auch für die.
/E: Guck dir den "Volkslehrer" an. Das hat 3 Jahre und zig Gerichtsverhandlungen gedauert damit ein nachweislicher rechtsextremer antisemitischer Holocaustleugner nicht mehr als Grundschullehrer arbeiten darf.
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Die ist noch in der Probezeit, und wenn ich das richtig sehe bedeutet das auch bei euch kein allgemeiner Kündigungschutz.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 03.09.2020 18:57]
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Querdenken bekommt aktuell nur Breitseite auf Twitter. Wird wohl auch einer der Gründe sein warum die jetzt umziehen wollen.
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| Zitat von Parax
| Zitat von Shooter
So oder so, sie ist ihren Job los aufgrund absoluter eigener Dummheit. Mitleid hält sich in Grenzen.
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Jo, nur kann man (leider!) Leute nicht kündigen nur weil sie dumm oder Hurensöhne sind. Kündigungsschutz gilt auch für die.
/E: Guck dir den "Volkslehrer" an. Das hat 3 Jahre und zig Gerichtsverhandlungen gedauert damit ein nachweislicher rechtsextremer antisemitischer Holocaustleugner nicht mehr als Grundschullehrer arbeiten darf.
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Mal aus neugier, würde er denn das wollen?
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Unterrichten aka a Kinder indoktrinieren?
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| Zitat von [RPD]-Biohazard
| Zitat von Parax
| Zitat von Shooter
So oder so, sie ist ihren Job los aufgrund absoluter eigener Dummheit. Mitleid hält sich in Grenzen.
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Jo, nur kann man (leider!) Leute nicht kündigen nur weil sie dumm oder Hurensöhne sind. Kündigungsschutz gilt auch für die.
/E: Guck dir den "Volkslehrer" an. Das hat 3 Jahre und zig Gerichtsverhandlungen gedauert damit ein nachweislicher rechtsextremer antisemitischer Holocaustleugner nicht mehr als Grundschullehrer arbeiten darf.
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Mal aus neugier, würde er denn das wollen?
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Warum sollte er das nicht wollen?
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Thema: #b2908 |