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| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von shp.makonnen
| Zitat von Peniskuh
Zumindest sollte er schonmal Fidel anrufen
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Den verstehe ich nicht.
Erklärt mir den jemand?
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Weil der LKW-Fahrer hart besoffen war und du der Anti-Saufbeauftragte der p0t-GmbH bist.
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Na, ich werde doch meine Dienste, die ich mako anbiete, nicht jedem dahergelaufenen Tankkutscher, der sich auch noch besoffen hinters Steuer setzt, widmen.
Besoffen fahren geht für mich so gar nicht. Nie.
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Weil der LKW-Fahrer hart besoffen war
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Wo steht das?
#fakepudel
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in der Zeitungsmeldung steht das.
/ok, hart besoffen steht da tatsächlich nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 18.09.2020 21:37]
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Alkoholisiert war er laut Zeitung. Das kann hart besoffen sein, muss aber nicht.
Fakt is aber: alk am Steuer geht halt nie. Nicht mal ein Bier, finde ich.
Hab kein Problem, wenn sich einer 5 Pullen Jack Daniels reinzieht, aber dann bitte (als Passagier) Taxi fahren.
Und am Steuer von nem Tanklaster... Da müssen wir nicht mal reden.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fidel am 18.09.2020 21:37]
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| Zitat von Parax
| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Weil der LKW-Fahrer hart besoffen war
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Wo steht das?
#fakepudel
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Vielleicht übertrieben formuliert, aber im Link von Jelly steht:
| Der alkoholisierte Fahrer des Lastwagens war laut Polizei nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, gegen eine Abgrenzung geprallt und dann in die linksseitige Betonabgrenzung unter den Brücken gefahren, wo der Transporter zum Stehen kam. | |
Da ist aktuell 80km/h und der schafft es nicht, die Spur zu halten.
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Für LKW ist überall in D maximal 80
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Vielleicht übertrieben formuliert, aber im Link von Jelly steht:
| Der alkoholisierte Fahrer des Lastwagens war laut Polizei nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, gegen eine Abgrenzung geprallt und dann in die linksseitige Betonabgrenzung unter den Brücken gefahren, wo der Transporter zum Stehen kam. | |
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Dann steht er da. Und dann?
| Zitat von Jellybaby
Ein Anschlag von FF vermutlich, um die Leute zu zwingen auf das Auto zu verzichten!
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| Zitat von [gc]Fidel
Alkoholisiert war er laut Zeitung. Das kann hart besoffen sein, muss aber nicht.
Fakt is aber: alk am Steuer geht halt nie. Nicht mal ein Bier, finde ich.
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Für Berufskraftfahrer mit Gefahrengut wie in diesem Fahr gilt die 0,0 Promille Grenze. Das heißt, der wäre auch bei einem Bier schon "alkoholisiert".
Ist scheiße, klar, aber im Polizeibericht steht dass die Unfallursache noch nicht klar ist.
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wieder so ein Urteil aus der Reihe: Für normale Menschen absolut nicht nachvollziehbar.
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Finde schon. Es geht ja nicht darum dass irgendjemand anzweifelt dass der Wagen gestohlen wurde, es geht darum ob jetzt die konkreten Anklagepunkte zutreffen und die gutgläubige Käuferin die Leidtragende ist.
Der Anspruch der Autohändlerin besteht ja auch nach dem Urteil noch, nur muss sie sich das Geld eben von dem Dieb holen und nicht von der dritten Person.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 18.09.2020 23:29]
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| Zitat von [gc]Fidel
Na, ich werde doch meine Dienste, die ich mako anbiete, nicht jedem dahergelaufenen Tankkutscher, der sich auch noch besoffen hinters Steuer setzt, widmen. | |
Irgendwas lernt jeder aus seiner Erziehung.
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Der Teil ist auch nicht mein Problem. Aber die Begründung gegenüber dem Autohaus: Die waren ja offenbar durchaus sorgfältig und haben das Fahrzeug nur zur Probefahrt verliehen und ausdrücklich noch nicht verkauft. "Besitzübergang für eine gewisse Dauer" ist doch lächerlich. Und nein, als Laie kenne ich den genauen formalen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum und wasweißich nicht.
Ist mir auch egal, was zählt ist: Das Autohaus hat das Fahrzeug nur zum ausprobieren rausgerückt, aber es hat ihm trotzdem selbstverständlich weiter gehört, und der vermeintliche Kunde hat es dann geklaut.
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| Zitat von Jellybaby
Der Teil ist auch nicht mein Problem. Aber die Begründung gegenüber dem Autohaus: Die waren ja offenbar durchaus sorgfältig und haben das Fahrzeug nur zur Probefahrt verliehen und ausdrücklich noch nicht verkauft. "Besitzübergang für eine gewisse Dauer" ist doch lächerlich. Und nein, als Laie kenne ich den genauen formalen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum und wasweißich nicht.
Ist mir auch egal, was zählt ist: Das Autohaus hat das Fahrzeug nur zum ausprobieren rausgerückt, aber es hat ihm trotzdem selbstverständlich weiter gehört, und der vermeintliche Kunde hat es dann geklaut.
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Ja eben. Man muss das als zwei separate Fälle ansehen: Den Autoklau und der Verkauf des geklauten Autos.
Das Urteil hat nur bestätigt dass die Käuferin sich das Auto rechtmäßig verschafft hat weil die gefälschten UNterlagen für den Laien nicht erkennbar waren und der Autohändler nicht sorgfältig gehandelt hat.
In einem früheren Urteil wird das noch besser erklärt:
| Sowohl die Beklagte als auch ihr Ehemann und die 15-jährige Tochter hätten jeweils glaubhafte Aussagen zu der Annahme guten Glaubens gemacht. Diese passten zu der ihnen vorgelegten, qualitativ hochwertigen Fälschung der Zulassungsbescheinigung Teil II, die auch mit Rücksicht auf die übrigen Umstände eines Straßenverkaufes keinen Anlass für eine verschärfte Nachforschungspflicht geboten habe, sodass keine mindestens grob fahrlässige Verkennung des fehlenden Eigentums feststellbar sei. Auch der vereinbarte Preis von 46.400 ¤ habe nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu dem unstreitigen Wert des Fahrzeuges i.H.v. 52.900 ¤ gestanden. Insgesamt müsse Berücksichtigung finden, dass die Beklagte Opfer organisierter Kriminalität geworden sei. Der Mercedes sei deshalb der Klägerin nicht abhanden gekommen, weil der A nicht Besitzdiener der Klägerin geworden sei. Es fehle bei der für die Probefahrt vereinbarten Leihe an einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis. Zudem habe bei der Probefahrt kein jederzeitiger Zugriff auf das Fahrzeug bestanden, weil die Klägerin weder einen Begleiter mitgeschickt noch ein GPS-Ortungssystem verwandt habe. Beides sei einem Autohändler zumutbar, so dass dieser mehr als der gutgläubige Erwerber die Verantwortung für sein auf Probefahrten beruhendes Geschäftsmodell trage. | |
https://openjur.de/u/2262268.html
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Und Versicherung zahlt auch nicht, weil Unterschlagung und kein Diebstahl?
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| Zitat von Parax
In einem früheren Urteil wird das noch besser erklärt:
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Zudem habe bei der Probefahrt kein jederzeitiger Zugriff auf das Fahrzeug bestanden, weil die Klägerin weder einen Begleiter mitgeschickt noch ein GPS-Ortungssystem verwandt habe. Beides sei einem Autohändler zumutbar, so dass dieser mehr als der gutgläubige Erwerber die Verantwortung für sein auf Probefahrten beruhendes Geschäftsmodell trage. | |
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Den Teil wiederrum sehe ich ein.
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Shit. Kann Trump jetzt noch einen eigenen Richter vor der Wahl installieren?
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| Zitat von M@buse
Shit. Kann Trump jetzt noch einen eigenen Richter vor der Wahl installieren?
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Selbstverständlich. Es gibt aber eine extrem geringe Chance, dass einige Senatoren die Ernennung vor der Wahl ablehnen.
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| Zitat von Jellybaby
Was uns zur Frage aller Fragen bringt: Wird der verantwortliche LKW Fahrer deshalb mit dem trinken aufhören, oder ab sofort richtig saufen?
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keiner gestorben der dem lkw fahrer wärend er stirbt ins gesicht schaut = keine (langzeit)veränderung.
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Wenn er einen überfahren hätte wäre der Impact grösser, als nur so eine abstrakte Verkehrsstörung.
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Und mit Impact meint ihr Trauma ja?
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Suafen beim Fahren lassen, easy.
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| Zitat von Skywalkerchen
Und mit Impact meint ihr Trauma ja?
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nein, den Riss in der Windschutzscheibe. NATÜRLICH DAS TRAUMAA DU HORST!!
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| Zitat von Fragment
| Zitat von Jellybaby
Nicht, dass es im Stau auf der A40 jemand merken würde, aber da hat einer offenbar richtig was angestellt: Betrunkener LKW Fahrer verliert die Kontrolle über das Fahrzeug.
Erst mal nicht soooo ein Drama. Blöderweise hatte er 35000L Benzin geladen. Und sich DIE Hauptverkehrsachse des Ruhrgebiets für seinen Unfall ausgesucht. An genau der Stelle, wo praktisch alle Bahnverbindungen die Strecke via Brücke kreuzen. Die Brücke ist dann im Feuer gleich mal geschmolzen. Und eine richtige Ausweichroute gibt es da nicht, weder fürs Auto noch für den ÖPNV.
Ergebnis: Die nächsten Monate werden für die Anwohner der umliegenden Städte und für die Pendler sehr interessant.
Ups.
Was uns zur Frage aller Fragen bringt: Wird der verantwortliche LKW Fahrer deshalb mit dem trinken aufhören, oder ab sofort richtig saufen?
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Du Systemnutte! Das war ein Inside Job: als könne Benzin eine Brücke schmelzen...
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Ich dachte auch gerade, das war bestimmt ein Schläfer. Erstmal Ruhrgebiet lahmgelegt.
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geschlafen hat er aber möglicherweise tatsächlich.
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