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Heute schon gefragt?
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FAQ:
Der Alte
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Gibts eine Übersicht / Seite, wo ich Filmtitel X / Serientitel Y eingebe und es mir ausspuckt, auf welchen Streamingdienst ich den schauen kann?
Kaufen ist heutzutage ja einfach nicht mehr möglich, wer hat den noch sowas altes wie BluRay
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Kann von euch jemand unter Firefox auf Youtube ein Leerzeichen in die Suchleiste eingeben?
Hyp
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Nein, aber reinkopieren geht.
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Danke für die Verifizierung. Komischer Laden. Mal schauen, wann sie merken, dass sie vorhin was verkackt haben.
Hyp
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Sind irgendwelche Betrugsmaschen mit Nachnahmeversand bekannt? Ich will privat was höherpreisiges (500¤) verkaufen und der potentielle Käufer hat erst Paypal vorgeschlagen, was ich abgelehnt hatte, und fragt jetzt nach Nachnahme als Alternative...
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Gibt's sowas auch mit Angeboten in anderen Ländern, die ich mittels VPN erreichen kann? Ich seh's nicht ein, für DC/Englische Sprache von Königreich der Himmel das Ding nochmal zu kaufen, wo ich es doch über Prime gucken könnte.
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| Zitat von 1-2-3
Sind irgendwelche Betrugsmaschen mit Nachnahmeversand bekannt? Ich will privat was höherpreisiges (500¤) verkaufen und der potentielle Käufer hat erst Paypal vorgeschlagen, was ich abgelehnt hatte, und fragt jetzt nach Nachnahme als Alternative...
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Falsche Adresse und dann bezahlt der nicht
Ok, hat nicht viel mit Betrug zu tun, aber du bleibst auf den Versandkosten sitzen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MUR.doc am 11.03.2021 6:03]
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Der Käufer kriegt die Ware aber auch nicht, wenn er eine falsche Adresse angibt?
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Wie schreibe ich eine US telnummer richtig auf dass jemand aus der EU da einfach anrufen kann?
Das wurde mir geschickt:
(555) 555-1234
Muss ich da jetzt:
+1 555 555 1234 wählen? Im Netz findet sich auch 011 555 555 1234
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| Zitat von Dr.Hamster
Wie schreibe ich eine US telnummer richtig auf dass jemand aus der EU da einfach anrufen kann?
Das wurde mir geschickt:
(555) 555-1234
Muss ich da jetzt:
+1 555 555 1234 wählen? Im Netz findet sich auch 011 555 555 1234
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+1 ist definitiv korrekt. 011 wäre nur korrekt, wenn der Anrufer in den USA ist.
"When phone numbers are published for use abroad, they typically show a plus sign (+) prefix in place of any international call prefix, to signify that the caller should use the prefix code appropriate for their country."
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_international_call_prefixes
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Nice, danke für die schnelle Erbärung.
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Bei mir in der Firma hängt ne interne Stellenausschreibung, die evtl für nen Kumpel interessant wär. Kann er sich da durch meine Empfehlung drauf bewerben oder verstößt das gegen irgendwelche Richtlinien?
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Der soll ne Initiativbewerbung schreiben, die zuuuuuuuuuuuuufällig zu 85% auf die Anforderung passt.
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| Zitat von Zwiebelgerd
Bei mir in der Firma hängt ne interne Stellenausschreibung, die evtl für nen Kumpel interessant wär. Kann er sich da durch meine Empfehlung drauf bewerben oder verstößt das gegen irgendwelche Richtlinien?
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Müsstest du bei euch schauen was da eure inernen Richtlinien sind, sollten die Leute vom HR wissen. Hier ist es so, dass wenn eine Stelle intern ausgeschrieben ist auch nur interne Leute berücksichtigt werden, falls sich da also, aus welchem Grund auch immer, ein externer meldet dann wird die Bewerbung eh erstmal in der Schublade verschwinden bis die Rekrutierung auf extern erweitert wird.
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Einfach bei HR oder besser noch direkt bei der Abteilung nachfragen, in der die Stelle ausgeschrieben ist.
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Im Internet nicht so klar beantwortet, bzw. es stehen widersprüchliche Antworten hierzu im Netz.
Eigentumswohnung: Darf ich im Balkon über mir von unten Löcher bohren um Haken zu befestigen, die ein Ranknetz spannen oder gehört das Unterteil des Balkons den Eigentümern eine Etage weiter drüber oder ist dieser Teil des Gebäudes Gemeinschaftseigentum (bestimmt, da ja irgendwie tragend, aber Wände sind ja auch tlw. tragend) und ich darf gar keine Änderungen daran vornehmen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [oMD]psychodaddy am 12.03.2021 8:27]
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Zwiebelgerd
Bei mir in der Firma hängt ne interne Stellenausschreibung, die evtl für nen Kumpel interessant wär. Kann er sich da durch meine Empfehlung drauf bewerben oder verstößt das gegen irgendwelche Richtlinien?
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Müsstest du bei euch schauen was da eure inernen Richtlinien sind, sollten die Leute vom HR wissen. Hier ist es so, dass wenn eine Stelle intern ausgeschrieben ist auch nur interne Leute berücksichtigt werden, falls sich da also, aus welchem Grund auch immer, ein externer meldet dann wird die Bewerbung eh erstmal in der Schublade verschwinden bis die Rekrutierung auf extern erweitert wird.
| | Ich vermute, dass bei internen Ausschreibungen meist auch schon bekannt ist, wer die Stelle bekommt sich bewerben wird und die Stelle nur ausgeschrieben wurde, weil eben Pflicht. Aber Anruf in der HR sollte das klären.
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| Zitat von Zwiebelgerd
Bei mir in der Firma hängt ne interne Stellenausschreibung, die evtl für nen Kumpel interessant wär. Kann er sich da durch meine Empfehlung drauf bewerben oder verstößt das gegen irgendwelche Richtlinien?
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Versuchen kann man es mit einer zugeschnittenen Initiativbewerbung, aber je nach Richtlinie (das kann Dir die Personalabteilung sagen) solltest Du das nicht nach draussen tragen bzw. darf die Stelle überhaupt nicht an Externe vergeben werden.
Das kann ggf. auch daran liegen, dass von der schon ausgemachten Neubesetzung eine geplante Versetzungskette abhängt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 12.03.2021 9:20]
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die frage ist halt, ob sie intern oder nur intern ausgeschrieben ist.
bei uns wird auch jede stelle immer gleichzeitig intern und extern ausgeschrieben.
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| Zitat von [oMD]psychodaddy
Im Internet nicht so klar beantwortet, bzw. es stehen widersprüchliche Antworten hierzu im Netz.
Eigentumswohnung: Darf ich im Balkon über mir von unten Löcher bohren um Haken zu befestigen, die ein Ranknetz spannen oder gehört das Unterteil des Balkons den Eigentümern eine Etage weiter drüber oder ist dieser Teil des Gebäudes Gemeinschaftseigentum (bestimmt, da ja irgendwie tragend, aber Wände sind ja auch tlw. tragend) und ich darf gar keine Änderungen daran vornehmen?
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(Achtung Halbwissen) Ist ziemlich sicher Gemeinschaftseigentum, seit der letzten Gesetzesänderung von 2018/19 (?) fällt ein Loch für einen Haken aber ziemlich sicher unter „müssen die anderen ertragen“. Im Zweifel Anwalt fragen, ich bin echt erstaunt wieviele Anwälte sich mittlerweile auf Gemeinschaftseigentum in D spezialisiert haben, offenbar gibt es da sehr viel zu klagen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von xplingx am 12.03.2021 9:57]
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Danke, so verstehe ich das mittlerweile auch. Aber ja, ich werd einen Anwalt fragen.
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Die Balkondecke dürfte Gemeinschaftseigentum sein und das Anbohren wird wohl eine Baumaßnahme sein. Damit müsste formal die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit darüber beschließen, siehe § 20 Abs. 1 WEG. Wie genau das vereinfachte Verfahren nach § 20 Abs. 3 WEG funktioniert, weiß ich nicht.
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Danke. Tatsächlich werd ich die Frage mit einem Anwalt klären, da ich keine Lust habe, am Ende mit dem Blockwart zu diskutieren.
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| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
Die Balkondecke dürfte Gemeinschaftseigentum sein und das Anbohren wird wohl eine Baumaßnahme sein. Damit müsste formal die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit darüber beschließen, siehe § 20 Abs. 1 WEG. Wie genau das vereinfachte Verfahren nach § 20 Abs. 3 WEG funktioniert, weiß ich nicht.
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In welchen Fällen das angewendet werden kann muss in der Regel im einzelnen abgeklärt werden. In der Regel betrifft das kleinere Änderungen die keine anderen Interessen berühren. Beim vereinfachten Verfahren holst du dir einfach die Bestätigung von allen von der Veränderung betroffenen Personen ein dass sie dagegen nichts einzuwenden haben und kürzt damit das vorhaben zur Bewilligung der Baumassnahme ab.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
Die Balkondecke dürfte Gemeinschaftseigentum sein und das Anbohren wird wohl eine Baumaßnahme sein. Damit müsste formal die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit darüber beschließen, siehe § 20 Abs. 1 WEG. Wie genau das vereinfachte Verfahren nach § 20 Abs. 3 WEG funktioniert, weiß ich nicht.
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In welchen Fällen das angewendet werden kann muss in der Regel im einzelnen abgeklärt werden. In der Regel betrifft das kleinere Änderungen die keine anderen Interessen berühren. Beim vereinfachten Verfahren holst du dir einfach die Bestätigung von allen von der Veränderung betroffenen Personen ein dass sie dagegen nichts einzuwenden haben und kürzt damit das vorhaben zur Bewilligung der Baumassnahme ab.
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Das Problem im deutschen Wohnungseigentumsrecht ist, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft grundsätzlich nur in der Eigentümerversammlung gefasst werden kann. Das Umlaufverfahren, das dagegen jederzeit möglich ist (und nach neuem Recht sogar einfach per E-Mail), erfordert eine Einstimmigkeit (wenn eine Partei keinen Bock hat, kann man es also vergessen), siehe § 23 Abs. 3 WEG.
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Ja, das ist hier nicht gross anders afaik. Wohneigentum bzw. Stockwerkseigentum ist diesbezüglich ziemlich kacke.
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Thema: Erklärbär ( Heute schon gefragt? ) |