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| Zitat von Feuerlöscher
Er hat ja einen leicht modifizierten gekauft.
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Achja? Informationen schon wieder aus Fremdquellen oder was?
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| Zitat von Lucifer
Protipp: Vasektomie nach dem 2. Kind spart Geld für das nächste Rämsmobil.
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Und wie macht man das, wenn nach Kind 1 plötzlich Zwillinge oder mehr anstehen?
Du hast gut Reden mit deinen Zwillingen beim ersten Mal
| Zitat von MvG
Gibt es noch irgendwas, was über den MX-5 und wie er sich fährt noch nicht geschrieben wurde?
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Laut dem Video demletzt im Serienzustand ein prima Geländefahrzeug.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 08.08.2021 9:25]
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In der Tat brechende Neuigkeiten. Alpenüberquerung wann? @ Smoking
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Ist Der hier.
Ohne herausragend viel Ahnung zu haben, war ich echt angetan von dem Fahrwerk im Gesamtpaket. Die starke Seitenneigung weitgehend neutralisiert, stabil und verbindlich, aber dabei mit ordentlichem Restkomfort. Gefällt!
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Lucifer
Protipp: Vasektomie nach dem 2. Kind spart Geld für das nächste Rämsmobil.
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Und wie macht man das, wenn nach Kind 2 plötzlich Zwillinge oder mehr anstehen?
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Ich weiß worauf du hinauswillst, aber wenn NACH dem 2. Kind plötzlich Zwillinge anstehen hast du entweder die Vasektomie nicht rechtzeitig gemacht oder du solltest mal den Tagesablauf des Postboten näher untersuchen
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Am Freitag mein neues Auto abgeholt und:
Gestern kurz in der Werkstatt gewesen und die Fehlermeldung ausgelesen, vermutlich das Steuergerät defekt.
Der VW ist 1.5 Jahre alt und hat noch Garantie. Interessant ist es, dass dies dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist.
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Dem Vorbesitzer ist nicht aufgefallen, dass das Auto 1.5 Jahr alt ist und noch Garantie hat?
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Mach die Tür(en)/Motorraum-/Heckklappe halt zu.
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| Zitat von Jay666
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Lucifer
Protipp: Vasektomie nach dem 2. Kind spart Geld für das nächste Rämsmobil.
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Und wie macht man das, wenn nach Kind 2 plötzlich Zwillinge oder mehr anstehen?
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Ich weiß worauf du hinauswillst, aber wenn NACH dem 2. Kind plötzlich Zwillinge anstehen hast du entweder die Vasektomie nicht rechtzeitig gemacht oder du solltest mal den Tagesablauf des Postboten näher untersuchen
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Oha, ganz simpel vertippt.
Nach Kind 1 sollte das natürlich heißen
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So beim Arbeitskollegen in der Art geschehen.
"Ach, ne Nummer 3 wäre noch nett!"
BAMM!
Suddenly Nummer 3+4 auf einen Schlag
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 08.08.2021 9:28]
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| Zitat von SETIssl
Mach die Tür(en)/Motorraum-/Heckklappe halt zu.
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Eben. Sehe das Problem nicht.
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| Zitat von MvG
| Zitat von SETIssl
Mach die Tür(en)/Motorraum-/Heckklappe halt zu.
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Eben. Sehe das Problem nicht.
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Blind?
Du kannst überall reinsehen, also siehst du alles!
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| Zitat von -Riddick-
Am Freitag mein neues Auto abgeholt und:
https://abload.de/img/image0x7kuc.jpeg
Gestern kurz in der Werkstatt gewesen und die Fehlermeldung ausgelesen, vermutlich das Steuergerät defekt.
Der VW ist 1.5 Jahre alt und hat noch Garantie. Interessant ist es, dass dies dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist.
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Wenn man den Laneassitant in einem Mustang 6 Facelift (Digitaltacho) aktiviert, verkleinert sich die Geschwindigkeitsanzeige um gefühlt 80%.
DAS sind echte Probleme.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von CaesarCommodus am 08.08.2021 11:30]
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| Zitat von darkimp
Dem Vorbesitzer ist nicht aufgefallen, dass das Auto 1.5 Jahr alt ist und noch Garantie hat?
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Oder er hat mit der Fehlermeldung nichts anfangen können, war anscheinend ein älteres Paar
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Du hast ein Auto gekauft, das irgendwelche unplausiblen Fehlermeldungen wirft? Ohne Probefahrt, oder wie?
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| Zitat von CaesarCommodus
| Zitat von -Riddick-
Am Freitag mein neues Auto abgeholt und:
https://abload.de/img/image0x7kuc.jpeg
Gestern kurz in der Werkstatt gewesen und die Fehlermeldung ausgelesen, vermutlich das Steuergerät defekt.
Der VW ist 1.5 Jahre alt und hat noch Garantie. Interessant ist es, dass dies dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist.
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Wenn man den Laneassitant in einem Mustang 6 Facelift (Digitaltacho) aktiviert, verkleinert sich die Geschwindigkeitsanzeige um gefühlt 80%.
DAS sind echte Probleme.
https://i.imgur.com/XpMqHtk.png
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Eigentlich ist sie genauso groß wie sonst auch.
Nur ist die Direktanzeige kleiner.
Eh Schwachsinn, das doppelt anzuzeigen.
Die Direktanzeige gehört in ein HUD.
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| Zitat von Abso
Du hast ein Auto gekauft, das irgendwelche unplausiblen Fehlermeldungen wirft? Ohne Probefahrt, oder wie?
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Gesehen habe ich es schon aber es war unklar ob und wie man es aktivieren kann. Ich weiss nichts über dieses System, ich dachte das sei einfach temporär weil das System evtl. keine Fahrspur erkannt hat.
Da es aber noch Garantie hat, habe ich einfach mal dem Händler vertraut. Ich hab 2 Stunden lang rumprobiert und die Meldung ging nie weg, danach gegoogelt und diverse Meldungen gefunden. Darum dann in die Werkstatt.
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"Gekauft wie gesehen, lel"
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| Zitat von Johnny Knoxville
| Zitat von CaesarCommodus
| Zitat von -Riddick-
Am Freitag mein neues Auto abgeholt und:
https://abload.de/img/image0x7kuc.jpeg
Gestern kurz in der Werkstatt gewesen und die Fehlermeldung ausgelesen, vermutlich das Steuergerät defekt.
Der VW ist 1.5 Jahre alt und hat noch Garantie. Interessant ist es, dass dies dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist.
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Wenn man den Laneassitant in einem Mustang 6 Facelift (Digitaltacho) aktiviert, verkleinert sich die Geschwindigkeitsanzeige um gefühlt 80%.
DAS sind echte Probleme.
https://i.imgur.com/XpMqHtk.png
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Eigentlich ist sie genauso groß wie sonst auch.
Nur ist die Direktanzeige kleiner.
Eh Schwachsinn, das doppelt anzuzeigen.
Die Direktanzeige gehört in ein HUD.
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Beim HUD stimme ich Dir zu, kann man sogar nachrüsten.
Aber mit dem "genauso groß" musst Du mir erläutern? Vielleicht übersehe ich was.
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Wegen solchen Geschichten lässt man einen Wagen doch bei ner Werkstatt vorm Kauf auslesen oder?
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| Zitat von Abso
"Gekauft wie gesehen, lel"
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| Gewährleistung bei Sachmängel
Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber einerseits dafür, dass die Sache keinen Mangel aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert und anderseits für speziell zugesicherte Eigenschaften. Der Verkäufer haftet auch für Mängel, die er nicht kannte (vgl. Art. 197 OR). Er haftet aber nicht für solche Mängel, welche der Käufer im Zeitpunkt des Kaufes kannte (vgl. Art. 200 Abs. 1 OR). Für Mängel, die der Käufer bei normaler Aufmerksamkeit hätte kennen sollen, haftet der Verkäufer nur dann, wenn er das Nichtvorhandensein der Mängel speziell zusicherte.
Für unerhebliche Mängel haftet der Verkäufer nicht. Bei Occasionsfahrzeugen kommen Abnutzungen als Mängel nur in Betracht, wenn ihr Umfang abnormal ist.
Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, das Fahrzeug am Ort der Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel dem Verkäufer sofort (zwei bis drei Werktage) zu melden. Der Käufer ist jedoch nicht verpflichtet, nach Mängel "zu fahnden". Es reicht eine durchschnittliche, aufmerksame Kontrolle des Fahrzeugs. Kommen die Mängel erst später zum Vorschein, sind sie sofort (innert 3 Tagen!) nach Entdeckung (also bei zweifelsfreier Feststellung des Mangels) beim Verkäufer zu rügen. Versäumt dies der Käufer, gilt das Fahrzeug resp. der Mangel als genehmigt (Art. 201 OR). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verkäufer den Käufer absichtlich getäuscht hat (Art. 203 OR). | |
https://www.lw-p.ch/de/rechtsthemen/maengel-am-occasionsfahrzeug-was-sind-meine-rechte/
So einfach ist es auch nicht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Riddick- am 08.08.2021 13:44]
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| Zitat von -Riddick-
| Zitat von Abso
"Gekauft wie gesehen, lel"
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| Gewährleistung bei Sachmängel
Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber einerseits dafür, dass die Sache keinen Mangel aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert und anderseits für speziell zugesicherte Eigenschaften. Der Verkäufer haftet auch für Mängel, die er nicht kannte (vgl. Art. 197 OR). Er haftet aber nicht für solche Mängel, welche der Käufer im Zeitpunkt des Kaufes kannte (vgl. Art. 200 Abs. 1 OR). Für Mängel, die der Käufer bei normaler Aufmerksamkeit hätte kennen sollen, haftet der Verkäufer nur dann, wenn er das Nichtvorhandensein der Mängel speziell zusicherte.
Für unerhebliche Mängel haftet der Verkäufer nicht. Bei Occasionsfahrzeugen kommen Abnutzungen als Mängel nur in Betracht, wenn ihr Umfang abnormal ist.
Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, das Fahrzeug am Ort der Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel dem Verkäufer sofort (zwei bis drei Werktage) zu melden. Der Käufer ist jedoch nicht verpflichtet, nach Mängel "zu fahnden". Es reicht eine durchschnittliche, aufmerksame Kontrolle des Fahrzeugs. Kommen die Mängel erst später zum Vorschein, sind sie sofort (innert 3 Tagen!) nach Entdeckung (also bei zweifelsfreier Feststellung des Mangels) beim Verkäufer zu rügen. Versäumt dies der Käufer, gilt das Fahrzeug resp. der Mangel als genehmigt (Art. 201 OR). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verkäufer den Käufer absichtlich getäuscht hat (Art. 203 OR). | |
https://www.lw-p.ch/de/rechtsthemen/maengel-am-occasionsfahrzeug-was-sind-meine-rechte/
So einfac ist es auch nicht
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Die Meldung kam also bei der Probefahrt nicht?
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| Zitat von Abso
| Zitat von -Riddick-
| Zitat von Abso
"Gekauft wie gesehen, lel"
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| Gewährleistung bei Sachmängel
Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber einerseits dafür, dass die Sache keinen Mangel aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert und anderseits für speziell zugesicherte Eigenschaften. Der Verkäufer haftet auch für Mängel, die er nicht kannte (vgl. Art. 197 OR). Er haftet aber nicht für solche Mängel, welche der Käufer im Zeitpunkt des Kaufes kannte (vgl. Art. 200 Abs. 1 OR). Für Mängel, die der Käufer bei normaler Aufmerksamkeit hätte kennen sollen, haftet der Verkäufer nur dann, wenn er das Nichtvorhandensein der Mängel speziell zusicherte.
Für unerhebliche Mängel haftet der Verkäufer nicht. Bei Occasionsfahrzeugen kommen Abnutzungen als Mängel nur in Betracht, wenn ihr Umfang abnormal ist.
Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, das Fahrzeug am Ort der Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel dem Verkäufer sofort (zwei bis drei Werktage) zu melden. Der Käufer ist jedoch nicht verpflichtet, nach Mängel "zu fahnden". Es reicht eine durchschnittliche, aufmerksame Kontrolle des Fahrzeugs. Kommen die Mängel erst später zum Vorschein, sind sie sofort (innert 3 Tagen!) nach Entdeckung (also bei zweifelsfreier Feststellung des Mangels) beim Verkäufer zu rügen. Versäumt dies der Käufer, gilt das Fahrzeug resp. der Mangel als genehmigt (Art. 201 OR). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verkäufer den Käufer absichtlich getäuscht hat (Art. 203 OR). | |
https://www.lw-p.ch/de/rechtsthemen/maengel-am-occasionsfahrzeug-was-sind-meine-rechte/
So einfac ist es auch nicht
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Die Meldung kam also bei der Probefahrt nicht?
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Die Meldung sieht man nur ganz kurz beim Zündung einschalten, hab ich gerade getestet. Das habe ich damals zwar gesehen dachte aber beim Fahren das alles so tut wie es sollte. Erst als ich dann mal in das Untermenü mit den Meldungen ging, sah ich das der Fehler immer anstehend ist, also auch während der Fahr schaltet sich das System nicht ein bzw. man kann den Haken für die Aktivierung nicht setzen.
Seit heute ist nun auch die Verkehrsschilder Erkennung ausgefallen.
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wie wärs, wenn du einfach mal alle kameralinsen kurz säuberst?
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| Zitat von darkimp
Dem Vorbesitzer ist nicht aufgefallen, dass das Auto 1.5 Jahr alt ist und noch Garantie hat?
| | Ich möchte lösen: Aus 1. Hand, Rentnerfahrzeug, kaum bewegt!
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| Zitat von -Riddick-
Am Freitag mein neues Auto abgeholt und:
https://abload.de/img/image0x7kuc.jpeg
Gestern kurz in der Werkstatt gewesen und die Fehlermeldung ausgelesen, vermutlich das Steuergerät defekt.
Der VW ist 1.5 Jahre alt und hat noch Garantie. Interessant ist es, dass dies dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist.
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Was ist das für ein VAG Gerät? Der Bumsbus?
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Frontkameraausfall hatte ich in dem einen Jahr VW bisher zwei drei mal.
Muss ich immer das Auto rebooten.
Wenn du Garantie hast auf das Ding. So what.
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| Zitat von da t0bi
| Zitat von -Riddick-
Am Freitag mein neues Auto abgeholt und:
https://abload.de/img/image0x7kuc.jpeg
Gestern kurz in der Werkstatt gewesen und die Fehlermeldung ausgelesen, vermutlich das Steuergerät defekt.
Der VW ist 1.5 Jahre alt und hat noch Garantie. Interessant ist es, dass dies dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist.
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Was ist das für ein VAG Gerät? Der Bumsbus?
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VW California Ocean T6.1
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Thema: Autothread ( Ohne Untertitel ) |