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Ach Unsinn. Also klar verstehe ich Dich - bin ja selber genauso.
Aber jeder Gedanke um den Deppen ist jetzt vergebene Mühe. Ändert sowieso nichts und vorbereiten auf was auch immer kannst Du Dich sowieso jetzt nicht.
Du musst nur auf andere Gedanken kommen. Geh radfahren, guck einen schönen Film oder lies ein Buch.
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Sieh mal an, wenn man vom Teufel spricht. 300¤ weniger als gestern, yessssssssssssssssssssssss.
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Auf keinen Fall vor dem allerletzten Angebot antworten!
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Ja jedenfalls sehr nett von ihm, dass er alles tut um mich so wenig wie möglich zu belasten. Da mach ich am Ende ja glatt noch plus bei!
Wobei die Kosten für den Mietwagen ja noch nicht da sind.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Enki am 20.03.2022 11:40]
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Eigentlich muss es da doch bald noch 10%-Newsletter-Rabatt geben, so regelmäßig wie der dich zumüllt.
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Würde antworten um ihn so lang wie möglich bei der Stange zu halten. Maximales Entertainment, Low effort. "Nein" reicht ja.
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Richtiger Ehrenmann auf jeden Fall, dass er auch die Türmontage nicht berechnet.
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kann man den nicht wegen versuchtem Betrug verzeigen?
§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
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Der macht das hauptberuflich so. Bimsung einleiten bitte!
Kann halt nurn Abgezockter machen. Sprich Enki überweist ihm 1 Euro, und gibt das seinem Anwalt. Bonuspunkte für: Damit is der Rüpel jut bezahlt.
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Die lokalen Stadtwerke haben meinen alten Stromzähler durch einen neuen Stromzähler ersetzt. Muss ich davon meinem Energieversorger unterrichten, oder machen das auch die Stadtwerke? (Stromablesung machen sie ja auch und geben es immer an meinen Versorger weiter)
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Machen sie. Wenn du dich kümmern musst, bekommste Post.
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| Zitat von skinni
kann man den nicht wegen versuchtem Betrug verzeigen?
§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
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Hab ich mich tatsächlich auch gefragt, also ob man den nicht einfach anzeigen kann. Das wäre einfach ein Traum.
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Hast du 1 Rechtschutz, Enki?
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| Zitat von Enki
Sieh mal an, wenn man vom Teufel spricht. 300€ weniger als gestern, yessssssssssssssssssssssss.
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Ah, diese Rückleuchten hat er also gefunden:
KLICK
Btw. wurde mal ausgeführt, wiieso auf einmal beide (!) Heckleuchten gewechselt werden müssen?
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Angeblich beide "undicht". Würde ich vermutlich eh auf "altersbedingt" schieben, wenn's überhaupt so wäre. Ob man sowas im Nachhinein als Mangel aufführen kann ..
Rechtschutz ist vorhanden, jo.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Enki am 20.03.2022 12:53]
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von skinni
kann man den nicht wegen versuchtem Betrug verzeigen?
§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
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Hab ich mich tatsächlich auch gefragt, also ob man den nicht einfach anzeigen kann. Das wäre einfach ein Traum.
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Anzeigen kann man sowieso erstmal jeden. Hier müsste auch der Versuch strafbar sein, das ist aber iirc bei Betrug so.
| Zitat von Seppl`
Hast du 1 Rechtschutz, Enki?
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Wozu? Strafanzeige, den Rest regelt der Steuerzahler.
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Falls halt wirklich ein Brief vom Anwalt kommt wäre das für meinen ruhigen Schlaf zuträglich.
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Genau, mit einer Rechtsschutz in der Hinterhand kann man da doch nochmal einfacher umgehen als sonst.
Du kannst echt chillen, Enki. Genieß die Shitshow sogar noch eher
Aber bitte antworte ihm nach wie vor nicht, egal wie sehr du Bock hättest.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von skinni
kann man den nicht wegen versuchtem Betrug verzeigen?
§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
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Hab ich mich tatsächlich auch gefragt, also ob man den nicht einfach anzeigen kann. Das wäre einfach ein Traum.
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Einfach Polezei anrufen und fragen, was die so denken dazu. Nur nicht auf der 110.
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| Zitat von Enki
Sieh mal an, wenn man vom Teufel spricht. 300¤ weniger als gestern, yessssssssssssssssssssssss.
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Ich weiss wie gerne Du (und ich auch) den zueiern wollen, aber....
was wäre das beste, ultimativste?
Ich habs!
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Einfach an nem Sonntag schön ne Online Anzeige schreiben, was kann es schöneres geben.
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| Zitat von Enki
Wait.... ICH bin der Verkäufer.
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Er denkt, ich würde den Verkäufer, wo ich den Wagen vor zwei Jahren gekauft habe, deswegen kontaktieren.
"Halo i bims, vor zwei Jahren Auto bei dir gekauft, brauche Nachweise was EUCH die Privatperson damals über das Auto gesagt hat!"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Enki am 20.03.2022 14:09]
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Er meint bestimmt den vorherigen Verkäufer, damit sich Enki die Kosten des neuen Käufers erstatten lassen kann.
Edith sagt: Dazwischenposter verschweigen Schäden beim Weiterverkauf!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SETIssl am 20.03.2022 14:11]
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Ich weiss das Er den meint, aber das weiss Er nicht das wir wissen das er den meint.
Das heben wir uns für S2 auf!
/und überhaupt
Erstmal möchten WIR endlich Nachweise, Fotos und Videos von den angeblichen Problemen sehen. Mit Firmenstempel und notariell beglaubigt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 20.03.2022 14:14]
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Hab vor 2 Jahren meinen alten Peugeot verkauft. Der Käufer war eigtl. auch ganz zufrieden, nie Probleme gehabt. Jetzt wollte er ihn weiterverkaufen, aber anscheinend hat ihn irgendein Gutachter-Kumpel drauf hingewiesen, dass ich den mal gegen eine Laterne gesetzt hatte. Jetzt will der 2000¤ von mir. Wenn wir uns noch heute einigen, wäre er aber auch mit 1500¤ ok.
Was tun?
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Biete ihm 1750. Aus Kulanz.
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| Zitat von pOTmobil
Hab vor 2 Jahren meinen alten Peugeot verkauft. Der Käufer war eigtl. auch ganz zufrieden, nie Probleme gehabt. Jetzt wollte er ihn weiterverkaufen, aber anscheinend hat ihn irgendein Gutachter-Kumpel drauf hingewiesen, dass ich den mal gegen eine Laterne gesetzt hatte. Jetzt will der 2000¤ von mir. Wenn wir uns noch heute einigen, wäre er aber auch mit 1500¤ ok.
Was tun?
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Ich hatte Dir geschrieben, dass das diskret behandelt werden soll!
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Thema: Erklärbär ( auch für abgewürgte Nachfragen ) |