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Selbstjustiz, juhee
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Was Ähnliches ist mir auch mal passiert. Fahr gerade in der A-Klasse von nem Freund rum, er sitzt neben mir, nun gut.
Vor uns trödelt irgendein Maurerauto so mit schätzungsweise 35 km/h in der Stadt. Ich will also überholen. Kickdown ausgenutzt und links vorbei, nix Besonderes.
Dachte ich. Ich schon vorbei und will gerade wieder auf die Spur, als der Kerl auf einmal hupt wie wild, Lichthupe macht und beschleunigt. Ich reiß gerade noch so das Lenkrad zurück, dass er mir nicht rammt. Dann war da so eine Fahrbahnverengung, er bremst mich raus, springt raus, holt einen Fotoapparat aus dem Wagen, stellt sich vor unseren Wagen und macht ein Foto, kommt sogar zu mir ans Fahrerfenster, macht ein Foto, dann wieder abgedüst.
Der Kerl hat jetzt zwei Bilder von zwei Jugendlichen, die ein wenig hämisch, ein wenig irritiert aus einem Auto heraus winken. Nie was gehört.
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Die Geschichte gefällt mir.
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Was für ne Pussy, er schreibt sich dein Kennzeichen auf...
Typisch deutsch.
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Glücklicherweise erstellt er keine Thread im p0t
Mir würde die Vorfahrt genommen , was tun ?
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@startposting
das ist nem freund von mir auch passiert.....2x an einem tag und ich war beifahrer. der eine der ihn durch überholen zum anhalten zwingen wollte, hats net geschafft. von dem kam auch nix. von dem anderen kam ne anzeige wegen nötigung im straßenverkehr oder so, wurde aber fallen gelassen, da net nachgewiesen konnte wer gefahren ist, da sein bruder auch das auto nutzt
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Also diese Verkehrerzieher sind sogar teilweise ne echte Gefahr im Verkehr, siehe an falvours Beispiel.
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der threadstarter sollte zu seinem fehler stehen und vor der tanke den führerschein mit super übergiessen und verbrennen
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| Zitat von [GHE]Hellangel
der threadstarter sollte zu seinem fehler stehen und vor der tanke den führerschein mit super übergiessen und verbrennen ![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif) | |
Bist du wahnsinnig?
Hast du eine Ahnung, was Super kostet?!
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| Zitat von flavour
Was Ähnliches ist mir auch mal passiert. Fahr gerade in der A-Klasse von nem Freund rum, er sitzt neben mir, nun gut.
Vor uns trödelt irgendein Maurerauto so mit schätzungsweise 35 km/h in der Stadt. Ich will also überholen. Kickdown ausgenutzt und links vorbei, nix Besonderes.
Dachte ich. Ich schon vorbei und will gerade wieder auf die Spur, als der Kerl auf einmal hupt wie wild, Lichthupe macht und beschleunigt. Ich reiß gerade noch so das Lenkrad zurück, dass er mir nicht rammt. Dann war da so eine Fahrbahnverengung, er bremst mich raus, springt raus, holt einen Fotoapparat aus dem Wagen, stellt sich vor unseren Wagen und macht ein Foto, kommt sogar zu mir ans Fahrerfenster, macht ein Foto, dann wieder abgedüst.
Der Kerl hat jetzt zwei Bilder von zwei Jugendlichen, die ein wenig hämisch, ein wenig irritiert aus einem Auto heraus winken. Nie was gehört. | |
den hättest du auch gut wegen nötigung anzeigen können...
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| Zitat von UCBarkeeper
| Zitat von flavour
[gestörter Maurer] | |
den hättest du auch gut wegen nötigung anzeigen können... | |
Gab's da nicht auch mal was von wegen Recht am eigenen Bild?
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| Zitat von FredBert
| Zitat von UCBarkeeper
| Zitat von flavour
[gestörter Maurer] | |
den hättest du auch gut wegen nötigung anzeigen können... | |
Gab's da nicht auch mal was von wegen Recht am eigenen Bild? | | APR
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| Zitat von FredBert
| Zitat von UCBarkeeper
| Zitat von flavour
[gestörter Maurer] | |
den hättest du auch gut wegen nötigung anzeigen können... | |
Gab's da nicht auch mal was von wegen Recht am eigenen Bild? | |
solange ers nicht veröffentlich ist das glaubich egal...aber naja, ich weiss ja nich alles... aber normal jemanden fotografieren darf ma glaubich. aber ich glaub man kann ne kopie des fotos verlangen...
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FDJ?
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht
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Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 18.12.2004 2:50]
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Na geht doch :o
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Wo muss ich unterschreiben?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FredBert am 18.12.2004 3:04]
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Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet (soweit nicht Straftat) 3 P 50
ich weiss nicht wieso immer alle von "vorfahrt genommen" beim ersten fall(erster post) sprechen wo zum teufel soll denn hier die vorfahrt herkommen ??
tztzt........
er hat einzig und allein gegen § 9/III verstossen. (gegen § 9/V nicht da keine Gefährung vorlag)
VOWi gem. § 9/III, § 49/I Nr. 9 Stvo in Verbindung mit §24 StVG
§1/II Tatbestandsmäßig erfüllt.
was das jetzt genau kostet weiss ich nicht, hab grad keinen bußgeldkatalog da.aber er soll doch erstmal beweisen das du da reingefahren bist und das er bremsen musste etc....sag halt einfach er war weit genug entfernt, aber aufgrund seiner überhöhten geschwindigkeit kam er zu schnell näher und schon haste ihn auch drann
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 18.12.2004 3:30]
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Na und? Sag halt einfach, Du hast die Sachlage falsch eingeschätzt. Tatsache ist nämlich, dass auf den Straßen per Definition ein gegenseitiges aufeinander Rücksichtnehmen herrschen sollte, insofern ist er dazu verpflichtet, ggf. abzubremsen, selbst wenn es knapp wird und natürlich darf er sich dann über solche Fehler anderer aufregen, alles Andere wäre aber ein Verstoß gegen die Rücksichtnahme ^_^.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von bLaSpHeMy am 18.12.2004 4:29]
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| Zitat von Borbarad
| Warum darf man nicht betrunken fahren, 80 jährige werden aber ans Steuer gelasseN? | |
Weil ich 80 Jährige kenne, die besser Auto fahren, als manch andere hier in diesem Thread... | |
Kein Eigenlob hier!
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| Zitat von bLaSpHeMy
insofern ist er dazu verpflichtet, ggf. abzubremsen, selbst wenn es knapp wird | |
es gibt verkehrssituationen da ist eine behinderung(zb abbremsen) zulässig steht aber im gesetz das du das nicht darfst und du machst es trozdem gibts eben eine auf den deckel![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif)
und bei seinem beispiel hat er halt gegen so eine regel verstoßen.
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Also ich fahr wie Sau und hab noch nie was auf dem Deckel bekommen, okay das Ticket, dass ich in der 30er Zone gefangen habe, kommt wohl nächste Woche. Ich wundere mich zwar manchmal, was die Leute alles so hinterm Leckrad zustande bringen oder eben nicht, allerdings erfolgt bei mir auch gleichzeitig eine eigene Einschätzung der Fahrkünste und dann bin ich wieder total gelassen. Radfahrer in beidseitig beparkten 30er Zonen gehören trotzdem plattgefahren ...
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bLaSpHeMy, das stimmt zwar einerseits, aber andererseits ist im Verkehrsrecht schnell die Grenze zur Straftat überschritten, und das bedeutet dann die volle Palette: Viele Punkte, massig Bußgeld und oft auch ne Gerichtsverhandlung. Und das geht auch ziemlich leicht, z.B., wenn man in der Stadt nur 30 km/h zu schnell fährt!
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Ich muss sagen, ich hab in letzter Zeit wenig, eigentlich überhaupt keinen, Autofahrer gesehen, der wirklich so schnell gefahren ist, als das er diese 30km/h vollkommen ausgeschöpft hätte. Außerdem weiß doch eh jeder Autofahrer, dass er nicht schneller als +20km/h fahren sollte, da sonst der Führerschein für einen Monat weg ist ...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von bLaSpHeMy am 18.12.2004 5:05]
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Nunja, das weiß ich auch, nur leider war ich zu dem Zeitpunkt, als ich erwischt wurde, n bissi müde und bin, wie man so schön sagt, mit dem Fuß auf dem Gas einschlafen.
Ich erwarte ebenfalls in den nächsten Tagen Post, wird wohl leider etwas heftiger ausfallen!
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| Zitat von sartox
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet (soweit nicht Straftat) 3 P 50
ich weiss nicht wieso immer alle von "vorfahrt genommen" beim ersten fall(erster post) sprechen wo zum teufel soll denn hier die vorfahrt herkommen ??
tztzt........
er hat einzig und allein gegen § 9/III verstossen. (gegen § 9/V nicht da keine Gefährung vorlag)
VOWi gem. § 9/III, § 49/I Nr. 9 Stvo in Verbindung mit §24 StVG
§1/II Tatbestandsmäßig erfüllt.
was das jetzt genau kostet weiss ich nicht, hab grad keinen bußgeldkatalog da.aber er soll doch erstmal beweisen das du da reingefahren bist und das er bremsen musste etc....sag halt einfach er war weit genug entfernt, aber aufgrund seiner überhöhten geschwindigkeit kam er zu schnell näher und schon haste ihn auch drann ![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif) | |
vorfahrt dürfte wegen linksabbieger mit gegenverkehr durchaus als genommen betrachtet werden. und ich weiss nicht, wie gefährdung genau definiert ist, aber laut GMV war eine gefährdung durchaus vorhanden.
allerdings könnte der vorfahrtdieb ja auch behaupten, dass der vorfahrtbesitzer zu schnell gefahren sei, weshalb die sachlage falsch eingeschätzt wurde. passiert so ja tagtäglich im normalen verkehr.
und da das gegenteil zu beweisen, dürfte schwierig sein.
aber da im endeffekt nun wirklich nichts passiert ist, ist das ganze ja nun wirklich mehr als lächerelich. und ich schätze mal, das werden die zuständigen behhörden nicht viel anders sehen, auch wenn sie, falls da wirklich anzeige erstattet wurde/wird, der sache nachgehen müssen.
aber kanns dir wirklich jemand beweisen? ich denke mal nicht... ansonsten war halt dein imaginärer freund dabei, der das bezeugen kann. das ist jetzt natürlich keine anstiftung zur falschaussage
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ob gefährdung oder nicht kommt jetzt halt darauf an wie er die sache beschreibt.
würde er schreiben gebremst um einen zusammenstoß zu verhindern (etc) wärs wieder gefährdung.
aber im endeffekt muss ich sich keine sorgen machen im schlimmsten fall läufts anzeige gegen anzeige und beides wird mangels beweisen fallen gelassen.
btw:für die juristen: es handelt sich hier um "Vorrang" nicht vorfahrt
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| Zitat von UCBarkeeper
allerdings könnte der vorfahrtdieb ja auch behaupten, dass der vorfahrtbesitzer zu schnell gefahren sei, weshalb die sachlage falsch eingeschätzt wurde. passiert so ja tagtäglich im normalen verkehr.
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Allerdings kommt da ja gleich die T-Kreuzung, irgendwie bezweifel ich, daß der Kerl zu schnell gefahren ist, er muss ja vor der Kreuzung noch zum Stehen kommen...
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dann muss man eben kreativ sein und etwas anderes ausdenken was er falsch gemacht haben könnte
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so geschichten passieren in jeder stadt tagtäglich zu hunderten. Wenn die Polizei da jeder Anzeige nachgehen würde, käm man ja sonst zu nix mehr und müsste rechte und linke sich gegenseitig vermöbeln lassen, anstatt noch ein wenig davon zu profitieren. Also wird man sich sinnvollerweise auf die Vorfälle mit Schäden konzentrieren.
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ALso ich nutz den Thread auch mal:
Bin vor etwa 2 Monaten an dem in der gegend bekannten Blitzerwagen mit 35 statt 30 vorbeigefahren. (Morgens, es war nochwas dunkel und ich war müde )
Kommt aber auch nix mehr
Was ich nun Fragen wollte:
GIbts auch Wagen, die mit Restlichtverstärkern oder Infrarot oder sonstigem kack ausgestattet sind, sodass sie nicht blitzen, sondern dunkel bleiben, wenn man zu schnell an ihnen vorbeifährt?
Ich war nämlich definitiv zu schnell, doch geblitzt hats nich.
Oder liegt daran dass ich mim Moped gefahren bin?
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bei 35km/h, sprich 5km/h drüber, werden noch mal 3 km/h messtoleranz abgezogen - für 2 Km/h blitzt dich keine sau. Zusätzlich gibts noch ne Bagatellgrenze bis 5km/h drüber...Motorwelt lesen.
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Thema: Verkehrregeln leicht missachtet.... ( ....mit was muss ich rechnen? ) |