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| Zitat von I-Bot
| Zitat von Sniedelfighter
Also,ja, also. DA hat er schon Recht. Unabhängig von der Herkunft würde ich als Elternteil wirklich nicht wollen, dass "dringend tatverdächtige" in einem Vergewaltigungsfall in der Schule mit meinen Kindern zusammen sind, nix für ungut.
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Klar, das Gefühl ist scheiße, und den Gedanken kann ich verstehen.
Nichtsdestotrotz hat Abso Recht. Prinzipientreu zu sein ist halt manchmal sehr unkomfortabel.
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Puh die Schule will ich sehen, wo die Elternschaft nicht auf die Barrikaden geht, wenn dringend tatverdächtige Vergewaltiger als wär nichts gewesen am Unterricht teilnehmen. Abgesehen davon, dass da sicher kein sinnvoller Unterricht möglich ist.
¤: à propos hier wird keiner als Nazi verunglimpft:
| Zitat von Absonoob
DarkneSS fordert Schutzhaft bei Jugendlichen. Genauso rechtstaatlich wie überraschend.
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Das doch echt albern mittlerweile.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Buxxbaum am 08.07.2019 16:15]
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Sentinel2150
Mal ganz davon abgesehen. Offenbar betreut das Jugendamt ja schon 2 der Familien der mutmaßlichen Täter. Da frag ich mich was das bringen soll, wenn das Jugendamt jetzt heute am Montag da hingeht und nach der Situation guckt? Zumindest in den 2 Familien sollte diese doch bekannt sein
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Die haben auch mehrere Stufen der Aufmerksamkeit. Allerdings können die auch nur bei Gefahr im Verzug sofort was machen.
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Zumindest die Wohn/Arbeits/familiäre Situation sollten die doch kennen und daran soll sich ja entscheiden, ob die Kinder bei der Familien bleiben können
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| Zitat von Sentinel2150
Mal ganz davon abgesehen. Offenbar betreut das Jugendamt ja schon 2 der Familien der mutmaßlichen Täter. Da frag ich mich was das bringen soll, wenn das Jugendamt jetzt heute am Montag da hingeht? Die Situation zumindest in den Familien, sollte denen doch bekannt sein | |
Ja, aber jetzt hatte die vermutlich hinlänglich bekannte Situation gräßliche Folgen. Und da kommen wir zum Kern des Problems: Der Strafjustizapparat wird seinen Job irgendwann erledigt haben, was Folgen nur für die strafmündigen Tatverdächtigen haben dürfte. Mit dem perennierenden Elend in derlei Familien darf sich weiterhin irgendein "Besonderer Dienst" des Jugendamtes herumschlagen und da war die Sache schwierig und wird schwierig bleiben.
Kinder schützen, die selbst um Schutz nachsuchen? Kein Problem. Kinder vor Gewalt durch Erwachsene schützen? Kein Problem. Aber in der breiten Grauzone aus - mitunter schlecht greif- und beweis(!)barer - Vernachlässigung, Verrohung, Verarmung ein Kind (gewissermaßen auch vor sich selbst) zu schützen? Beschissen schwierig, ich möchte den Job nicht machen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [k44] Obi Wahn am 08.07.2019 16:18]
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| Zitat von Buxxbaum
| Zitat von I-Bot
| Zitat von Sniedelfighter
Also,ja, also. DA hat er schon Recht. Unabhängig von der Herkunft würde ich als Elternteil wirklich nicht wollen, dass "dringend tatverdächtige" in einem Vergewaltigungsfall in der Schule mit meinen Kindern zusammen sind, nix für ungut.
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Klar, das Gefühl ist scheiße, und den Gedanken kann ich verstehen.
Nichtsdestotrotz hat Abso Recht. Prinzipientreu zu sein ist halt manchmal sehr unkomfortabel.
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Puh die Schule will ich sehen, wo die Elternschaft nicht auf die Barrikaden geht, wenn dringend tatverdächtige Vergewaltiger als wär nichts gewesen am Unterricht teilnehmen. Abgesehen davon, dass da sicher kein sinnvoller Unterricht möglich ist.
¤: à propos hier wird keiner als Nazi verunglimpft:
| Zitat von Absonoob
DarkneSS fordert Schutzhaft bei Jugendlichen. Genauso rechtstaatlich wie überraschend.
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Das doch echt albern mittlerweile.
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Da steht nicht Nazi, das gildet nisch
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
| Zitat von Sentinel2150
Mal ganz davon abgesehen. Offenbar betreut das Jugendamt ja schon 2 der Familien der mutmaßlichen Täter. Da frag ich mich was das bringen soll, wenn das Jugendamt jetzt heute am Montag da hingeht? Die Situation zumindest in den Familien, sollte denen doch bekannt sein | |
Ja, aber jetzt hatte die vermutlich hinlänglich bekannte Situation gräßliche Folgen. Und da kommen wir zum Kern des Problems: Der Strafjustizapparat wird seinen Job irgendwann erledigt haben, was Folgen nur für die strafmündigen Tatverdächtigen haben dürfte. Mit dem perennierenden Elend in derlei Familien darf sich weiterhin irgendein "Besonderer Dienst" des Jugendamtes herumschlagen und da war die Sache schwierig und wird schwierig bleiben.
Kinder schützen, die selbst um Schutz nachsuchen? Kein Problem. Kinder vor Gewalt durch Erwachsene schützen? Kein Problem. Aber in der breiten Grauzone aus - mitunter schlecht greif- und beweis(!)barer - Vernachlässigung, Verrohung, Verarmung ein Kind (gewissermaßen auch vor sich selbst) zu schützen? Beschissen schwierig, ich möchte den Job nicht machen.
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also mir geht es jetzt nicht darum wie schlecht das Jugendamt arbeitet o.ä. Die haben einen scheiss Job und werden eh kritisiert, egal was sie machen. Mal heisst es: "Ihr habt nicht genug aufgepasst" und dann wieder "Ihr klaut die Kinder aus den Familien".
Mir geht es halt nur um die Tatsache, dass jetzt ankündigt wird, dass das Jugendamt vorbeigucken würde, wobei die das wohl längst machen. Man hat ja auch eine Langzeitbeobachtung und ich glaube nicht, dass sich da in bereuten Familien alles schnell um 180° verbessert. Zumindest die Tendenz (verschlechtern, Stagnation, verbessern) muss bekannt sein und daran sollte man anhand der neuen Ereignisse entscheiden
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Um das Verwaltungshandeln mache ich mir keine Sorgen, aber darin zu spürbaren Konsequenzen und Aussicht auf nachhaltige Verbesserung zu kommen ist mit dem Wort "mühselig" nur unzureichend umschrieben. Das zu akzeptieren fällt mir persönlich immer sehr schwer, deswegen habe ich auch hohen Respekt vor den Verwaltungskolleg*innen und Sozialarbeiter*innen, die mit diesen Umständen für sich ihren Frieden machen konnten und in der Lage sind, diesen Job zu machen, ohne daran selbst kaputtzugehen.
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Jetzt ist doch einer im Knast. Ist wohl vorher schon mehrmals wegen sexueller Belästigung aufgefallen und es besteht Wiederholungsgefahr
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| Es war „nur“ eine Bedienungspanne auf dem Tablet - doch der Fehler hatte weitreichende Folgen: Rücktritt einer Ministerin, Untersuchungsausschuss und mehr als ein Jahr später musste nun die nordrhein-westfälische Regierungsspitze in den Zeugenstand. In der sogenannten Hacker-Affäre um die zurückgetretene Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) zitierte der Untersuchungsausschuss am Montag erst Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und dann Finanzminister Lutz Lienenkämper herbei. | |
| Die Familie Schulze Föcking habe es einfach nicht glauben können, dass die Mutter über das Tablet den Bedienfehler in Gang setzte, der letztlich dazu führte, dass auf dem heimischen Fernseher Aufnahmen aus dem Landtag erschienen, in denen es um die Vorkommnisse im Schweinemastbetriebes des Ehemanns von Schulze Föcking ging. | |
Oh boy
https://www.wz.de/nrw/hacker-affaere-um-schulze-foecking-laschet-im-untersuchungsausschuss_aid-41247265
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Es war „nur“ eine Bedienungspanne auf dem Tablet - doch der Fehler hatte weitreichende Folgen: Rücktritt einer Ministerin, Untersuchungsausschuss und mehr als ein Jahr später musste nun die nordrhein-westfälische Regierungsspitze in den Zeugenstand. In der sogenannten Hacker-Affäre um die zurückgetretene Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) zitierte der Untersuchungsausschuss am Montag erst Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und dann Finanzminister Lutz Lienenkämper herbei. | |
| Die Familie Schulze Föcking habe es einfach nicht glauben können, dass die Mutter über das Tablet den Bedienfehler in Gang setzte, der letztlich dazu führte, dass auf dem heimischen Fernseher Aufnahmen aus dem Landtag erschienen, in denen es um die Vorkommnisse im Schweinemastbetriebes des Ehemanns von Schulze Föcking ging. | |
Oh boy
https://www.wz.de/nrw/hacker-affaere-um-schulze-foecking-laschet-im-untersuchungsausschuss_aid-41247265
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Da könnte man glatt ne Serie mit füllen:
#neuland Folge 327: Familie Schulze Föcking und der smart TV
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Grandma vs. Technology, Vol 4563323156
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| Zitat von Sentinel2150
Jetzt ist doch einer im Knast. Ist wohl vorher schon mehrmals wegen sexueller Belästigung aufgefallen und es besteht Wiederholungsgefahr
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Recht kommt. Immer.
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| Zitat von TylerDurdan
Grandma vs. Technology, Vol 4563323156
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Die ist erst 42.
Achso deren Mutter, ja dann. Kek.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von moha am 08.07.2019 19:23]
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Grandma is a state of mind.
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EAWI5: Was ist da passiert? Hab ich gar net mitbekommen.
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Frau Ministerin hatte Ärger wegen der Schweinehaltung auf ihrem Bauernhof und dann ist in dieser Zeit plötzlich auf dem Familienfernseher ein (unverfänglicher) TV-Ausschnitt über Frau Ministerin gestartet, obwohl keiner was gemacht hat. Einzige Erklärung: Hackerangriff, ganz klar.
Erst später stellte sich raus, dass es kein Hackerangriff war, sondern Oma nebenan, die mit ihrem Tablet im selben WLAN unterwegs war und den Clip gestartet hatte.
Die Frage ist jetzt, wie früh die Landesregierung wusste, dass der Hackerangriff kein Hackerangriff war und ob sie diese Erkenntnis womöglich zurückgehalten hat, um Frau Ministerin zu schützen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 08.07.2019 20:48]
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Man kann ihm ja zur Not Gülen-Kontakte anhängen
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Sind jetzt alles Milliardäre, d'oh!
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Danke, Mann! Ich frage mich immer, was für Leute wohl da wohnen. Jetzt weiß ich es.
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| Zitat von Poliadversum
Also je nach Bundesland und Rektor gibt's zB relativ schnell Schulausschluss bei vergleichsweise harmlosen Sachen wie Vandalismus oder Rangeleien.
Dass es das bei einer Gruppenvergewaltigung mit exzessiver Gewaltausübung nicht gibt ist in dem Kontext dann schon... Schwer verständlich.
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Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber hier können Schulen nur das Verhalten im schulischen Kontext sanktionieren. Wer also nur in seiner Freizeit ein Verbrecher ist hat da nichts zu befürchten.
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In NRW z.B. geht es afaik um allgemeines Verhalten, das muss nicht an der Schule passiert sein aber sich darauf auswirken.
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| Zitat von Parax
In NRW z.B. geht es afaik um allgemeines Verhalten, das muss nicht an der Schule passiert sein aber sich darauf auswirken.
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Liest sich eher nicht so. Eine Gummibestimmung wie in Bayern fehlt hier jedenfalls.
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In Hessen (oder zumindest in unserem Schulamtsbezirk) ist es echt schwer, einen Schulverweis zu bekommen.
Wir hatten nen absichtlichen Feueralarm, Acrylfarbe im Kaffee einer Lehrkraft, Diebstahl eines Schlüssels für die PC-Räume mit anschließender Versenkung desselben Schlüssels in einem örtlichen Gewässer, (kleinere) Prügeleien und an der Treppe geschubst mit RTW-Einsatz...
Alle noch da.
"Ja, aber der hatte ja ne 4 im Sozialverhalten in den letzten zwei Jahren, und auch sonst steht da kaum was in der Akte. Da können die Eltern klagen und den Stress brauchen Sie ja dann auch nicht ..." - Jurist beim Schulamt
Wenn die faulen Kollegen/Kolleginnen endlich mal jeden Furz in die Akten aufnehmen würden, dann könnte man dem Schulamt halt auch mal ne entsprechende Akte präsentieren.
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| Zitat von Randbauer
Wenn die faulen Kollegen/Kolleginnen endlich mal jeden Furz in die Akten aufnehmen würden, dann könnte man dem Schulamt halt auch mal ne entsprechende Akte präsentieren. | |
So ist es, denn wenn man es nicht aufschreibt, ist es nicht passiert. Das ist ganz altes Verwaltungswissen!
*gesprächsnotizschreibengeh*
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| Zitat von Randbauer
In Hessen (oder zumindest in unserem Schulamtsbezirk) ist es echt schwer, einen Schulverweis zu bekommen.
Wir hatten nen absichtlichen Feueralarm, Acrylfarbe im Kaffee einer Lehrkraft, Diebstahl eines Schlüssels für die PC-Räume mit anschließender Versenkung desselben Schlüssels in einem örtlichen Gewässer, (kleinere) Prügeleien und an der Treppe geschubst mit RTW-Einsatz...
Alle noch da!
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Acrylfarbe im Kaffee...? Hat da jemand verbotener Weise in den Kunstfachräumen getrunken?
Da die Aktionen nicht durch eine/n Schüler/in alleine begangen wurden ist es nicht sonderlich erschreckend, dass die noch an der Schule sind.
Schulverweise/Überweisung in eine andere Schule sind zudem auch zu unterscheiden. Ein Blick ins hessische Schulgesetz empfehle ich hier.
Ordnungsmaßnahmen haben Eskalationsstufen, die im Normalfall durchlaufen werden müssen. Die oben genannten Fälle (Randbauer) sind meiner Ansicht nach Ordnungsmaßnahmen wert, nicht unbedingt aber gleich die Überweisung an eine andere Schule. Aber hier kommt es auf die genaueren Umstände an. Schulverweis oder Überweisung stehen da am Ende der Verfahrenskette.
Zudem muß für eine Überweisung auch eine andere Schule in Frage kommen, die den Schüler aufnehmen kann. Dann muss das Verfahren binnen 4 Wochen abgeschlossen sein...
Im "Normalfall" ist es richtig, dass die Hürde einen Schüler von der Schule zu schmeißen so hoch ist. Die Schule wird somit gezwungen ihren pädagogischen Auftrag durchzuführen, auch wenn die Umstände schwierig sind.
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Was sind denn so die üblichen Ordnungsmaßnahmen?
Ich mein wie kriegst du effektiv den Hurensohn aus dem Schüler raus?
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Thema: p0t-News ( Online first ) |