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40 Jahre Berufserfahrung
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Dieser Thread dient dem Austausch über alles rund um Bewerbungen, Personalfragen, Qualifikationen, Weiterbildungen, Promotionen etc. und tangierende Job-Themen sind ebenfalls gern gesehen.
Lasst euch nicht einreden, dass Fragen zur Gehaltserhöhung Erpressung seien. Das ist nicht so.
Das vorherige Gespräch.
Vorstellungsgespräche damals vor dem Krieg(by tabara)
Letzte Themen:
Kinderfreibetrag
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 22.08.2022 15:31]
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Uuuh, geänderter Startpost, verwegen
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Freundin fragt beim aktuellen Arbeitgeber (Teamlead und Abteilungsleitung) im April / Mai (1 Jahr nach Beginn) nach einer Lohnerhöhung, weil sie deutlich mehr als die 38 Stunden im Vertrag arbeitet und es keine Gleitzeit gibt, dazu Inflation, steile Lernkurve etc.. Wird abgelehnt weil es so etwas *prinzipiell* bei der Firma nicht gibt (Lohnerhöhungen). Als Kompromiss schlug meine Frendin vor, 3 tage homeoffice. Gab dann 1 Tag, den sie jedes mal beantragen muss, kthxbye. War sie natürlich eher demotiviert und hat sich bisschen verarscht gefühlt, vorallem da sie Leistungsträgerin im Team ist, die beste Bildung hat und die drei notwendigen Sprachen fließend kann. Keine Ziele, keine Entwicklung nix.
Dann wurde sie auf linkedin angeschrieben, hat sich beworben, gemeinsamer Kumpel kennt den Teamlead, also gabs 2 Gespräche und dann hats gepasst. Neue Firma bietet mehr Geld, umfangreiche Benefits, GLZ, plus 15min mit dem Fahrrad vs. 1 Stunde mit der Bahn je Strecke.
Sie kündigt, und was ist? Plötzlich heißt es, „hättest Du doch was gesagt!“, „du kannst doch nicht einfach gehen“, „denk doch mal an dein Team!“ etc. pp. Heute kam Chef, Chefchef und Inhaber rein, mit einem „Gegenangebot, 8% mehr Gehalt, und einmaliger bonus, im März nächsten Jahres. Dazu 3 Tage Homeoffice. Pikatchu.jpg, hätte vor nem halben Jahr vielleicht etwas positiver gestimmt, nun ist das neue Angebot aber immernoch deutlich besser, und das Vertrauen auch irgendwie hin. Wie hält man gute Mitarbeiter 101 fehlt glaube ich der gesamten Führungsetage dort. Reihenweise kündigen da aktuell die Leute. In Ihrem team hat erst eine neue Kollegin angefangen, nach 2 Wochen kam ein Angebot einer anderen Firma, 10k mehr Gehalt. Gegenangebot waren dann 1500¤ mehr, jährlich. Dass denen das nicht peinlich ist.. :rolleyes:
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| Zitat von caschta
Wird abgelehnt weil es so etwas *prinzipiell* bei der Firma nicht gibt (Lohnerhöhungen).
Reihenweise kündigen da aktuell die Leute.
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Ob da wohl ein Zusammenhang besteht?
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Bestimmt nicht. Laut Vertrag dürfen sie nicht untereinander über ihr Gehalt sprechen. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Aber abbauen darf man natürlich nicht weil es kein Personal gibt die Zeiten auszuwertenn(oton Inhaber)
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Das kam ja schon öfter vor, aber in welchem Businesses arbeitet ihr denn, dass man da regelmäßig drei Sprachen fließend können muss?
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Das darf man leider nicht mehr sagen
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Das kam ja schon öfter vor, aber in welchem Businesses arbeitet ihr denn, dass man da regelmäßig drei Sprachen fließend können muss?
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Deutsche Dunder Mifflin.
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In meiner Welt kann ein (aufrichtiges!) Gegenangebot schon irgendwie fruchten. Aber wenn man natürlich so stumpf auftritt wie das Trio, dann kannste es auch gleich lassen.
Glückwunsch an deine Freundin!
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Das kam ja schon öfter vor, aber in welchem Businesses arbeitet ihr denn, dass man da regelmäßig drei Sprachen fließend können muss?
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Wieso, Deutsch, Englisch und über andere Leute
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| Zitat von Switchie
Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner
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Also da hast Du wohl nicht Recht.
| Zitat von Lauchi
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
| Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5. | |
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Siehe hier.
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Cashta lässt mich doch wieder ein bisschen an Karma glauben.
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| Zitat von caschta
Laut Vertrag dürfen sie nicht untereinander über ihr Gehalt sprechen. | |
na, zum glück ist die klausel bullshit und damit nichtig.
im gegenteil, der ag hat sogar ne auskunftspflicht zu gehältern gleichgestellter kollegen.
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| Zitat von Atomsk
| Zitat von caschta
Laut Vertrag dürfen sie nicht untereinander über ihr Gehalt sprechen. | |
na, zum glück ist die klausel bullshit und damit nichtig.
im gegenteil, der ag hat sogar ne auskunftspflicht zu gehältern gleichgestellter kollegen.
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Bei solchen AG mit diesen Klauseln, weiß man halt mittlerweile auch sofort wo man gelandet ist.
Red Flags der Arbeitsverträge die 102.
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| Zitat von Atomsk
| Zitat von caschta
Laut Vertrag dürfen sie nicht untereinander über ihr Gehalt sprechen. | |
na, zum glück ist die klausel bullshit und damit nichtig.
im gegenteil, der ag hat sogar ne auskunftspflicht zu gehältern gleichgestellter kollegen.
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Interessant.
Also kann ich HR anhauen mir die Gehaltsliste meiner Kollegen auszuhändigen? Wahrscheinlich anonym, aber trotzdem nach dem Prinzip "so einfach ist das"?
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ist zugegebenermaßen etwas übersimplifiziert ausgedrückt, läuft aber im ergebnis darauf hinaus, ob man gute in der range liegt, oder bisher die arme sau des ladens war.
schau mal nach entgelttransparenzgesetz.
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| Zitat von Atello
Interessant.
Also kann ich HR anhauen mir die Gehaltsliste meiner Kollegen auszuhändigen? Wahrscheinlich anonym, aber trotzdem nach dem Prinzip "so einfach ist das"?
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Nein
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Das Gesetz ist im Sinne von Geschlechtergleichberechtigung zu sehen.
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Kann hier jetzt jemand mit Ahnung einfach mal kurz zusammenfassen, was man wirklich darf?
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Jepp, hatte ich richtig im Kopf mit dem Geschlechtergedanken:
| Sie haben Anspruch darauf, folgende Informationen oder Daten zu erhalten:
- Kriterien, nach denen ihr eigenes Arbeitsentgelt ermittelt wird
- Durchschnittliches Bruttoentgelt inklusive aller Gehaltsbestandteile („Vergleichsentgelt“, das Beschäftige des anderen Geschlechts für die gleiche Arbeit erhalten
Dieselben Auskünfte können sie für eine vergleichbare Tätigkeit verlangen. Ein Recht auf Auskünfte zum Entgelt von Beschäftigten des gleichen Geschlechts haben Mitarbeitende nicht. Dasselbe gilt für Beschäftigte mit anderen, nicht vergleichbaren Aufgaben.
Das durchschnittliche Bruttoentgelt dürfen Arbeitgeber nicht angeben, wenn weniger als sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts die betreffende Tätigkeit ausüben. | |
https://www.personio.de/hr-lexikon/entgelttransparenzgesetz/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 22.08.2022 16:19]
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Ich habe nach mehreren sehr angenehmen Gesprächen ein Vertragsangebot unseres größten Wettbewerbers erhalten.
Es geht um mehr oder weniger die gleiche Stelle / gleiches Level, aber inhaltlich mit einer etwas anderes Ausrichtung. Diese andere Ausrichtung der Aufgabe und dass das Unternehmen X nun mal das Unternehmen X ist, haben mich gedanklich eigentlich schon zusagen lassen.
Leider ist der Gehaltssprung im Festgehalt nicht so groß (+6%), dafür gibt es eine bedingungslose Einmalzahlung (ca. 10% vom Grundgehalt) am ersten Arbeitstag und nochmal 10% am Ende des ersten Jahres. Somit ist mein Gehalt für die ersten 24 Monate an sich ganz nett und wer weiß, ob ich 2025 noch weiter Bock auf Beratung habe.
Was mich aber aktuell richtig stört, ist die mangelnde Transparenz seitens Recruiting zu dem Bonus Modell.
Die Urlaubsvertretung meiner eigentlich Ansprechpartnerin konnte mir in zwei Telefonaten nicht schlüssig erklären, wie die variablen Anteile (ein persönlicher und einer am Firmenergebnis) im Detail berechnet werden. Da diese recht stark skalieren können, interessiert mich natürlich, welche Kennzahlen dahinter liegen und welche Werte 100% Zielerreichung ergeben. Aussagen wie: „das hängt immer auch vom Team und konkreten Chef ab“, sollte sich der Recruiting Mitarbeiter meiner Meinung nach eher verkneifen…
Die Infos auf Glassdoor sind da auch schwer zu interpretieren.
Zum Glück treffe ich die Tage noch zwei Beraterkollegen aus dem Unternehmen (die dann auf dem gleichen Level wäre), welche ich über zwei Ecken kenne und werde die noch mal ausfragen.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Switchie
Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner
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Also da hast Du wohl nicht Recht.
| Zitat von Lauchi
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
| Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5. | |
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Siehe hier.
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Tatsächlich, da habe ich mich geirrt, mea culpa! Ergibt sich auch aus dem Gesetz, wen es interessiert:
§ 38b (2) Nr. 2 a) EStG
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Atomsk
| Zitat von caschta
Laut Vertrag dürfen sie nicht untereinander über ihr Gehalt sprechen. | |
na, zum glück ist die klausel bullshit und damit nichtig.
im gegenteil, der ag hat sogar ne auskunftspflicht zu gehältern gleichgestellter kollegen.
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Bei solchen AG mit diesen Klauseln, weiß man halt mittlerweile auch sofort wo man gelandet ist.
Red Flags der Arbeitsverträge die 102.
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Genau dies. Bin echt stinkig wie die damit durchkommen. Aber natürlich, weil international agierendes kleines Unternehmen haben sie halt viele Visa Abhängige mitarbeitende, die weder ihren Marktwert kennen noch ne das Risiko eingehen wollen ohne Arbeit dazustehen. Einerseits schön dass es Chancen für die Leute gibt, andererseits Nutzen die es halt schamlos aus.
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Können wir eigentlich das Businesshoroskop mit in den Startpost nehmen?
| WHIZKID (geboren in KW 1417)
Dein Innovationlab steht noch am Anfang. Extern holistische Interfaces einzubremsen sollte als Common Ground etabliert werden. | |
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Switchie
Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner
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Also da hast Du wohl nicht Recht.
| Zitat von Lauchi
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
| Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5. | |
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Siehe hier.
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Tatsächlich, da habe ich mich geirrt, mea culpa! Ergibt sich auch aus dem Gesetz, wen es interessiert:
§ 38b (2) Nr. 2 a) EStG
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Ich verzeihe dir.
Mobius nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Seppl` am 22.08.2022 17:38]
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| Zitat von Aspe
Ich habe nach mehreren sehr angenehmen Gesprächen ein Vertragsangebot unseres größten Wettbewerbers erhalten.
Es geht um mehr oder weniger die gleiche Stelle / gleiches Level, aber inhaltlich mit einer etwas anderes Ausrichtung. Diese andere Ausrichtung der Aufgabe und dass das Unternehmen X nun mal das Unternehmen X ist, haben mich gedanklich eigentlich schon zusagen lassen.
Leider ist der Gehaltssprung im Festgehalt nicht so groß (+6%), dafür gibt es eine bedingungslose Einmalzahlung (ca. 10% vom Grundgehalt) am ersten Arbeitstag und nochmal 10% am Ende des ersten Jahres. Somit ist mein Gehalt für die ersten 24 Monate an sich ganz nett und wer weiß, ob ich 2025 noch weiter Bock auf Beratung habe.
Was mich aber aktuell richtig stört, ist die mangelnde Transparenz seitens Recruiting zu dem Bonus Modell.
Die Urlaubsvertretung meiner eigentlich Ansprechpartnerin konnte mir in zwei Telefonaten nicht schlüssig erklären, wie die variablen Anteile (ein persönlicher und einer am Firmenergebnis) im Detail berechnet werden. Da diese recht stark skalieren können, interessiert mich natürlich, welche Kennzahlen dahinter liegen und welche Werte 100% Zielerreichung ergeben. Aussagen wie: „das hängt immer auch vom Team und konkreten Chef ab“, sollte sich der Recruiting Mitarbeiter meiner Meinung nach eher verkneifen…
Die Infos auf Glassdoor sind da auch schwer zu interpretieren.
Zum Glück treffe ich die Tage noch zwei Beraterkollegen aus dem Unternehmen (die dann auf dem gleichen Level wäre), welche ich über zwei Ecken kenne und werde die noch mal ausfragen.
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Das ist im Endeffekt selten 100% Berechnung sondern auch viel Wohlwillen / Willkür, außer du steigst als Partner ein und hast halt deine Units bzw Aktienanteile und (Teil-)Verantwortung für die Performance deiner Leute bzw. des P&L. Das die es aber nichtmal zumindest im Ansatz erklären können ist natürlich schwach
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von alexis-machine am 22.08.2022 20:41]
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Thema: Vorstellungsgespräche 40 ( 40 Jahre Berufserfahrung ) |