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Einen Kumpel haben sie in bangkok erwischt als er weed kaufen wollte vor einer Reggae-bar und für ne Nacht in ner Zelle eingesperrt, bevor er sich freikaufen konnte. War aber vor der Legalisierung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Pfadfinder am 01.03.2024 12:57]
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in SEA freiwillig mit Drogen in Kontakt zu kommen .... >9000 "Nein Danke!
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Warum es mit der Legalisierung noch dauern könnte
| Der Bundestag hat die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Doch ob sie wirklich im April in Kraft tritt, ist unklar. Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats beraten über eine Verschiebung. Wo liegt das Problem? | |
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Mal abwarten. Enthaltung reicht und laut Carmen Wegge (SPD) wird von Seiten der Bundesregierung sehr dran gearbeitet, die Landesverbände einzunorden.
Aktuelles Stimmungsbild sieht auch okay aus.
Am 22. wird abgestimmt.
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| Zitat von loliger_rofler
Mal abwarten. Enthaltung reicht und laut Carmen Wegge (SPD) wird von Seiten der Bundesregierung sehr dran gearbeitet, die Landesverbände einzunorden.
Aktuelles Stimmungsbild sieht auch okay aus.
https://i.redd.it/pi0orpyolkmc1.jpeg
Am 22. wird abgestimmt.
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Grüne Partei kannste in der (Hasch)Pfeife rauchen
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Lauterbach hat auch nochmal öffentlich ausgeteilt:
https://presse-augsburg.de/lauterbach-verteidigt-amnestie-regelung-im-cannabis-gesetz/934249/
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Der Vorschlag der Amnestie-Gegner würde bedeuten: Wer bestraft worden ist, bleibt weiter hinter Gittern oder muss weiter Strafe zahlen obwohl die Tat jetzt gar nicht mehr strafbar ist, so Lauterbach weiter. Mancher Kritiker vertritt offenbar gerade das Motto: lieber Unrecht als mehr Arbeit. Das darf doch nicht sein. Die Zahl der eilbedürftigen Fälle sei zudem sehr viel niedriger als immer behauptet.
Der Gesundheitsminister sieht in der Kritik eine Taktik, um die Cannabis-Legalisierung zu verhindern. Ich halte die Kritik am Aufwand für vorgeschoben, sagte Lauterbach. Die Union und die Richter, die dieses Gesetz ablehnen, wollen es ganz verhindern. Die Strategie ist: Man will die Legalisierung im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss zwingen und das Gesetz am langen Arm verhungern lassen, bis die Legislaturperiode vorbei ist. Alle Länder, insbesondere die grün-mitregierten Länder, müssten sich überlegen, ob sie der Union und der AfD diesen Steigbügel halten wollen.
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Wie issen das eigentlich sonst so, wenn Gesetze geändert werden? Gibt es dann auch Amnestie für die Personen, die zu einem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz noch Bestand hatte, gegen dieses verstoßen haben? Gibt es da ein standardisiertes Vorgehen?
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Schnelle Handysuche sagt, dass es beim Thema Homosexualität auch eine Amnestieregelung gab. Das ergibt auch Sinn, weil der Grundsatz bei uns "keine Strafe ohne Gesetz" ist. Und wenn das Gesetz entfällt, entfällt auch der Grund für die Strafe.
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Ja, das hatte ich auch gefunden. Aber mir geht es um ein allgemeingültiges Vorgehen in solchen Fällen und um die Abgrenzungen dieses Vorgehens.
Ich hätte gedacht, dass die Aufhebung von Verboten regelmäßig vorkommt, so dass es dafür Regelungen gibt, wie damit umgegangen wird.
Vielleicht irre ich mich aber auch und es wird von Fall zu Fall entschieden und eine Amnestie gibt es nur, wenn die gesellschaftliche Bedeutung eine gewisse Höhe erreicht hat.
Ist Amnestie überhaupt der richtige Begriff, wenn man bei "Nulla poena sine lege" davon ausgeht, dass ausgesprochene Strafen bei Gesetzesänderungen rückwirkend erlassen werden müssen? Amnestie ist doch eigentlich der Erlass einer rechtmäßig bestehenden Strafe oder nicht?
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Zum Zeitpunkt der Verurteilung war die Strafe doch rechtmäßig.
/¤
Wie viele Verbote wurden denn in den letzten Jahren aufgehoben, für die Menschen eine Freiheitsstrafe verbüßen dürften?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 07.03.2024 12:19]
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Ist das eine Frage an mich? Keine Ahnung. Muss einerseits ja auch keine Freiheitsstrafe sein und andererseits habe ich ja geschrieben, dass ich "gedacht hätte", dass regelmäßig Verbote aufgehoben werden. Vielleicht werden auch nie Verbote aufgehoben, weiß ich nicht.
Der andere Part richtet sich an Absos Aussage, dass es "keine Strafe ohne Gesetz" gibt, oder? Wenn daraus folgt, dass bei Wegfall der rechtlichen Grundlage für eine Strafe automatisch Straffreiheit eintritt, dann braucht es keine Amnestie. Oder ich hab ihn falsch verstanden.
Ich bin einfach nur neugierig, wie das denn sonst so gehandhabt wird und hab dazu nichts gefunden.
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Wie viele Leute sitzen denn, welche nur im künftig legalen Rahmen verurteilt wurden? Ich meine klar muss da jeder Fall betrachtet und ggf. neu beurteilt werden, aber die meisten davon sitzen doch entweder wegen Handel, Mengen und weiteren Delikten welche auch nach neuer Gesetzgebung strafbar bleiben.
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| Zitat von DeathCobra
Wie viele Leute sitzen denn, welche nur im künftig legalen Rahmen verurteilt wurden? Ich meine klar muss da jeder Fall betrachtet und ggf. neu beurteilt werden, aber die meisten davon sitzen doch entweder wegen Handel, Mengen und weiteren Delikten welche auch nach neuer Gesetzgebung strafbar bleiben.
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Genau.
Das ist auch einer der Kritikpunkte der Legalisierungsaktivist*innen am Gesetz: da weiterhin Strafrecht bei Übermenge droht, müssen Leute mit Eigenanbau sehr gut aufpassen, ggf. Hasch herstellen oder eiken Teil der Ernte vernichten wenn ihre 3 Pflanzen halbwegs gut gepflegt und gedüngt waren - denn man darf weiterhin nichts abgeben, auch nicht umsonst, und die meisten Kleingärtner werden von der Amnestieregel garnicht profitieren, da sie entweder "nur" brutal gebüsst wurden (wird nicht aufgehoben) oder halt eh sitzen würden weil 4 Kilo Minus 50 Gramm immer noch zu viel ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 07.03.2024 13:05]
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Ich glaube, in der Form ist das nichts, was häufiger vorkommt und stellt auch Juristen vor Herausforderungen. Deswegen wird man auch eine Amnestieregelung formuliert haben, damit fest steht, dass diese anzuwenden ist und es nicht wieder X Auslegungen gibt und es einer durchklagen muss. Grundsätzlich ist ja das Recht zum Tatzeitpunkt anzuwenden, eventuell das bis zur Entscheidung.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__2.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 2 Zeitliche Geltung
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(5) Für Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
(6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt.
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Mich würde es wundern, wenn es ein standardisiertes Vorgehen gibt. Weder Anlass noch Umfang sind alltäglich.
Mich hätte allerdings auch nicht gewundert, wenn Urteile nur auf Antrag neubewertet würden.
Ich muss allerdings DC widersprechen. Es wird jeder Fall angeschaut werden müssen, bei dem es Anteile gab, die nach der neuen Regelung anders (z.B. straffrei) zu werten wären. Sicher haben viele, die tatsächlich sitzen, deutlich mehr getan als 2 Pflanzen zu ziehen und 20 g zu transportieren, aber bei etlichen wird heimischer Anbei Teil der Vorwürfe sein. Und der Anteil muss ggf. "rausgerechnet" werden.
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Ich dachte übrigens, einfach aufgrund meines Rechtsverständnis, dass das ein Automatismus sei. Ehrlich gesagt hat mich ziemlich schockiert, dass man nicht automatisch Amnestie erhält, wenn der Straftatbestand, der zur eigenen Verurteilung geführt hat, abgeschafft wird.
/ Oder eben das Urteil neu betrachtet und ggf. abgemildert wird, wenn der Straftatbestand entschärft wird. Beides habe ich als selbstverständlich angenommen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ameisenfutter am 07.03.2024 13:03]
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Sollte man eigentlich auch annehmen können. Dann kommt aber der Sachbearbeiter und erklärt, dass man keine Ahnung hat wer für was verknackt wurde und es JAHRE dauert bis man das herausgefunden hat.
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I NEED A HERO
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| Zitat von LeckerEssen
Ja, das hatte ich auch gefunden. Aber mir geht es um ein allgemeingültiges Vorgehen in solchen Fällen und um die Abgrenzungen dieses Vorgehens.
Ich hätte gedacht, dass die Aufhebung von Verboten regelmäßig vorkommt, so dass es dafür Regelungen gibt, wie damit umgegangen wird.
Vielleicht irre ich mich aber auch und es wird von Fall zu Fall entschieden und eine Amnestie gibt es nur, wenn die gesellschaftliche Bedeutung eine gewisse Höhe erreicht hat.
Ist Amnestie überhaupt der richtige Begriff, wenn man bei "Nulla poena sine lege" davon ausgeht, dass ausgesprochene Strafen bei Gesetzesänderungen rückwirkend erlassen werden müssen? Amnestie ist doch eigentlich der Erlass einer rechtmäßig bestehenden Strafe oder nicht?
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Es kommt tatsächlich nicht so häufig vor, dass Straftatbestände aufgehoben werden (Verbote ja, aber "Verbote" haben keine Gefängnisstrafe zur Folge). Es ist allerdings ein naheliegender Gedanke und insofern ein Standardgedanke, dass eine Amnestie mit einer strafrechtlichen Veränderung einhergehen sollte. Die Amnestie ist kein Automatismus, weil zum Zeitpunkt der Verurteilung die Tat mit Strafe bedroht war.
Aber natürlich ist es kritisch, weiterhin Strafen aufrechtzuerhalten, wenn die Gesellschaft beschlossen hat, dass das Verhalten gar nicht mehr als strafwürdig anzusehen ist. Dann basiert die Bestrafung nur noch auf dem Prinzip: "Du hast eine Regel gebrochen!". Das ist dünn und sollte eigentlich behoben werden.
Darum kann man schon sagen, dass ein "Standardvorgehen" die Amnestie ist, aber es passiert so selten, dass man keine Standards hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 07.03.2024 14:51]
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| Zitat von Abso
Mich würde es wundern, wenn es ein standardisiertes Vorgehen gibt. Weder Anlass noch Umfang sind alltäglich.
Mich hätte allerdings auch nicht gewundert, wenn Urteile nur auf Antrag neubewertet würden.
Ich muss allerdings DC widersprechen. Es wird jeder Fall angeschaut werden müssen, bei dem es Anteile gab, die nach der neuen Regelung anders (z.B. straffrei) zu werten wären. Sicher haben viele, die tatsächlich sitzen, deutlich mehr getan als 2 Pflanzen zu ziehen und 20 g zu transportieren, aber bei etlichen wird heimischer Anbei Teil der Vorwürfe sein. Und der Anteil muss ggf. "rausgerechnet" werden.
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Wenn man das auf Antragsbasis macht, müsste es doch halbwegs möglich sein, die "Dringlichkeit" im Sinne eines bald eintreffenden, oder bereits eingetroffenen, Hafterlasses zu bestimmen, und Anträge dann entsprechend zu priorisieren. Das kann doch jetzt nicht ernsthaft ein Aufschiebungsgrund der Legalisierung sein, damit wäre entsprechenden Insassen ja auch nicht mehr geholfen, bloß bewahrt vielleicht die eine oder andere überarbeitete Bürokratie ihr Gesicht.
Naja, grundsätzlich gilt eh
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Wenn man das auf Antrag macht, hat man vor allem die Möglichkeit, möglichst un- oder missverständliche Formvorschriften und Antragsformulare zu gestalten. Nicht dass irgendein Nicht-Muttersprachler in einem unionsgeführten Land oder BaWü früher rauskommt!
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Problembären bitte entnehmen.
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| Zitat von Smoking
Problembären bitte entnehmen.
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Ich Bayern werden die einfach abgeknallt.
Hat sich wohl bewährt.
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Ach komm ey. Ehrlich?
Das ist ja noch dümmer als "Es ist illegal weils verboten ist".
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| Zitat von shp.makonnen
Ach komm ey. Ehrlich?
Das ist ja noch dümmer als "Es ist illegal weils verboten ist".
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Clevere Takes braucht man nicht, wenn man Nervengift als die gesellschaftlich anerkannte und etablierte Droge so offen feiert und verteidigt wie diese Fickgesichter.
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| Zitat von Abso
Mich hätte allerdings auch nicht gewundert, wenn Urteile nur auf Antrag neubewertet würden.
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CanG, Kabinett: 16.08.2023
§ 41
Feststellung der Tilgungsfähigkeit von Eintragungen im Bundeszentralregister
(1) Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine die Person betreffende Eintragung im Bundeszentralregister nach § 40 tilgungsfähig ist.
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| Zitat von Ameisenfutter
Ich dachte übrigens, einfach aufgrund meines Rechtsverständnis, dass das ein Automatismus sei. Ehrlich gesagt hat mich ziemlich schockiert, dass man nicht automatisch Amnestie erhält, wenn der Straftatbestand, der zur eigenen Verurteilung geführt hat, abgeschafft wird.
/ Oder eben das Urteil neu betrachtet und ggf. abgemildert wird, wenn der Straftatbestand entschärft wird. Beides habe ich als selbstverständlich angenommen.
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Vor ein paar Jahren hat ein Typ aus dem Haus ne Abschiedsparty gegeben, weil er für ein paar Jahre ins Ausland gegangen ist. Ein Gast war im Offenen Vollzug. Der hatte halt exakt drei Pflanzen am Start und wurde dafür eingebuchtet. Ersttäter, Job als Erzieher, alles am Start. Sah halt sehr nach links und Kiffer aus dazu partiell Schwarz, ggf. ein eher schnittiger Richter und das war es dann auch. Der wird ja schon lange raus sein, aber alleine die Kiste mit dem Eintrag im Führungszeugnis ist für einen Erzieher dann schon sehr scheiße. Außerhalb von irgendeinem anarcho-autonomen Selbstversorgerkinderladen in Kreuzberg wird das nichts. Bei der Caritas muss man sich jedenfalls nicht bewerben.
Wobei mir gerade einfällt, dass da auch nicht nur der Besitz der Pflanzen mit reingespielt hat. Er hatte wohl durchaus vor, Handel zu betreiben und das auch nicht alleine. Ist da ja nochmal ein anderes Level. Keine Ahnung, ob er das so auch vor Gericht gesagt hat oder gesnitcht wurde oder irgendein Otto aus der Clique in einem Forum geschrieben hat, dass sie shit zu Hause haben oder was.
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Nen Schulfreund hatten sie damals nach nem frischen, gewerbsmäßigen Einkauf aufgegriffen. Er hat die ~150g irgendwie als Eigenbedarf durchbringen können. Sein Glück war, dass das ganze Equipment bei seiner Freundin lag und nicht bei ihm und die Cops daher nur Konsumutensil bei ihm zu Hause gefunden haben.
Er war aber auch ein sehr kartoffeliger deutsch-franzose aus gutem Haus und so. Gab Bewährung und er durfte für ein paar Jahre zum Vorpissen antanzen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking am 07.03.2024 17:48]
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Es war sehr offensichtlich nicht in Bayern.
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Also 150g galten mal so rein nach Rechtslage in keinem Bundesland jemals als Eigenbedarf.
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Thema: Bubatz ab 01.04.2024 legal ( Happy 420! ) |