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| Zitat von DarkFritz
| Zitat von Armag3ddon
Hat eigentlich in der Sache nichts zu tun, aber der Diebstahl wäre schon vollendet, wenn der Würfel in die mitgebrachte Tasche gelegt wurde (abgesehen davon, dass deinem Kumpel der Vorsatz fehlte).
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Also die mitgebrachte Tasche als Einkaufskorb herzunehmen ist doch nicht wirklich unüblich, oder?
Kann mir grundsätzlich vorstellen, dass das nicht gerne gesehen wird, aber das sieht man doch dauernd und ich mach das auch ab und an.
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Der entscheidende Unterschied ist, dass du beim Reinlegen in die Tasche schon vorhaben musst, das Zeug mitgehen zu lassen. Aber eine "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB liegt objektiv bereits vor.
Ohne das vertiefen zu wollen ist das letzten Endes zweckgerichtet gedacht: Wenn diese Leute dann an der Kasse erwischt werden, sollen die gerade nicht sagen können "hey, ihr habt mich! Aber cool, dass ihr nicht noch gewartet habt, bis ich den Laden verlassen habe, so ist es ja nicht strafbar."
Ein versuchter Diebstahl wäre es in jedem Falle (auch das haben die Polizisten im Fall oben einfach übergangen), aber das wird wohl als nicht ausreichend empfunden.
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Also ich wurde schon oft gebeten meine Tasche zu zeigen, unabhängig ok Edeka, Rewe oder netto. Normaler move würde ich sagen.
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| Zitat von DarkFritz
| Zitat von zapedusa
Also echt vergessen. Die Alte an der Kasse wollte dann in seinen Beutel gucken und hat das Ding entdeckt, direkt Stres geschoben und mit der Kassenklingel Alarm gemacht.
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Mal Realtalk, was muss verkehrt machen, damit einem an der Kasse in den Beutel geguckt wird!? Sowas ist mir aber noch nie im Leben passiert, weder in der Großstadt noch auf dem Land. Ist das so eine soziale Brennpunktgeschichte?
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Bei Aldi wollten die hier mal in meinen Rucksack gucken. Hab nur geantwortet, dass die dann die Polizei dafür rufen sollen um festzustellen dass da nix drinnen ist. Wollten die dann auch nicht. Also haben sie doch nicht in den Rucksack geguckt (der ohnehin leer war)
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Ich kann mir vorstellen, dass die dann einfach kulant sind, wa. Ich kenne das mit dem "keine Waren in den Beutel" echt nur vom Land. In der Stadt war das immer okay. Aber wie gesagt, seit sich der Einkauf im Netto erledigt hat, habe ich das Problem nicht mehr. Im Kaiser's gibt es drölfzig Wägelchen, Körbe und haste nicht gesehen. Und die stressen btw nicht rum, wenn sich im Einkaufswagen irgendwas verkeilt oder so und unterstellen direkt Diebstahl. Aber gut, mal wieder eine Runde Rechtslehre mit Arma belegt zu haben. 5/7, war mir echt neu.
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Es ist schon richtig so, dass die Polizisten da auch mal einen Vorfilter spielen und so tun, als wären die diejenigen, die entscheiden. Und den Nettoleuten auch einfach sagen, dass die den Kopp zumachen sollen. Die Amtsgerichte in Berlin haben besseres zu tun.
Ich habe mir so ein Verfahren schon mal in Hannover angeschaut. Eine Frau über 80 hat bei Penny an der Kasse 5 (in Worten: fünf) Strauchtomaten in ihrem Beutel vergessen. Dafür wurde die echt angeklagt. Der Staatsanwalt hat auch noch ausgeführt, dass der sonstige Einkauf über 50 Euro betrug. Wurde dann eingestellt.
Die gute Frau hat sich super geschämt, dass sie da jetzt auf der Anklagebank sitzen musste. Die hatte sogar eine Anwältin dabei.
Ich frage mich immer noch, wieso das nicht vorher per Post eingestellt wurde. Dafür einen Termin machen und Leute beschäftigen, so ein Unsinn. Der Penny-Vertreter meinte auch nur, dass es eben üblich bei denen sei, alles zur Anzeige zu bringen.
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Und entspricht es der Tatsache, dass die Kassierer selbst keinerlei Berechtigung haben eine Taschenkontrolle auszuführen
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Die haben in den Fickläden ja auch echt nur wenig Raum, selber mal ein Auge zuzudrücken. Wenn du einen "Dieb" erwischst, sei es mit fünf Tomaten oder einem Würfel Hefe und den nicht meldest, gleichzeitig noch einen Kollegen hast, der dich scheiße findet, sitzt du ganz schnell auf der Straße.
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Das erinnert mich an die Geschichten von Azubi-Kollegen bei Aldi, wo einen dann Abends auf dem Parkplatz der Marktleiter abgefangen hat und man ihm dann den Kofferraum vom Auto zeigen muss. Weil man ja tagsüber was hätte einstecken können.
| Zitat von Armag3ddon
Der entscheidende Unterschied ist, dass du beim Reinlegen in die Tasche schon vorhaben musst, das Zeug mitgehen zu lassen. Aber eine "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB liegt objektiv bereits vor.
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Aber liegt der nicht auch schon vor wenn ich die Artikel in den Wagen lege? Oder zählt der Wagen weil er Einrichtung des Markts ist nicht als "Weg"? Weil der eigentliche Kaufvertrag fängt ja erst durch Legen der Ware auf das Band an der Kasse an.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 19.05.2016 18:14]
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| Zitat von Sentinel2150
Und entspricht es der Tatsache, dass die Kassierer selbst keinerlei Berechtigung haben eine Taschenkontrolle auszuführen
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Ja, dürfen sie nicht. Es sei denn, du wurdest "auf frischer Tat" ertappt, d.h. die sehen, wie du gerade was eingesteckt hast, dann dürfen die das auch wieder rausholen.
Ansonsten hilft kein Verweis auf eine Hausordnung oder sowas. Aber bei Tatverdacht können die Personalien aufnehmen und dich festhalten, bis die Polizei da ist, die durchsucht dann.
Die Verbrauchernzentrale empfiehlt aber bei uneinsichtigem Personal die Taschenkontrolle zuzulassen und sich dann zu beschweren.
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| Zitat von Armag3ddon
Aber bei Tatverdacht können die Personalien aufnehmen und dich festhalten, bis die Polizei da ist, die durchsucht dann.
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Jedermannfestnahme ist aber illegal wenn überhaupt keine Straftat vorliegt.
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| Zitat von csde_rats
| Zitat von Armag3ddon
Aber bei Tatverdacht können die Personalien aufnehmen und dich festhalten, bis die Polizei da ist, die durchsucht dann.
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Jedermannfestnahme ist aber illegal wenn überhaupt keine Straftat vorliegt.
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Es ist umstritten, ob aus Sicht der festnehmenden Person eine Tat gesichert vorliegen muss oder ein dringender Tatverdacht ausreicht. Höchstrichterlich ist letzteres noch zulässig. Der Tatverdacht muss aber entsprechend hoch sein ("starke Verdachtsmomente").
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kannst du das mit dem einkaufsbeutel noch mal ausführen? wenn ich im laden meinen kram in den beutel packe und am band alles wieder raushole, dann ist doch alles supi, oder? kann man mich dafür ankacken?
beim einkaufen schleppe ich üblicherweise meine pfandflaschen mit und packe dann die einkäufe in den beutel.
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Dafür kann man dich ankacken.
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| Zitat von M@buse
kannst du das mit dem einkaufsbeutel noch mal ausführen? wenn ich im laden meinen kram in den beutel packe und am band alles wieder raushole, dann ist doch alles supi, oder? kann man mich dafür ankacken?
beim einkaufen schleppe ich üblicherweise meine pfandflaschen mit und packe dann die einkäufe in den beutel.
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Skeletor hat im Prinzip schon recht. Diebstahl ist objektiv die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache.
Wiederum ohne mit Details zu langweilen: für die Wegnahme musst du Gewahrsam über die Sache erlangen. Gewahrsam hast du, wenn du die Sache in deiner Herrschaftsphäre hast. Im Supermarkt hat normalerweise der Filialleiter den Gewahrsam inne. Du kannst aber den Kram in eine "Gewahrsamsenklave" verbringen. D.h. innerhalb der Gewahrsamsphäre eines anderen (im Supermarkt) hast du aber bereits den Gewahrsam inne. Die Gewahrsamsenklave ist Teil deiner höchstpersönlichen Machtsphäre, die sich vor allem dadurch auszeichnet, dass es sozial auffällig wäre, wenn andere Personen diese Sphäre überprüfen. Bei kleinen Gegenständen (z.B. ein Ring) ist das bereits die geschlossene Hand. Bei etwas größeren Gegenständen deine persönliche Tasche, da es bereits auffällig wäre, wenn jemand anderes deine Tasche durchsucht.
In dem Moment liegt also objektiv die Wegnahme vor. Subjektiv musst du aber auch Vorsatz zum Diebstahl haben. Das kann von außen aber erst mal niemand erkennen in dem Moment. Also könnten die Ladendetektive o.ä. dir das unterstellen und dich dann ankacken.
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von DarkFritz
| Zitat von zapedusa
Also echt vergessen. Die Alte an der Kasse wollte dann in seinen Beutel gucken und hat das Ding entdeckt, direkt Stres geschoben und mit der Kassenklingel Alarm gemacht.
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Mal Realtalk, was muss verkehrt machen, damit einem an der Kasse in den Beutel geguckt wird!? Sowas ist mir aber noch nie im Leben passiert, weder in der Großstadt noch auf dem Land. Ist das so eine soziale Brennpunktgeschichte?
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Bei Aldi wollten die hier mal in meinen Rucksack gucken. Hab nur geantwortet, dass die dann die Polizei dafür rufen sollen um festzustellen dass da nix drinnen ist. Wollten die dann auch nicht. Also haben sie doch nicht in den Rucksack geguckt (der ohnehin leer war)
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Voll der Held. Statt einfach aufmachen, kurz zeigen das nix drin ist und schon ist alles Supi, nö, muss man die Leute noch ankacken. Beste TRH-Manier.
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| Schwieriger sind dann jedoch die Fälle zu behandeln, bei denen der Kunde die Ware in eine mitgebrachte Einkaufstasche oder in einen eigenen Einkaufs-Trolley packt, die in der Regel als legales Transportmittel zur Kasse (und später nach Hause) verwendet werden. Hier muss im Einzelfall geschaut werden, ob im konkreten Umstand bereits eine Wegnahme vollendet wurde oder nicht. Durchsichtige Einkaufstüten oder „offene" Rolleys, die einen gewissen Einblick gewähren, sind tendenziell eher weniger eine Wegnahme als das „Verstecken" der Ware in dem untersten Fach. Hier spielt das Verhalten des Kunden ebenfalls einen gewissen Einfluss. | |
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ok danke für die ausführlichen antworten. ich wusste gar nicht, dass ich bisher ein so aufregendes leben geführt habe. #yolo
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Ja! Und wenn du deiner Mudda den Einkaufswagen mit zwei Paletten Dosenbier vor die Haustür stellst, ist das Entfernen des Wagens erstmal eine Unterschlagung! Habe ich gehört.
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Wann schmeisst die SPD den endlich raus oder wollen die noch mehr Stimmen verlieren?
Und wieso müssen 2 Seiten über Ladendiebstahl sein
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/Zwipos fahren mit Sigmar Gabriel Einkaufswagen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shp.makonnen am 19.05.2016 18:52]
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Bei uns stand auch schon einer mitten auf dem Rasen. Passt
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von csde_rats
| Zitat von Armag3ddon
Aber bei Tatverdacht können die Personalien aufnehmen und dich festhalten, bis die Polizei da ist, die durchsucht dann.
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Jedermannfestnahme ist aber illegal wenn überhaupt keine Straftat vorliegt.
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Es ist umstritten, ob aus Sicht der festnehmenden Person eine Tat gesichert vorliegen muss oder ein dringender Tatverdacht ausreicht. Höchstrichterlich ist letzteres noch zulässig. Der Tatverdacht muss aber entsprechend hoch sein ("starke Verdachtsmomente").
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Und am ende hat man Notwehr gegen Putativnotwehr?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von lel am 19.05.2016 19:03]
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| Zitat von Armag3ddon
Die haben Nummern unten an den Einkaufswagen, die in die Kasse eingetippt werden müssen.
Angeblich ist das nur dazu da, damit die Kassenleute sich vorbeugen und den Wagen anschauen.
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Dafür bräuchte man ja nicht die Nummer als Ausrede. Ich hatte bisher immer die Idee, daß über einem Sender in den Einkaufswagen erfasst wird, wo sich die Wagen im Kaufland lang bewegt haben. Mit der Eingabe in der Kasse kann dann festgestellt werden, welche Artikel auf dem Weg gekauft wurden. Und gegebenenfalls dadurch Rückschlüsse ziehen, wie man am Besten die Artikel platziert, damit die Kunden am Besten und Schnellsten ihre Einkäufe erledigen. Oder eben wie sie dafür am Längsten brauchen und an vielen Artikeln noch langgeführt werden können, damit die mehr Artikel kaufen, die sie eigentlich nicht so wollen.
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| Zitat von lel
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von csde_rats
| Zitat von Armag3ddon
Aber bei Tatverdacht können die Personalien aufnehmen und dich festhalten, bis die Polizei da ist, die durchsucht dann.
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Jedermannfestnahme ist aber illegal wenn überhaupt keine Straftat vorliegt.
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Es ist umstritten, ob aus Sicht der festnehmenden Person eine Tat gesichert vorliegen muss oder ein dringender Tatverdacht ausreicht. Höchstrichterlich ist letzteres noch zulässig. Der Tatverdacht muss aber entsprechend hoch sein ("starke Verdachtsmomente").
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Und am ende hat man Notwehr gegen Putativnotwehr?
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Am Ende werden alle eingesperrt und es trifft auch die richtigen!!
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Oklahoma bereitet Gesetz zur illegalisierung von Abtreibung vor
Bitte was? Also a) ist das gegen die Bundesverfassung (aber das ist ja auch die UN-OstküstenjudenFlüsterhelikopterImpfundChemtrailmafia), und b) ist es mal wieder sowas von Steinzeit, das es mich einfach umhaut. Ja, Polen und Irland sind auch so irre, aber das ist eben genau so unglaublich.
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| Zitat von Parax
| Schwieriger sind dann jedoch die Fälle zu behandeln, bei denen der Kunde die Ware in eine mitgebrachte Einkaufstasche oder in einen eigenen Einkaufs-Trolley packt, die in der Regel als legales Transportmittel zur Kasse (und später nach Hause) verwendet werden. Hier muss im Einzelfall geschaut werden, ob im konkreten Umstand bereits eine Wegnahme vollendet wurde oder nicht. Durchsichtige Einkaufstüten oder „offene" Rolleys, die einen gewissen Einblick gewähren, sind tendenziell eher weniger eine Wegnahme als das „Verstecken" der Ware in dem untersten Fach. Hier spielt das Verhalten des Kunden ebenfalls einen gewissen Einfluss. | |
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Bitte? Hier kaufen ständig Leute mit nem Stuffbeutel oder Rucksack ein, indem sie den im PENNY oder EDEKA füllen und an der Kasse wieder auspacken. Sehe ich täglich. Wieso denn nicht? Wie kann ich den im Supermarkt klauen??? Das ist doch obskur.
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thoughtcrime! plusungood.
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Thema: pOT-News ( Linksgrünversiffte Lügenpresse ) |