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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Was tun? )
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Feuerlöscher

Leet
 
Zitat von DeineOmi

 
Zitat von Affentütü

Gab es Fahrradunfälle, bei denen sichLeute an den Hörnern des Lenkers aufgespießt haben? peinlich/erstaunt

Oder anderst gefragt: Findet ihr Hörner am Lenker gefährlich?



Ich bin mal gegen einen anderen Radfahrer mit Hörnern gefahren. Beide waren wir gut 20 km/h schnell und ich hatte danach 2 geprellte Rippen.
Aufgespiesst wurde ich jedenfalls nicht.




Ich bin mal neben jemandem gefahren und hab eins von den Hörnern in seiner Jackentasche geparkt. Keiner konnte mehr lenken, der Kerl hat nicht mitgebremst und ist geradeaus in eine Wand rein Breites Grinsen
16.12.2008 23:59:41  Zum letzten Beitrag
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2Pac

Marine NaSe II
 
Zitat von z2k

Mal 'ne komplett ernste Frage:

Ich habe schon Hundefutter gesehen, wo quasi richtiges, stinknormales Fleisch drin war. Aber warum zum Teufel stinkt das Zeug (und jedes andere Tierfutter) so dermaßen?


damit Menschen nicht auf die Idee kommen, das zu verspeisen...warum auch immer Augenzwinkern
16.12.2008 23:59:42  Zum letzten Beitrag
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guerilla2000

guerilla2000
Inlandsflug morgen, nur Handgepäck.
Darf da ein elektrischer Rasierapparat drin sein?
17.12.2008 0:03:27  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Im Zweifelsfalle nein. Damit könnten du den Piloten rasieren.
17.12.2008 0:10:37  Zum letzten Beitrag
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Affentütü

affentütü
...
Gegenfrage: Wozu brauchst du während dem Flug nen Rasierapparat? Willst du der Stewardess nen "Landing Strip" rasieren?
17.12.2008 0:15:41  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von guerilla2000

nur Handgepäck


Wer lesen kann...
17.12.2008 0:23:40  Zum letzten Beitrag
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guerilla2000

guerilla2000
 
Zitat von Affentütü

Willst du der Stewardess nen "Landing Strip" rasieren?




verlockende idee
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von guerilla2000 am 17.12.2008 0:25]
17.12.2008 0:24:51  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von grufti

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

So viel zur Straftat.



Was ist dann mit http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html ?



Ich bin kein Jurist, aber wenn man da mal auf die Paragraphen klickt findet man weitere Infos: Z.B. dass das nur gilt, wenn man jemanden direkt an Leib und Leben gefährdet.
Aber das soll ein Forenadvokat klären, die Texte lesen sich arg holprig. peinlich/erstaunt



Die Gefährdung etc. muss für den § 315c StGB erfüllt sein.

Für § 316 (analog zu 315c) gilt:
Absolute Fahruntauglichkeit: 1,1 Promille
relative Fahruntauglichkeit: 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen. Gültig sowohl für Fahrad, Auto, etc.

Fassen wir zusammen:
- 0,3 % + Ausfallerscheinungen = 316 StGB
- 0,3 % + Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (ab ~1000¤)/ Leib oder Leben gefährted = u.a. 315c StGB

Darfst du mir ruhig glauben peinlich/erstaunt

e: An den unter mir, ja das stimmt. Nachlesabar: § 24c StVG
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 17.12.2008 0:54]
17.12.2008 0:34:29  Zum letzten Beitrag
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Dumenikl

Dumenikl
Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:

Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.
17.12.2008 0:39:10  Zum letzten Beitrag
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-Sprengmeister

Arctic
Hallo,
und zwar möchte ich ein Paket mit 30 Kilogramm und 1000 Euro Wert versenden, aber DHL, Hermes und DPD versichern das ganze nur bis 500 Euro. Kennt da jemand ne alternative?

Danke
17.12.2008 16:55:32  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von -Sprengmeister

Hallo,
und zwar möchte ich ein Paket mit 30 Kilogramm und 1000 Euro Wert versenden, aber DHL, Hermes und DPD versichern das ganze nur bis 500 Euro. Kennt da jemand ne alternative?

Danke



UPS
17.12.2008 16:58:25  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von sartox

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von grufti

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

So viel zur Straftat.



Was ist dann mit http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html ?



Ich bin kein Jurist, aber wenn man da mal auf die Paragraphen klickt findet man weitere Infos: Z.B. dass das nur gilt, wenn man jemanden direkt an Leib und Leben gefährdet.
Aber das soll ein Forenadvokat klären, die Texte lesen sich arg holprig. peinlich/erstaunt



Die Gefährdung etc. muss für den § 315c StGB erfüllt sein.

Für § 316 (analog zu 315c) gilt:
Absolute Fahruntauglichkeit: 1,1 Promille
relative Fahruntauglichkeit: 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen. Gültig sowohl für Fahrad, Auto, etc.

Fassen wir zusammen:
- 0,3 % + Ausfallerscheinungen = 316 StGB
- 0,3 % + Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (ab ~1000¤)/ Leib oder Leben gefährted = u.a. 315c StGB

Darfst du mir ruhig glauben peinlich/erstaunt

e: An den unter mir, ja das stimmt. Nachlesabar: § 24c StVG



Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog Mata halt... ?
17.12.2008 17:00:54  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von z2k

Mal 'ne komplett ernste Frage:

Ich habe schon Hundefutter gesehen, wo quasi richtiges, stinknormales Fleisch drin war. Aber warum zum Teufel stinkt das Zeug (und jedes andere Tierfutter) so dermaßen?



Da ist teilweise besseres Fleisch drin als in billigem Gulasch usw., ein Kollege hat mal die Maschinen in einer Tierfutterfabrik programmiert.
Ich mag den Geruch <3
17.12.2008 17:01:21  Zum letzten Beitrag
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LoneLobo

LoneLobo
 
Zitat von -Sprengmeister

Hallo,
und zwar möchte ich ein Paket mit 30 Kilogramm und 1000 Euro Wert versenden, aber DHL, Hermes und DPD versichern das ganze nur bis 500 Euro. Kennt da jemand ne alternative?

Danke



illox, DPD?

 
Zitat von TheRealHawk
Da ist teilweise besseres Fleisch drin als in billigem Gulasch usw., ein Kollege hat mal die Maschinen in einer Tierfutterfabrik programmiert.
Ich mag den Geruch <3



Ich auch. Es schmeckt sogar sehr gut Breites Grinsen
Man muss halt das Sülzenzeug mögen, aber wenn man das tut, isses genial.
Aber dann eher die größeren Dosen nehmen, wo richtige Fleischbrocken drinsind. In diesen kleinen Cäser-Döschen oder so is irgendwas drin was unangenehm knackt und grieselig is. Bissl Knochenstücke oder so.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 17.12.2008 17:03]
17.12.2008 17:01:52  Zum letzten Beitrag
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Maydie

tf2_spy.png
 
Zitat von Dumenikl

Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:

Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.



Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.
17.12.2008 17:04:25  Zum letzten Beitrag
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Affentütü

affentütü
verschmitzt lachen
 
Zitat von LoneLobo

In diesen kleinen Cäser-Döschen oder so is irgendwas drin was unangenehm knackt und grieselig is. Bissl Knochenstücke oder so.



Ach das.
Das sind Tierhoden.
17.12.2008 17:06:23  Zum letzten Beitrag
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FoBbidden

AUP FoB 24.08.2017
verschmitzt lachen
.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FoBbidden am 17.12.2008 17:08]
17.12.2008 17:07:59  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Maydie

 
Zitat von Dumenikl

Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:

Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.



Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.



Das war wohl vor 2007.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php
17.12.2008 17:08:36  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog Mata halt... ?



Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.

Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.
17.12.2008 17:27:41  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von sartox

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog Mata halt... ?



Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.

Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.



Ok, damit ich es verstehe:

0,3 + auffällig = Straftat
> 0,5 = OWi

?
17.12.2008 17:32:16  Zum letzten Beitrag
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Maydie

tf2_spy.png
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von Maydie

 
Zitat von Dumenikl

Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:

Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.



Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.



Das war wohl vor 2007.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php



Jo.
17.12.2008 17:36:49  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Gibts Firmen, die mir Bilder einscannen und dann ohne größeren Qualitätsverlust in Postergröße ausdrucken können? peinlich/erstaunt
17.12.2008 18:06:43  Zum letzten Beitrag
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mika

AUP mika 25.07.2008
 
Zitat von Damocles

Gibts Firmen, die mir Bilder einscannen und dann ohne größeren Qualitätsverlust in Postergröße ausdrucken können? peinlich/erstaunt



Unwahrscheinlich, da die Skalierung größer wird und so die fehlenden Bildpunkte extrapoliert werden müssen --> wird pixelig.
17.12.2008 18:11:16  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Auf die Idee, daß jemand die Scanauflösung höher setzt, kommst Du wohl nicht.
17.12.2008 18:14:20  Zum letzten Beitrag
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LoneLobo

LoneLobo
Kommt halt drauf an was es für Bilder sind.

Bei Fotos kann man so Späße treiben, aber n Bild was mit 300dpi gedruckt wurde mit 600dpi einzuscannen bringt verhältnismäßig wenig fröhlich
17.12.2008 18:16:14  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
es geht um fotos in nem bildband, allerdings sind die manchmal recht klein.
17.12.2008 18:19:46  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Stimmt, aber Damocles habe ich jetzt mal stillschweigend soviel zugetraut, daß er sich daß selbst denken könnte.
17.12.2008 18:20:13  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von sartox

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog Mata halt... ?



Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.

Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.



Ok, damit ich es verstehe:

0,3 + auffällig = Straftat
> 0,5 = OWi

?


Richtig, ich fasse auch nochmal zusammen:

Unter 21 oder Probezeit (unabhängig vom Alter ! )
0 - 0,49 Promille (Ordungswidrigkeit §24c StVG)

0,5 - 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit § 24a StVG)

Relative Fahruntauglichkeit, Pkw ab 1,10 Promille, Fahrrad ab 1,60 Promille oder
0,3 Promille + Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien fahren (Straftat § 316 StGB / § 315c StGB)


Um dich jetzt noch gänzlich zu verwirren:
1.) Baust du mit 0,6 Promille einen Unfall, bist du natürlich mit Führerscheinentzug beim § 316 StGB dabei. Tatbestandsmäßig trifft natürlich auch der Ordnungswidrigkeitsparagraph zu. Eine Owi ist jedoch gegenüber einer Straftat subsidiär und tritt hinter diese zurück.

2.)Du fährst Auto und hast 0,4 Promille. Da die Ampel Rot zeigt hälst du vorschriftsmäßig an. Aus einer Seitenstraße kommt Herr Besofski mit 2 Promille und fährt dir hinten drauf. Obwohl du in einen Unfall verwickelt bist, musst du keinerlei Strafe erwarten wenn auch der Idealfahrer mit 0,0 Promille diesen Unfall nicht hätte vermeiden können.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 17.12.2008 19:02]
17.12.2008 18:57:54  Zum letzten Beitrag
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eister

AUP eister 03.12.2007
 
Zitat von sartox

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von sartox

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog Mata halt... ?



Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.

Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.



Ok, damit ich es verstehe:

0,3 + auffällig = Straftat
> 0,5 = OWi

?


Richtig, ich fasse auch nochmal zusammen:

Unter 21 oder Probezeit (unabhängig vom Alter ! )
0 - 0,49 Promille (Ordungswidrigkeit §24c StVG)

0,5 - 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit § 24a StVG)

Relative Fahruntauglichkeit, Pkw ab 1,10 Promille, Fahrrad ab 1,60 Promille oder
0,3 Promille + Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien fahren (Straftat § 316 StGB / § 315c StGB)


Um dich jetzt noch gänzlich zu verwirren:
1.) Baust du mit 0,6 Promille einen Unfall, bist du natürlich mit Führerscheinentzug beim § 316 StGB dabei. Tatbestandsmäßig trifft natürlich auch der Ordnungswidrigkeitsparagraph zu. Eine Owi ist jedoch gegenüber einer Straftat subsidiär und tritt hinter diese zurück.

2.)Du fährst Auto und hast 0,4 Promille. Da die Ampel Rot zeigt hälst du vorschriftsmäßig an. Aus einer Seitenstraße kommt Herr Besofski mit 2 Promille und fährt dir hinten drauf. Obwohl du in einen Unfall verwickelt bist, musst du keinerlei Strafe erwarten wenn auch der Idealfahrer mit 0,0 Promille diesen Unfall nicht hätte vermeiden können.



Jetzt weiß ich endlich, warum ich damals nur 300 Euro Strafe zahlen musste. Hab schon die ganze Zeit gerätselt Breites Grinsen.
17.12.2008 19:07:52  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
 
Zitat von Maydie

 
Zitat von Dumenikl

Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:

Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.



Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.



Vor 2007 galt auch nie eine 0,0-Grenze in der Probezeit. Augenzwinkern
17.12.2008 19:09:36  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Erklärbär ( Was tun? )
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