|
|
|
|
| Zitat von DeineOmi
| Zitat von Affentütü
Gab es Fahrradunfälle, bei denen sichLeute an den Hörnern des Lenkers aufgespießt haben?
Oder anderst gefragt: Findet ihr Hörner am Lenker gefährlich?
| |
Ich bin mal gegen einen anderen Radfahrer mit Hörnern gefahren. Beide waren wir gut 20 km/h schnell und ich hatte danach 2 geprellte Rippen.
Aufgespiesst wurde ich jedenfalls nicht.
| |
Ich bin mal neben jemandem gefahren und hab eins von den Hörnern in seiner Jackentasche geparkt. Keiner konnte mehr lenken, der Kerl hat nicht mitgebremst und ist geradeaus in eine Wand rein
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von z2k
Mal 'ne komplett ernste Frage:
Ich habe schon Hundefutter gesehen, wo quasi richtiges, stinknormales Fleisch drin war. Aber warum zum Teufel stinkt das Zeug (und jedes andere Tierfutter) so dermaßen?
| |
damit Menschen nicht auf die Idee kommen, das zu verspeisen...warum auch immer
|
|
|
|
|
|
|
Inlandsflug morgen, nur Handgepäck.
Darf da ein elektrischer Rasierapparat drin sein?
|
|
|
|
|
|
|
Im Zweifelsfalle nein. Damit könnten du den Piloten rasieren.
|
|
|
|
|
|
|
Gegenfrage: Wozu brauchst du während dem Flug nen Rasierapparat? Willst du der Stewardess nen "Landing Strip" rasieren?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von guerilla2000
nur Handgepäck
| |
Wer lesen kann...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Affentütü
Willst du der Stewardess nen "Landing Strip" rasieren?
| |
verlockende idee
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von guerilla2000 am 17.12.2008 0:25]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Ich bin kein Jurist, aber wenn man da mal auf die Paragraphen klickt findet man weitere Infos: Z.B. dass das nur gilt, wenn man jemanden direkt an Leib und Leben gefährdet.
Aber das soll ein Forenadvokat klären, die Texte lesen sich arg holprig.
| |
Die Gefährdung etc. muss für den § 315c StGB erfüllt sein.
Für § 316 (analog zu 315c) gilt:
Absolute Fahruntauglichkeit: 1,1 Promille
relative Fahruntauglichkeit: 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen. Gültig sowohl für Fahrad, Auto, etc.
Fassen wir zusammen:
- 0,3 % + Ausfallerscheinungen = 316 StGB
- 0,3 % + Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (ab ~1000¤)/ Leib oder Leben gefährted = u.a. 315c StGB
Darfst du mir ruhig glauben
e: An den unter mir, ja das stimmt. Nachlesabar: § 24c StVG
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 17.12.2008 0:54]
|
|
|
|
|
|
Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:
Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.
|
|
|
|
|
|
|
Hallo,
und zwar möchte ich ein Paket mit 30 Kilogramm und 1000 Euro Wert versenden, aber DHL, Hermes und DPD versichern das ganze nur bis 500 Euro. Kennt da jemand ne alternative?
Danke
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -Sprengmeister
Hallo,
und zwar möchte ich ein Paket mit 30 Kilogramm und 1000 Euro Wert versenden, aber DHL, Hermes und DPD versichern das ganze nur bis 500 Euro. Kennt da jemand ne alternative?
Danke
| |
UPS
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von sartox
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Ich bin kein Jurist, aber wenn man da mal auf die Paragraphen klickt findet man weitere Infos: Z.B. dass das nur gilt, wenn man jemanden direkt an Leib und Leben gefährdet.
Aber das soll ein Forenadvokat klären, die Texte lesen sich arg holprig.
| |
Die Gefährdung etc. muss für den § 315c StGB erfüllt sein.
Für § 316 (analog zu 315c) gilt:
Absolute Fahruntauglichkeit: 1,1 Promille
relative Fahruntauglichkeit: 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen. Gültig sowohl für Fahrad, Auto, etc.
Fassen wir zusammen:
- 0,3 % + Ausfallerscheinungen = 316 StGB
- 0,3 % + Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (ab ~1000¤)/ Leib oder Leben gefährted = u.a. 315c StGB
Darfst du mir ruhig glauben
e: An den unter mir, ja das stimmt. Nachlesabar: § 24c StVG
| |
Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog ?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von z2k
Mal 'ne komplett ernste Frage:
Ich habe schon Hundefutter gesehen, wo quasi richtiges, stinknormales Fleisch drin war. Aber warum zum Teufel stinkt das Zeug (und jedes andere Tierfutter) so dermaßen?
| |
Da ist teilweise besseres Fleisch drin als in billigem Gulasch usw., ein Kollege hat mal die Maschinen in einer Tierfutterfabrik programmiert.
Ich mag den Geruch <3
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -Sprengmeister
Hallo,
und zwar möchte ich ein Paket mit 30 Kilogramm und 1000 Euro Wert versenden, aber DHL, Hermes und DPD versichern das ganze nur bis 500 Euro. Kennt da jemand ne alternative?
Danke
| |
illox, DPD?
| Zitat von TheRealHawk Da ist teilweise besseres Fleisch drin als in billigem Gulasch usw., ein Kollege hat mal die Maschinen in einer Tierfutterfabrik programmiert.
Ich mag den Geruch <3
| |
Ich auch. Es schmeckt sogar sehr gut
Man muss halt das Sülzenzeug mögen, aber wenn man das tut, isses genial.
Aber dann eher die größeren Dosen nehmen, wo richtige Fleischbrocken drinsind. In diesen kleinen Cäser-Döschen oder so is irgendwas drin was unangenehm knackt und grieselig is. Bissl Knochenstücke oder so.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 17.12.2008 17:03]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Dumenikl
Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:
Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.
| |
Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von LoneLobo
In diesen kleinen Cäser-Döschen oder so is irgendwas drin was unangenehm knackt und grieselig is. Bissl Knochenstücke oder so.
| |
Ach das.
Das sind Tierhoden.
|
|
|
|
|
|
|
.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FoBbidden am 17.12.2008 17:08]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Maydie
| Zitat von Dumenikl
Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:
Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.
| |
Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.
| |
Das war wohl vor 2007.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog ?
| |
Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.
Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von sartox
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog ?
| |
Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.
Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.
| |
Ok, damit ich es verstehe:
0,3 + auffällig = Straftat
> 0,5 = OWi
?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Peridan
| Zitat von Maydie
| Zitat von Dumenikl
Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:
Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.
| |
Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.
| |
Das war wohl vor 2007.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php
| |
Jo.
|
|
|
|
|
|
|
Gibts Firmen, die mir Bilder einscannen und dann ohne größeren Qualitätsverlust in Postergröße ausdrucken können?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Damocles
Gibts Firmen, die mir Bilder einscannen und dann ohne größeren Qualitätsverlust in Postergröße ausdrucken können?
| |
Unwahrscheinlich, da die Skalierung größer wird und so die fehlenden Bildpunkte extrapoliert werden müssen --> wird pixelig.
|
|
|
|
|
|
|
Auf die Idee, daß jemand die Scanauflösung höher setzt, kommst Du wohl nicht.
|
|
|
|
|
|
|
Kommt halt drauf an was es für Bilder sind.
Bei Fotos kann man so Späße treiben, aber n Bild was mit 300dpi gedruckt wurde mit 600dpi einzuscannen bringt verhältnismäßig wenig
|
|
|
|
|
|
|
es geht um fotos in nem bildband, allerdings sind die manchmal recht klein.
|
|
|
|
|
|
|
Stimmt, aber Damocles habe ich jetzt mal stillschweigend soviel zugetraut, daß er sich daß selbst denken könnte.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von sartox
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog ?
| |
Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.
Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.
| |
Ok, damit ich es verstehe:
0,3 + auffällig = Straftat
> 0,5 = OWi
?
| |
Richtig, ich fasse auch nochmal zusammen:
Unter 21 oder Probezeit (unabhängig vom Alter ! )
0 - 0,49 Promille (Ordungswidrigkeit §24c StVG)
0,5 - 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit § 24a StVG)
Relative Fahruntauglichkeit, Pkw ab 1,10 Promille, Fahrrad ab 1,60 Promille oder
0,3 Promille + Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien fahren (Straftat § 316 StGB / § 315c StGB)
Um dich jetzt noch gänzlich zu verwirren:
1.) Baust du mit 0,6 Promille einen Unfall, bist du natürlich mit Führerscheinentzug beim § 316 StGB dabei. Tatbestandsmäßig trifft natürlich auch der Ordnungswidrigkeitsparagraph zu. Eine Owi ist jedoch gegenüber einer Straftat subsidiär und tritt hinter diese zurück.
2.)Du fährst Auto und hast 0,4 Promille. Da die Ampel Rot zeigt hälst du vorschriftsmäßig an. Aus einer Seitenstraße kommt Herr Besofski mit 2 Promille und fährt dir hinten drauf. Obwohl du in einen Unfall verwickelt bist, musst du keinerlei Strafe erwarten wenn auch der Idealfahrer mit 0,0 Promille diesen Unfall nicht hätte vermeiden können.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 17.12.2008 19:02]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von sartox
| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von sartox
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Und warum steht von 0,3 überhaupt nichts im vollständigen Bußgeldkatalog ?
| |
Der Bußgeldkatalog beinhaltet lediglich StVO/StVZO/StVG/FeV/Sozialvorschriften etc. nicht jedoch das Strafgesetzbuch.
Straftaten unterscheiden sich auch von der Anzeigenbearbeitung gegenüber einer Ordnungswidrigkeit.
| |
Ok, damit ich es verstehe:
0,3 + auffällig = Straftat
> 0,5 = OWi
?
| |
Richtig, ich fasse auch nochmal zusammen:
Unter 21 oder Probezeit (unabhängig vom Alter ! )
0 - 0,49 Promille (Ordungswidrigkeit §24c StVG)
0,5 - 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit § 24a StVG)
Relative Fahruntauglichkeit, Pkw ab 1,10 Promille, Fahrrad ab 1,60 Promille oder
0,3 Promille + Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien fahren (Straftat § 316 StGB / § 315c StGB)
Um dich jetzt noch gänzlich zu verwirren:
1.) Baust du mit 0,6 Promille einen Unfall, bist du natürlich mit Führerscheinentzug beim § 316 StGB dabei. Tatbestandsmäßig trifft natürlich auch der Ordnungswidrigkeitsparagraph zu. Eine Owi ist jedoch gegenüber einer Straftat subsidiär und tritt hinter diese zurück.
2.)Du fährst Auto und hast 0,4 Promille. Da die Ampel Rot zeigt hälst du vorschriftsmäßig an. Aus einer Seitenstraße kommt Herr Besofski mit 2 Promille und fährt dir hinten drauf. Obwohl du in einen Unfall verwickelt bist, musst du keinerlei Strafe erwarten wenn auch der Idealfahrer mit 0,0 Promille diesen Unfall nicht hätte vermeiden können.
| |
Jetzt weiß ich endlich, warum ich damals nur 300 Euro Strafe zahlen musste. Hab schon die ganze Zeit gerätselt .
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Maydie
| Zitat von Dumenikl
Ich weiß nicht ob das jetzt schon geklärt wurde aber mein letzter Stand ist:
Bis 21 gilt 0,0 egal ob Probezeit oder nicht.
| |
Ich war 19 oder 20 als ich mit 0,4 Angehalten wurde, da ich mit 16 Schon nen Führerschein gemacht hatte war meine Probezeit rum, ich durfte ohne Strafe weiterfahren.
| |
Vor 2007 galt auch nie eine 0,0-Grenze in der Probezeit.
|
|
|
|
|
|
Thema: Erklärbär ( Was tun? ) |