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Alles klar, danke! Wollte nur sichergehen, dass ich nicht irgendwas übersehen hab und dann im Referat Schwachsinn erzähl. Will das Thema auf jeden Fall ansprechen, da es ja gerade aktuell zu sein scheint.
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| Zitat von Waltraud
Du bist doch einer von diesen gelangweilten Juristen, die für 'ne müde Mark nebenbei noch Groschenromane in Form eines wendungsreichen Sachverhalts für Klausuren schreiben. Und abends, wenn Du am offenen Feuer bei einem guten Glas Rotwein auf extra schwerem Papier deinen Füllfederhalter zucken lässt, lachst Du in Dich hinein, weil es Dir wieder mal gelungen ist, zweifelhafte (mitunter auch sexuelle) Phantasien durch äußerst verschrobener Formulierungen nahezu unerkannt einzuflechten.
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Oh, ist das so offenkundig? :sad:
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Am besten finde ich ja Sachverhalte wo ein ganzer Absatz drin ist der aufgrund der Tatsache, dass die Fallfragen wohl auf den letzten Drücker geändert wurden überhaupt(!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) keine Relevanz mehr hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von 3st am 24.01.2013 19:01]
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Oh, und hier ein Fall aus der Praxis - ich stehe gerade vor der Frage, ob ich die Büchse der Pandora aufmachen soll.
Was meint ihr:
- angeblich betriebsbedingte Kündigung, weil die Stelle ersatzlos wegfalle und das die einzige dieser Art im Unternehmen war. War halbwegs plausibel.
- wir reichen Kündigungsschutzklage ein, es wird im Gütetermin Mitte Oktober ein arbeitsgerichtlichtlicher Vergleich geschlossen, der darauf lautet, dass die Parteien sich darüber einig sind, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger betriebsbedingter Kündigung per 31.12.2012 enden werde. Zahlung einer Abfindung von etwa 3 Bruttomonatsgehältern, entspricht einem Faktor von knapp 0,7 pro Beschäftigungsjahr, ist auch ok.
Jetzt kommt die Mandantin an, sie habe erfahren, dass die Firma ihre Stelle neu besetzt habe - und zwar schon zwei Wochen nach dem Gütetermin und aufgrund einer von ihr in Auftrag gegebenen Bewerbersuche via Headhunter, die sie schon vor diesem Termin beauftragt habe.
Alright. Anfechtungsgrund hurra. Kriege ich hin.
Die Mandantin ist nach wie vor arbeitslos....... soll ich den Vergleich überhaupt anfechten? OK, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort, es gibt Annahmeverzugslohn unter Anrechnung der Abfindung, könnte teuer werden - aber in der Firma hätte sie natürlich nichts zu lachen wenn sie da wirklich wieder antreten müsste fällt sie vermutlich eine Treppe runter oder sowas, war auch in einer gehobenen Position, das geht schlicht nicht.
Die spannende Frage: Was hindert mich eigentlich daran, einfach keine Anfechtung zu erklären und trotzdem Schadensersatz zu fordern? Als Anspruchsgrundlage dachte ich an 826?
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Hmm, wie willst du den Schaden denn beziffern?
Dem Grunde nach sollte das aber durchgehen.
Sittenwidrig handelt laut Palandt nämlich, wer bewusst täuscht, um einen anderen zum Vertragsschluss zu bringen. Ein Prozessvergleich ist ja auch ein Vertrag, genauso wie ein Vertragsaufhebungsvertrag Die Firma hat unwahre Angaben über vertragswesentliche Umstände gemacht.
Ansonsten könnte man sich überlegen, die Firma wegen Prozessbetrugs anzuzeigen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 24.01.2013 19:52]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hmm, wie willst du den Schaden denn beziffern?
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Wie Annahmeverzugslohn auch, Bruttoentgelt abzüglich netto erhaltenes Arbeitslosengeld bzw. irgendwann dann abzüglich ALG II... drei Monate beziffern, ansonsten Feststellungsantrag stellen und während der Dauer des Prozesses jeden Monat dann neu beziffern; wird halt mit der Rentenversicherung problematisch, das könnte apokalyptische Ausmaße annehmen - aber irgendwo muss da ein Haken dran sein
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Thema: Juristenthread, Art.14 ( Schwelle zum "Jetzt-geht's-los" ) |
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