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 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
...
Macht ihr doch genauso. Irgendwer muss auch die andere Seite verteidigen, Rechtsstaat und so.
02.06.2016 14:38:24  Zum letzten Beitrag
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Maiszünsler

AUP Maiszünsler 18.03.2011
...
Buttergolem ist 1 noch schöneres Wort. Breites Grinsen
02.06.2016 14:38:56  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
 
Zitat von monischnucki

 
Zitat von Maiszünsler

Speckschrank ist 1 gutes Wort.



Ich hab gestern "Buttergolem" gelernt!



Ganz stark, wird gemerkt.

Für einen dicken Bauch finde ich auch "Schnitzelgrab" oder "Bindinggeschwür" sehr gut.
02.06.2016 14:41:03  Zum letzten Beitrag
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_FlyingM_

UT Malcom
 
Zitat von Glätteisen

Du hast keine Belege dafür, dass er Personen mit einer Weinflasche bedroht hat.
Er hat sie hinter dem Rücken gehalten, zumindest in dem Video und auf das beziehen sich ja hier alle.
Er hat sie weder Erhoben noch zum Schlag bereitgehalten.
Hör auf mit der populistischen Scheiße Annahmen als Faktum zu verkaufen.


Ja... aber... das steht doch so im Zeitungsartikel. Die werden doch wohl nicht etwa.... lügen? verwirrt
02.06.2016 14:41:12  Zum letzten Beitrag
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Maiszünsler

AUP Maiszünsler 18.03.2011
verschmitzt lachen
 
Zitat von Lwis

 
Zitat von monischnucki

 
Zitat von Maiszünsler

Speckschrank ist 1 gutes Wort.



Ich hab gestern "Buttergolem" gelernt!



Ganz stark, wird gemerkt.

Für einen dicken Bauch finde ich auch "Schnitzelgrab" oder "Bindinggeschwür" sehr gut.


Erst nicht kapiert, dass Binding ja n Bier ist.
Gibt wohl regionale Ausprägungen hiervon. Z.B. Wittmannboiler, oder Grillhendlfriedhof.
02.06.2016 14:42:37  Zum letzten Beitrag
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[21st]sneaker

Deutscher BF
 
Zitat von Glätteisen
Er hat sie hinter dem Rücken gehalten, zumindest in dem Video und auf das beziehen sich ja hier alle.
Er hat sie weder Erhoben noch zum Schlag bereitgehalten.
Hör auf mit der populistischen Scheiße Annahmen als Faktum zu verkaufen.


Doch, der richtet sie auf den Mann und schwingt sie danach noch mehrmals etwas hoch.


jf hat mit dem beteiligten CDU-Mann gesprochen:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/wir-haben-zivilcourage-gezeigt/
02.06.2016 14:47:12  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Wir drehen uns im Kreis. Unstrittig hat sich der Asylbewerber wohl falsch verhalten. Geht ja auch aus der Pressemitteilung der Polizei hervor. Die Situation war aber wohl nicht so bedrohlich, da die Polizei nicht gerufen wurde (Achtung, meine Spekulation).

Das Verhalten der drei Möchtegernpolizisten, die wohl nur auf eine solche Situation gewartet haben (Achtung, Spekulation), ist aber von vorne bis hinten falsch. Der Asylbewerber wird sofort angegangen und das Personal wurde nicht einmal gefragt, ob Hilfe benötigt wird. Präventivnotwehr ist nicht erlaubt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 02.06.2016 14:52]
02.06.2016 14:51:30  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
War ja auch eine Festnahme, da muss man nicht zimperlich sein. Wer deshalb heult schreit auch bei unmittelbarem Zwang Polizeigewalt.
02.06.2016 14:56:58  Zum letzten Beitrag
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WeGi

AUP WeGi 26.02.2011
Festnahme von Bürgerwehr, topkek.
02.06.2016 15:01:44  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
 
Zitat von _FlyingM_

 
Zitat von Glätteisen

Du hast keine Belege dafür, dass er Personen mit einer Weinflasche bedroht hat.
Er hat sie hinter dem Rücken gehalten, zumindest in dem Video und auf das beziehen sich ja hier alle.
Er hat sie weder Erhoben noch zum Schlag bereitgehalten.
Hör auf mit der populistischen Scheiße Annahmen als Faktum zu verkaufen.


Ja... aber... das steht doch so im Zeitungsartikel. Die werden doch wohl nicht etwa.... lügen? verwirrt



Im Spiegel steht nur, dass er sie in der Hand hatte.

Aber im LiveLeak-Video, welches ich nicht gesehen habe, ist da wohl eine Szene zu sehen.
Beim im Spiegel verlinkten Video sieht man das nicht.
Wenn er da rumschwingt muss man das dementsprechend bewerten.
02.06.2016 15:02:03  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Warum soll er sie denn sonst in der Hand haben? Meinste er wollte die bezahlen und gechillt mit seinen Asylhomies einen heben?

 
Zitat von WeGi

Festnahme von Bürgerwehr, topkek.


In § 127 steht nichts davon, dass er für Bürgerwehren nicht gilt.
02.06.2016 15:04:38  Zum letzten Beitrag
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sibuntus

AUP [oUtLaWs]Jack ONeill 30.01.2009
...
 
Zitat von WeGi

Ne TRH würde sich schonmal bücken, wie es seinem Naturell entspricht und erst im Nachinein Anzeige erstatten.


Breites Grinsen
02.06.2016 15:05:20  Zum letzten Beitrag
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rejteN

X-Mas Arctic
 
Zitat von TheRealHawk

Warum soll er sie denn sonst in der Hand haben? Meinste er wollte die bezahlen und gechillt mit seinen Asylhomies einen heben?


Vielleicht.

"Ich will flasche kaufen ficken"
"NEGERN VERKAUF ICH NIX!"
"Wallah lass mich kaufen!"
02.06.2016 15:06:11  Zum letzten Beitrag
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WeGi

AUP WeGi 26.02.2011
 
Zitat von TheRealHawk

Warum soll er sie denn sonst in der Hand haben? Meinste er wollte die bezahlen und gechillt mit seinen Asylhomies einen heben?

 
Zitat von WeGi

Festnahme von Bürgerwehr, topkek.


In § 127 steht nichts davon, dass er für Bürgerwehren nicht gilt.



Und für welche Straftat soll er von der unbeteiligten Bürgerwehr festgenommen werden?
Mal davon ab dass auch Lwis dir nicht einfach so aus Lust und Laune mit Hilfe von drei Kollegen fröhlich aufs Maul hauen dürfte, nur weil er bock hat.
02.06.2016 15:08:20  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Bedrohung halt.
02.06.2016 15:08:51  Zum letzten Beitrag
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Schm3rz

AUP Schm3rz 25.03.2022
 
Zitat von WeGi

Festnahme von Bürgerwehr, topkek.



Und wenn die ein T-Shirt mit "Polizei" als Aufdruck angehabt hätten oder " Popostecker Häuptling" ändert das nichts daran .
02.06.2016 15:09:10  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
 
Zitat von TheRealHawk

Bedrohung halt.



Nope, Bedrohung fällt raus.
Die Androhung eines Verbrechens ist nicht zu sehen.
Nötigung ist passender.

e: Übrigens gibt dir das Festnahmerecht nach § 127 StPO nicht ohne weiteres sofort das Recht körperlich auf eine Person einzuwirken.
Aber Kloppe wird hier wohl gern sofort verteilt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Glätteisen am 02.06.2016 15:16]
02.06.2016 15:14:39  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
 
Zitat von WeGi

 
Zitat von TheRealHawk

Warum soll er sie denn sonst in der Hand haben? Meinste er wollte die bezahlen und gechillt mit seinen Asylhomies einen heben?

 
Zitat von WeGi

Festnahme von Bürgerwehr, topkek.


In § 127 steht nichts davon, dass er für Bürgerwehren nicht gilt.



Und für welche Straftat soll er von der unbeteiligten Bürgerwehr festgenommen werden?
Mal davon ab dass auch Lwis dir nicht einfach so aus Lust und Laune mit Hilfe von drei Kollegen fröhlich aufs Maul hauen dürfte, nur weil er bock hat.



Ich sehe auch in dem Liveleakvideo nichts, was eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne durch den Asylbewerber darstellen würde.

Der Rechtsanwalt Ralf Höcker schreibt aber was dazu auf seiner Facebookseite:

 
Dennoch hat der Mann eindeutig mindestens einen Hausfriedensbruch begangen. Schon das genügt gemäß §§ 32 StGB und 127 StPO, um den drei Männern das Recht zu geben, den Täter festzunehmen, ihm die Flasche abzunehmen und ihn zu fixieren, bis die Polizei kommt.



Wenn er diese Flaschen nicht bezahlt hat, ist weiterhin mit dem Verlassen des Kassenbereichs auch in der Regel schon ein Diebstahl verwirklicht.

Da dürftest auch du vorbeikommen und den vorläufig festnehmen. Das involviert in der Regel auch ein anfassen und festhalten. Wenn er dich dabei tritt, darfst du dich mit körperlicher Gewalt wehren.

/e:
Glätteisen sagts richtig, eine Nötigung wäre noch realistischer mit so einer Weinflasche, aber auch das sehe ich nicht wirklich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 02.06.2016 15:16]
02.06.2016 15:14:44  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Bedrohung steht halt in der Pressemitteilung der Polizei.
http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2016_43091.htm
02.06.2016 15:17:26  Zum letzten Beitrag
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Maiszünsler

AUP Maiszünsler 18.03.2011
Frage
Faust -> Fresse legitim, wenn Angriff des Festzunehmenden vorausging?

Ernst gemeinte Frage.

/Ging an Lwis. TRH du flinker Gaylord
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Maiszünsler am 02.06.2016 15:19]
02.06.2016 15:18:38  Zum letzten Beitrag
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Capitano

Capitano
 
Zitat von TheRealHawk

Bedrohung steht halt in der Pressemitteilung der Polizei.
http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2016_43091.htm





hui, die girls von der online wache müssten wir mal besuchen gehen.
02.06.2016 15:19:46  Zum letzten Beitrag
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Schm3rz

AUP Schm3rz 25.03.2022
Ich habe vor mehr als 10 Jahren eine Ladendiebin an der Flucht aus dem Laden gehindert indem ich sie im Ausgang am Handgelenk gepackt habe und wieder zurück in den Laden gezogen habe.
Eigentlich wollte ich nur die 50¤ Prämie haben und jetzt ist Schlecker pleite traurig
02.06.2016 15:20:13  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
 
Zitat von Maiszünsler

Faust -> Fresse legitim, wenn Angriff des Festzunehmenden vorausging?

Ernst gemeinte Frage.

/Ging an Lwis. TRH du flinker Gaylord



Ist dann unter Umständen legitim, sofern die Festnahme gerechtfertigt ist.
Der Angriff des Festgenommenen ist dann nicht durch, bspw. Notwehr, gerechtfertigt.

Dazwischen muss man noch Abwägen, wie die Festnahme stattgefunden hat.
Um es zu übertreiben wäre eine Festnahme mit gezogener Waffe wohl arg unverhältnismäßig und ein wehrhaftes Verhalten dagegen zuzugestehen.
02.06.2016 15:22:36  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von Maiszünsler

Faust -> Fresse legitim, wenn Angriff des Festzunehmenden vorausging?

Ernst gemeinte Frage.

/Ging an Lwis. TRH du flinker Gaylord



 
Die vorläufige Festnahme selbst muss unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Sie darf beispielsweise nicht bei geringsten Vergehen zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahmerecht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“[2] Fesselungen an Armen und Beinen sind damit statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet), kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden.

Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Der Festgenommene handelt nicht in Notwehr, wenn er sich gegen den Festnehmenden zur Wehr setzt, soweit die Festnahme durch § 127 StPO gedeckt ist. Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet, obwohl der Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation, in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die überzogene Festnahme, auch mit Gewalt abwehren darf.



https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
02.06.2016 15:22:56  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
 
Zitat von Maiszünsler

Faust -> Fresse legitim, wenn Angriff des Festzunehmenden vorausging?

Ernst gemeinte Frage.

/Ging an Lwis. TRH du flinker Gaylord



Kann durchaus so sein, ja.

Mit drei kräftigen Leuten wird man dir vielleicht sagen dass du den auch anders hättest überwältigen können, aber grundsätzlich wird dein z.B. ein Türsteher auch rechtmäßig eine reinhauen, wenn du ihn trittst.
02.06.2016 15:23:27  Zum letzten Beitrag
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Maiszünsler

AUP Maiszünsler 18.03.2011
Ok, danke.
02.06.2016 15:27:01  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Kann dennoch hässlich für den Türsteher werden, wenn dabei was im Gesicht zu Bruch geht.
02.06.2016 16:03:13  Zum letzten Beitrag
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Das ist ja grundsätzlich so, dass gegen beide Tatmitglieder ermittelt wird, ob es exzessiv war, ungerechtfertigt etc. .
02.06.2016 16:04:28  Zum letzten Beitrag
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placebo_domingo

Japaner BF
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von placebo_domingo

Und Hausverbote setzt in Deutschland die Polizei um.



Äh. Nein.

Das darf der Hausrechtsinhaber (oder von ihm bestellte Besitzdiener) durchaus selbst. Mit mehr Mitteln, als Du es vermutlich glauben magst.

Vielleicht solltest Du Dich mal ein bisschen über Hausrecht und Selbsthilferechte in Deutschland informieren, bevor Du mit Bauchmeinungen argumentierst.



 
Zitat von Carlos Hathcock

Keine Ahnung, habe weder das Video gesehen noch mich mit dem speziellen Fall beschäftigt. Mir ging es nur um diese eine Aussage, denn dieser Trugschluss ist nicht selten.



Punkt für dich.

Mein Satz war inhaltlich falsch.
Mir sind die Selbsthilferechte bewusst.
Mir ist klar, dass der Geschäftsführer oder die Angestellten oder von denen beauftragte Sicherheitsdienste deren Hausrecht durchsetzen dürften.

Was ich eigentlich zum Ausdruck bringen wollte:

Einfach in den Laden stürmen, ohne weitere Diskussion oder zumindest mal den Versuch der Verständigung Leute packen und durch die Gegend wuppen, diese dann noch schlagen oder irgendwo gegen kloppen und danach vor dem Gebäude mit Kabelbindern fesseln ist abartig. Und hat nichts mit irgendwelchen Selbsthilferechten zu tun.
Das ist schlicht völlig unverhältnismäßig.

Und um genau solche Kacksituationen zu vermeiden wäre es besser, die hätten einfach auf die Polizei gewartet.

Die Bürgerwehr-Fuzzis hätten sich ja schützend neben die Angestellten stellen können. Vielleicht wäre die Situation dann schon bereinigt gewesen.
02.06.2016 16:41:31  Zum letzten Beitrag
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Mystray

Russe BF
 
Zitat von placebo_domingo

Was ich eigentlich zum Ausdruck bringen wollte:

Einfach in den Laden stürmen, ohne weitere Diskussion oder zumindest mal den Versuch der Verständigung Leute packen und durch die Gegend wuppen, diese dann noch schlagen oder irgendwo gegen kloppen und danach vor dem Gebäude mit Kabelbindern fesseln ist abartig. Und hat nichts mit irgendwelchen Selbsthilferechten zu tun.
Das ist schlicht völlig unverhältnismäßig.



Das nächste mal 9 unauffällige Antifas (nicht die siffigen, die fallen auf) im Laden verteilen und dann eine Jedermanns Festname an den Bürgerwehrdeppen vollziehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mystray am 02.06.2016 16:57]
02.06.2016 16:56:43  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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