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| Zitat von Jehova-3
Cain jetzt im Full Archermode
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Ist das gut oder schlecht? Ich hab die Serie immer noch nicht gesehen.
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Ich dachte das ist ein Forum für fette Nerds und nicht für Kampfsportexperten. Schön situational aware die Backsteine mit der Handkante zerteilen und dann wegjudorollen.
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| Zitat von Immortalized
Ich dachte das ist ein Forum für fette Nerds und nicht für Kampfsportexperten.
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Why not both?
Aber ist ja eh alles nicht echt.
| Zweifel an der Authentizität des Videos:
Die Verletzungen an Gesicht und Kopf von Frank Magnitz widersprechen dem im Video gezeigten Tatverlauf, denn die Prellung an seinem rechten Jochbein (mit Zuschwellen des Auges) und die Platzwunde auf seiner Stirn stammen zwangsläufig von zwei verschiedenen Gewalteinwirkungen.
Der im Video von hinten einmalig ausgeübte Stoß durch einen Täter und das darauffolgende Stürzen des Opfers kann nur die Prellung im Gesicht erklären, aber nicht die Kopfverletzung!
Diese stammt eindeutig von einem Schlag mit einem stumpfen Gegenstand von schräg oben vorn!
Denn:
Eine Kopfverletzung oberhalb der sogenannten "Hutlinie" stammt IMMER von einem Schlag und NIE von einem Sturz, und schon gar nicht auf einen flachen, ebenen Boden!
Das weiß jeder Arzt!
Es steht zu vermuten, dass das gezeigte Video unvollständig ist, denn es zeigt nur eine von (unabdingbar!) zwei Gewalteinwirkungen auf Gesicht und Kopf von Frank Magnitz! | |
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| Zitat von Immortalized
Ich dachte das ist ein Forum für fette Nerds und nicht für Kampfsportexperten. Schön situational aware die Backsteine mit der Handkante zerteilen und dann wegjudorollen.
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hier sind halt fette, aber uch fitte nerds
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| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von Jehova-3
Cain jetzt im Full Archermode
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Ist das gut oder schlecht? Ich hab die Serie immer noch nicht gesehen.
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Die ist super
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| Zitat von Parax
Nachts im Dunkeln in einer Seitengasse bei der einem drei Kaputzentypen folgen wäre zumindest auch ich etwas angespannter und aufmerksamer. Wenn ich wie Magnitz ein rechtspopulistischer Politiker mit rechtsextremen Pberschneidungen wäre noch mehr.
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Du gibst also der AfD recht, dass ihren Politikeren durch Linksextreme Gefahr für Leib und Leben droht?
Gut, das kam nu etwas überraschend.
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Fragment
2. Es war immer noch ein Mordanschlag!
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Das wird die StA entscheiden. Bewährung sollte aber nicht mehr drin sein bei sowas.
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Strafe für die Täter : Mitgliedschaft in der Poggenburg Partei und ein Auftritt bei Markus Lanz.
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| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von Immortalized
Ich dachte das ist ein Forum für fette Nerds und nicht für Kampfsportexperten.
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Why not both?
Aber ist ja eh alles nicht echt.
| Zweifel an der Authentizität des Videos:
Die Verletzungen an Gesicht und Kopf von Frank Magnitz widersprechen dem im Video gezeigten Tatverlauf, denn die Prellung an seinem rechten Jochbein (mit Zuschwellen des Auges) und die Platzwunde auf seiner Stirn stammen zwangsläufig von zwei verschiedenen Gewalteinwirkungen.
Der im Video von hinten einmalig ausgeübte Stoß durch einen Täter und das darauffolgende Stürzen des Opfers kann nur die Prellung im Gesicht erklären, aber nicht die Kopfverletzung!
Diese stammt eindeutig von einem Schlag mit einem stumpfen Gegenstand von schräg oben vorn!
Denn:
Eine Kopfverletzung oberhalb der sogenannten "Hutlinie" stammt IMMER von einem Schlag und NIE von einem Sturz, und schon gar nicht auf einen flachen, ebenen Boden!
Das weiß jeder Arzt!
Es steht zu vermuten, dass das gezeigte Video unvollständig ist, denn es zeigt nur eine von (unabdingbar!) zwei Gewalteinwirkungen auf Gesicht und Kopf von Frank Magnitz! | |
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Plottwist, die Handwerker die das ganze beobachtet haben haben ihn nicht gerettet sondern ihm danach noch einen mit der Rohrzange übergezogen.
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Die "Hutkrempenregel" ist wirklich ein Ding aber jeder der kein Vollidiot ist weiß dass man dabei nicht "immer" und "nie" verwenden darf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 11.01.2019 16:49]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Fragment
2. Es war immer noch ein Mordanschlag!
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Das wird die StA entscheiden. Bewährung sollte aber nicht mehr drin sein bei sowas.
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Das wird der Vorsitzende Richter entscheiden. Das Motiv steht doch noch gar nicht fest.
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| Zitat von Kampfferkerl
| Zitat von Parax
Nachts im Dunkeln in einer Seitengasse bei der einem drei Kaputzentypen folgen wäre zumindest auch ich etwas angespannter und aufmerksamer. Wenn ich wie Magnitz ein rechtspopulistischer Politiker mit rechtsextremen Pberschneidungen wäre noch mehr.
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Du gibst also der AfD recht, dass ihren Politikeren durch Linksextreme Gefahr für Leib und Leben droht?
Gut, das kam nu etwas überraschend.
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Genauso wie zB Politiker der Linken Gefahr durch Rechtsextreme droht. Wo ist da jetzt die Überraschung?
Die Gefahr muss bei Magnitz ja nicht mal aus der rechten Ecke kommen. Gibt schon innerhalb der rechten bremer Szene viele Kontraste. Die Bremer Neonazis zB sind nicht gut auf die Bremer JA zu sprechen. Dazu ist Magnitz über seine Tochter in der IB Szene verstrickt. Und darüber hinaus noch haushoch verschuldet.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 11.01.2019 16:54]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Fragment
2. Es war immer noch ein Mordanschlag!
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Das wird die StA entscheiden. Bewährung sollte aber nicht mehr drin sein bei sowas.
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Alles unter Todesstrafe wäre quasi Stalinismus.
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| Zitat von Parax
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Fragment
2. Es war immer noch ein Mordanschlag!
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Das wird die StA entscheiden. Bewährung sollte aber nicht mehr drin sein bei sowas.
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Das wird der Vorsitzende Richter entscheiden. Das Motiv steht doch noch gar nicht fest.
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Echt jetzt? Ich meinte natürlich, was da dann in der Anklagesschrift steht.
Motivation ist für mich gefühlt bei so ner heimtückischen Aktion egal, Bewährung kann da einfach nicht mehr auf dem Tisch liegen.
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Für mich sollten sämtliche Körperverletzungen, gerade wie hier aus Heimtücke, auch höher bestraft werden. Was die Täter dann aber bekommen steht doch trotzdem auf nem anderen Blatt. Vor allem wenn wie gesagt das Motiv noch völlig unklar ist.
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| Zitat von Parax
Für mich sollten sämtliche Körperverletzungen, gerade wie hier aus Heimtücke, auch höher bestraft werden. Was die Täter dann aber bekommen steht doch trotzdem auf nem anderen Blatt. Vor allem wenn wie gesagt das Motiv noch völlig unklar ist.
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Ich meinte mit "sollte" dass es "so sein sollte" (also sind wir uns mal einig *Kreuz in Kalender mach*). Keine Ahnung was da dann zum Schluss tatsächlich rauskommt, vielleicht können uns die p0tschen Juristen mehr erzählen
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erstmal müssen sie ja eh gefasst werden
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| Zitat von Sentinel2150
erstmal müssen sie ja eh gefasst werden
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Drei schwarze lassen sich doch sicher leicht finden!
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| Zitat von Poliadversum
Motivation ist für mich gefühlt bei so ner heimtückischen Aktion egal, Bewährung kann da einfach nicht mehr auf dem Tisch liegen.
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Ob Bewährung oder nicht hängt doch von vielen Faktoren ab. Wenn das ein völlig unbescholtenes Blatt ist welcher da zugelangt hat und er abgesehen von der Tat sonst nicht negativ auffällt dürfte die Chance auf Bewährung, gesetz dem Fall die Strafe fällt nicht zu hoch aus, vermutlich sogar gegeben sein?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG001902307
Da man aber weder die Hintergründe der Tat noch die Täter selber kennt ist das vom jetzigen Standpunkt doch unmöglich zu sagen ob eine allfällige Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
/hinterlistiger Überfall mit Körperverletzung hat ein Mindeststrafmass von 6 Monaten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 11.01.2019 17:22]
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| Zitat von Poliadversum
vielleicht können uns die p0tschen Juristen mehr erzählen
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Die können dir erzählen, dass Bewährung oder nicht kein Teil der ausgesprochenen Strafe ist und von anderen Faktoren abhängt.
Inhaltlich käme hier gefährliche Körperverletzung in Betracht, wenn nicht ein Staatsanwalt übermütig Tötungsvorsatz anklagt.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Poliadversum
Motivation ist für mich gefühlt bei so ner heimtückischen Aktion egal, Bewährung kann da einfach nicht mehr auf dem Tisch liegen.
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Ob Bewährung oder nicht hängt doch von vielen Faktoren ab. Wenn das ein völlig unbescholtenes Blatt ist welcher da zugelangt hat und er abgesehen von der Tat sonst nicht negativ auffällt dürfte die Chance auf Bewährung, gesetz dem Fall die Strafe fällt nicht zu hoch aus, vermutlich sogar gegeben sein?
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Find ich halt doof. Wer mit Anlauf und aus dem Hinterhalt einer Person in den Nacken/ auf den Hinterkopf schlägt sollte meiner Meinung nach in jedem Fall einfahren, Strafunfähigkeit o.ä. mal ausgeschlossen.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Poliadversum
vielleicht können uns die p0tschen Juristen mehr erzählen
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Die können dir erzählen, dass Bewährung oder nicht kein Teil der ausgesprochenen Strafe ist und von anderen Faktoren abhängt.
Inhaltlich käme hier gefährliche Körperverletzung in Betracht, wenn nicht ein Staatsanwalt übermütig Tötungsvorsatz anklagt.
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Ändert das denn was? Also so aus Laiensicht wäre es als StA doch immer klüger, etwas höher zu pokern. Selbst wenn daraus „nur“ gefährliche Körperverletzung wird würde das ja nicht schwächer bestraft als wenn man gleich auf gefährliche Körperverletzung setzt?
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| Zitat von Parax
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Poliadversum
vielleicht können uns die p0tschen Juristen mehr erzählen
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Die können dir erzählen, dass Bewährung oder nicht kein Teil der ausgesprochenen Strafe ist und von anderen Faktoren abhängt.
Inhaltlich käme hier gefährliche Körperverletzung in Betracht, wenn nicht ein Staatsanwalt übermütig Tötungsvorsatz anklagt.
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Ändert das denn was? Also so aus Laiensicht wäre es als StA doch immer klüger, etwas höher zu pokern. Selbst wenn daraus „nur“ gefährliche Körperverletzung wird würde das ja nicht schwächer bestraft als wenn man gleich auf gefährliche Körperverletzung setzt?
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Die Staatsanwaltschaft hat eine objektive Behörde zu sein und nicht darauf zu schauen, dass sie die größtmögliche Strafe herausbekommt.
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Nein niemand hat USA gesagt.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Parax
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Poliadversum
vielleicht können uns die p0tschen Juristen mehr erzählen
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Die können dir erzählen, dass Bewährung oder nicht kein Teil der ausgesprochenen Strafe ist und von anderen Faktoren abhängt.
Inhaltlich käme hier gefährliche Körperverletzung in Betracht, wenn nicht ein Staatsanwalt übermütig Tötungsvorsatz anklagt.
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Ändert das denn was? Also so aus Laiensicht wäre es als StA doch immer klüger, etwas höher zu pokern. Selbst wenn daraus „nur“ gefährliche Körperverletzung wird würde das ja nicht schwächer bestraft als wenn man gleich auf gefährliche Körperverletzung setzt?
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Die Staatsanwaltschaft hat eine objektive Behörde zu sein und nicht darauf zu schauen, dass sie die größtmögliche Strafe herausbekommt.
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Wenn’s durch Gewaltdelikte vorbestrafte Angeklagte sind würde ich als StA in so einem Fall schon davon ausgehen, dass sie wissen was sie da tun und den Tod zumindest billigend in Kauf nehmen.
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| Zitat von Parax
Wenn’s durch Gewaltdelikte vorbestrafte Angeklagte sind würde ich als StA in so einem Fall schon davon ausgehen, dass sie wissen was sie da tun und den Tod zumindest billigend in Kauf nehmen.
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Die Umstände einer Tat kannst du nicht aus dem Vorstrafenregister erkennen, sondern aus den Umständen der Tat.
Es kann sein, dass hier Tötungsvorsatz gesehen wird, muss aber nicht sein. Deine Idee jedenfalls, dass die Anklage eine Art Pokerspiel ist, bei dem man hoch reingeht, damit man etwas niedrigeres bekommt, ist falsch. Anzuklagen ist, was nach Abschluss der Ermittlungen vorliegt und nicht etwa "erst einmal etwas höheres".
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Vielleicht wird sich ja mit einem Strafbefehl begnügt, wie es im südlichen Deutschland auch passiert
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 11.01.2019 17:46]
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| Zitat von Parax
Immunität von Frank Magnitz aufgehoben
| Der Bremer Bundestagsabgeordnete der AfD, Frank Magnitz, steht im Fokus von neuen Ermittlungen. Wie Radio Bremen berichtet, wird gegen den 66-Jährigen wegen Verdacht der Untreue ermittelt. | |
Fuck.
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |