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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Dass die Hauptschuld nicht besteht, könnte aber doch nach der Streitverkündung aufgrund der Interventionswirkung auch einfach Bürge Nr. 2 (bzw Bürge Nr. 1 als dessen Streitgenosse) im zweiten Prozess geltend machen. Oder übersehe ich hier was? peinlich/erstaunt

Denkfehler.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 01.06.2018 18:15]
01.06.2018 17:30:52  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Die Wirkung der Streitverkundung gilt nur zwischen den beiden bürgen und nicht auch zwischen gläubiger und Bürge Nr 2.
01.06.2018 17:32:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-


m(
03.06.2018 10:03:51  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Mein Spamversender liebt solche Späße!
03.06.2018 11:07:39  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Eigentumsvorbehalt: Wenn A Materialien mit EV an B verkauft und B ohne Zahlung der Rechnung in die Insolvenz geht, kann A seine Materialien unabhängig vom Insolvenzverfahren abholen. So weit klar. Aber was ist eigentlich, wenn B zwischenzeitlich durch Umwandlung der Materialien Erzeugnisse draus gemacht hat? Schadensersatzanspruch des A? Falls ja, vorrangig/nachrangig/gleichrangig? Falls nein, was dann?
03.06.2018 11:32:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das Eigentum geht kraft Gesetzes unter, es gibt zunächst zwei Ansprüche von A - vertraglich (KV) und aus 951.

In der Insolvenz gibt es dafür eine spezielle Vorschrift, § 107 InsO, der einen Anspruch auf Vertragserfüllung gegen die Masse hergibt, allerdings bei massearmen Verfahren auch nicht weiterhilft. Absonderung ist jedenfalls nicht, das kann Pech sein.

Auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist nicht insolvenzsicher, weil dabei ja nur Ansprüche vorauszediert werden, die werden ebenfalls für die Masse beschlagnahmt.
03.06.2018 12:45:24  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Kann man also sagen , dass A zumindest bezogen auf die bereits gebrauchten Materialien so gut oder schlecht dasteht wie andere Gläubiger auch? Also ggf. "Pech gehabt"?
03.06.2018 13:10:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Äh nein, er erwirbt einen Erfüllungsanspruch gegen die Masse - unterscheide: Masseforderung und Insolvenzforderung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 03.06.2018 14:26]
03.06.2018 14:26:12  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170? peinlich/erstaunt
08.06.2018 12:00:38  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
Ich könnt heute Abend mal schauen, sobald ich zu Hause bin.
Sofern dir dann nicht schon geholfen wurde.
08.06.2018 12:02:30  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Montag könnte ich es dir geben peinlich/erstaunt
08.06.2018 12:22:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Bin am Sonntag wieder im Büro...
08.06.2018 12:31:18  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Es reicht, wenn ich es am Montag habe. Danke euch allen schon mal Breites Grinsen
08.06.2018 13:08:31  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170? peinlich/erstaunt



Ist NJW 2017 S. 3170 nicht OLG Stuttgart: Unzulässigkeit einer zweitinstanzlichen Klageänderung des Berufungsbeklagten? peinlich/erstaunt

¤: nvm
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FHiffi am 08.06.2018 13:13]
08.06.2018 13:12:39  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170? peinlich/erstaunt


Meinst du vllt. * Widerruf nach ausdrücklich gewünschter vollständiger Erfüllung des Versicherungsvertrags NJW 2017, 3784 mit Anmerkung Schwintowski?

Ich könnts dir jetzt besorgen Hässlon, wenn du sagst was du brauchst
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.06.2018 14:07]
08.06.2018 14:06:04  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von smoo

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170? peinlich/erstaunt


Meinst du vllt. * Widerruf nach ausdrücklich gewünschter vollständiger Erfüllung des Versicherungsvertrags NJW 2017, 3784 mit Anmerkung Schwintowski?

Ich könnts dir jetzt besorgen Hässlon, wenn du sagst was du brauchst


Ne, er meinte "OLG Saarbrücken: Leistungseinstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung NJW 2017, 3165"
08.06.2018 14:09:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
verschmitzt lachen
Herr Kollege, das Argument was Sie hier belegen wollen, findet sich in der Fundstelle gar nicht! Prozessbetrug!
08.06.2018 14:12:56  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von FHiffi

 
Zitat von smoo

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170? peinlich/erstaunt


Meinst du vllt. * Widerruf nach ausdrücklich gewünschter vollständiger Erfüllung des Versicherungsvertrags NJW 2017, 3784 mit Anmerkung Schwintowski?

Ich könnts dir jetzt besorgen Hässlon, wenn du sagst was du brauchst


Ne, er meinte "OLG Saarbrücken: Leistungseinstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung NJW 2017, 3165"



Jup. Offenbar zeigt mir Juris da eine falsche Fundstelle an. Dort nennen die mir nämlich die Seite 3170.
08.06.2018 14:29:07  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Klar, auf einmal ist Juris Schuld.
08.06.2018 14:29:46  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Autor: Hans-Peter Schwintowski
Beitragstyp: Anmerkung


Quelle: juris Logo
Fundstelle: NJW 2017, 3170 Abkürzung Fundstelle
Zitiervorschlag: juris Literaturnachweis zu Schwintowski, NJW 2017, 3170 Zitiervorschlag



e. SOLL ICH EINEN SCREENSHOT MACHEN?ß1
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 08.06.2018 14:33]
08.06.2018 14:32:41  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Beweisfeste Dokumentation ist Pflicht!
08.06.2018 14:35:12  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009


HÄTTESTE MAL NICHT NUR FLÜCHTIG GEGUCKT SONDERN DIE ERSTE ZEILE GELESEN!1eins
08.06.2018 14:36:28  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Seid ihr alle doof?

Das Urteil des OLG Saarbrücken ist auf S. 3165. Das hab ich, da ich auf Urteile in Juris zugreifen kann. Was ich nicht habe, ist die Anmerkung zu diesem Urteil. DIE ist laut Juris in der NJW 2017 auf S. 3170, wie auch smoos Screenshot zeigt (oben).

Laut Fiffi findet sich auf der Seite aber eine Anmerkung von Schwintowski zu einem ganz anderen Urteil... Kann ich weder bestätigen noch dementieren.


@smoo

 
Zitat von smoo

Herr Kollege, das Argument was Sie hier belegen wollen, findet sich in der Fundstelle gar nicht! Prozessbetrug!

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 08.06.2018 14:40]
08.06.2018 14:40:10  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Seid ihr alle doof?


Der Gegenseite gehen offensichtlich die sachlichen Argumente aus.
08.06.2018 14:43:11  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, finde ich auch. Ganz schwache Verhandlungsführung hier vom Kollegen EK.
08.06.2018 14:45:35  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
"Ist Ihre Mandantschaft eigentlich anwaltlich vertreten?"
08.06.2018 14:49:38  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Breites Grinsen

/ Warum als Zitat - Mal schlechte Erfahrungen mit dem gegnerischen Kollegen gemacht? Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 08.06.2018 14:55]
08.06.2018 14:54:28  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Nein, als Vorschlag für die Fortsetzung dieser Konversation.

Ich hätte da noch ein paar... z.B. der Stunt meines Stationsanwalts, Gott hab ihn selig, der in der Güteverhandlung vor dem ArbG, während der Arbeitgeberanwalt was zu Kündigungsgründen gesagt hat, aufgesprungen, nach draußen gerannt und gleich wieder reingekommen ist.

Richter schaut ihn fragend an, "ist Ihnen nicht gut?" - "Doch doch, ich hab nur schnell auf die Tagesordnung geschaut, ob ich vielleicht im falschen Verfahren sitze."
Die Mandantin hatte ein riesengroßes Fragezeichen über dem Kopf, aber der Gegenanwalt war cool: "Soll ich Ihnen aus der Akte vorlesen?"
08.06.2018 15:04:28  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Breites Grinsen ...Arbeitsrecht...
08.06.2018 15:09:11  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2018/06/dieselaffaere-vw-scheitert-mit-befangenheitsantrag-landgericht-laedt-prominente-zeugen

Ich finds ja geil, wenn ein Richter sich mal so gar nichts sagen lässt und richtig wühlt.
08.06.2018 15:50:33  Zum letzten Beitrag
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