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Dass die Hauptschuld nicht besteht, könnte aber doch nach der Streitverkündung aufgrund der Interventionswirkung auch einfach Bürge Nr. 2 (bzw Bürge Nr. 1 als dessen Streitgenosse) im zweiten Prozess geltend machen. Oder übersehe ich hier was?
Denkfehler.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 01.06.2018 18:15]
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Die Wirkung der Streitverkundung gilt nur zwischen den beiden bürgen und nicht auch zwischen gläubiger und Bürge Nr 2.
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m(
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Mein Spamversender liebt solche Späße!
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Eigentumsvorbehalt: Wenn A Materialien mit EV an B verkauft und B ohne Zahlung der Rechnung in die Insolvenz geht, kann A seine Materialien unabhängig vom Insolvenzverfahren abholen. So weit klar. Aber was ist eigentlich, wenn B zwischenzeitlich durch Umwandlung der Materialien Erzeugnisse draus gemacht hat? Schadensersatzanspruch des A? Falls ja, vorrangig/nachrangig/gleichrangig? Falls nein, was dann?
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Das Eigentum geht kraft Gesetzes unter, es gibt zunächst zwei Ansprüche von A - vertraglich (KV) und aus 951.
In der Insolvenz gibt es dafür eine spezielle Vorschrift, § 107 InsO, der einen Anspruch auf Vertragserfüllung gegen die Masse hergibt, allerdings bei massearmen Verfahren auch nicht weiterhilft. Absonderung ist jedenfalls nicht, das kann Pech sein.
Auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist nicht insolvenzsicher, weil dabei ja nur Ansprüche vorauszediert werden, die werden ebenfalls für die Masse beschlagnahmt.
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Kann man also sagen , dass A zumindest bezogen auf die bereits gebrauchten Materialien so gut oder schlecht dasteht wie andere Gläubiger auch? Also ggf. "Pech gehabt"?
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Äh nein, er erwirbt einen Erfüllungsanspruch gegen die Masse - unterscheide: Masseforderung und Insolvenzforderung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 03.06.2018 14:26]
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Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170?
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Ich könnt heute Abend mal schauen, sobald ich zu Hause bin.
Sofern dir dann nicht schon geholfen wurde.
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Montag könnte ich es dir geben
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Bin am Sonntag wieder im Büro...
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Es reicht, wenn ich es am Montag habe. Danke euch allen schon mal
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170?
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Ist NJW 2017 S. 3170 nicht OLG Stuttgart: Unzulässigkeit einer zweitinstanzlichen Klageänderung des Berufungsbeklagten?
¤: nvm
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FHiffi am 08.06.2018 13:13]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170?
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Meinst du vllt. * Widerruf nach ausdrücklich gewünschter vollständiger Erfüllung des Versicherungsvertrags NJW 2017, 3784 mit Anmerkung Schwintowski?
Ich könnts dir jetzt besorgen , wenn du sagst was du brauchst
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.06.2018 14:07]
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| Zitat von smoo
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170?
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Meinst du vllt. * Widerruf nach ausdrücklich gewünschter vollständiger Erfüllung des Versicherungsvertrags NJW 2017, 3784 mit Anmerkung Schwintowski?
Ich könnts dir jetzt besorgen , wenn du sagst was du brauchst
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Ne, er meinte "OLG Saarbrücken: Leistungseinstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung NJW 2017, 3165"
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Herr Kollege, das Argument was Sie hier belegen wollen, findet sich in der Fundstelle gar nicht! Prozessbetrug!
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| Zitat von FHiffi
| Zitat von smoo
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hat mir vielleicht jemand zufällig den Aufsatz/Anmerkung von Prof. Hans-Peter Schwintowski in der NJW 2017 auf S. 3170?
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Meinst du vllt. * Widerruf nach ausdrücklich gewünschter vollständiger Erfüllung des Versicherungsvertrags NJW 2017, 3784 mit Anmerkung Schwintowski?
Ich könnts dir jetzt besorgen , wenn du sagst was du brauchst
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Ne, er meinte "OLG Saarbrücken: Leistungseinstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung NJW 2017, 3165"
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Jup. Offenbar zeigt mir Juris da eine falsche Fundstelle an. Dort nennen die mir nämlich die Seite 3170.
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Klar, auf einmal ist Juris Schuld.
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Autor: Hans-Peter Schwintowski
Beitragstyp: Anmerkung
Quelle: juris Logo
Fundstelle: NJW 2017, 3170 Abkürzung Fundstelle
Zitiervorschlag: juris Literaturnachweis zu Schwintowski, NJW 2017, 3170 Zitiervorschlag
e. SOLL ICH EINEN SCREENSHOT MACHEN?ß1
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 08.06.2018 14:33]
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Beweisfeste Dokumentation ist Pflicht!
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HÄTTESTE MAL NICHT NUR FLÜCHTIG GEGUCKT SONDERN DIE ERSTE ZEILE GELESEN!1eins
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Seid ihr alle doof?
Das Urteil des OLG Saarbrücken ist auf S. 3165. Das hab ich, da ich auf Urteile in Juris zugreifen kann. Was ich nicht habe, ist die Anmerkung zu diesem Urteil. DIE ist laut Juris in der NJW 2017 auf S. 3170, wie auch smoos Screenshot zeigt (oben).
Laut Fiffi findet sich auf der Seite aber eine Anmerkung von Schwintowski zu einem ganz anderen Urteil... Kann ich weder bestätigen noch dementieren.
@smoo
| Zitat von smoo
Herr Kollege, das Argument was Sie hier belegen wollen, findet sich in der Fundstelle gar nicht! Prozessbetrug!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 08.06.2018 14:40]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Seid ihr alle doof?
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Der Gegenseite gehen offensichtlich die sachlichen Argumente aus.
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Ja, finde ich auch. Ganz schwache Verhandlungsführung hier vom Kollegen EK.
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"Ist Ihre Mandantschaft eigentlich anwaltlich vertreten?"
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/ Warum als Zitat - Mal schlechte Erfahrungen mit dem gegnerischen Kollegen gemacht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 08.06.2018 14:55]
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Nein, als Vorschlag für die Fortsetzung dieser Konversation.
Ich hätte da noch ein paar... z.B. der Stunt meines Stationsanwalts, Gott hab ihn selig, der in der Güteverhandlung vor dem ArbG, während der Arbeitgeberanwalt was zu Kündigungsgründen gesagt hat, aufgesprungen, nach draußen gerannt und gleich wieder reingekommen ist.
Richter schaut ihn fragend an, "ist Ihnen nicht gut?" - "Doch doch, ich hab nur schnell auf die Tagesordnung geschaut, ob ich vielleicht im falschen Verfahren sitze."
Die Mandantin hatte ein riesengroßes Fragezeichen über dem Kopf, aber der Gegenanwalt war cool: "Soll ich Ihnen aus der Akte vorlesen?"
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...Arbeitsrecht...
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |