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| Zitat von Xerxes-3.0
Ab heute sind wir wieder voll da!
Alle beide!
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Verzweifelte Trittbrettfahrer sind verzweifelt.
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| Zitat von smoo
Aus dem Newsletter des BVerfG:
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
(Quelle).
tl;dr: Ja, es sind Schweinepriester. Aber wir werden sie erst verbieten, wenn ihr Schweinepriestertum kurz vor dem Erfolg steht.
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Ist das nicht quasi genau das Urteil und die Begründung, die Holger Apfel kürzlich in seinem Interview vorhergesagt hat?
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War jetzt ja bei Kenntnis der Rechtslage ja auch ein durchaus plausibles Ergebnis.
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Die waren aber nicht alleine.
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Die anderen gehören natürlich ebenfalls gepaddelt!
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Ist doch jetzt nicht überraschend, wenn man die Medienlandschaft kennt. News müssen möglichst schnell erscheinen. Jeder muss der Erste sein. Funktioniert halt bei einem langen, deutschen Schachtelsatz nicht zwangsweise, wenn die Pointe am Ende erst kommt.
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| Zitat von Smolletov
| Zitat von Jellybaby
Nicht mal unbedingt den Verzicht auf ein Verbot, man will die Spinner ja nicht noch aufwerten. Aber die Begründung ist imho falsch.
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Aber wie will man das Nichtverbot sonst begründen, wenn man die Verfassungsfeindlichkeit gleichzeitig bejaht? Das ist wohl das einzig mögliche Konstrukt. Sonst müsste man sagen "Ja, verfassungsfeindlich = Verbot" oder eben "Nicht verfassungsfeindlich = Kein Verbot". Letzteres fände ich wesentlich schlimmer.
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ich wüsste auch nicht wie man das begründen sollte, so wie es gemacht wurde jedenfalls nicht.
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Gute Zusammenfassung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 17.01.2017 14:48]
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Erdogan? Ist das dieser Ziegenficker?
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Sieht eher wie eine Vorladung der Staatsanwaltschaft aus.
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Vernehmung im Gerichtsaal?
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Jo, da habt ihr wohl recht, ich kann nicht sinnerfassend lesen... Aber ändert nichts an der dämlichen Vorgehensweise.
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Schreiben von einer öffentlichen Stelle, was so direkt und platt formuliert ist? Nicht mal ne Rechtsbehelfsbelehrung? Oder nen Amtsstempel? Riecht nach Fisch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 17.01.2017 16:08]
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Nicht, dass ich das jetzt glauben würde, aber sein neuer Tweet lautet:
...Nein, das Schreiben ist kein Fake. Quelle gibts per DM und nur für Journalisten.
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BER irgendwas irgendwas Verzögerung.
| Beim Neubau des Berliner Flughafens gibt es Schwierigkeiten mit Hunderten Türen und der Sprinkleranlage. Die Zweifel an einer Eröffnung des BER in 2017 wachsen. | |
Hat den BER eigentlich schon mal jemand gesehen? Ich glaub, das ist ein gut ausgeklügelter Witz vom Postillon.
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Ich stell mir das inzwischen immer so als gigantische Pappfront wie in den alten Wildwest-Filmen vor
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| Zitat von Xerxes-3.0
BER irgendwas irgendwas Verzögerung.
| Beim Neubau des Berliner Flughafens gibt es Schwierigkeiten mit Hunderten Türen und der Sprinkleranlage. Die Zweifel an einer Eröffnung des BER in 2017 wachsen. | |
Hat den BER eigentlich schon mal jemand gesehen? Ich glaub, das ist ein gut ausgeklügelter Witz vom Postillon.
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Man kann mittlerweile ja eine Touristenführung durch den BER machen. Also hat er doch einen nutzen. Eine 5 Milliarden Touristenattraktion.
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| Zitat von Xerxes-3.0
BER irgendwas irgendwas Verzögerung.
| Beim Neubau des Berliner Flughafens gibt es Schwierigkeiten mit Hunderten Türen und der Sprinkleranlage. Die Zweifel an einer Eröffnung des BER in 2017 wachsen. | |
Hat den BER eigentlich schon mal jemand gesehen? Ich glaub, das ist ein gut ausgeklügelter Witz vom Postillon.
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Ich glaub Mario Barth war mal da.
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| „Dass ich als cisgeschlechtliche Person in den letzten 32 Jahren einen cisnormativen Habitus erworben habe, will ich mit keiner Silbe bestreiten. Ich bin seit geraumer Zeit daran, dies aktiv zu reflektieren und zu verlernen.“ | |
Jo.
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50 tote Flüchtlinge und Helfer bei irrtümlichem Luftangriff
| Das versehentlich attackierte Camp befindet sich in der Ortschaft Rann im Bundesstaat Borno im Nordosten des Landes. Nahe des irrtümlich getroffenen Lagers Rann liegt die Grenze zu Kamerun. Das Grenzland gilt als Rückzugsgebiet von Boko Haram. | |
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Provinzposse aus Thüringen:
Dezember:
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/nahverkehr-streit-gotha-100.html
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Im Bus-Streit des Landkreises Gotha bleiben die Fronten verhärtet. Sowohl die Regionalverkehrsgesellschaft RVG als auch der Bus-Unternehmer Wolfgang Steinbrück haben angekündigt, im Januar fahrplangemäß weiter zu fahren. Während sich der Busunternehmer auf einen bis Ende Juni 2019 bestehenden Leistungsvertrag beruft, will die RVG andere Unternehmen fahren lassen. Hintergrund ist ein seit drei Jahren andauernder Streit um Gelder.
...
Sollten beide Seiten auch Anfang Januar auf ihrem Standpunkt beharren, fahren im Stadtgebiet Gotha und auf den Buslinien 812, 890, 891, 892, 894 und 895 im Regionalverkehr dann doppelt so viele Busse wie bislang. | |
Und so kam es, es fahren jetzt immer 2 Busse.
Vor 4 Tagen:
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/steinbrueck-rvg-gericht-100.html
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Ein Gerichtstermin im Streit um die Bus-Verträge im Kreis Gotha hat am Freitag keine Klarheit gebracht. Das Landgericht Erfurt wies einen Antrag des Busunternehmers Wolfgang Steinbrück auf Einstweilige Verfügung zurück. Damit hatte er sich gegen die Neuvergabe von Linien durch die Regionale Verkehrsgemeinschaft (RVG) Gotha wehren wollen. Der Antrag sei aber zu weitreichend, erklärte der Vorsitzende Richter.
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Damit stellt sich für beide Seiten die rechtliche Situation unverändert dar: Steinbrück hält die Kündigung der Linien für unwirksam und will sie weiter bedienen. Er besteht darauf, dass sein Vertrag bis Mitte 2019 gültig sei.
RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt dagegen betrachtet das Vertragsverhältnis als beendet. Die RVG hatte die Linien an andere Firmen vergeben, weil sie sich mit Steinbrück nicht über die Vergütung einigen konnte. Deshalb fahren auf vielen Strecken im Landkreis Gotha Busse seit Jahresbeginn doppelt. Gleichzeitig hat das Landesverwaltungsamt die RVG aufgefordert, nicht wie seit Jahresbeginn wegen des Doppelverkehrs auf einigen Linien weniger Verbindungen anzubieten.
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An der Haltestelle sieht das dann so aus:
An jeder Haltestelle. Zu jeder Uhrzeit.
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Gehört das nicht eher in den Funthread?
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Thema: pOT-News ( Beamte nerven mich. Wen noch? ) |