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Wo ich mich gerade durch alte Fotos arbeite. Wieso nicht mal Gripen bei der Luftwaffe einführen?
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| Zitat von [Skeletor]
Wo ich mich gerade durch alte Fotos arbeite. Wieso nicht mal Gripen bei der Luftwaffe einführen?
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Wir sind doch nicht in Österreich...!
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Du meinst.. wir kaufen lieber hochwertige deutsche Produkte, egal was sie kosten und unabhängig davon ob sie funktionieren?
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Und dann haben wir jahrelang Untersuchungsausschüsse, Schmiergeldaffären und Diskussionen, nur um sie dann quasi unbenutzt wieder ausser Dienst zu stellen und das ganze Spiel wieder vorne zu beginnen. Nur diesmal eben mit nem anderen tollen Flugzeit.
Ja, wie in Ö :P
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| Zitat von [Skeletor]
Wo ich mich gerade durch alte Fotos arbeite. Wieso nicht mal Gripen bei der Luftwaffe einführen?
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Geht nicht, funktioniert ja. Wie soll man mit funktionierenden Gerätschaften zu ausreichenden Beraterverträgen kommen?
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vor jeder TÜr nachladen, mach ich bei CoD auch immer so!
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Voda Consulting beste.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 11.11.2018 19:32]
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Der ist lustig.
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Jetzt muss ich doch mal mit ner Sachkundefrage ankommen die ich nicht verstehe:
https://waffensachkunde-test.com/?do=question&load_question_id=332
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Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen "großen" Waffenschein?
A) Waffen mit dem Zeichen PTB im Kreis
B) Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen BKA in der Raute
C) Waffen mit dem Zeichen F im Fünfeck
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F im Fünfeck darf man nicht führen, das ist klar, genauso wie man Reizstoff Sprühdosen führen darf.
Eine Waffe mit "PTB im Kreis" darf man aber mit kleinem Waffenschein führen. Die Frage gibt einen Haken bei A) aber falsch aus, da bin ich auf dem falschen Trichter oder geh ich einfach einer trickreichen Formulierung auf den Leim?
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Noch sowas:
https://waffensachkunde-test.com/?do=question&load_question_id=201
| Welche Schusswaffe muss ein amtliches Beschusszeichen tragen? | |
Laut dieser Frage muss
| ein Druckluftgewehr, das dem Geschoss eine Energie von ca. 10 Joule erteilt. | |
kein Beschusszeichen tragen. Es hat aber in dieser Frage > 7,5 Joule, oder müssen Druckluftwaffen grundsätzlich kein Beschusskennzeichen tragen?
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Gehen Mehrfachantworten?
F im Fünfeck ist waffenscheinpflichtig, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen können mit dem Kleinen Waffenschein geführt werden und Reizstoffsprühdosen mit BKA in der Raute unterliegen gar keinen Führverboten.
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Und einen hab ich noch, lt. dieser Frage sind Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen keine Munition im Sinne des WaffG.
Wundert mich jetzt auch...
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| Zitat von SirHenry
Gehen Mehrfachantworten?
F im Fünfeck ist waffenscheinpflichtig, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen können mit dem Kleinen Waffenschein geführt werden und Reizstoffsprühdosen mit BKA in der Raute unterliegen gar keinen Führverboten.
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Genau, der Meinung bin/war ich auch, klick die Frage mal an
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Jo, dann ist der Test falsch.
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Ich nehm für mich mal daraus mit dass es mir aufgefallen ist
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So steht es am Kleinen Waffenschein:
Und es wird ja explizit gefragt, wofür kein „großer“ Waffenschein nötig sei.
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| Zitat von da t0bi
Und einen hab ich noch, lt. dieser Frage sind Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen keine Munition im Sinne des WaffG.
Wundert mich jetzt auch...
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Geschosse sind keine Munition im Sinne des Gesetzes, platt gesagt mangels Treibmittel.
Diverse am Markt erhältliche Tests sind voller Fehler. Im Zweifelsfall verlass dich lieber auf die entsprechenden Veröffentlichungen, ich hatte dir da vor ein paar Seiten was vom Ministerium verlinkt.
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Der Moment, wenn sich der Fragensteller selbst outsmarted...
Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von da t0bi
Und einen hab ich noch, lt. dieser Frage sind Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen keine Munition im Sinne des WaffG.
Wundert mich jetzt auch...
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Geschosse sind keine Munition im Sinne des Gesetzes, platt gesagt mangels Treibmittel.
Diverse am Markt erhältliche Tests sind voller Fehler. Im Zweifelsfall verlass dich lieber auf die entsprechenden Veröffentlichungen, ich hatte dir da vor ein paar Seiten was vom Ministerium verlinkt.
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Danke mach ich. Wenn nur der "Original" Fragenkatalog auch so "falsch" ist dann hilft nur stur auswendig lernen
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Wo du eh grad bei der Sachkunde bist, ich hätte da mal eine akademische Frage:
A hat eine gelbe WBK, B auch. Erwerbsstreckung und sonstige Voraussetzungen seien unbeachtlich, weil erfüllt. A kauft eine sportlich nutzbare Repetierbüchse (z.B. ein Ordonnanzgewehr) und schenkt sie unverzüglich B, der sie dankbar annimmt.
1) Muss A den Erwerb und das Überlassen anzeigen? Ich würde sagen, auf jeden Fall.
2) Aber muss A die Waffe in seiner WBK ein- und wieder austragen lassen?
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Interessant, A kauft die Waffe nur um sie B zu schenken und beide haben eine gelbe WBK, Erwerbsstreckung jeweils erfüllt? Ich sag zu 2) ja, weil verschenken waffenrechtlich nicht vorgesehen ist, nur "überlassen" (Gibts auch ne Frage dazu, Antwort war irgendwas mit "jeweils der jeweiligen Behörde anzeigen" o.a.)
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 12.11.2018 15:23]
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muss bei A eingetragen werden, ansonsten müsste die waffe direkt auf B lautend erworben werden um das zu umgehen.
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| Zitat von da t0bi
Interessant, A kauft die Waffe nur um sie B zu schenken und beide haben eine gelbe WBK, Erwerbsstreckung jeweils erfüllt? Ich sag zu 2) ja, weil verschenken waffenrechtlich nicht vorgesehen ist, nur "überlassen" (Gibts auch ne Frage dazu, Antwort war irgendwas mit "jeweils der jeweiligen Behörde anzeigen" o.a.)
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Dass beide erwerben und A sowie der Händler überlassen (und das entsprechend angezeigt werden muss) ist ja gar nicht die Frage. Die Frage ist im Grunde, ob man der Form halber ein- und austragen muss, obwohl A innerhalb der Frist und zum Zeitpunkt der Erwerbsanzeige schon wieder überlassen hat.
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Ein ganz klares: Kommt drauf an!
Die Kernfrage: Wer überlässt wem wann auf welcher Grundlage.
Wenn man das richtig konstruiert, ist es deutlich weniger kompliziert (und günstiger) als wenn man das "falsch" angeht.
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Thema: Waffenthread 69 ( SSG 69 ) |