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| Zitat von Klabusterbeere
Ich bräuchte mal eure Hilfe, das ist nicht für mich:
eine Vergütung abhängig von der Qualifikation und Berufserfahrung bis A10 LBesGBW bzw. EG 9b TVöD,
Was heißt das jetzt in ¤? Gehen wir mal davon aus, dass die Quali und Berufserfahrung jeweils für die höchste Stufe mehr als ausreichend ist. Wie viele Stunden hat man in den Tarifen standardmäßig? Kann man in BW noch verbeamtet werden mit einem Alter von 40 bzw. zum evtl. Eintritt von 41?
Danke
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Hier kannst du TVÖD bestellen direkt nachschauen.
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9b&s=3&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Und ich hab Stufe 3 gewählt, weil du mehr nur bekommst wenn deine Vorgesetzten sich dafür RICHTG stark reinhängen. Da ist es auch vollkommen egal wie viele Jahre Berufserfahrung du hast. Es sei denn du wechselst von einer anderen öffentlichen Stelle. Und selbst dann fangen die an zu diskutieren, wenn du ne Woche nicht gearbeitet hast. Der Mensch vergisst ja so schnell....
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| Zitat von Zipper
Frag doch eine der Bacheloretten bei euch, vielleicht kann sie ja Tabellen und Gesetzestexte lesen.
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Trottel
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| Zitat von HeilunG
| Zitat von Klabusterbeere
Ich bräuchte mal eure Hilfe, das ist nicht für mich:
eine Vergütung abhängig von der Qualifikation und Berufserfahrung bis A10 LBesGBW bzw. EG 9b TVöD,
Was heißt das jetzt in ¤? Gehen wir mal davon aus, dass die Quali und Berufserfahrung jeweils für die höchste Stufe mehr als ausreichend ist. Wie viele Stunden hat man in den Tarifen standardmäßig? Kann man in BW noch verbeamtet werden mit einem Alter von 40 bzw. zum evtl. Eintritt von 41?
Danke
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Hier kannst du TVÖD bestellen direkt nachschauen.
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9b&s=3&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Und ich hab Stufe 3 gewählt, weil du mehr nur bekommst wenn deine Vorgesetzten sich dafür RICHTG stark reinhängen. Da ist es auch vollkommen egal wie viele Jahre Berufserfahrung du hast. Es sei denn du wechselst von einer anderen öffentlichen Stelle. Und selbst dann fangen die an zu diskutieren, wenn du ne Woche nicht gearbeitet hast. Der Mensch vergisst ja so schnell....
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Danke dir und geb ich mal so weiter.
Aber wahrscheinlich müssten die dann Stufe 6 springen lassen, sonst würde es keinen Sinn machen. Altersgrenze ist übrigens 42 in BW.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 27.01.2019 11:31]
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Vorstellungsgespräche is now known as Öffentlicher Dienst Thread
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Nächster Untertitel steht damit wohl fest.
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Lieber die 689. IG Mettel Diskussion? Sehe das Problem nicht. Stop discussing what I don't discuss!
DVC2HXLXJIP etz known as Stinkstiefel.exe
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Versteh ich garnicht, dabei passt dieses ÖD-Spießertum doch perfekt zu DVSX404
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| Zitat von Der Büßer
Lieber die 689. IG Mettel Diskussion? Sehe das Problem nicht. Stop discussing what I don't discuss!
DVC2HXLXJIP etz known as Stinkstiefel.exe
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Mal ein paar interessante Stories wären mal nett, anstatt immer das IGM und TVÖD gewixxe
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| Zitat von asnu
Gespräch gehabt, neuen Vertrag gabs aber immer noch nicht . Dennoch ist die Situation jetzt für mich erstmal etwas klarer. Das Team welches ich nun leite ist tatsächlich um 3 Personen kleiner als ursprünglich mal geplant, da deren Bereich woanders unterkommt. Ist mir aber eigentlich ziemlich recht, da ich so nur für den Bereich zuständig bin, in dem ich eh bereits seit nem Jahr die fachliche Führung mache und der mir gut liegt.
Bei der Gehaltsvorstellung von +30% wurde zwar erstmal bisschen geschluckt, aber immerhin nicht gleich komplett verneint. Wird wohl nen variablen Anteil gekoppelt an Zielvereinbarungen geben. Soll mir recht sein.
Ingesamt: [Everything went better than expected.jpg]
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Immer noch keinen neuen Vertrag, bin mittlerweile skeptisch dass das noch bis Freitag klappt. Ab da hab ich ja dann offiziell die neue Rolle als Teamleiter. Nervt schon ziemlich. Könnte man fast vermuten dass ich dann was die Bedingungen angeht vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll ..
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| Fängt es an zu regnen, verändert sich der Luftdruck und dadurch auch der Kaffee. Die Bohnen müssen dann einen anderen Mahlgrad haben. | |
Ayy Lmao
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| Zitat von asnu
| Zitat von asnu
Gespräch gehabt, neuen Vertrag gabs aber immer noch nicht . Dennoch ist die Situation jetzt für mich erstmal etwas klarer. Das Team welches ich nun leite ist tatsächlich um 3 Personen kleiner als ursprünglich mal geplant, da deren Bereich woanders unterkommt. Ist mir aber eigentlich ziemlich recht, da ich so nur für den Bereich zuständig bin, in dem ich eh bereits seit nem Jahr die fachliche Führung mache und der mir gut liegt.
Bei der Gehaltsvorstellung von +30% wurde zwar erstmal bisschen geschluckt, aber immerhin nicht gleich komplett verneint. Wird wohl nen variablen Anteil gekoppelt an Zielvereinbarungen geben. Soll mir recht sein.
Ingesamt: [Everything went better than expected.jpg]
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Immer noch keinen neuen Vertrag, bin mittlerweile skeptisch dass das noch bis Freitag klappt. Ab da hab ich ja dann offiziell die neue Rolle als Teamleiter. Nervt schon ziemlich. Könnte man fast vermuten dass ich dann was die Bedingungen angeht vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll ..
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So geht es mir auch. Gestern kam immerhin schon mal der Personalfragebogen. Wird aber denke ich auch knapp bis Freitag, was sehr ärgerlich wäre.
| Zitat von nobody
| Fängt es an zu regnen, verändert sich der Luftdruck und dadurch auch der Kaffee. Die Bohnen müssen dann einen anderen Mahlgrad haben. | |
Ayy Lmao
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Für neun Euro die Stunde würde ich nicht arbeiten.
Arbeitet für zehn Euro die Stunde...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von moha am 27.01.2019 14:59]
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| Zitat von nobody
| Fängt es an zu regnen, verändert sich der Luftdruck und dadurch auch der Kaffee. Die Bohnen müssen dann einen anderen Mahlgrad haben. | |
Ayy Lmao
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Der Satz könnte aus dem Kaffeethread hier stammen.
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Sowas lässt mich immmer ratlos zurück.
Dass man mit 18 naiv genug ist, um in der Gastro anzufangen, kann ich noch verstehen. Aber das Mädl ist 27 und macht damit weiter
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| Zitat von nobody
| Fängt es an zu regnen, verändert sich der Luftdruck und dadurch auch der Kaffee. Die Bohnen müssen dann einen anderen Mahlgrad haben. | |
Ayy Lmao
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| Zitat von Hidayat
Sowas lässt mich immmer ratlos zurück.
Dass man mit 18 naiv genug ist, um in der Gastro anzufangen, kann ich noch verstehen. Aber das Mädl ist 27 und macht damit weiter
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Sie hat doch geschrieben, dass es Spaß macht und sie mit einer Leidenschaft Kaffee liebt, die nur sehr wenige Leute erreichen!
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| Zitat von Klabusterbeere
Ich bräuchte mal eure Hilfe, das ist nicht für mich:
eine Vergütung abhängig von der Qualifikation und Berufserfahrung bis A10 LBesGBW bzw. EG 9b TVöD,
Was heißt das jetzt in ¤? Gehen wir mal davon aus, dass die Quali und Berufserfahrung jeweils für die höchste Stufe mehr als ausreichend ist. Wie viele Stunden hat man in den Tarifen standardmäßig? Kann man in BW noch verbeamtet werden mit einem Alter von 40 bzw. zum evtl. Eintritt von 41?
Danke
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Mit 40 höchste Erfahrungsstufe bei der Verbeamtung? Bist du dir da sicher?
¤ Wenn ich mich nicht verzählt habe, wären das 26 Jahre Berufserfahrung. Und in A10 steigt man doch auch nicht ein, sondern in A9, oder?
E-Street... No retreat, no surrender
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 27.01.2019 20:33]
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Hi!
Habe grad ein schönes Stellenangebot im öffentlichen Dienst gefunden.
Darin steht so was wie "in Vollzeit bis zur Vergütungsgruppe TV-L ... unbefristet zu besetzen."
Mit der angegebenen Gruppe wäre ich zufrieden. Aber was bedeutet "bis zur Vergütungsgruppe"? D.h. das stellt nur das Maximum dar und in der Regel bin ich (weit) darunter? Bzw. wonach wird es sich richten, in welcher Gruppe ich eingestellt würde?
Danke!
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| Zitat von E-Street
Und in A10 steigt man doch auch nicht ein, sondern in A9, oder?
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Jipp. Auch als Quereinsteiger gilt, dass die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Also 3 Jahre Beamter auf Probe A9, dann die automatische Beförderung auf A10, wenn man schon auf ner A10-Stelle hockt.
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| Zitat von WilhelmTell
| Zitat von E-Street
Und in A10 steigt man doch auch nicht ein, sondern in A9, oder?
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Jipp. Auch als Quereinsteiger gilt, dass die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Also 3 Jahre Beamter auf Probe A9, dann die automatische Beförderung auf A10, wenn man schon auf ner A10-Stelle hockt.
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Man kann auch im höheren Statusamt einsteigen:
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 20 Einstellung
Die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist zulässig bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, erworben wurden. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
Ähnliche Regelungen haben die Bundesländer auch.
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| Zitat von Wiesenherr
Hi!
Habe grad ein schönes Stellenangebot im öffentlichen Dienst gefunden.
Darin steht so was wie "in Vollzeit bis zur Vergütungsgruppe TV-L ... unbefristet zu besetzen."
Mit der angegebenen Gruppe wäre ich zufrieden. Aber was bedeutet "bis zur Vergütungsgruppe"? D.h. das stellt nur das Maximum dar und in der Regel bin ich (weit) darunter? Bzw. wonach wird es sich richten, in welcher Gruppe ich eingestellt würde?
Danke!
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Ich persönlich finde die Formulierung seitens des Arbeitgebers komisch. Meist wird das meiner Meinung gemacht, um Personalkosten runter zu drücken. Ein Arbeitsplatz im ÖD ist anhand seiner Beschreibung in einer Entgeltgruppe bewertet. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, wie Berufserfahrung und Bildungsabschluss, warum sollte man in einer niedrigen Entgeltgruppe anfangen... Man macht ja die gleichen Tätigkeiten anhand der Arbeitsplatzbeschreibung.
Manchmal ist man während Probezeit eine Gruppe unter tatsächlichen eingruppiert. Ruf einfach mal an und frag nach, was das bedeutet.
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| Zitat von WilhelmTell
| Zitat von E-Street
Und in A10 steigt man doch auch nicht ein, sondern in A9, oder?
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Jipp. Auch als Quereinsteiger gilt, dass die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Also 3 Jahre Beamter auf Probe A9, dann die automatische Beförderung auf A10, wenn man schon auf ner A10-Stelle hockt.
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Läuft das wirklich automatisch? Ich hatte mich mal auf eine A14 Stelle beworben und mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich mit A13 eingestellt würde und dann irgendwann geprüft wird, ob eine Beförderung erfolgt oder nicht.
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| Zitat von Wiesenherr
Hi!
Habe grad ein schönes Stellenangebot im öffentlichen Dienst gefunden.
Darin steht so was wie "in Vollzeit bis zur Vergütungsgruppe TV-L ... unbefristet zu besetzen."
Mit der angegebenen Gruppe wäre ich zufrieden. Aber was bedeutet "bis zur Vergütungsgruppe"? D.h. das stellt nur das Maximum dar und in der Regel bin ich (weit) darunter? Bzw. wonach wird es sich richten, in welcher Gruppe ich eingestellt würde?
Danke!
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Ich kenne das vor allem von Stellen in denen verschiedene Arten von Abschlüssen genannt werden. Dort gilt ja meist erstmal nicht was du kannst, sondern welchen Abschluss du hast. Sprich Ausbildung mit 10 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet? TV-L 9 weil darüber brauchst du Aufstiegsfortbildungen oder einen Studienabschluss. Master direkt nach der Uni? TV-L 13 weil du hast ja den Master gemacht und der gilt. Auch im Zweifel für dieselbe Stelle.
Je nach deinem Abschluss und wer dafür zuständig ist solltest du da vorher nachfragen ob sich das dann noch lohnt.
Dazu sei gesagt es muss nicht der passende Fachbereich sein, es reicht dass du den Abschluss hast.
Beispiel: Architekturstudium abgeschlossen, danach Ausbildung zum Sport und Fitnessmann gemacht und in dem Bereich im öffentlichen Dienst angefangen. Zack 2 Jahre später kannst du stellvertretender Leiter werden. Nicht nur weil du es fachlich kannst, sondern auch und vor allen dingen weil du ein Studium hast und damit formale Voraussetzungen erfüllst. Nur fachlich reicht da (meistens, ausnahmen gibt es immer) nicht.
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| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von WilhelmTell
| Zitat von E-Street
Und in A10 steigt man doch auch nicht ein, sondern in A9, oder?
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Jipp. Auch als Quereinsteiger gilt, dass die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Also 3 Jahre Beamter auf Probe A9, dann die automatische Beförderung auf A10, wenn man schon auf ner A10-Stelle hockt.
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Man kann auch im höheren Statusamt einsteigen:
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 20 Einstellung
Die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist zulässig bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, erworben wurden. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
Ähnliche Regelungen haben die Bundesländer auch.
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Dienstrecht ist echt schon lange her O
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Sowas beklopptes. Die Person soll einfach ihr Wunschgehalt angeben und die sollen dann entscheiden, ob Sie die Person dafür einstellen oder eben nicht. Wahrscheinlich hat der ÖD auch deswegen Problem mit dem Nachwuchs, weil anscheinend kaum transparent (Arbeitsrechtler außen vor) ist, was man wie in welcher Zeit verdient. Multipliziert mit 16 Bundesländern.
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| Zitat von Klabusterbeere
Sowas beklopptes. Die Person soll einfach ihr Wunschgehalt angeben und die sollen dann entscheiden, ob Sie die Person dafür einstellen oder eben nicht. Wahrscheinlich hat der ÖD auch deswegen Problem mit dem Nachwuchs, weil anscheinend kaum transparent (Arbeitsrechtler außen vor) ist, was man wie in welcher Zeit verdient. Multipliziert mit 16 Bundesländern.
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Ja, Leute zu flexiblem Wunschgehalt einstellen klingt auf jeden Fall transparenter als öffentlich einsehbare Tabellen...
Ich sehe ein, dass es für Quereinstiger kompliziert ist, aber mangelnde Gehaltstransparenz ist ziemlich sicher nicht der Grund für das Nachwuchsproblem.
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| Zitat von fiffi
| Zitat von Klabusterbeere
Sowas beklopptes. Die Person soll einfach ihr Wunschgehalt angeben und die sollen dann entscheiden, ob Sie die Person dafür einstellen oder eben nicht. Wahrscheinlich hat der ÖD auch deswegen Problem mit dem Nachwuchs, weil anscheinend kaum transparent (Arbeitsrechtler außen vor) ist, was man wie in welcher Zeit verdient. Multipliziert mit 16 Bundesländern.
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Ja, Leute zu flexiblem Wunschgehalt einstellen klingt auf jeden Fall transparenter als öffentlich einsehbare Tabellen...
Ich sehe ein, dass es für Quereinstiger kompliziert ist, aber mangelnde Gehaltstransparenz ist ziemlich sicher nicht der Grund für das Nachwuchsproblem.
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Das ist mir schon klar. Aber das ist, neben den gefühlt nicht so dollen Gehältern, noch ein Minuspunkt mehr. Ok...Tabellen kann man lesen. Dann gibt es Erfahrungsjahre?!?!? Etwaige Zuschläge? Macht es für die Kommunen nicht gerade leicht.
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| Zitat von Klabusterbeere
gefühlt
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Richtig.
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| Zitat von Der Büßer
| Zitat von nobody
| Fängt es an zu regnen, verändert sich der Luftdruck und dadurch auch der Kaffee. Die Bohnen müssen dann einen anderen Mahlgrad haben. | |
Ayy Lmao
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| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von fiffi
| Zitat von Klabusterbeere
Sowas beklopptes. Die Person soll einfach ihr Wunschgehalt angeben und die sollen dann entscheiden, ob Sie die Person dafür einstellen oder eben nicht. Wahrscheinlich hat der ÖD auch deswegen Problem mit dem Nachwuchs, weil anscheinend kaum transparent (Arbeitsrechtler außen vor) ist, was man wie in welcher Zeit verdient. Multipliziert mit 16 Bundesländern.
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Ja, Leute zu flexiblem Wunschgehalt einstellen klingt auf jeden Fall transparenter als öffentlich einsehbare Tabellen...
Ich sehe ein, dass es für Quereinstiger kompliziert ist, aber mangelnde Gehaltstransparenz ist ziemlich sicher nicht der Grund für das Nachwuchsproblem.
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Das ist mir schon klar. Aber das ist, neben den gefühlt nicht so dollen Gehältern, noch ein Minuspunkt mehr. Ok...Tabellen kann man lesen. Dann gibt es Erfahrungsjahre?!?!? Etwaige Zuschläge? Macht es für die Kommunen nicht gerade leicht.
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Naja, die Berechnung ist für die Kommunen easy. Die Personalgewinnung eher nicht.
Und ja: je tiefer man ins Detail geht, desto clusterfuck.
In Kommunen gibt es für Angestellte den TVöD, der bundesweit gleich ist. Da gibt es verschiedene Stufen. Für kommunale Bedienstete bleibt die Stufe inzwischen auch bei Beförderung in die nächste EG. Bei Bediensteten des Landes (NRW zumindest) fing man allerdings bis vor Kurzem in jeder EG wieder bei Stufe 1 an. Inzwischen wird sie glaube ich so weit angehoben, dass man wenigstens nicht weniger verdient als in der kleineren EG mit höherer Stufe...
Für Beamte ist das alles natürlich noch mal etwas anders...
Insgesamt ist aber die Gehaltsentwicklung doch etwas entkoppelt von der freien Wirtschaft. Aktuell haben die Arbeitgeber zu den Tarifverhandlungen einfach mal kein Angebot vorgelegt.
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Thema: Vorstellungsgespräche 17 ( Business-Kasper Edition ) |