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Tag,
also ich wurde im Februar (im Firmenauto!) von der Polizei angehalten. Verdacht auf Mariuana Konsum (ok, nicht zu unrecht, hatte am Tag zuvor ne Tüte gerraucht).
Musste gleich mit auf die Wache und Bluttest machen. So, jetzt kam heute das Ergebnis/Bußgeldbescheid. Leider positiv .
Bußgeld 550,40€ (nich das Prob, verdiene genug ) und ein Monat Fahrverbot. Jetzt die Fragen:
1. Hab ich zu erwarten das noch mehr kommt? Hab nämlich gehört das auch MPU und Drogenscreening noch kommen können. Oder wird außer dem Bußgeldbescheid jetzt nix mehr kommen?
2. Hab ich jetzt wirklich 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben, denn im Brief steht "...spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten...". Dann könnte man das nämlich wenigstens in der Firma noch vertuschen ...
€dit: Achso, das ganze is in Hamburg passiert
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von PeterIsTraurig am 08.04.2004 15:55]
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Wenn mich nicht alles täuscht, kann THC im Blut maximal 12 Stunden nach dem Konsum nachgewiesen werden ... oder?
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| Zitat von Egal
Wenn mich nicht alles täuscht, kann THC im Blut maximal 12 Stunden nach dem Konsum nachgewiesen werden ... oder? | |
Falsch, nächster.
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| Zitat von Gipsy
Falsch, nächster. | |
drogen können extrem lange nachgewiesen werden, frag mich nicht wie lange. ahja, und kiffen/saufen und dann fahren ist dämlich. na gut, bei dir lag ein bisschen zeit dazwischen. aber wohl zu wenig :P.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 08.04.2004 16:00]
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viel spaß.
einem freund ist das gleiche passiert. führerschein weg. und nicht zu knapp. fast 1.5 jahre lang hat er bis zur MPU gewartet...
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Thc kann man sehr sehr sehr viel länger nachweisen...
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| Zitat von PeterIsTraurig
Tag,
also ich wurde im Februar (im Firmenauto!) von der Polizei angehalten. Verdacht auf Mariuana Konsum (ok, nicht zu unrecht, hatte am Tag zuvor ne Tüte gerraucht).
Musste gleich mit auf die Wache und Bluttest machen. So, jetzt kam heute das Ergebnis/Bußgeldbescheid. Leider positiv .
Bußgeld 550,40€ (nich das Prob, verdiene genug ) und ein Monat Fahrverbot. Jetzt die Fragen:
1. Hab ich zu erwarten das noch mehr kommt? Hab nämlich gehört das auch MPU und Drogenscreening noch kommen können. Oder wird außer dem Bußgeldbescheid jetzt nix mehr kommen?
2. Hab ich jetzt wirklich 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben, denn im Brief steht "...spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten...". Dann könnte man das nämlich wenigstens in der Firma noch vertuschen ...
€dit: Achso, das ganze is in Hamburg passiert | |
Was heißt hier leider?
Sehr gut, endlich biste die Pappe los!
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Kannst einspruch einlegen, laut einem aktuellen Rechtsspruch sind THC-Konsumenten nicht fahrunfähig, das war ja wohl schon einige Stunden her, oder?
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seit wann ist es denn verboten am tag vorher gebarzt zu haben? hattest du nen unfall oder bist du wegen ausfall-erscheinungen angehalten worden?
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scheiße, jetzt kommen wieder die pseudo-moralapostel
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Du kannst den Führerschein innerhalb von 4 Monaten beim Ordnungsamt abgeben. Meinereiner hat den sogar erst 2 Tage später, nach der Frist, abgegeben, hat keinen Arsch interessiert. Der hat mich nur gefragt, ob ich den selbst wieder abhole oder ich ihn mir zuschicken lassen möchte. Hab ihn aber selbst abgeholt, da hat ich ihn wenigstens wieder "pünktlich" inne Hände
Zu dem Rest (drogen am Steuer): Keine Ahnung - bin eh gegen Drogen...
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| Zitat von Gipsy
| Zitat von Egal
Wenn mich nicht alles täuscht, kann THC im Blut maximal 12 Stunden nach dem Konsum nachgewiesen werden ... oder? | |
Falsch, nächster. | |
Nicht falsch, Klugsh1cer.
| Zitat von *Mr.sAuBerMaNn*
Thc kann man sehr sehr sehr viel länger nachweisen... | |
Aber nicht im Blut -> wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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Im Blut kann man aktives THC circa 12 Stunden lang finden.
Quelle | |
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Durch eine Haaranalyse kann - beispielsweise zur Beurteilung der Fahreignung - ein gewohnheitsmäßiger bzw. monatelang zurückliegender Konsum nachgewiesen bzw. bestätigt werden
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quelle:http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Info%20Cannabis.htm
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| Zitat von Hyper
Zu dem Rest (drogen am Steuer): Keine Ahnung - bin eh gegen Drogen... | |
und du hast den lappen dann wegen was abgegeben?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 08.04.2004 16:04]
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| Zitat von 1-2-3
scheiße, jetzt kommen wieder die pseudo-moralapostel | |
Meinst du die zwei über dir oder den noch eins drüber?
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| Zitat von _kllrknT
seit wann ist es denn verboten am tag vorher gebarzt zu haben? hattest du nen unfall oder bist du wegen ausfall-erscheinungen angehalten worden? | |
Es ist schon immer verboten, da die Herren Politiker davon ausgehen, dass beim Konsum THC im Fett abgespeichert wird und sich dann später plötzlich ungewollt lösen kann ("Flashbacks").
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| Zitat von Hyper
Du kannst den Führerschein innerhalb von 4 Monaten beim Ordnungsamt abgeben. Meinereiner hat den sogar erst 2 Tage später, nach der Frist, abgegeben, hat keinen Arsch interessiert. Der hat mich nur gefragt, ob ich den selbst wieder abhole oder ich ihn mir zuschicken lassen möchte. Hab ihn aber selbst abgeholt, da hat ich ihn wenigstens wieder "pünktlich" inne Hände
Zu dem Rest (drogen am Steuer): Keine Ahnung - bin eh gegen Drogen... | |
Bei mir wars genau so.
Geh einfach in den 4 Monaten irgendwann zur Polizei hin, bring den Bescheid mit und fertig.
Du kannst dein Fahrverbot dadurch mehr oder weniger so legen, wies dir passt, hab ich auch gemacht
/E: ich hab meinen Lappen nicht wegen Drogen abgegeben müssen!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Tscheggi* am 08.04.2004 16:06]
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| Zitat von *Mr.sAuBerMaNn*
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Durch eine Haaranalyse kann - beispielsweise zur Beurteilung der Fahreignung - ein gewohnheitsmäßiger bzw. monatelang zurückliegender Konsum nachgewiesen bzw. bestätigt werden
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quelle:http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Info%20Cannabis.htm | |
du kannst haare schon von blut unterscheiden? kannst du doch oder?
@mcsmurf: jeriko natürlich, die andern kamen ja nicht moralapostelig rüber
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Also am Tag davor hatte ich gegen 18:00 Uhr ne Tüte gerraucht. Am nächsten Tag wurde mir gegen 9:30 Uhr Blut abgenommen.
Bin gerade vom Firmenparkplatz gefahren, halt an ner Ampel nach 50M an, und neben mir stehen halt die Bullen im Auto. Ich mach nur n Blick rüber, da macht mir der Typ auf einmal Zeichen ich soll mal da vorne irgendwo ranfahren. Er meinte dann meine Augen sähen so wässrig aus...
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| Zitat von 1-2-3
du kannst haare schon von blut unterscheiden? kannst du doch oder?
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ja...
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| Zitat von PeterIsTraurig
Er meinte dann meine Augen sähen so wässrig aus... | |
gewohnheitskiffer ? ...
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| Zitat von 1-2-3
| Zitat von *Mr.sAuBerMaNn*
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Durch eine Haaranalyse kann - beispielsweise zur Beurteilung der Fahreignung - ein gewohnheitsmäßiger bzw. monatelang zurückliegender Konsum nachgewiesen bzw. bestätigt werden
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quelle:http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Info%20Cannabis.htm | |
du kannst haare schon von blut unterscheiden? kannst du doch oder?
@mcsmurf: jeriko natürlich, die andern kamen ja nicht moralapostelig rüber | |
Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das hat nichts mit Moral zu tun.
Fakt. Ende.
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| Zitat von Egal
Wenn mich nicht alles täuscht, kann THC im Blut maximal 12 Stunden nach dem Konsum nachgewiesen werden ... oder? | |
Wie alt bist Du?
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| Zitat von jeriko
Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das hat nichts mit Moral zu tun.
Fakt. Ende. | |
anständiganständig, wenn du noch nie irgendwie gegens Gesetz verstossen hast, Respekt
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| Zitat von jeriko
| Zitat von 1-2-3
| Zitat von *Mr.sAuBerMaNn*
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Durch eine Haaranalyse kann - beispielsweise zur Beurteilung der Fahreignung - ein gewohnheitsmäßiger bzw. monatelang zurückliegender Konsum nachgewiesen bzw. bestätigt werden
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quelle:http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Info%20Cannabis.htm | |
du kannst haare schon von blut unterscheiden? kannst du doch oder?
@mcsmurf: jeriko natürlich, die andern kamen ja nicht moralapostelig rüber | |
Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das hat nichts mit Moral zu tun.
Fakt. Ende. | |
Ja, man sollte mich auf den elektrischen Stuhl setzen....
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| Zitat von *Tscheggi*
| Zitat von jeriko
Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das hat nichts mit Moral zu tun.
Fakt. Ende. | |
anständiganständig, wenn du noch nie irgendwie gegens Gesetz verstossen hast, Respekt | |
Was hat das hiermit zu tun?
Weil ich mal dem Kind den Lolli weggenommen habe, wird dadurch noch lange nicht seine Straftat legitimiert.
/e
Er muss dafür grade stehen und mehr nicht. Er wusste worauf er sich einlässt, die Polizei hat ihm nun ans Bein gepinkelt. - Selber Schuld.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jeriko am 08.04.2004 16:17]
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| Zitat von PeterIsTraurig
| Zitat von jeriko
| Zitat von 1-2-3
| Zitat von *Mr.sAuBerMaNn*
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Durch eine Haaranalyse kann - beispielsweise zur Beurteilung der Fahreignung - ein gewohnheitsmäßiger bzw. monatelang zurückliegender Konsum nachgewiesen bzw. bestätigt werden
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quelle:http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Info%20Cannabis.htm | |
du kannst haare schon von blut unterscheiden? kannst du doch oder?
@mcsmurf: jeriko natürlich, die andern kamen ja nicht moralapostelig rüber | |
Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das hat nichts mit Moral zu tun.
Fakt. Ende. | |
Ja, man sollte mich auf den elektrischen Stuhl setzen.... | |
Gehen dir die Argumente aus, oder warum musst du es bereits jetzt ins Lächerliche ziehen.
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| Zitat von jeriko
| Zitat von PeterIsTraurig
| Zitat von jeriko
| Zitat von 1-2-3
| Zitat von *Mr.sAuBerMaNn*
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Durch eine Haaranalyse kann - beispielsweise zur Beurteilung der Fahreignung - ein gewohnheitsmäßiger bzw. monatelang zurückliegender Konsum nachgewiesen bzw. bestätigt werden
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quelle:http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Info%20Cannabis.htm | |
du kannst haare schon von blut unterscheiden? kannst du doch oder?
@mcsmurf: jeriko natürlich, die andern kamen ja nicht moralapostelig rüber | |
Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das hat nichts mit Moral zu tun.
Fakt. Ende. | |
Ja, man sollte mich auf den elektrischen Stuhl setzen.... | |
Gehen dir die Argumente aus, oder warum musst du es bereits jetzt ins Lächerliche ziehen. | |
Wat für Argumente sollen mir wogegen ausgehen?
Man bist du so blöd oder tust du nur so. Hab doch hier nur ne einfache Frage gestellt und wüsste nicht das ich mich gleich vor solchen Heiligenschein-Engeln rechtfertigen müsste. Mein Standpunkt zum kiffen ist nunmal ein wenig anders als deiner, aber das tut HIER garantiert nix zur Sache. Und jetzt geh spielen...
€dit: Glaube eh net das hier noch brauchbare Antworten kommen. Also meinetwegen ->Close
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von PeterIsTraurig am 08.04.2004 16:19]
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Werf mit Eiern auf mich
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Und dein Second gleich dazu.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jeriko am 08.04.2004 16:21]
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Thema: Frage zu Bußgeldbescheid |