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Auf den Gratispizzas war übrigens Spucke.
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Und ich sag noch: "Giovanni, nimm Gift"..... aber nein, er hatte da diesen Film gesehen, "seven", und er meinte, das müssten jetzt umbedingt Glassplitter sein *grummel*
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| Zitat von ReawK
Auf den Gratispizzas war übrigens Spucke. | |
Unter anderem, da waren auch noch andere Dinge drauf, jede wette
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Tomaten? Champignons? Salami? Formfleischvorderschinken?
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das glaub ich kaum: er weiß, daß die lampe im ofen in die luft geflogen ist und mosert dann noch rum?
wenn ermir so gekommen wäre, hätte heute morgen das ordnungsamt (oder wer auch immer für gaststättenkontrolee zuständig ist) nen anruf bekommen. so geht man nicht mit langjährigen gästen um.
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| Zitat von Heartbreaker
Und ich sag noch: "Giovanni, nimm Gift"..... aber nein, er hatte da diesen Film gesehen, "seven", und er meinte, das müssten jetzt umbedingt Glassplitter sein *grummel* | | Aber Antonio, Gift ist doch so, vollkommene ohne Stile.
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Mach was'se der Don sagte, sonst verpass' iche dir ein neues Paare Betonschuhé
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Von meinem Vater der Kollege hatte mal am Abend ne Pizza gegessen in einem nicht sehr sauberen Lokal im Urlaub, dann hatte er ein komisches Gefühl und am nächsten Tag hat der gekackt und ein Pflasta war drin!
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Ich weiß, warum ich nur Tiefkühlpizzen esse...
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| Zitat von *FURBY*
Ich weiß, warum ich nur Tiefkühlpizzen esse... | | ich hatte mal in eine3r tiefkühlpizza ein stück fliesband!
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| Zitat von Mohammed Said al-Sahhaf
olol ich hätte ihn zum 1on1 azze holztor glock only no flash no he gefordert
der verlierer muß die glaspizza essen | |
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| Zitat von D!cope
| Zitat von *FURBY*
Ich weiß, warum ich nur Tiefkühlpizzen esse... | | ich hatte mal in eine3r tiefkühlpizza ein stück fliesband! | |
Häh? Ein Stück Fließband? Sicher?
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ein stück fließband. ja. ein kurzes stück gummi...
"Mein Vater hat ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen konnte. Luca Braza hat ihm einen Revolver hinters Ohr gehalten und mein Vater hat ihm versichert, dass entweder seine Unterschrift aufs Papier oder die Pizza in seinen Magen kommmt."
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| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 19.10.2004 11:42]
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Ich bin auch kein Anwalt, und mein Post ging nur von Halbwissen aus =).
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Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !
Real Power cant be given, it must be taken...
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| Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !
Real Power cant be given, it must be taken... | |
Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe.
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !
Real Power cant be given, it must be taken... | |
Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe. | |
Ja von Bild .. muaha nach all den Jahren fangen die mit Bildung an Naja immerhin. Für 5 Euro die gebundene Ausgabe ist aber wirklich nicht schlecht, mir persönlich aber egal besitze auch die alte deutsche Erstausgabe mit dem super coolen alten Cover
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| Zitat von [HH] Desperado
| Zitat von webLOAD
| Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !
Real Power cant be given, it must be taken... | |
Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe. | |
Ja von Bild .. muaha nach all den Jahren fangen die mit Bildung an Naja immerhin. Für 5 Euro die gebundene Ausgabe ist aber wirklich nicht schlecht, mir persönlich aber egal besitze auch die alte deutsche Erstausgabe mit dem super coolen alten Cover | | Wos?
Ich habe die Fritz-Molden-Verlag Ausgabe in der 3. Auflage wohl, von 1970.
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm?
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| Zitat von Der_Herr
| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? | |
Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:
bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt.
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| Zitat von Templar
| Zitat von Der_Herr
| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? | |
Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:
bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt. | |
Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt.
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| Zitat von Der_Herr
| Zitat von Templar
| Zitat von Der_Herr
| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? | |
Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:
bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt. | |
Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. | |
Ist es definitiv nicht. Erst am Wochenende in Geschäftsprozesse gelernt.
Du darfst mir aber gerne den Gegenbeweis liefern, dann nehme ich meine Lehrerin auseinander.
// Das Arbeitsergebnis wird geschuldet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Templar am 19.10.2004 13:04]
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| Zitat von Templar
| Zitat von Der_Herr
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| Zitat von Der_Herr
| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? | |
Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:
bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt. | |
Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. | |
Ist es definitiv nicht. Erst am Wochenende in Geschäftsprozesse gelernt.
Du darfst mir aber gerne den Gegenbeweis liefern, dann nehme ich meine Lehrerin auseinander. | |
Gut, möge die Verwirrung beginnen
Schau dir mal nur § 631 BGB, Werkvertrag an:
http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer (Pizzabäcker) zur Herstellung des versprochenen Werkes (Pizza), der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung (Pizzabacken) oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Und jetzt?
Tipp: Ist ganz einfach.
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Wir hatten erst vor kurzem das Problem, dass es über 1 1/2 Stunden gedauert hat bis die Pizzen geliefert wurden. Wir haben dann nach ca. 45 Minuten mal beim Pizza-Service angerufen, die haben uns vertröstet. Als sie dann 30 Minuten später immer noch nicht da war, wollte mein Kumpel nochmal anrufen.
Wir haben ihn aber davon abgehalten, da wir Angst hatten, dass der Auslieferer unanständige Dinge mit unseren Pizzen macht, wenn wir uns mit denen anlegen.
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| Zitat von [ETA]Pistolero
Wir hatten erst vor kurzem das Problem, dass es über 1 1/2 Stunden gedauert hat bis die Pizzen geliefert wurden. Wir haben dann nach ca. 45 Minuten mal beim Pizza-Service angerufen, die haben uns vertröstet. Als sie dann 30 Minuten später immer noch nicht da war, wollte mein Kumpel nochmal anrufen.
Wir haben ihn aber davon abgehalten, da wir Angst hatten, dass der Auslieferer unanständige Dinge mit unseren Pizzen macht, wenn wir uns mit denen anlegen. | |
ich hätte ne 2. bei wem anders bestellt und die erste net bezahlt...
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| Zitat von Der_Herr
| Zitat von Templar
| Zitat von Der_Herr
| Zitat von Templar
| Zitat von Der_Herr
| Zitat von webLOAD
| Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.
Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen... | | Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.
Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. | |
Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? | |
Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:
bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt. | |
Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. | |
Ist es definitiv nicht. Erst am Wochenende in Geschäftsprozesse gelernt.
Du darfst mir aber gerne den Gegenbeweis liefern, dann nehme ich meine Lehrerin auseinander. | |
Gut, möge die Verwirrung beginnen
Schau dir mal nur § 631 BGB, Werkvertrag an:
http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer (Pizzabäcker) zur Herstellung des versprochenen Werkes (Pizza), der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung (Pizzabacken) oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Und jetzt?
Tipp: Ist ganz einfach. | |
Schau mal was drüber steht:
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Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag | |
Bei einem Werkvertrag wird das Produk 110% aus dem Material des Kunden gefertigt. Erst letztens in der Berufsschule gehabt und die lehrerin ist sehr kompetent!
// Wenn ich zuhause bin kann ich dir sagen was das für ein Vertrag ist, die hab ich gerade nicht im Kopf .
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Templar am 19.10.2004 13:19]
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War mal mit 2 Freunden beim Dönermann, als wir den Döner hatten, hab ich ihnen gesagt dass ich hinten im Laden so was großes Schwarzes hab Krabbeln sehen.
Eigentlich erstmal einfach nur zum Spaß. Die nehmen total ernst, wollen ihre Döner wegschmeißen.
Ich: "Ach was Jugns ist bestimmt nix mit."
Die: "Dann ess ihn doch."
Ich: "Ok für 3 Euro ess ich alle auf."
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| Zitat von Der_Herr
Tipp: Ist ganz einfach. | |
Hier handelt es sich um einen sogenannten "Werklieferungsvertrag", da sich der beauftragte Unternehmer (Pizzabäcker) verpflichtet, ein Werk (Pizza) aus einem von ihm zu beschaffenden Material (Pizzazutaten) herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem das Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem das Werkvertragsrecht. Somit ist über § 651 BGB hier doch wieder Kaufvertragsrecht anwendbar (Pizza = vertretbare Sache).
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Thema: Kurze Frage an die Anwälte unter euch.. |