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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Kurze Frage an die Anwälte unter euch..
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ReawK

reawk
Auf den Gratispizzas war übrigens Spucke.
19.10.2004 6:07:10  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
verschmitzt lachen
Und ich sag noch: "Giovanni, nimm Gift"..... aber nein, er hatte da diesen Film gesehen, "seven", und er meinte, das müssten jetzt umbedingt Glassplitter sein *grummel*
19.10.2004 7:43:42  Zum letzten Beitrag
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Templar

templar
 
Zitat von ReawK
Auf den Gratispizzas war übrigens Spucke.




Unter anderem, da waren auch noch andere Dinge drauf, jede wette mit den Augen rollend
19.10.2004 7:51:46  Zum letzten Beitrag
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1-2-3

1-2-3
unglaeubig gucken
Tomaten? Champignons? Salami? Formfleischvorderschinken?
19.10.2004 8:59:56  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
das glaub ich kaum: er weiß, daß die lampe im ofen in die luft geflogen ist und mosert dann noch rum?

wenn ermir so gekommen wäre, hätte heute morgen das ordnungsamt (oder wer auch immer für gaststättenkontrolee zuständig ist) nen anruf bekommen. so geht man nicht mit langjährigen gästen um.
19.10.2004 9:20:58  Zum letzten Beitrag
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[d&s]VolXsturm

X-Mas Arctic
 
Zitat von Heartbreaker
Und ich sag noch: "Giovanni, nimm Gift"..... aber nein, er hatte da diesen Film gesehen, "seven", und er meinte, das müssten jetzt umbedingt Glassplitter sein *grummel*

Aber Antonio, Gift ist doch so, vollkommene ohne Stile.
19.10.2004 9:23:11  Zum letzten Beitrag
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[freedom]DarkAngel

freedom_darkangel
missmutig gucken
Mach was'se der Don sagte, sonst verpass' iche dir ein neues Paare Betonschuhé
19.10.2004 9:51:51  Zum letzten Beitrag
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*Donald Duck*

Mods-Gorge
Von meinem Vater der Kollege hatte mal am Abend ne Pizza gegessen in einem nicht sehr sauberen Lokal im Urlaub, dann hatte er ein komisches Gefühl und am nächsten Tag hat der gekackt und ein Pflasta war drin!
19.10.2004 11:29:33  Zum letzten Beitrag
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*FURBY*

Arctic
Ich weiß, warum ich nur Tiefkühlpizzen esse...
19.10.2004 11:31:04  Zum letzten Beitrag
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D!cope

Leet
 
Zitat von *FURBY*
Ich weiß, warum ich nur Tiefkühlpizzen esse...

ich hatte mal in eine3r tiefkühlpizza ein stück fliesband!
19.10.2004 11:32:30  Zum letzten Beitrag
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*Donald Duck*

Mods-Gorge
...
 
Zitat von Mohammed Said al-Sahhaf
olol ich hätte ihn zum 1on1 azze holztor glock only no flash no he gefordert

der verlierer muß die glaspizza essen



Breites Grinsen
19.10.2004 11:34:00  Zum letzten Beitrag
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*FURBY*

Arctic
 
Zitat von D!cope
 
Zitat von *FURBY*
Ich weiß, warum ich nur Tiefkühlpizzen esse...

ich hatte mal in eine3r tiefkühlpizza ein stück fliesband!



Häh? Ein Stück Fließband? Sicher?
19.10.2004 11:34:37  Zum letzten Beitrag
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D!cope

Leet
ein stück fließband. ja. ein kurzes stück gummi...

"Mein Vater hat ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen konnte. Luca Braza hat ihm einen Revolver hinters Ohr gehalten und mein Vater hat ihm versichert, dass entweder seine Unterschrift aufs Papier oder die Pizza in seinen Magen kommmt."
19.10.2004 11:36:15  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 19.10.2004 11:42]
19.10.2004 11:41:46  Zum letzten Beitrag
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D!cope

Leet
Aaaaah! 23!!

wisst ihr was oben für ein Bild war? Wisst ihr es?

http://lachschon.gamigo.de/screens/200410/Alina-1096891959.jpg
19.10.2004 11:43:05  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Ich bin auch kein Anwalt, und mein Post ging nur von Halbwissen aus =).
19.10.2004 11:43:24  Zum letzten Beitrag
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[HH] Desperado

AUP [HH] Desperado 24.01.2010
...
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !



Real Power cant be given, it must be taken...
19.10.2004 11:47:23  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !



Real Power cant be given, it must be taken...


Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe.
19.10.2004 11:49:43  Zum letzten Beitrag
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[HH] Desperado

AUP [HH] Desperado 24.01.2010
...
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !



Real Power cant be given, it must be taken...


Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe.



Ja von Bild .. muaha nach all den Jahren fangen die mit Bildung an Naja immerhin. Für 5 Euro die gebundene Ausgabe ist aber wirklich nicht schlecht, mir persönlich aber egal besitze auch die alte deutsche Erstausgabe mit dem super coolen alten Cover
19.10.2004 11:51:16  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von [HH] Desperado
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !



Real Power cant be given, it must be taken...


Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe.



Ja von Bild .. muaha nach all den Jahren fangen die mit Bildung an Naja immerhin. Für 5 Euro die gebundene Ausgabe ist aber wirklich nicht schlecht, mir persönlich aber egal besitze auch die alte deutsche Erstausgabe mit dem super coolen alten Cover

Wos?
Ich habe die Fritz-Molden-Verlag Ausgabe in der 3. Auflage wohl, von 1970.
19.10.2004 11:54:33  Zum letzten Beitrag
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Der_Herr

X-Mas Arctic
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? Breites Grinsen
19.10.2004 12:50:00  Zum letzten Beitrag
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Templar

templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? Breites Grinsen



Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:


bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt.
19.10.2004 12:52:36  Zum letzten Beitrag
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Der_Herr

X-Mas Arctic
 
Zitat von Templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? Breites Grinsen



Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:


bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt.



Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. Breites Grinsen Breites Grinsen
19.10.2004 12:56:42  Zum letzten Beitrag
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Templar

templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von Templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? Breites Grinsen



Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:


bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt.



Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. Breites Grinsen Breites Grinsen




Ist es definitiv nicht. Erst am Wochenende in Geschäftsprozesse gelernt.

Du darfst mir aber gerne den Gegenbeweis liefern, dann nehme ich meine Lehrerin auseinander.


// Das Arbeitsergebnis wird geschuldet.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Templar am 19.10.2004 13:04]
19.10.2004 13:02:32  Zum letzten Beitrag
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Der_Herr

X-Mas Arctic
 
Zitat von Templar
 
Zitat von Der_Herr
 
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Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? Breites Grinsen



Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:


bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt.



Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. Breites Grinsen Breites Grinsen




Ist es definitiv nicht. Erst am Wochenende in Geschäftsprozesse gelernt.

Du darfst mir aber gerne den Gegenbeweis liefern, dann nehme ich meine Lehrerin auseinander.



Gut, möge die Verwirrung beginnen Augenzwinkern

Schau dir mal nur § 631 BGB, Werkvertrag an:

http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html

Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer (Pizzabäcker) zur Herstellung des versprochenen Werkes (Pizza), der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung (Pizzabacken) oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Und jetzt?


Tipp: Ist ganz einfach.
19.10.2004 13:07:24  Zum letzten Beitrag
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[ETA]Pistolero

Leet
Wir hatten erst vor kurzem das Problem, dass es über 1 1/2 Stunden gedauert hat bis die Pizzen geliefert wurden. Wir haben dann nach ca. 45 Minuten mal beim Pizza-Service angerufen, die haben uns vertröstet. Als sie dann 30 Minuten später immer noch nicht da war, wollte mein Kumpel nochmal anrufen.
Wir haben ihn aber davon abgehalten, da wir Angst hatten, dass der Auslieferer unanständige Dinge mit unseren Pizzen macht, wenn wir uns mit denen anlegen. Augenzwinkern
19.10.2004 13:16:00  Zum letzten Beitrag
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D!cope

Leet
 
Zitat von [ETA]Pistolero
Wir hatten erst vor kurzem das Problem, dass es über 1 1/2 Stunden gedauert hat bis die Pizzen geliefert wurden. Wir haben dann nach ca. 45 Minuten mal beim Pizza-Service angerufen, die haben uns vertröstet. Als sie dann 30 Minuten später immer noch nicht da war, wollte mein Kumpel nochmal anrufen.
Wir haben ihn aber davon abgehalten, da wir Angst hatten, dass der Auslieferer unanständige Dinge mit unseren Pizzen macht, wenn wir uns mit denen anlegen. Augenzwinkern


ich hätte ne 2. bei wem anders bestellt und die erste net bezahlt... peinlich/erstaunt
19.10.2004 13:16:44  Zum letzten Beitrag
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Templar

templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von Templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von Templar
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von smoo
Ihr habt für Nahrung (Pizzen) in einem Eßbarem Zustand bezahlt.

Wenn dies nicht geliefert wird, müsst ihr nicht zahlen. Er hat den Kaufvertrag gebrochen...

Naja, der Ansatz ist schonmal nicht schlecht.

Gem. § 433 I 2 BGB hat der Verkäufer (Pizzamann) dem Käufer (du und deine Homies) die Sache frein von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Eine Pizza, die Glasscherben mit eingebacken hat, ist jedoch nicht frei von Sachmängel. Demnach hat der Pizzabäcker nicht § 433 I 2 BGB erfüllt.
Wenn die Pizzen eine Gattungsschuld sind - was ich mal annehme - dann müssen sie gem. § 243 I BGB "von mittlerer Art und Güte" sein.
Ich bezweifle doch mal stark, dass Pizzen mit Glasscherben nur annähernd mittlerer Art und Güte sind. Breites Grinsen



Und was, wenn die Herstellung und Lieferung einer Pizza ein Werkvertrag ist, hmmm? Breites Grinsen



Bei einem Werkvertrag wird etwas aus dem Material gefertigt was der Kunde mitbringt, die reine Arbeitsleistung wird geschuldet:


bsp: Haare schneiden -> Werkvertrag -> aus deinen Haaren wird das Werk erstellt.



Das ist leider falsch. Mal sehen, ob hier noch wer die Kurve kriegt und auf die Lösung kommt. Breites Grinsen Breites Grinsen




Ist es definitiv nicht. Erst am Wochenende in Geschäftsprozesse gelernt.

Du darfst mir aber gerne den Gegenbeweis liefern, dann nehme ich meine Lehrerin auseinander.



Gut, möge die Verwirrung beginnen Augenzwinkern

Schau dir mal nur § 631 BGB, Werkvertrag an:

http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html

Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer (Pizzabäcker) zur Herstellung des versprochenen Werkes (Pizza), der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung (Pizzabacken) oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Und jetzt?


Tipp: Ist ganz einfach.




Schau mal was drüber steht:

 

Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag



Bei einem Werkvertrag wird das Produk 110% aus dem Material des Kunden gefertigt. Erst letztens in der Berufsschule gehabt und die lehrerin ist sehr kompetent!


// Wenn ich zuhause bin kann ich dir sagen was das für ein Vertrag ist, die hab ich gerade nicht im Kopf .
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Templar am 19.10.2004 13:19]
19.10.2004 13:19:06  Zum letzten Beitrag
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newseastorm,

Leet
War mal mit 2 Freunden beim Dönermann, als wir den Döner hatten, hab ich ihnen gesagt dass ich hinten im Laden so was großes Schwarzes hab Krabbeln sehen.
Eigentlich erstmal einfach nur zum Spaß. Die nehmen total ernst, wollen ihre Döner wegschmeißen.
Ich: "Ach was Jugns ist bestimmt nix mit."
Die: "Dann ess ihn doch."
Ich: "Ok für 3 Euro ess ich alle auf."
Breites Grinsen
19.10.2004 13:20:02  Zum letzten Beitrag
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Kagan

Kagan
 
Zitat von Der_Herr
Tipp: Ist ganz einfach.



Hier handelt es sich um einen sogenannten "Werklieferungsvertrag", da sich der beauftragte Unternehmer (Pizzabäcker) verpflichtet, ein Werk (Pizza) aus einem von ihm zu beschaffenden Material (Pizzazutaten) herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem das Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem das Werkvertragsrecht. Somit ist über § 651 BGB hier doch wieder Kaufvertragsrecht anwendbar (Pizza = vertretbare Sache).
19.10.2004 13:21:15  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Kurze Frage an die Anwälte unter euch..
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