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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Kurze Frage an die Anwälte unter euch..
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Templar

templar
 
Zitat von Kagan
 
Zitat von Der_Herr
Tipp: Ist ganz einfach.



Hier handelt es sich um einen sogenannten "Werklieferungsvertrag", da sich der beauftragte Unternehmer (Pizzabäcker) verpflichtet, ein Werk (Pizza) aus einem von ihm zu beschaffenden Material (Pizzazutaten) herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem das Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem das Werkvertragsrecht. Somit ist über § 651 BGB hier doch wieder Kaufvertragsrecht anwendbar (Pizza = vertretbare Sache).




Ich schau zuhause nach Breites Grinsen Darüber hatten wir schon im Unterricht ellenlange diskutiert weil das da auch keiner glauben wollte Breites Grinsen
19.10.2004 13:23:54  Zum letzten Beitrag
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Der_Herr

X-Mas Arctic
 
Zitat von Kagan
 
Zitat von Der_Herr
Tipp: Ist ganz einfach.



Hier handelt es sich um einen sogenannten "Werklieferungsvertrag", da sich der beauftragte Unternehmer (Pizzabäcker) verpflichtet, ein Werk (Pizza) aus einem von ihm zu beschaffenden Material (Pizzazutaten) herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem das Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem das Werkvertragsrecht. Somit ist über § 651 BGB hier doch wieder Kaufvertragsrecht anwendbar (Pizza = vertretbare Sache).



So siehts aus.

@Templar
Eure Lehrerin hat es euch so erklärt, damit man gerade die Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag/Kaufrecht besser versteht. Aber so ist z.B. ein Gutachten auch ein Werkvertrag und da hat der Besteller kein "Material" geliefert.
19.10.2004 13:31:11  Zum letzten Beitrag
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Templar

templar
Boa wenn dem so ist dann klatscht das, aber kein beifall Breites Grinsen

Ich hab da noch 5x nachgefragt ob der Kunde immer sein Material mitbringt
19.10.2004 13:36:58  Zum letzten Beitrag
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*Donald Duck*

Mods-Gorge
Frage
Ist das Wort Pizza in der langen Geschichte des pOTs schon einmal so oft auf einer Seiter vor gekommen?!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Donald Duck* am 19.10.2004 13:58]
19.10.2004 13:51:43  Zum letzten Beitrag
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[HH] Desperado

AUP [HH] Desperado 24.01.2010
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von [HH] Desperado
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von [HH] Desperado
Geiles Buch! Geiles Buch! Geiler Film .. der beste aller Zeiten .. aber sowas von Daumen hoch !



Real Power cant be given, it must be taken...


Das Buch soll es jetzt wohl auch irgendwo für 5 Euro oder so geben.
Da lobe ich mir doch noch meine alte Ausgabe.



Ja von Bild .. muaha nach all den Jahren fangen die mit Bildung an Naja immerhin. Für 5 Euro die gebundene Ausgabe ist aber wirklich nicht schlecht, mir persönlich aber egal besitze auch die alte deutsche Erstausgabe mit dem super coolen alten Cover

Wos?
Ich habe die Fritz-Molden-Verlag Ausgabe in der 3. Auflage wohl, von 1970.



hehe tja...
hab ich mal von meinen Großeltern mitbekommen Augenzwinkern
19.10.2004 14:16:44  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Der_Herr
 
Zitat von Kagan
 
Zitat von Der_Herr
Tipp: Ist ganz einfach.



Hier handelt es sich um einen sogenannten "Werklieferungsvertrag", da sich der beauftragte Unternehmer (Pizzabäcker) verpflichtet, ein Werk (Pizza) aus einem von ihm zu beschaffenden Material (Pizzazutaten) herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem das Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem das Werkvertragsrecht. Somit ist über § 651 BGB hier doch wieder Kaufvertragsrecht anwendbar (Pizza = vertretbare Sache).



So siehts aus.

@Templar
Eure Lehrerin hat es euch so erklärt, damit man gerade die Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag/Kaufrecht besser versteht. Aber so ist z.B. ein Gutachten auch ein Werkvertrag und da hat der Besteller kein "Material" geliefert.

Diese Stufe habe ich einfach mal übersprungen, weils ja irrelevant ist *hust*
Wichtig ist halt nur, dass sie frei von Sachmängeln sein muss bzw. "mittlerer Art und Güte". :P
19.10.2004 14:19:49  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
verschmitzt lachen
klag ihn wegen körperverletzung nach §229 StGB an.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von y-x am 19.10.2004 14:22]
19.10.2004 14:21:48  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von y-x
klag ihn wegen körperverletzung nach §229 StGB an.

Dann subsumier das doch mal bitte.
Da schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist, scheidet das aus.
Des weiteren käme eine versuchte KV in Betracht - und auch hier zweifle ich daran, dass der Tatentschluss vorliegt.
Tüdldü
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 19.10.2004 14:32]
19.10.2004 14:28:10  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Wieviel kann man damit abstauben? Breites Grinsen
19.10.2004 14:29:55  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
 
Zitat von webLOAD
[quote]Zitat von y-x
[b]
Demnach käme nurnoch die fahrlässige KV in Frage.



Der Tatbestand der KV ist doch garnet gegeben...?
19.10.2004 14:29:59  Zum letzten Beitrag
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Hummer

Hummer
Ich nutze diesen Thread mal für eine rechtliche/Datenschutz-Technische Frage:

Auf vielen Arbeitsstellen gibt es PCs die in einem Netzwerk zusammengeschlossen werden, folglich kommte eine Domäne her sammt Benutzerkonten.
Auf NT/XP basierende Systeme erlauben dadurch jeden Nutzer seinen Ordner und Einstellungen zu speichern, das heißt außer ein Administrator kommt da niemand ran (richtige Konfiguration vorausgesetzt).
So weit so gut, gehen wir halt davon aus das es so ist wie im Satz drüber.

Wie weit darf der Chef sagen, oder eine andere autorisierte Person das sie Dateien und E-Mails einsehen darf ohne Zustimmung/wissen des "Eigentümers", Fakt ist das nichts unterschrieben wurde, von beiden Seiten.

Wie weit darf der Chef dem Administrator sagen, ohne das Gründe für schlechtes Verhalten, Anhaltspunkte für Mißbrauch und vergleichbares "illegales", dass er Zugang/Einsicht zu diesen Daten will?
19.10.2004 14:31:02  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von [USS]Exitus


Der Tatbestand der KV ist doch garnet gegeben...?

TÜDLDÜ Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 19.10.2004 14:33]
19.10.2004 14:32:14  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von [USS]Exitus
 
Zitat von webLOAD
[quote]Zitat von y-x
[b]
Demnach käme nurnoch die fahrlässige KV in Frage.



Der Tatbestand der KV ist doch garnet gegeben...?



Im Nachhinein kann sich ja Zahnfleischbluten entwickelt haben mit den Augen rollend Breites Grinsen
19.10.2004 14:32:19  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic


wer weiss was das im magen angerichtet hat.


ausserdem guckt doch mal auf den smilie am post Breites Grinsen
19.10.2004 14:35:26  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von y-x


wer weiss was das im magen angerichtet hat.


ausserdem guckt doch mal auf den smilie am post Breites Grinsen

Die Idee ist doch garnicht mal so schlecht.

körperliche Misshandlung:

Eine körperliche Misshandlung ist eine üble und unangemessene Behandlung durch die das Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Das Verzehren der mit Glasscherben bestückten Pizza führte zu einer bleibenden Angst vor dem Verzehr von Pizzen. Dieses Trauma beeinträchtigt das Wohlbefinden mehr als nur unerheblich und ist somit eine körperliche Misshandlung.

*fadenscheinig subsumier*
19.10.2004 14:40:44  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
du machst das doch auch schon länger als 2 tage Breites Grinsen

Rechtsverdreher Breites Grinsen
19.10.2004 14:43:54  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von y-x
du machst das doch auch schon länger als 2 tage Breites Grinsen

Rechtsverdreher Breites Grinsen

Ach, mal rein aus Interesse:
Da du ja neue StudO bist, wie handhabt ihr das mit der Zwischenprüfung?
Semesterabschlussklausuren wo es dann Credits gibt oder wie?
19.10.2004 14:45:40  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
 
Zitat von webLOAD
Ach, mal rein aus Interesse:
Da du ja neue StudO bist, wie handhabt ihr das mit der Zwischenprüfung?
Semesterabschlussklausuren wo es dann Credits gibt oder wie?



So ist es
19.10.2004 14:50:12  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Also auch das 1,5fache der SWS der Vorlesung?
Bei uns war StrR AT dadurch 9 Credits wert und wir müssen im Strafrechtsbereich 10 Credits erlangen.
Wenn man StrR AT auch im 2. Versuch nicht packt muss man alle 3 anderen Vorlesungen (bzw. deren SAK) bestehen UND noch die Hausarbeit, andernfalls kann man nicht die 10 Credits erreichen.
Da war die Freude unermesslich groß, als ich StrR AT bestanden hatte, obwohl ich mich einer Mindermeinung angeschlossen hatte und so eine Fahrlässigkeits- und Versuchsprüfung abgeschnitten habe.

Wo studierst du denn?
19.10.2004 15:01:01  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Semesterabschlußklausuren sind doch... äh... für die Füße?

Oder steigt da das Niveau, sprich in der Sachenrechts-Klausur kommen auch als Hauptprobleme auch Schuldrecht dran z.B.?

(Was mir bei einer Abschlußklausur natürlich schleierhaft ist, wie man das machen will.)

Ansonsten halte ich das System der Anfänger- und Fortgeschrittenen-Übung wie es hier bei uns ist für sinnvoller, zumal da auch mehr Klausuren geschrieben werden.

Und Klausuren schreiben lernt man nunmal nur durch Klausuren schreiben. Zwischen 80 und 100 Stück während des Studiums werden gerne als Richtwert angegeben.
19.10.2004 15:01:16  Zum letzten Beitrag
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mcsmurf

X-Mas Leet
 
Zitat von Hummer
Wie weit darf der Chef dem Administrator sagen, ohne das Gründe für schlechtes Verhalten, Anhaltspunkte für Mißbrauch und vergleichbares "illegales", dass er Zugang/Einsicht zu diesen Daten will?



Ich würde sagen der Chef dürfte eigentlich da keine Einsicht verlangen. Das wäre ja IMO sowas wie nicht erlaubte E-Mail Überwachung, was ja auch nicht erlaubt ist. Aber hast du schon mal im Inet gesucht ob es schon was zu dem Thema evtl. gibt? Bist bestimmt nicht der erste mit sowas
19.10.2004 15:39:49  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von y-x
du machst das doch auch schon länger als 2 tage Breites Grinsen

Rechtsverdreher Breites Grinsen

Ach, mal rein aus Interesse:
Da du ja neue StudO bist, wie handhabt ihr das mit der Zwischenprüfung?
Semesterabschlussklausuren wo es dann Credits gibt oder wie?



jop, eine in StGB AT&BT zusammen

Eine in BG AT zum halben Semester.
Danach wirds zu Schuldrecht.
da dann ende des semesters eine

Staatsrecht eine und Grundlagenscheine ebend
19.10.2004 15:45:18  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Kurze Frage an die Anwälte unter euch..
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