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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread III ( Ich poste, damit du postest )
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schietegal

schietegal
Dann bin ich beruhigt.
Allerdings nervt mich noch etwas ... §467 greift ja nur ein, wenn nicht einer der Ausnahmegründe aus dem 2. Halbsatz eingreift. Bei der Art des Mangels hab ich kein Problem, allerdings bereitet mir Art der Sache ein bißchen Kopfschmerzen... sollen da nur Sachen drunter fallen, bei denen man den Mangel erwarten konnte? Beispiele?
Oder ist das gar nur ein Ausnahmegrund?!

Hab jetzt ~10 Aufsätze durchgelesen, eine klare Trennung hab ich leider nirgends gefunden. Sogar das liebe OLG Köln (hoff ich doch) benutzt Argumente, die ich auf der "Art des Mangels"-Seite gesehen habe für die "Art der Sache" ... ?!
21.03.2005 13:22:33  Zum letzten Beitrag
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Chris*

Chris*
Aus dem LawBlog
"DUMPING

Ein potenzieller Mandant, der um einen Kostenvoranschlag gebeten hat, meldet sich zurück. Er sich für einen anderen Anwalt entschieden. Grund: Der Kollege bietet seine Dienste günstiger an.

Für € 50,00 pro Stunde.

Da kann und will ich nicht mithalten."

Ich werd Anwalt. Da ist von 180 € pro Stunde Mindestlohn die Rede. Mata halt...
21.03.2005 13:44:45  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Naja, es gibt halt Anwälte die Stundenlohn nehmen und es gibt Anwälte die nach RVG (früher BRAGO) gehen.
Letzteres würde ich als Mandant besser finden, denn irgendwie ist das durchschaubarer.
Da weiß ich was für Kosten auf mich zukommen.
Beim anderen erinnert mich das immer an "Die Firma" - man denkt kurz an den Fall und *katsching* schon geht wieder eine Stunde für den Fall dahin.
21.03.2005 13:58:16  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
Hallöchen
Bin heute aus dem Krankenhaus entlassen worden. Letzten Dienstag Notop nachdem ich vorletzen Dienstag regulär operiert wurde. Die Ärzte haben mir zwar nicht deutlich gesagt dass der erste Operatuer gepfuscht hat aber so scheints wohl. Der OP Bericht weist auch auf Unregelmäßigkeiten der Wunde hin. Wir prüfen jetzt rechliche Schritte (Dazu muss man sagen dass der erste Operateur zusätzlich noch mehr an mit verpfuscht hat wobei ich in diesem Fall keine rechtlichen Schritte einleiten kann)

Warum haben Fälle bei denen es um Ärztepfusch geht eigentlich so selten Erfolg?
21.03.2005 14:34:25  Zum letzten Beitrag
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Der_Herr

X-Mas Arctic
Vergütungsvereinbarungen "gehen auch nach dem RVG", webload (§4 RVG). Augenzwinkern

Aber zu finden sind sie hauptsächlich bei größeren Kanzleien oder bei Strafverteidigern. Bei der derzeitigen Juristenschwemme geht es natürlich auch billiger.

/@exitus:
Weil der Geschädigte eine schuldhafte Verletzung von Behandlungspflichten beweisen muß und das nicht sehr einfach ist. Nur bei "groben Behandlungsfehlern" gibt es eine Beweislastumkehr.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der_Herr am 21.03.2005 14:46]
21.03.2005 14:39:47  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
@ Exitus, die haben doch gar nicht so selten Erfolg. Die Schwierigkeit liegt aber wohl meistens auf Sachverständigenseite, und, da es dann doch meistens um sehr sehr viel Geld geht, an der langwierigen und harten Prozeßführung durch die Haftpflichtversicherungen.
21.03.2005 14:46:05  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Chris*
Ich werd Anwalt. Da ist von 180 € pro Stunde Mindestlohn die Rede. Mata halt...



Da ist aber in den Kommentaren auch davon die Rede, daß unter 175,- Öre die Stunde nicht kostendeckend ist... peinlich/erstaunt

Aber wir können gerne mal Vergleiche anstellen, was für Stundensätze bei anderen Selbstständigen anfallen Augenzwinkern
21.03.2005 15:21:05  Zum letzten Beitrag
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El_Hefe

El_Hefe
Also nehmen wir mal ein paar Sachen an.

Angenommen irgendjemand hat ne Lieblingsband, und findet ein altes Album von denen so toll, dass er gerne ein Tshirt mit dem Artwork drauf hätte, leider gibts das aber nicht mehr zu kaufen und wird auch nicht mehr hergestellt.

Und angenommen er würde dann hingehen und das Coverartwork des Albums(was natürlich durch Copyright geschützt ist) auf ein Tshirt drucken lassen, nur für den privaten Gebrauch für sich selbst und ohne kommerzielle Hintergedanken. Inwieweit könnte dieser jemand dann Probleme mit dem Copyrightinhaber bekommen, und könnte der diesem jemand dann an den Karren fahren? Wir nehmen mal an alle Beteiligten sind Deutsche.
22.03.2005 0:39:41  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Faktisch, El Hefe, gilt hier vor allem § 0: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Davon abgesehen, wir befinden uns entweder im Bereich von § 6 Nr. 1 GeschmMG, wenn das Ganze registriert wurde:

 
Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen
1. die Einzelkopie eines Musters oder Modells, sofern dieselbe im privaten Bereich ohne die Absicht der gewerblichen Verbreitung und Verwertung angefertigt wird


Andernfalls, wenn es nicht als Geschmacksmuster eingetragen wurde, geht es um § 53 UrhG, das Recht der Privatkopie - und damit das Problem, daß du eine Privatkopie nicht entgeltlich durch jemand anderen herstellen lassen darfst... hm...


Frage in die Runde, könnte es sich bei dier Neuschaffung der Kombination "Cover auf T-Shirt" um ein neues Werk handeln?
22.03.2005 10:12:34  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von [USS]Exitus
Hallöchen
Bin heute aus dem Krankenhaus entlassen worden. Letzten Dienstag Notop nachdem ich vorletzen Dienstag regulär operiert wurde. Die Ärzte haben mir zwar nicht deutlich gesagt dass der erste Operatuer gepfuscht hat aber so scheints wohl. Der OP Bericht weist auch auf Unregelmäßigkeiten der Wunde hin. Wir prüfen jetzt rechliche Schritte (Dazu muss man sagen dass der erste Operateur zusätzlich noch mehr an mit verpfuscht hat wobei ich in diesem Fall keine rechtlichen Schritte einleiten kann)

Warum haben Fälle bei denen es um Ärztepfusch geht eigentlich so selten Erfolg?




Soll ich meine HA zitieren?!
In der stRspr. ist jeder ärztliche Eingriff ne Körperverletzung, in die du einwilligen must. Einwilligung setzt vollkommene Aufklärung voraus. Einwilligen kannst du allerdings nur in kunstgerechte Eingriffe. Allerdings musst du nachweisen, dass der Eingriff nicht kunstgerecht war, der Arzt also mindestens fahrlässig seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Und jetzt kommt das Problem der Abgrenzung zwischen verletzen der Sorfaltspflicht und dem üblcihen Risiko bei einer Op.



Crutschie ... always a CT
22.03.2005 13:55:00  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von -rantanplan-
Frage in die Runde, könnte es sich bei dier Neuschaffung der Kombination "Cover auf T-Shirt" um ein neues Werk handeln?



Ich überlege grade, ob das unter §23 oder §24 UrhG fallen könnte. §24 UrhG ging ja in die Richtung deiner Überlegung...

Allerdings würd ich das mit dem neuen Werk bzw. der freien Benutzung eher eng auslegen.
22.03.2005 15:01:27  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Randfrage, da Brox nicht wirklich eindeutig ist: Fällt eine GmbH unter §22 BGB?

ja, tun sie scheinbar. okeh
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 22.03.2005 15:37]
22.03.2005 15:36:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Rincewind
Randfrage, da Brox nicht wirklich eindeutig ist: Fällt eine GmbH unter §22 BGB?


Nein, Kapitalgesellschaften sind keine Vereine.
22.03.2005 15:37:44  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von -rantanplan-
 
Zitat von Rincewind
Randfrage, da Brox nicht wirklich eindeutig ist: Fällt eine GmbH unter §22 BGB?


Nein, Kapitalgesellschaften sind keine Vereine.

gut, das ändert aber nix an der Anwendbarkeit des § 31. Wenn ich Palandt richtig decryte, sind alle Organisationen, die nach dem AktG, GmbHG etc Rechtsfähigkeit erlangen nur dann Vereine, wenn denen eine solche Organisation unzumutbar wäre. § 31 BGB ist zwar nur für Vereine (Text), wird aber nach Palandt auf alle juristischen Personen angewandt. Grandios Breites Grinsen
22.03.2005 15:41:03  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ja schon, aber es ging dir doch um § 22, um die Rechtsfähigkeit, nicht um die Organhaftung? Das mit der Rechtsfähigkeit ist für Gesellschaften gesondert geregelt, §§ 705 ff. - lies Palandt Einf. vor § 21 Rdnr. 13, und für GmbHs in § 13 GmbHG.
22.03.2005 16:20:02  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von -rantanplan-
Nein, der erweiterte Herrschaftsbereich wird daurch auch noch nicht verlassen. Ist alles Versuch.

€: versuchte Anstiftung ganz klar ja, Mittäterschaft C ebenso klar nein, Rechtfertigung der KV an C ist deshalb problematisch, weil Notwehr gegenüber C ausscheidet - kommt als Rechtfertigungsgrund nur ein zivilrechtliches Selbsthilferecht in Betracht, da in dem Fall der Besitz wechselte, aber nicht das Eigentum und auch nicht die Herrschaft... na? hrhr Sonst bleibt noch entschuldigender Notstand, aber Rechtfertigung geht ja vor.

Geil, ich hab so lange kein Strafrecht mehr gemacht, irgendwie hab ich das Gefühl tatsächlich noch was zu können peinlich/erstaunt

So, von Seite 2:
A) Warum sollte Notwehr denn nicht greifen?
B) Wie wäre es mit Besitzkehr - § 959 II BGB.
Jetzt die Frage:
A war ja ursprünglicher Besitzer der Handschellen. Er gibt sie dann an B, der sie an C weitergibt.
Jetzt steht aber immer "der Besitzer" - ist das in diesem Fall noch A oder schon B. Denn B hat die Handschellen ja im zivilrechtlichen Sinne kurz besessen - zwar ohne Gewahrsam aber er hatte sie in der Hand.
22.03.2005 16:36:22  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von -rantanplan-
Ja schon, aber es ging dir doch um § 22, um die Rechtsfähigkeit, nicht um die Organhaftung? Das mit der Rechtsfähigkeit ist für Gesellschaften gesondert geregelt, §§ 705 ff. - lies Palandt Einf. vor § 21 Rdnr. 13, und für GmbHs in § 13 GmbHG.

stimmt, aber das lag in erster Linie daran, dass ich vor Lektüre des Palandts einen Einstieg in den 31 gesucht habe... Breites Grinsen
22.03.2005 16:44:55  Zum letzten Beitrag
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^mic

Arctic
 
Zitat von -rantanplan-
Jemand hier Ahnung von Baurecht? Mata halt...

Theoretische Frage: Wenn eine Gemeinde einen Fahrbahnbelag austauscht, der bis an eine private Hauswand geht, wo auch exakt die Grenze verläuft, und dabei feststellt, daß zwischen Wand und Straßenbelag nicht die erforderliche Abdichtung vorhanden ist (die zum Gebäude gehören würde) und später Feuchteschäden auftreten, hätten die den Eigentümer nicht darauf hinweisen müssen? Ich hab nicht mal einen Plan, wo ich eine Anspruchsgrundlage herbekommen sollte - Sachverhaltshinweis Breites Grinsen: kein Vertrag, keine Baulast, nichts.

Findet sich da vielleicht was im öffentlichen Baurecht?



Bist du in der Sache eigentlich weitergekommen?
Wenn ja, würde mich das wirklich interessieren.
22.03.2005 19:50:55  Zum letzten Beitrag
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Flux*

Deutscher BF
Frage
Servus liebe Juristen!

Angenommen, ich möchte einen beliebigen Sachverhalte vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen.

Nun die Frage, wie sieht der juristische Weg aus?
Anwalt besorgen, Klage direkt beim BVerfG einreichen?

Wäre für möglichst schnelle und auch präzise Antworten äußerst dankbar.

Gruß
Flux
22.03.2005 20:01:15  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Flux*
Servus liebe Juristen!

Angenommen, ich möchte einen beliebigen Sachverhalte vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen.

Nun die Frage, wie sieht der juristische Weg aus?
Anwalt besorgen, Klage direkt beim BVerfG einreichen?

Wäre für möglichst schnelle und auch präzise Antworten äußerst dankbar.

Gruß
Flux

1. Keine konkrete Rechtsberatung
2. Kommt drauf an.

/Edit: Bei einem fiktiven Sachverhalt könnte man was sagen - es kommt auch immer auf die Angelegenheit drauf an.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 22.03.2005 20:03]
22.03.2005 20:02:22  Zum letzten Beitrag
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Flux*

Deutscher BF
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von Flux*
Servus liebe Juristen!

Angenommen, ich möchte einen beliebigen Sachverhalte vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen.

Nun die Frage, wie sieht der juristische Weg aus?
Anwalt besorgen, Klage direkt beim BVerfG einreichen?

Wäre für möglichst schnelle und auch präzise Antworten äußerst dankbar.

Gruß
Flux

1. Keine konkrete Rechtsberatung
2. Kommt drauf an.

/Edit: Bei einem fiktiven Sachverhalt könnte man was sagen - es kommt auch immer auf die Angelegenheit drauf an.


Ok, das Ganze ist Bestandteil eines Kurzreferates bezüglich des BVerfGs. Wie sieht es konkret aus und worauf kommt es an / welche Wege gibt es?
22.03.2005 20:09:51  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
verschmitzt lachen
 
Zitat von webLOAD
1. Keine konkrete Rechtsberatung



Ist das nicht eher eine fachliche Frage, sprich "umreißen sie kurz die Möglichkeiten des Bürgers, das BVerfG anzurufen"?
22.03.2005 20:13:39  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Flux*
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von Flux*
Servus liebe Juristen!

Angenommen, ich möchte einen beliebigen Sachverhalte vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen.

Nun die Frage, wie sieht der juristische Weg aus?
Anwalt besorgen, Klage direkt beim BVerfG einreichen?

Wäre für möglichst schnelle und auch präzise Antworten äußerst dankbar.

Gruß
Flux

1. Keine konkrete Rechtsberatung
2. Kommt drauf an.

/Edit: Bei einem fiktiven Sachverhalt könnte man was sagen - es kommt auch immer auf die Angelegenheit drauf an.


Ok, das Ganze ist Bestandteil eines Kurzreferates bezüglich des BVerfGs. Wie sieht es konkret aus und worauf kommt es an / welche Wege gibt es?

Hol dir bei der Bundeszentrale für politische Bildung von Horst Säcker "Das Bundesverfassungsgericht".
Kostet vielleich ein oder zwei Euro - ist dafür aber sehr informativ.

Ach, und Teiler: :P
22.03.2005 20:16:31  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Ich werf einfach mal Art 93 GG und §13 BVerfGG ein.

Natürlich ohne Nutzen zu bringen Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schietegal am 22.03.2005 20:18]
22.03.2005 20:18:06  Zum letzten Beitrag
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Flux*

Deutscher BF
hihi - Vortrag is Morgen
Danke schonmal für die Hilfe..
22.03.2005 20:23:31  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Zunge rausstrecken
http://www.bverfg.de/

http://www.verfassungsbeschwerde.de/

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht

Auf der Seite des BVerfG unter "Aufgaben, Organisation..."
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 22.03.2005 20:27]
22.03.2005 20:26:42  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
...
 
Zitat von Flux*
hihi - Vortrag is Morgen
Danke schonmal für die Hilfe..

Für soviel Faulheit sollte man jegliche Hilfe verweigern.
22.03.2005 21:08:32  Zum letzten Beitrag
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Stringtanga

Phoenix Female
Kann mir mal jemand was erklären:
Wo liegt der Unterschied zwischen Unterlassungsbescheid und Unterlassungsklage?
22.03.2005 21:14:08  Zum letzten Beitrag
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Flux*

Deutscher BF
 
Zitat von schietegal
 
Zitat von Flux*
hihi - Vortrag is Morgen
Danke schonmal für die Hilfe..

Für soviel Faulheit sollte man jegliche Hilfe verweigern.


Es ging hier lediglich um den Weg zur Verfassungsbeschwerde. Flaume ey.
Anyway. Thx Tyler für die Links, hab zusätzlich noch ein passendes bpb Buch gefunden.
22.03.2005 21:54:54  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Stringtanga
Kann mir mal jemand was erklären:
Wo liegt der Unterschied zwischen Unterlassungsbescheid und Unterlassungsklage?


Der Unterschied liegt darin, daß es einen Unterlassungsbescheid nicht gibt, außer vielleicht in Ösiland... aber ansonsten ist prinzipiell der Unterschied zwischen Klage und Bescheid, eigentlich besser zwischen Urteil und Bescheid

Die Klage ist eine zwischen Privatpersonen geführte Rechtsstreitigkeit, worauf ein Urteil folgt, ein Bescheid ist eine hoheitliche Verfügung des Staates oder einer Körperschaft gegenüber dem Bürger, dem ein Verwaltungsverfahren voraus geht.

@ ^mic, ich bin noch nicht sehr viel schlauer. Anspruchsgrundlage könnte wohl allerhöchstens § 242 in Verbindung mit dem Nachbarrechtsverhältnis sein...
23.03.2005 10:19:41  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread III ( Ich poste, damit du postest )
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