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ich mein ja.
ruf halt morgen beim finanzamt an
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Was kommt denn bei ner Fussnote günstiger?
BGHSt 11, 111 oder BGHSt 11, 111 (116) oder gleich BGHSt 11, 116 ??
In Klammern würde dann die genaue Seitenzahl stehen, wo der erntscheidende Staz steht.
Crutschie ... always a CT
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 30.03.2005 1:27]
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Mal ne Frage aus Neugierde:
Man kann ja in Beugehaft genommen werden vom Gericht.
Wenn jemand seine Festplatte verschlüsselt und die das Passwort haben wollen, muss man es doch net sagen, weil man sich ja selbst belasten würde und weil man ja nix dazu sagen muss. Koennte man nun in Beugehaft genommen werden, bis man es ihnen sagt ?
Gibts für Beugehaft ne maximale Grenze ?
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Auf dem Rückweg vom CHGW hab ich leider den "drive-through-Portraitphotoservice" der Stadt München genutzt.
Die Kosten dieses Services konnte ich schon mittels google eingrenzen.
Ist es möglich einen Abzug des Photos zubekommen?
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| Zitat von y-x
ich mein ja.
ruf halt morgen beim finanzamt an | |
Affirmative!....
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| Zitat von [DtS]Treblig
Auf dem Rückweg vom CHGW hab ich leider den "drive-through-Portraitphotoservice" der Stadt München genutzt.
Die Kosten dieses Services konnte ich schon mittels google eingrenzen.
Ist es möglich einen Abzug des Photos zubekommen? | | Du kriegst doch zusammen mit dem Schreiben und Anhörungsbogen das Foto. Zwar nur auf das Schreiben gedruckt, aber immerhin.
Ich denke mal in 10*15 Hochglanz wird das net so einfach zu bekommen sein.
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von [DtS]Treblig
Auf dem Rückweg vom CHGW hab ich leider den "drive-through-Portraitphotoservice" der Stadt München genutzt.
Die Kosten dieses Services konnte ich schon mittels google eingrenzen.
Ist es möglich einen Abzug des Photos zubekommen? | | Du kriegst doch zusammen mit dem Schreiben und Anhörungsbogen das Foto. Zwar nur auf das Schreiben gedruckt, aber immerhin.
Ich denke mal in 10*15 Hochglanz wird das net so einfach zu bekommen sein. | |
Ich frag deswegen, weil beim letzten mal vor ca 4 Jahren hat meine Mutter zwar ein Schreiben bekommen, es war aber kein Photo angeheftet.
Mir wurde das Photo bei der "Gegenüberstellung" gezeigt, ich durfte mir aber keine Kopie/Abzug/what ever davon machen.
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| Zitat von [DtS]Treblig
| Zitat von webLOAD
| Zitat von [DtS]Treblig
Auf dem Rückweg vom CHGW hab ich leider den "drive-through-Portraitphotoservice" der Stadt München genutzt.
Die Kosten dieses Services konnte ich schon mittels google eingrenzen.
Ist es möglich einen Abzug des Photos zubekommen? | | Du kriegst doch zusammen mit dem Schreiben und Anhörungsbogen das Foto. Zwar nur auf das Schreiben gedruckt, aber immerhin.
Ich denke mal in 10*15 Hochglanz wird das net so einfach zu bekommen sein. | |
Ich frag deswegen, weil beim letzten mal vor ca 4 Jahren hat meine Mutter zwar ein Schreiben bekommen, es war aber kein Photo angeheftet.
Mir wurde das Photo bei der "Gegenüberstellung" gezeigt, ich durfte mir aber keine Kopie/Abzug/what ever davon machen. | |
Wenn das Schreiben kommt, schreib einfach zurück, dass du zur Feststellung, wer den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat, gerne das Foto haben möchtest.
Dann solltest du es eigentlich kriegen, wenn auch nur einen schlechten Ausdruck. Als Andenken sollte das ja reichen.
Gruß,
André
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| Zitat von Crutschie
Was kommt denn bei ner Fussnote günstiger?
BGHSt 11, 111 oder BGHSt 11, 111 (116) oder gleich BGHSt 11, 116 ??
In Klammern würde dann die genaue Seitenzahl stehen, wo der erntscheidende Staz steht.
Crutschie ... always a CT | |
BGHSt 11, 111 (116)
Das da! Auf jeden Fall!
E-Street... No retreat, no surrender
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Ihr Schweine ... so viel Arbeit ...
Crutschie ... always a CT
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| Zitat von Crutschie
Ihr Schweine ... so viel Arbeit ...
Crutschie ... always a CT | | Ich habs dir doch gesagt. :P
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| Zitat von Captain Cortez
Mal ne Frage aus Neugierde:
Man kann ja in Beugehaft genommen werden vom Gericht.
Wenn jemand seine Festplatte verschlüsselt und die das Passwort haben wollen, muss man es doch net sagen, weil man sich ja selbst belasten würde und weil man ja nix dazu sagen muss. Koennte man nun in Beugehaft genommen werden, bis man es ihnen sagt ?
Gibts für Beugehaft ne maximale Grenze ? | |
Nein, zwingen können sie dich nicht und werden es auch gar nicht erst versuchen, sondern schlicht eine data-recovery-Firma beauftragen, die deine Festplatte für schlappe 5000 Euro entschlüsselt, und ja, die Grenze gibt es, 6 Monate meine ich ohne nachzusehen.
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ich nehme nicht an, dass die entschlüsselung zufällig auf kosten des hauses geschieht?
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Aber wenn das relevante auf der ersten Seite steht, muss ich nicht BGHSt 11, 111 (111) machen, oder?
Crutschie ... always a CT
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Ist Scheinehe in Deutschland illegal?
Wenn die Folge einer Scheinehe die Aufenthaltsgenehmigung (Staatsbürgerschaft, wasauchimmer) in Deutschland ist, kann das publik werden der Scheinehe Folgen in Richtung Abschiebung haben?
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| Zitat von Rincewind
ich nehme nicht an, dass die entschlüsselung zufällig auf kosten des hauses geschieht? | |
Stellt man mir denn dann auch die Kosten für eine Hausdurchsuchung in Rechnung? Wäre ja gewissermaßen die gleiche Situation, oder?
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| Zitat von WIU
Ist Scheinehe in Deutschland illegal?
Wenn die Folge einer Scheinehe die Aufenthaltsgenehmigung (Staatsbürgerschaft, wasauchimmer) in Deutschland ist, kann das publik werden der Scheinehe Folgen in Richtung Abschiebung haben? | |
Nicht nur das - es ist massiv strafbar. Mittelbare Falschbeurkundung, Betrug, Erschleichen von Leistungen, diverse Verstöße gegen das Ausländergesetz, je nachdem was man so gemacht hat seitdem.
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Servus,
hat jemand ne Ahnung, ob ich, wenn ich eine Party veranstalte, Verantwortung dafür übernehmen mussw, wenn sich betrunkene Leute von meiner Party aus mit dem Auto heimbegeben und dabei einen Unfall bauen?
Danke
Bone
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Tach
auf ebay wurde letztens ein PC (nicht meiner, ich bin auch nicht eine der beiden Vertragsparteien) verkauft mit folgender Beschreibung:
Artikelmerkmale - Desktop-PCs
Prozessortyp: Intel Pentium III Prozessorgeschwindigkeit: 800 MHz
Arbeitsspeicher (RAM): 256 MB Festplattenkapazität: 20 GB
Marke: -- Primäres Laufwerk: CD-ROM
Ausstattungsmerkmale: Betriebssystem, Grafikkarte, Modem, Netzwerkkarte, USB Artikelzustand: Gebraucht
Komplett PC
Besondere Merkmale:
Pentium 800 Mhz
256 MB RAM
20 GB Western Digital
400 Watt starkes Netzteil
DSL bereit oder Modem
Windows 98 SE ist installiert und läuft gut. Eine W98SE Lizens ist dabei.
Das CD-Rom ist ein 48 oder 50 fach, so genau weiß ich das nicht. Man sollte es vielleicht mit einem schicken schwarzen DVD-Rom tauschen.
Rechtlicher Hinweis:
Hinweis: Da es sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf handelt, verkaufe ich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung! Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Mit Abgabe des Gebots erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden! Auf Grund der geänderten Gesetzeslage, bin ich als Privatperson zu einem solchen Hinweis gezwungen. Ungeachtet des angeführten Haftungsausschlusses wegen der EU-Gesetzeslage, ist die Ware in Ordnung wenn nichts anderes angegeben ist! Angaben ohne Gewähr.
Meine Frage dazu: der Käufer behauptet nun, dass die Festplatte defekt sei. Muss der Verkäufer in diesem Fall den Rechner zurück nehmen? Muss der Schaden ggf. bei der Post als Spediteur reklamiert werden? Oder ist der VK sogar aus dem Schneider?
Chris
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Gibts große Unterschiede zwischen dem BGB der Auflage 52 und der neusten Auflage 55? :>
Denn ein 52er hätt ich hier, ein 55er müsst ich kaufen. Ist für ne Recht Vorlesung :>
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| Zitat von Buzweed
Gibts große Unterschiede zwischen dem BGB der Auflage 52 und der neusten Auflage 55? :>
Denn ein 52er hätt ich hier, ein 55er müsst ich kaufen. Ist für ne Recht Vorlesung :> | | Das sind 5 Euro oder so in der dtv-Ausgabe...
Die kannst du doch wohl investieren - trinkst du 2 Bier in der Kneipe weniger.
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| Zitat von Crutschie
Aber wenn das relevante auf der ersten Seite steht, muss ich nicht BGHSt 11, 111 (111) machen, oder?
Crutschie ... always a CT | |
Sieht scheiße aus, ich machs aber immer so... Sonst siehts so aus, als wärs ein Blindzitat, das man nicht kontrolliert hat...
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von Buzweed
Gibts große Unterschiede zwischen dem BGB der Auflage 52 und der neusten Auflage 55? :>
Denn ein 52er hätt ich hier, ein 55er müsst ich kaufen. Ist für ne Recht Vorlesung :> | |
Die Auflage hat zwar die Schuldrechtsreform mit drin (alles davor ist komplett obsolet), aber einiges anderes nicht. Kannst ja mal nach §847 BGB in beiden Auflagen suchen
Und 5 Öcken für den Beck-Text kannste ja wirklich ausgeben.
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Stimmt es eigentlich das man jemandem mal seine Meinung sagen darf und ihn dabei auch beschimpfen darf, wenn man nur zu zweit ist und kein anderer zuhören kann ?
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sers
großes Proble & folgende Sachlage:
3 Tage LAN party!
gestern nacht, 3 uhr. mein Rechner steht auf dem Ende des Tisches, wo ich sitze. neben mir ein Freund, wir nennen ihn mal Asshole. Asshole ist grobmotorisch, hat vorher schon seine Bierflasche aufm Boden zertrümmert, ist dafür bekannt.
Nun hat er etwas getrunken, er ist Diabetiker, und war angeheitert. Ich auch. ich stehe neben ihm, er sitzt und wir lachen uns über FlatOut schlapp. Dann hat er mich, warum auch immer und das ist Tatsache, geschubst, Richtung meines Platzes. da er mich nicht gerade sanft geschubst hat, musste ich fallen und hätte mir fast ne Platzwunde geholt, bin dabei mit dem Ellenbogen an meinem Rechner hängengeblieben und habe dabei meinen Rechner, im Betrieb, 1m auf den Boden fallen sehen. Resultat: Kühler rausgesprungen, Tower zerkratzt, Front- und beide Seitenblenden nicht mehr einsetzbar, sind rausgesprungen, HDD im Eimer. der Tower ist hinten nach rechts gekrümmt, vorne nach links, ich kann keine optischen Laufwerke mehr einsetzen.
Nun fordere ich von ihm dass er mir einen Tower und eine HDD ersetzt, von mir aus über Haftplficht.
er sagt aber er trägt nur eine geringe Mitschuld, ich hätte PC nicht oben hinstellen sollen (haben alle aber gemacht), nicht trinken dürfen ( war fast nüchtern, komplett unter Kontrolle, er aber nicht! ).
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Jetzt frage ich euch Spezialisten hier einmal, wie ihr das Ganze beurteilt! Denn das ganze eilt, brauche den Rechner dringend für die Schule, sitze hier gerade im Internet Cafe.
Ich für meinen Teil bin stinksauer, weil Asshole nicht zahlen möchte und die Schuld nicht auf sich nimmt, sondern sie mir zuschiebt, ich habe den Rechner erwischt.
danke!
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| Zitat von Shanon
Stimmt es eigentlich das man jemandem mal seine Meinung sagen darf und ihn dabei auch beschimpfen darf, wenn man nur zu zweit ist und kein anderer zuhören kann ? | |
Nein.
Du darfst niemanden beschimpfen, das ist böse.
E-Street... No retreat, no surrender
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Hat keiner eine Meinung zu meiner obigen Frage?
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| Zitat von E-Street
| Zitat von Crutschie
Aber wenn das relevante auf der ersten Seite steht, muss ich nicht BGHSt 11, 111 (111) machen, oder?
Crutschie ... always a CT | |
Sieht scheiße aus, ich machs aber immer so... Sonst siehts so aus, als wärs ein Blindzitat, das man nicht kontrolliert hat...
E-Street... No retreat, no surrender | |
*estreeterschlag*
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Ok, letzte Frage: Wen ich auf dem Deckblatt mein emester angebe ... nehm ich dan das letzte Semester oder das jetzige. Hab die HA ja im 1. begonnen, sie zählt aber fürs 2. ?? Schnelle Antwort erwünscht.
Crutschie ... always a CT
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Thema: Juristen-Sammelthread III ( Ich poste, damit du postest ) |