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| Zitat von Jellybaby
nein können sie nicht. Nur das Zeugnis vom zweiten Halbjahr wirkt sich auf die Versetzung aus. Ist das nicht überall so?
/habs nie anders kennen gelernt, egal welche Schulform.
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ja schon, ich kenn das auch nicht anders. aber wenn laut hacki jedes halbjahr alleine steht, dann gibts doch null anreiz im ersten halbjahr irgendwas zu machen und das ganze unterfangen wäre in den augen der sus noch "unwichtiger"
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| Zitat von psycho.doc
ist das förderschulspezifisch hacki? das hab ich nämlich auch noch nie gehört. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das an irgendeiner regelschule machbar wäre da die sus dann auch zum halbjahr backen bleiben können müssten
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Nein, das ist hier überall so. Selbst, als ICH noch zur Schule gegangen bin, war das so. Ich bin gerade echt massiv verwirrt
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| Zitat von psycho.doc
| Zitat von Jellybaby
nein können sie nicht. Nur das Zeugnis vom zweiten Halbjahr wirkt sich auf die Versetzung aus. Ist das nicht überall so?
/habs nie anders kennen gelernt, egal welche Schulform.
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ja schon, ich kenn das auch nicht anders. aber wenn laut hacki jedes halbjahr alleine steht, dann gibts doch null anreiz im ersten halbjahr irgendwas zu machen und das ganze unterfangen wäre in den augen der sus noch "unwichtiger"
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Deswegen gibt es doch das Phänomen der Schüler, die in den letzten 6 Wochen des Schuljahres noch mal richtig Gas geben und bis dahin die Schule nur in Trance durchlaufen haben?
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von psycho.doc
| Zitat von Jellybaby
nein können sie nicht. Nur das Zeugnis vom zweiten Halbjahr wirkt sich auf die Versetzung aus. Ist das nicht überall so?
/habs nie anders kennen gelernt, egal welche Schulform.
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ja schon, ich kenn das auch nicht anders. aber wenn laut hacki jedes halbjahr alleine steht, dann gibts doch null anreiz im ersten halbjahr irgendwas zu machen und das ganze unterfangen wäre in den augen der sus noch "unwichtiger"
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Deswegen gibt es doch das Phänomen der Schüler, die in den letzten 6 Wochen des Schuljahres noch mal richtig Gas geben und bis dahin die Schule nur in Trance durchlaufen haben?
| | die gibt es auch, wenn das 1. hj 50% zählt. denen geht halt trotzdem der arsch auf grundeis
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von psycho.doc am 12.01.2016 22:36]
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| Zitat von The_Phantom
Bayerisches Gymnasium bzw. jetzt FOS/BOS. Anders hab ich das aber auch noch nie gehört. Interessant.
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Kannste n bisschen mehr Input geben?
Pro/Contra beider Schularten. Können auch bald vor der Wahl stehen
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| Zitat von psycho.doc
| Zitat von Jellybaby
nein können sie nicht. Nur das Zeugnis vom zweiten Halbjahr wirkt sich auf die Versetzung aus. Ist das nicht überall so?
/habs nie anders kennen gelernt, egal welche Schulform.
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ja schon, ich kenn das auch nicht anders. aber wenn laut hacki jedes halbjahr alleine steht, dann gibts doch null anreiz im ersten halbjahr irgendwas zu machen und das ganze unterfangen wäre in den augen der sus noch "unwichtiger"
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Es ist auch unwichtiger. Es steht btw. nicht nur laut hacki alleine, sondern (ich habs jetzt nur für nrw nachgesehen) auch laut Schulgesetz:
| §50 Zeugnisse,
Bescheinigungen über die Schullaufbahn
(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. | |
Der nächste § regelt dann die Versetzung.
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Wtf 1HJ und 2 HJ Zeugnis. Das ist ja wirklich mal das Dümmste was ich jemals gehört habe. Vor allem wenn nur 2 HJ zum weiter kommen zählt. Wtf is wrong?
Jetzt erzählt mir nicht, dass das überall oberhalb des Weißwurstequators so ist?!
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Anders gesagt: in Bayern haste halt quasi nie ne zweite Chance. Einmal verkackt, immer verkackt.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von psycho.doc
| Zitat von Jellybaby
nein können sie nicht. Nur das Zeugnis vom zweiten Halbjahr wirkt sich auf die Versetzung aus. Ist das nicht überall so?
/habs nie anders kennen gelernt, egal welche Schulform.
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ja schon, ich kenn das auch nicht anders. aber wenn laut hacki jedes halbjahr alleine steht, dann gibts doch null anreiz im ersten halbjahr irgendwas zu machen und das ganze unterfangen wäre in den augen der sus noch "unwichtiger"
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Es ist auch unwichtiger. Es steht btw. nicht nur laut hacki alleine, sondern (ich habs jetzt nur für nrw nachgesehen) auch laut Schulgesetz:
| §50 Zeugnisse,
Bescheinigungen über die Schullaufbahn
(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. | |
Der nächste § regelt dann die Versetzung.
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dass das hj zeugnis nix wert ist les ich da aber nicht raus. zeugnisse zum halbjahr, zwischenzeugnisse, gibts in bremen und niedersachsen auch. die sind zwar nicht versetzungsrelevant aber die im ersten halbjahr erarbeiteten noten gehen in die noten am jahresende zu 50% ein.
| Zitat von Che Guevara
Wtf 1HJ und 2 HJ Zeugnis. Das ist ja wirklich mal das Dümmste was ich jemals gehört habe. Vor allem wenn nur 2 HJ zum weiter kommen zählt. Wtf is wrong?
Jetzt erzählt mir nicht, dass das überall oberhalb des Weißwurstequators so ist?!
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natürlich nicht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von psycho.doc am 12.01.2016 22:42]
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wenn das erlaubt wäre müsste es im Gesetz auch so drinstehen, dann wird nämlich das erste Halbjahr 2 mal bewertet. So kann man sich im zweiten Halbjahr von einer schlechten Note nicht mehr auf eine sehr gute Note verbessern, egal was man macht. Ein "ausreichend" im ersten Hj. würde den Schnitt immer versauen.
/unsinnig ist das trotzdem nicht. Irgendwann wird an einigen Schulformen ja nach G- und E-Kursen getrennt, dabei spielen die Halbjahreszeugnisse eine Rolle. Und für die Vorabgangs- und Abgangsklassen sind die Halbjahreszeugnisse gleichzeitig Bewerbungszeugnis.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 12.01.2016 22:47]
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| Zitat von legendary_hacki
Anders gesagt: in Bayern haste halt quasi nie ne zweite Chance. Einmal verkackt, immer verkackt.
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Eben nicht. Weil die Menge einzelne Ausreißer auch leichter verzeihen lassen.
Beispiel Schulaufgaben 2, 3, 4, 6 in der Reihenfolge. Nach der 2 HJ Logik. Im Ersten 2,5 durch mündlich usw. sagen wir 2. Im 2 HJ dann glatte 5. Also im worst case mit einem Bein schon verschissen. Gesamt aber 3,8 mit guten Exem und mündlichen also ne 3 wenns passt. Schon ein Unterschied...
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| Zitat von Jellybaby
wenn das erlaubt wäre müsste es im Gesetz auch so drinstehen, dann wird nämlich das erste Halbjahr 2 mal bewertet.
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nein wird es nicht
das halbjahreszeugnis ist gewissermaßen ne information.
die eigentliche wertung findet erst im sommer mit dem zeugnis statt
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| Zitat von Jellybaby
wenn das erlaubt wäre müsste es im Gesetz auch so drinstehen, dann wird nämlich das erste Halbjahr 2 mal bewertet. So kann man sich im zweiten Halbjahr von einer schlechten Note nicht mehr auf eine sehr gute Note verbessern, egal was man macht. Ein "ausreichend" im ersten Hj. würde den Schnitt immer versauen.
/unsinnig ist das trotzdem nicht. Irgendwann wird an einigen Schulformen ja nach G- und E-Kursen getrennt, dabei spielen die Halbjahreszeugnisse eine Rolle. Und für die Vorabgangs- und Abgangsklassen sind die Halbjahreszeugnisse gleichzeitig Bewerbungszeugnis.
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selbst bei trennung nach g und e kursen gibt es eine umrechnungsmöglichkeit. Schüler A hat im 1. hj im g-kurs ne 1 und wird hochgekurst, im endzeugnis ist das dann äquivalent zu einer 2 oder 3, je nach verfahren, im e-kurs
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| Zitat von psycho.doc
das halbjahreszeugnis ist gewissermaßen ne information.
die eigentliche wertung findet erst im sommer mit dem zeugnis statt
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Nein. Siehe Gesetzestext. Die Halbjahre werden jeweils bewertet. Praktisch kann man das so sehen, rechtlich nicht. Die Informationspflichten zwischendurch sind woanders geregelt.
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| quelle
Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind. | |
das liest sich aber schon so, als müssten die leistungen des ganzen jahres ausreichend sein um versetzt zu werden
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Ja, die Sache mit dem getrennt bewertet ergibt sich aus dem Paragraphen davor.
| Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen | |
Selbe Quelle. Von miteinaner verrechnen steht da nichts.
Aber ok, ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich frage morgen einfach mal bei unserer Stufenleitung nach.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 12.01.2016 23:04]
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Hahahaha, wie lächerlich ist das denn, nur die Noten aus dem 2. HJ zählen fürs Erreichen des Klassenziels? Welche Bundesländer machen denn alle so nen Stuss?
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Das ZZ ist hier iirc nichtmal ein Dokument und wird auch von der Schulleitung nicht unterschrieben.
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Also bei uns steht auf den ZZ nur "Mitteilung des Leistungsstandes" und mehr ist es auch nicht.
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Bei uns ist es im Halbjahr nur eine Halbjahresinformation, hat auch nicht den Stand eines Zeugnisses. Am Ende des Schuljahres gibt es dann ein Zeugnis, dort gehen natürlich die Noten des gesamten Schuljahres ein. Alle andere kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
OBEUREZEUGNISSEBEHINDERTSINDHABICHGEFRAGT?!?
/Transparenznotiz: Bundesland Sachsen - FOLGT UNSEREM ERFOLG!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von .tRiX0r am 13.01.2016 8:13]
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von psycho.doc
| Zitat von Jellybaby
nein können sie nicht. Nur das Zeugnis vom zweiten Halbjahr wirkt sich auf die Versetzung aus. Ist das nicht überall so?
/habs nie anders kennen gelernt, egal welche Schulform.
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ja schon, ich kenn das auch nicht anders. aber wenn laut hacki jedes halbjahr alleine steht, dann gibts doch null anreiz im ersten halbjahr irgendwas zu machen und das ganze unterfangen wäre in den augen der sus noch "unwichtiger"
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Deswegen gibt es doch das Phänomen der Schüler, die in den letzten 6 Wochen des Schuljahres noch mal richtig Gas geben und bis dahin die Schule nur in Trance durchlaufen haben?
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Ja, wirklich ein cleveres System.
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| Zitat von Jellybaby
Ja, die Sache mit dem getrennt bewertet ergibt sich aus dem Paragraphen davor.
| Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen | |
Selbe Quelle. Von miteinaner verrechnen steht da nichts.
Aber ok, ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich frage morgen einfach mal bei unserer Stufenleitung nach.
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Na ja:
| Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen | |
Da steht eindeutig, daß das Jahreszeugnis sich auf die Leistungen des gesamten Jahres bezieht.
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grad nachgefragt: Tut es nicht. Nur auf den Stand seit dem letzten Zeugnis. "Am Ende des Schuljahres UND..."
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 13.01.2016 9:58]
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Hahahaha, welches bundesland, jelly? Wie hohl
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Es klingt dämlich, aber macht es effektiv überhaupt einen Unterschied? So groß ist der methodische Fehler ja nicht, wird das nicht durch Klassenkonferenzen mehr als ausgeglichen, sollte es wirklich um die Versetzung gehen?
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| Zitat von Jellybaby
grad nachgefragt: Tut es nicht. Nur auf den Stand seit dem letzten Zeugnis. "Am Ende des Schuljahres UND..."
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Da ist die rechtliche Frage, wann das letzte Zeugnis. Wenn ihr im Halbjahr nur Informationen herausgebt, ist das letzte Zeugnis ein Jahr her und ihr bezieht euch damit wieder auf das gesamte Schuljahr. Ich kann mir eine solch seltsame Regel wie bei euch eigentlich nicht vorstellen. Hast du euer Schulgesetz zur Hand?
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das habe ich doch gestern abend erst verlinkt, einschließlich der relevanten Stellen.
/und nein, es gibt zum Halbjahr keine "information", sondern richtige Zeugnisse.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 13.01.2016 10:41]
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| Zitat von Jellybaby
das habe ich doch gestern abend erst verlinkt, einschließlich der relevanten Stellen.
/und nein, es gibt zum Halbjahr keine "information", sondern richtige Zeugnisse.
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Jetzt erst gesehen, bin am Smartphone. In deiner Quelle steht "in der Regel", d. H. es kann durchaus anders gehandhabt werden.
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ja, aber tatsächlich nur bei begründeten Ausnahmen. Da muss jemand schon monatelang gefehlt haben oder eine Externenprüfung ablegen.
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Thema: Der Lehrer- und Pädagogenthread ( ADHS, LRS, ETEP, TVH, ABI und LiV ) |