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Ja und wie oft finden diese tatsächlich statt?
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Kommt drauf an™. Hängt z.B. ganz erheblich von der Personaldecke der jeweiligen Behörde ab (in NRW ist iirc die Polizei zuständig, in Hessen kommunale Stellen), und außerdem von den Umständen des Waffenbesitzes, persönliche Einschätzung der zuständigen Stellen...
Was allerdings regelmäßig stattfindet ist die Überprüfung des Bedürfnisses - und sportlicher Bedürfniserhalt ohne die entsprechende Waffe wird wenigstens schwierig.
Und, @Farbkuh, es gibt noch ein viertes Szenario: $Waffe taucht irgendwo auf, kann nicht zugeordnet werden, und das Waffenregister wird freundlich nach der aufgebrachten Seriennummer gefragt. Spätestens dann rasselt es im Karton.
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| Zitat von DeathCobra
Ja und wie oft finden diese tatsächlich statt?
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Also ich hatte schon 2x Besuch. Was mich auch nicht stört, bei mir ist alles ordentlich, insofern ist das kein Problem - ich hab sogar extra Schuh-Überzieher hier liegen, falls die netten Beamten unangekündigt auftauchen, dürfen die die direkt überziehen, damit sie mir mit ihren Stiefeln den Holzboden nicht versauen.
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Und das wo die so günstig waren...
jaja, Murica n shit, was mich aber wundert dass .45ACP günstier als 9mm ist
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Sind sie nicht. Wiegen nämlich ca. das Doppelte.
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Stimmt! Da steht ja Pfund und nicht Stück...
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Naja, zum Zeitpunkt der Konzeptionierung war passives Radar noch ein Hirngespinst, und dass die Tarnkappentechnologie nicht ansatzweise alles verschleiert wissen wir schon seit dem Balkan.
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von DeathCobra
Ja und wie oft finden diese tatsächlich statt?
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Also ich hatte schon 2x Besuch. Was mich auch nicht stört, bei mir ist alles ordentlich, insofern ist das kein Problem - ich hab sogar extra Schuh-Überzieher hier liegen, falls die netten Beamten unangekündigt auftauchen, dürfen die die direkt überziehen, damit sie mir mit ihren Stiefeln den Holzboden nicht versauen.
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Ich finde es einen ziemlich Grundgesetzverstoß, aber wenn die Leute es mit sich machen lassen...
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Hier ist die Personaldecke in der Waffenabteilung der Pol so dünn, dass die selbst für neue WBK drei Monate brauchen. Da ist an Hausbesuche gar nicht zu denken.
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| Zitat von Lwis
| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von DeathCobra
Ja und wie oft finden diese tatsächlich statt?
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Also ich hatte schon 2x Besuch. Was mich auch nicht stört, bei mir ist alles ordentlich, insofern ist das kein Problem - ich hab sogar extra Schuh-Überzieher hier liegen, falls die netten Beamten unangekündigt auftauchen, dürfen die die direkt überziehen, damit sie mir mit ihren Stiefeln den Holzboden nicht versauen.
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Ich finde es einen ziemlich Grundgesetzverstoß, aber wenn die Leute es mit sich machen lassen...
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Was schlägst du vor?
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Keine ansatz- und beschlusslosen Wohnungsdurchsuchungen bzw. -betretungen durchzuführen?
Termin vereinbaren wäre eine Idee.
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Ja mit Ankündigung wird helfen unsachgemäße Aufbewahrung abzustellen/aufzudecken.
Wäre mal auch gut fürn Zoll bei Gaststätten oder Baustellenkontrollen.
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| Zitat von Che Guevara
Ja mit Ankündigung wird helfen unsachgemäße Aufbewahrung abzustellen/aufzudecken.
Wäre mal auch gut fürn Zoll bei Gaststätten oder Baustellenkontrollen.
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Gaststätten und Baustellen sind nach meinem letzten Stand aber nicht im Grundgesetz speziell geschützt.
Finde ich erstaunlich, dass auf einmal so wenig Leute ein Problem damit zu haben scheinen, dass die Polizei oder das Ordnungsamt einfach unangekündigt und ohne Beschluss in eine Wohnung eindringen darf.
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Ja doch, wenns um Waffen geht, finde ich das schon ok.
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| Zitat von Lwis
Finde ich erstaunlich, dass auf einmal so wenig Leute ein Problem damit zu haben scheinen, dass die Polizei oder das Ordnungsamt einfach unangekündigt und ohne Beschluss in eine Wohnung eindringen darf.
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Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Gesetzgebung ist jetzt nicht per se unstatthaft, sondern eine Abwägungsfrage, die der Gesetzgeber hier vorgenommen hat:
| Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. | |
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Danke für's raussuchen Obi.
Und ja den Deal geht man halt ein und wusste es auch vorher. Finde
Würde so Dinge wie die Waffe im Nachtkästchen gegen Einbrecher auch öfter aufdecken, solche Kontrollen.
Hatte die Diskussion erst im Bekanntenkreis.
"Ist ja nicht so wild, hab ja keine Kinder." War der Kommentar dazu. Dem kündigst den Besuch an und das gute Stück liegt wieder sauber verwahrt wie es soll.
Ich finde gerade in dem Hobby ist es wichtig solche Schwachmaten auzusieben.
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Ach Lwis. An der Grenze oder bei manchen Bevölkerungsgruppen gerne auch mal einfach so in der Stadt ist das bei willkürlichen Kontrollen eigentlich viel verletzender als bei einem Waffen(!)besitzer, der da eingewilligt hat.
Aber dort kräht kein Hahn danach.
Stört es dich hier, weil du mal nicht am austeilenden Ende stehst?
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| Zitat von Lwis
Keine ansatz- und beschlusslosen Wohnungsdurchsuchungen bzw. -betretungen durchzuführen?
Termin vereinbaren wäre eine Idee.
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Letzteres kann man herbeiführen. Sie haben ja zunächst keine Möglichkeit, den Zutritt (zur Aufbewahrungsstelle, nicht "zur Wohnung") zu erzwingen. Und auch da, selbst schuld, wenn sie dazu deine eigentliche Wohnung betreten müssen.
Insofern, @Che, auch im Moment kann man den Waffenbesitzer kurzfristig zu gar nix zwingen. Die Kontrollen ermöglichen aber was ganz Anderes: Existieren die angegebenen Behältnisse überhaupt noch, und reicht der Platz in den Behältnissen für die Waffen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 01.10.2019 11:59]
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Ja du beschreibst es doch was ich meine.
Liegt die Waffe/Munition verschlossen wie und wo sie soll.
Das finde ich schon passend.
Vielleicht bin ich durch die Deppen hier am Dorf einfach da nur sensibler. Aber wäre ja trotzdem ein Anfang.
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Finde ich auch ganz spannend. Hausdurchsuchungen werden ja auch aufgrund einer IP-Adresse durchgeführt. Oder weil ein Dealer hochgekommen wurde und deine Handynummer gespeichert hat.
Bei beiden reicht es regelmäßig für einen begründeten Verdacht, aber wenn bekannt ist, dass dort scharfe Waffen und Munition lagern, ist das kein Anlass für eine (wie ich aus Erfahrung meines Vaters sagen kann: viel gemütlicher ablaufende) unangekündigte Kontrolle?
Come on.
PS: Bei selbstständigen Weinbauern wird übrigens auch unangekündigt kontrolliert ob sich an die Regeln gehalten und nicht gepanscht wird. Da geht es auch in die Wohnräume, weil dort oftmals das Büro ist.
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Das hinkt aber gewaltig.
ad 1: Sachkunde und Möglichkeit zur korrekten Verwahrung müssen ja zur Erlangung der Erlaubnis gegenüber der Behörde bewiesen werden. Bei deinen Beispielen liegt ja wenigstens irgendein Verdachtsmoment zur Beteiligung an einer Straftat vor, Waffenbesitz ist keine.
ad 2: Der selbstständige Weinbauer hätte aber durchaus die Wahl, sein Büro woanders als in den Wohnräumen einzurichten. Wenn er es nicht tut, ja, dann muss er damit leben, dass Geschäftsunterlagen in seinen Privaträumen liegend inspiziert werden.
| Zitat von Che Guevara
Liegt die Waffe/Munition verschlossen wie und wo sie soll.
Das finde ich schon passend.
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Wenn ich (allein) zu Hause bin, darf der Tresor offen und die Waffe auf dem Esstisch sein. Die Aufbewahrung von Munition kann und darf nicht kontrolliert werden. Was genau kann die Behörde also wirklich kontrollieren?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 01.10.2019 12:13]
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Er humpelt ein wenig. Aber er geht.
Eine Hausdurchsuchung soll eine Straftat aufklären, die Kontrolle des Waffenbesitzers diese verhindern.
Genau wie nicht jeder Winzer den Platz für ein Büro außerhalb der Wohnräume hat, kann nicht jeder Waffenbesitzer die Tresore in einen vom restlichen Wohnbereich getrennten Keller stellen.
Da muss man dann halt für sein Privileg mit handeln können.
Die Hausdurchsuchung war vor allen Dingen drin, weil sie Lwis letzthin mal verteidigt hat als in allen Fällen verhältnismäßig. Das war der einzige Grund, weshalb mich sein Post überhaupt bewegte, was zu seiner Haltung zu sagen, da ihm die Unverletzlichkeit der Wohnung eher so selektiv wichtig zu sein scheint.
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| Zitat von loliger_rofler
Eine Hausdurchsuchung soll eine Straftat aufklären, die Kontrolle des Waffenbesitzers diese verhindern.
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Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Waffenbesitzer sich vorschriftswidrig verhalten wird oder schon verhält, kann oder muss die Behörde die Zuverlässigkeit aberkennen und die Erlaubnis einziehen.
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| Zitat von Abso
| Zitat von loliger_rofler
Eine Hausdurchsuchung soll eine Straftat aufklären, die Kontrolle des Waffenbesitzers diese verhindern.
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Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Waffenbesitzer sich vorschriftswidrig verhalten wird oder schon verhält, kann oder muss die Behörde die Zuverlässigkeit aberkennen und die Erlaubnis einziehen.
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Ja das ist mir schon klar. Aber wenn nciht Vorbeugung eines Verstoßes gegen das Waffenrecht (oder einer Straftat), was ist dann der Sinn der Prüfung? Da scheine ich dann elementar was nicht verstanden zu haben.
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Du, keine Ahnung. Fakt ist: Es gibt diese Kontrollen, sie gehen mit einer Grundrechtseinschränkung einher.
Ich sehe halt nicht so richtig, was unterm Strich diese Einschränkung rechtfertigt unter der Prämisse, dass die anderen Rädchen im System ihre Arbeit vernünftig machen - also Behörden, Vereine, Verbände... .
Es liegt die Vermutung nahe, dass auch hier Anlassgesetzgebung getrieben würde, um dem Bürger zu signalisieren, dass man was tut.
Nochmal zur Illustration, wenn die Waffenbehörde bei mir anklopft gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Ich bin nicht da. Ende der Vorstellung. Weder meine Frau noch mein Sohn werden sie reinlassen, geschweige denn die Waffen vorzeigen.
2) Ich bin da. Innerhalb meiner Wohnung darf ich die Waffen aber zu einem von meinem Bedürfnis umfassten Zweck jederzeit(!) rausholen. Ich darf also sogar mit der geholsterten .45er die Wohnungstür aufmachen.
Was kann die Behörde also wirklich kontrollieren?
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| Zitat von DeathCobra
Ach Lwis. An der Grenze oder bei manchen Bevölkerungsgruppen gerne auch mal einfach so in der Stadt ist das bei willkürlichen Kontrollen eigentlich viel verletzender als bei einem Waffen(!)besitzer, der da eingewilligt hat.
Aber dort kräht kein Hahn danach.
Stört es dich hier, weil du mal nicht am austeilenden Ende stehst?
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Ich besitze keine private Schusswaffe, das tangiert mich persönlich also nicht im geringsten.
Ich finde es nur falsch.
| Zitat von loliger_rofler
Finde ich auch ganz spannend. Hausdurchsuchungen werden ja auch aufgrund einer IP-Adresse durchgeführt. Oder weil ein Dealer hochgekommen wurde und deine Handynummer gespeichert hat.
Bei beiden reicht es regelmäßig für einen begründeten Verdacht, aber wenn bekannt ist, dass dort scharfe Waffen und Munition lagern, ist das kein Anlass für eine (wie ich aus Erfahrung meines Vaters sagen kann: viel gemütlicher ablaufende) unangekündigte Kontrolle?
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Da habe ich aber zumindest einen Anfangsverdacht einer Straftat und ein Richter hat das ganze angeordnet, so wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.
Bei Waffenbesitzern wird quasi der Grundsatz in dubio pro reo umgedreht und man geht erst mal davon aus, dass die wahrscheinlich gegen Gesetze verstoßen und man darum nachgucken muss.
| Zitat von [k44] Obi Wahn
Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Gesetzgebung ist jetzt nicht per se unstatthaft, sondern eine Abwägungsfrage, die der Gesetzgeber hier vorgenommen hat:
| Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. | |
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Und was passiert, wenn ich meinen Safe in meinem Schlafzimmer stehen habe und eben nicht einwillige, dass das Schlafzimmer betreten wird?
Sagen die dann "Naja, dann halt heute keine Kontrolle, viel Spaß noch."? Oder muss ich mit Konsequenzen rechnen?
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Möglicherweise, wenn mir mal langweilig ist suche ich mal in Juris nach Präzedenzfällen – stelle es mir aber in der Tat schwierig vor, da selbst im Wiederholungsfall Probleme bei der Zuverlässigkeit rechtssicher festzustellen. Dass da Anlassgesetzgebung eine Rolle spielt, will ich sicher nicht bestreiten.
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Möglicherweise, wenn mir mal langweilig ist suche ich mal in Juris nach Präzedenzfällen – stelle es mir aber in der Tat schwierig vor, da selbst im Wiederholungsfall Probleme bei der Zuverlässigkeit rechtssicher festzustellen. Dass da Anlassgesetzgebung eine Rolle spielt, will ich sicher nicht bestreiten.
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Ich hab auch schon ein bisschen in Juris geschaut, aber nichts gefunden.
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| Zitat von Lwis
Bei Waffenbesitzern wird quasi der Grundsatz in dubio pro reo umgedreht und man geht erst mal davon aus, dass die wahrscheinlich gegen Gesetze verstoßen und man darum nachgucken muss.
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Man könnte es auch wie eine Berufsgenossenschaft sehen, die sich halt mit Kontrollen darum kümmert, dass möglichst wenig schiefgeht.
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Thema: Waffenthread 70 ( viel Krach, nicht nur zu Silvester ) |