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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: 26 Tage Urlaub werden gestellt... ( ...30 muss man aber nehmen )
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
...30 muss man aber nehmen
Hallo,

Ich weiß im Moment leider nicht mehr so genau weiter.

Meine Freundin macht eine Ausbildung zur Erzieherin, dazu gehört unter anderem im 3. Jahr ein Anerkennungspraktikum, welches über 1 Jahr geht, zu 75% bezahlt wird, aber volle 38,5 Stunden gearbeitet werden müssen.

Jetzt stellt der evangelische Kindergarten meiner Freundin in diesen 12 Monaten 26 Tage Urlaub zur Verfügung. Diese werden von dem Kindergarten von vornerein schon komplett verplant, was ich schon nicht in Ordnung finde, aber das dürfen sie scheinbar.

Jetzt kommt aber etwas, wo ich mir sicher bin, dass sie das nicht können:
Sie haben in den 12 Monaten insgesamt (Ostern, Weihnachten usw.) 30 Tage zu, stellen meiner Freundin aber nur 26 Tage zur Verfügung. Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.

Ich bin der Meinung, dass sie das so nicht machen können, sie können doch nicht einfach jemand nur 26 Tage geben, aber verlangen dass man 30 Tage nimmt und den Rest dann rausarbeitet?

Ich habe schon Google bemüht, aber ich weiß nicht richtig nach was ich suchen soll.
Es wäre super wenn mir jemand sagen könnte wo und in welchem Paragraph sowas geregelt ist, oder zumindest auf welchem Amt man da nachfragen kann.
Der Träger ist halt die evangelische Kirchengemeinde, ich weiß nicht ob es da einen Unterschied zu einer staatlichen Einrichtung gibt.

Ich hoffe es kann mir jemand irgendwie helfen!
10.01.2006 15:49:41  Zum letzten Beitrag
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bullfrogjuice

AUP bullfrogjuice 04.12.2007
in meiner alten firma war das auch so, es gab tage an denen die firma zu war, diese tage hat man aber keinen einfachen urlaub nehmen können sondern man hat über das jahr verteilt halt jeden tag x std mehr gearbeitet...

war allerdings in der schweiz peinlich/erstaunt
10.01.2006 15:52:32  Zum letzten Beitrag
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RAPE @ Mhz

RAM
ich denke mal die Frage ist wei alt deine freundin ist und ob das Jugendarbeitsschutzgesetz vorsieht das sie nur 8h/tag arbeiten darf.

Wenn dem so ist dann dürfen die das nicht machen.
10.01.2006 15:53:51  Zum letzten Beitrag
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Carlos

Arctic
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt
10.01.2006 15:55:26  Zum letzten Beitrag
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Diotor

Sniper BF
Als ich Zivi war, war sowas ähnliches. Freitags konnte nur der halbe Tag gearbeitet werden dafür musste man an den anderen Tagen (oder in der Woche davor) diese Zeit wieder reinholen. Denk also schon dass das zulässig ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Diotor am 10.01.2006 15:57]
10.01.2006 15:56:23  Zum letzten Beitrag
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Chino

Chino
Ich kann mich da an eine Regelung bei Siemens erinnern.
Brückentage und die Tage zwischen Weihnachten und Silvester sind immer Betriebsferien. Dafür müssen die Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen. Im Gegenzug wurden statt 37,5 Stunden pro Woche (Traifvertrag) dann 40h/Woche gearbeitet.
Konnte sich auch keiner gegen wehren.
10.01.2006 15:56:28  Zum letzten Beitrag
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>sLayer

AUP >sLayer 14.08.2008
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt



das sie gezwungen wird überstunden zu machen?
10.01.2006 15:56:38  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt



Geht wahrscheinlich nicht um das wie, sondern um das ob!

Überstunden ist das eine, aber jmd. mehr Urlaub zu diktieren, als man selbst hat, ist das andere!
10.01.2006 15:56:58  Zum letzten Beitrag
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
Es geht weniger darum, dass meine Freundin das nicht darf (sie ist 23), sondern dass sie einen Arbeitsvertrag hat vom 1.8.2005 bis zum 31.7.2006 mit einer 38,5 Stundenwoche und 26 Tagen Urlaub.

Und meinem gesunden Menschenverstand ist nicht beizubringen, dass man jemand 26 Tage Urlaub gibt, dieser jemand dann aber 30 Tage nehmen MUSS und die restlichen 4 Tage dann rausarbeiten soll.
10.01.2006 15:59:23  Zum letzten Beitrag
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Carlos

Arctic
 
Zitat von >sLayer
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt



das sie gezwungen wird überstunden zu machen?



Sie bekommt dafür im Ausgleich frei?!?


Genau diese Stechuhr-Stiftfallenlass-Mentalität bringt uns wirklich weiter.

Schönes neues Land.

Anstatt die Leute froh sind, dass sie eine Praktikumsstelle haben, die zumindest zu 75% bezahlt wird... mit den Augen rollend

[edit²:]

5 Monate á 4 Wochen á 5 Arbeitstage sind summa summarum 100 Arbeitstage, macht also den Tag ca. 20 Minuten, die sie länger arbeiten müsste, um 4 zusätliche Tage frei zu haben.

Ich höre irgendwo in China einen Sack Reis umfallen.


Ich frage mich, wie das die anderen Erwerbstätigen mit ein paar hundert (unbezahlten) Überstunden so schaffen, für die sie u.U. nichtmal frei bekommen... peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos am 10.01.2006 16:06]
10.01.2006 16:00:34  Zum letzten Beitrag
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
 
Zitat von Futura
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt



Geht wahrscheinlich nicht um das wie, sondern um das ob!

Überstunden ist das eine, aber jmd. mehr Urlaub zu diktieren, als man selbst hat, ist das andere!



Ein anderes Problem ist auch noch, dass man in einem Kindergarten schlecht Überstunden machen kann, da halt der Kindergarten irgendwann zumacht. Und ich habe Sie jetzt gerade nochmal gefragt, es sind insgesamt 6 Tage also knapp 45 Stunden die sie rausarbeiten soll, schafft sie das in den 5 Monaten nicht mehr, soll sie die 2 oder 3 Tage dann rintenran hängen, also am 1,2,3 August nacharbeiten.
10.01.2006 16:03:30  Zum letzten Beitrag
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CounterForce

Leet
die Regelung kommt mir schon etwas komisch vor.
Wenn man jemanden 30 Tage Urlaub vorschreibt, dann sollte man diese auch in den Vertrag aufnehmen.

Ob das so legal ist, weiß ich nicht, hier würde ich raten, einen Anwalt zu fragen.
10.01.2006 16:03:50  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Hat doch nichts mit Stechuhr zu tun.
Ich stempel nicht und jegliche Mehrarbeit ist mit o.g. Bruttoentgeld abgegolten, wie es so schön bei mir heisst. Ich finde nur die Vorgehensweise ein wenig "strange".
10.01.2006 16:04:28  Zum letzten Beitrag
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von >sLayer
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt



das sie gezwungen wird überstunden zu machen?



Sie bekommt dafür im Ausgleich frei?!?


Genau diese Stechuhr-Stiftfallenlass-Mentalität bringt uns wirklich weiter.

Schönes neues Land.

Anstatt die Leute froh sind, dass sie eine Praktikumsstelle haben, die zumindest zu 75% bezahlt wird... mit den Augen rollend



Du bist Deutschland...

Meine Freundin ist mit Sicherheit niemand von deiner Stechuhr-Stiftfallenlass-Mentalität.
10.01.2006 16:05:47  Zum letzten Beitrag
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Chino

Chino
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Ein anderes Problem ist auch noch, dass man in einem Kindergarten schlecht Überstunden machen kann, da halt der Kindergarten irgendwann zumacht. Und ich habe Sie jetzt gerade nochmal gefragt, es sind insgesamt 6 Tage also knapp 45 Stunden die sie rausarbeiten soll, schafft sie das in den 5 Monaten nicht mehr, soll sie die 2 oder 3 Tage dann rintenran hängen, also am 1,2,3 August nacharbeiten.



Es sind 4 Tage á 7,7 Stunden = 30,8 Stunden
Wir haben in den nächsten 5 Monaten ungefähr 105 Arbeitstage.
Das sind pro Tag 0,3 Stunden mehr also 18 Minuten pro Tag.
10.01.2006 16:07:52  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von >sLayer
 
Zitat von Carlos
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Die restlichen 4 Tage soll sie nun vorarbeiten, also innerhalb von den übrigen 5 Mnaten soll sie jetzt 32 Überstunden rausarbeiten.



Wo ist das Problem? peinlich/erstaunt



das sie gezwungen wird überstunden zu machen?



Sie bekommt dafür im Ausgleich frei?!?


Genau diese Stechuhr-Stiftfallenlass-Mentalität bringt uns wirklich weiter.

Schönes neues Land.

Anstatt die Leute froh sind, dass sie eine Praktikumsstelle haben, die zumindest zu 75% bezahlt wird... mit den Augen rollend



Du bist Deutschland...

Meine Freundin ist mit Sicherheit niemand von deiner Stechuhr-Stiftfallenlass-Mentalität.



War bei mir in der Zivistelle genauso (G-Schule mit Tagesstätte).
Die Überstunden hat man sich dann geholt, in dem man bspw. sich bei Festen engagiert, oder sonstige Aktivitäten macht.
Wobei ich jetzt noch 2 Wochen Urlaub und Überstunden hätte mit den Augen rollend
10.01.2006 16:08:59  Zum letzten Beitrag
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subay

Russe BF
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay
10.01.2006 16:09:52  Zum letzten Beitrag
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El_Hefe

El_Hefe
 
Zitat von Carlos
Genau diese Stechuhr-Stiftfallenlass-Mentalität bringt uns wirklich weiter.



In dem Krankenhaus in dem ich arbeite hat man neulich die Stechuhren wieder eingeführt. Hast ein Zeitfenster von 10 Minuten in dem du dich ein/auszuloggen hast, bist du drüber oder drunter gibts dumme Fragen was das soll und überhaupt, und man kriegt ne halbe Stunde Pause abgezogen, auch wenn man nur 2 Minuten über der Zeit ist. Und das in nem Krankenhaus, echt der Wahnsinn. Bin mal gespannt wann der erste Pfleger ne Oma in der Wanne ertrinken lässt weil er sich ausloggen muss.

SO versaut man Leuten die Motivation, sich mit dem Betrieb zu identifizieren. Kurz mal was mehr arbeiten damit die Sache noch erledigt wird? Nö geht nich, wenn ich das (zum Wohle des Betriebs) mache werde ich dafür bestraft, also lass ich die Scheisse einfach liegen wo sie liegt und gehe nach Hause.

Is ja nich so als würde das nur von den achsofaulen Arbeitnehmern kultiviert.
10.01.2006 16:11:12  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von Diotor
Als ich Zivi war, war sowas ähnliches. Freitags konnte nur der halbe Tag gearbeitet werden dafür musste man an den anderen Tagen (oder in der Woche davor) diese Zeit wieder reinholen. Denk also schon dass das zulässig ist.


bliblablupp ein ziviverhältnis ist was ganz anderes, als ein arbeitsvertrag.
10.01.2006 16:11:16  Zum letzten Beitrag
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Sho

Arctic
10.01.2006 16:12:02  Zum letzten Beitrag
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.
10.01.2006 16:13:59  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



Und für was soll der Kindergarten sie den bezahlen wenn keine Kinder da sind und die Vorbereitungszeit wann anders ist?
10.01.2006 16:15:38  Zum letzten Beitrag
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[ÆON]Lucifer

[ÆON]Lucifer
Mit 26 Tagen hat sie ja schon mehr Urlaub als ihr gesetzlich zusteht. Ich denke das dürfte kein Problem sein, das auch durchzusetzen.
10.01.2006 16:16:47  Zum letzten Beitrag
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subay

Russe BF
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



ich bezog mich dem Satz "Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen?" auf deine folgende aussage von dir

 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
Diese werden von dem Kindergarten von vornerein schon komplett verplant, was ich schon nicht in Ordnung finde, aber das dürfen sie scheinbar.



nichts für ungut Augenzwinkern
10.01.2006 16:18:27  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



Btw, ich glaube nicht, dass der Kindergarten die Urlaubstage festlegt. Er legt nur fest, wann er zu hat. Sie kann sich natürlich wann anders Urlaub nehmen, sie muss das nur eben reinarbeiten. War bei uns auch so.
10.01.2006 16:21:01  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



Btw, ich glaube nicht, dass der Kindergarten die Urlaubstage festlegt. Er legt nur fest, wann er zu hat. Sie kann sich natürlich wann anders Urlaub nehmen, sie muss das nur eben reinarbeiten. War bei uns auch so.



Erzieherinnen müssen afaik Urlaub nehmen, wenn die KiTa dicht ist. Was sollen sie denn sonst da machen? Puppen sortieren?
10.01.2006 16:24:27  Zum letzten Beitrag
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
 
Zitat von [ÆON]Lucifer
Mit 26 Tagen hat sie ja schon mehr Urlaub als ihr gesetzlich zusteht. Ich denke das dürfte kein Problem sein, das auch durchzusetzen.



Den Satz habe ich irgendwie nicht so wirklich verstanden.
10.01.2006 16:25:48  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von Futura
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



Btw, ich glaube nicht, dass der Kindergarten die Urlaubstage festlegt. Er legt nur fest, wann er zu hat. Sie kann sich natürlich wann anders Urlaub nehmen, sie muss das nur eben reinarbeiten. War bei uns auch so.



Erzieherinnen müssen afaik Urlaub nehmen, wenn die KiTa dicht ist. Was sollen sie denn sonst da machen? Puppen sortieren?



Sag ich doch, nix anderes. Sie kann ihre Urlaubstage trotzdem anders legen, wenn sie in den Schliessungstagen Überstunden abfeiert.
10.01.2006 16:25:53  Zum letzten Beitrag
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-=[WfY]=- Schossel

Phoenix
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von Futura
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



Btw, ich glaube nicht, dass der Kindergarten die Urlaubstage festlegt. Er legt nur fest, wann er zu hat. Sie kann sich natürlich wann anders Urlaub nehmen, sie muss das nur eben reinarbeiten. War bei uns auch so.



Erzieherinnen müssen afaik Urlaub nehmen, wenn die KiTa dicht ist. Was sollen sie denn sonst da machen? Puppen sortieren?



Sag ich doch, nix anderes. Sie kann ihre Urlaubstage trotzdem anders legen, wenn sie in den Schliessungstagen Überstunden abfeiert.



Ja, das ist ja auch schön, nur das Problem ist, das der Kindergarten um 7 aufmacht und um 16 Uhr zu. Dann fällt dort der Hammer. Soll Sie sich dann noch eine halbe Stunde jeden Tag hinsetzen und aufpassen, dass die Spielsachen nicht abhauen?

Die 26 Tage sind in Ihrem Alter laut Tarifvertrag so festgelegt, deshalb verstehe ich auch den Satz von Lucifer nicht so ganz.
10.01.2006 16:29:54  Zum letzten Beitrag
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subay

Russe BF
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von Futura
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von -=[WfY]=- Schossel
 
Zitat von subay
Der Kindergarten wird die restlichen 4 Tage einfach zu haben, somit keine Kinder und da deine Freundin Erzieherin lernt müssen wohl Kinder da sein um ihre Arbeit auszuführen (mal abgesehen von der Vorbereitungszeit, welche sie aber nicht aufschreiben darf (so kenne ich es von einer Freundin und aus dem Zivi)), somit kann sie an den 4 Tagen nicht ihr tätigkeit ausführen. Also muss sie freinehmen Breites Grinsen (und die 4 Tage per Überstunde reinzuholen sollte ja nicht das großte Problem sein)
Das der Kiga die Urlaubstage fest legt ist ja wohl ganz normal, kann sich ein Lehrer die Urlaubstage aussuchen? Solche dinge sollten einem schon klar sein wenn man Erzieherin lernt Augenzwinkern

Naja eigentlich nicht ganz gerecht, aber ich würde wegen so etwas keinen aufstand machen.

gruß subay



Es geht nicht darum, dass der Kindergarten die Urlaubstage vorschreibt, es geht darum, dass sie mehr vorschreiben wie sie ihr geben.



Btw, ich glaube nicht, dass der Kindergarten die Urlaubstage festlegt. Er legt nur fest, wann er zu hat. Sie kann sich natürlich wann anders Urlaub nehmen, sie muss das nur eben reinarbeiten. War bei uns auch so.



Erzieherinnen müssen afaik Urlaub nehmen, wenn die KiTa dicht ist. Was sollen sie denn sonst da machen? Puppen sortieren?



Sag ich doch, nix anderes. Sie kann ihre Urlaubstage trotzdem anders legen, wenn sie in den Schliessungstagen Überstunden abfeiert.



vorrausgesetzt die Leitung spielt mit bzw. es sind genug ressourcen da, also genug andere Erzieherinen die den Laden im griff haben!
10.01.2006 16:30:17  Zum letzten Beitrag
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 Thema: 26 Tage Urlaub werden gestellt... ( ...30 muss man aber nehmen )
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