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Sollten die davon aber mal Wind bekommen kann es sein das sie rückwirkend Nachweise einfordern und er die nicht gezahlten Beitrage nachzahlen muss.
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Ich wär auch nicht unbedingt für die komplette Abschaffung. Die sollen einfach von jeder arbeitenden Seele 5 EUR / Monat (nennt es halt Rundfunksteuer) direkt vom Lohn abzwacken und mit dem Budget müssen sie dann auskommen. 5 EUR tun keinem weh und mit grob 5*40*10^6 EUR sollten sie ja wohl locker hinkommen (inkl. weitestgehend werbefrei). Aber wahrscheinlich will man die sinnlosen Arbeitsplätze für die GEZ aka ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice irgendwie erhalten.
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Eben. Es es geht vorrangig darum, dass der Selbstbedienungsladen endet. Und dann wird noch medial über das Budget geweint.
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| Zitat von Swot
direkt vom Lohn abzwacken
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Gewaltentrennung, kennste?
Geht doch da drum, dass eben nicht der Staat das Budget bestimmen kann.
Hier wird jetzt, auch wenn die Abschaffung verworfen wurde, sicher die Diskussion über Höhe und Budget beginnen, die nächsten Vorksbegehren sind diesbezüglich schon in der Pipeline. Dass die H*ren von der Werbe- und Vermarktungslobby, welche ganz vorne für die Initiative waren, eine Klatsche bekommen haben, begrüsse ich aber sehr
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| Zitat von darkimp
| Zitat von Swot
direkt vom Lohn abzwacken
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Gewaltentrennung, kennste?
Geht doch da drum, dass eben nicht der Staat das Budget bestimmen kann.
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War für mich jetzt auch neu. D.h. theoretisch wären auch unterschiedlich hohe Gebühren möglich pro Bundesland? Und warum sollte nicht der Staat bei einer staatl. Rundfunkanstalt über das Budget entscheiden? Wer sollte im Idealfall darüber bestimmen?
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ich bezog mich auf die Situation inder Schweiz.
Die "staatsmedien" sollen ausgewogen berichten, und eben von keiner Seite kontrolliert werden können. Deshalb wird die Gebühr von einer Firma eingezogen, nicht vom Staat. Der Staat bestimmt die Höhe, aber dies nimmt ihm die Flexibilität zu sagen "oh, Regierungswechseln, ab heute gibt's nichts mehr".
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Und was hat jetzt die Gez mit Gewaltenteilung zu tun? Hä?
Die legatorative Gewalt?
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| Zitat von darkimp Der Staat bestimmt die Höhe, aber dies nimmt ihm die Flexibilität zu sagen "oh, Regierungswechseln, ab heute gibt's nichts mehr".
| | Höhe bestimmen geht, Höhe auf 0 setzen geht nicht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Fabsn am 19.03.2018 11:35]
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Hallo!
Habe bis jetzt immer brav GEZ gezahlt und ziehe nun mit meiner Freundin zusammen, die Bafög-bedingt befreit ist.
Kann ich mich nun irgendwie dadran hängen, dass wir als gemeinsamer Haushalt nicht zahlen müssen?
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Seid ihr verheiratet?
| a. Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen BAföG-Bezugs
Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dafür müssen sie beim Beitragsservice einen schriftlichen Antrag stellen (das Antragsformular kann u. a. online über die Website www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden) und diesem eine Kopie des BAföG-Bescheides beilegen.
Die Befreiung gilt zunächst jeweils so lange wie der BAföG-Bewilligungszeitraum dauert, erst nach zwei Jahren Befreiung wird immer um ein Jahr befreit. Mit jedem neuen BAföG-Antrag muss also auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr neu beantragt werden. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die in derselben Wohnung leben, sind automatisch mitbefreit, müssen also ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat die Befreiung von der Beitragspflicht keine derartige Wirkung. > | |
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| Zitat von [Skeletor]
Untermietvertrag machen?
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Die befreite Freundin als Hauptmieterin und er als Untermieter eines Zimmers?
Das wird ihm vermutlich nichts nützen.
Ich habe es nicht in einer ganz eindeutigen Formulierung aus zuverlässiger Quelle, aber so wie ich das verstehe, wird folgendes passieren:
Der Beitragsservice bekommt vom Einwohnermeldeamt zwei Personen, die an der Adresse gemeldet sind: Freundin und Grim Reaper. Sie werden beide anschreiben und um den Rundfunkbeitrag bitten.
Freundin sagt: "Ich muss nicht zahlen, bin befreit und Hauptmieterin!"
Reaper sagt: "Ich muss nicht zahlen, ich bin nur Untermieter!"
Beitragsservice: *Furzgeräusch mach* "Damit hättest du Recht, wenn die Hauptmieterin zahlen würde... da sie das aber nicht tut, bist du dran mit zahlen. Außer du heiratest die Alte."
| Rundfunkbeitrag: Wer zahlen muss | Stiftung Warentest
Was gilt in einer Wohnung, in der mehrere Menschen leben?
Formal sind zwar alle zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Trotzdem ist der Betrag nur einmal pro Wohnung fällig. In der Praxis meldet einer der Bewohner die Wohnung beim Beitragsservice an und zahlt die 17,50 Euro. Die Anmeldung gilt dann auch für die anderen, die vielleicht einen Anteil übernehmen. Das regeln die Haushaltsmitglieder untereinander. Ist ein Mitglied einer Wohngemeinschaft von der Beitragszahlung befreit, etwa weil es Bafög oder Arbeitslosengeld II bezieht, profitieren seine Mitbewohner nicht davon. Das bedeutet: Sind an einer Adresse zwei Personen gemeldet und ist ein Bewohner befreit, muss der andere für die Wohnung voll bezahlen. Etwas anderes gilt unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern. Ist ein Partner vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlt er nur einen ermäßigten Beitrag, erstreckt sich dieses Privileg auch auf den Partner. | |
| Gutefrage.net:
Es kommt nicht darauf an, wer Unter- und wer Hauptmieter ist. Die Rundfunkabgabe faellt fuer den Haushalt an und die Befreiung ist personenbezogen. Das heisst, dass nur dann keiner der Bewohner zahlen muss, wenn alle befreit sind. Ist hingegen nur einer nicht befreit, muss der dann auch fuer den Haushalt zahlen (den Gesamtbetrag und nicht nur einen Anteil). | |
| Westdeutsche Zeitung:
Studenten, die Bafög beziehen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In Wohngemeinschaften ist er aber fällig, sobald auch nur ein Bewohner keine Förderung erhält. „Durchmogeln kann man sich nicht“, sagt Heiko Groen, Sozialberater beim Studentenwerk Oldenburg. „Sonst fliegt man irgendwann auf und muss nachzahlen.“ Selbst Bafög-Empfänger werden rückwirkend zur Kasse gebeten, wenn sie den Antrag zu spät eingereicht haben. | |
Meiner Meinung nach lohnt es sich nicht, noch groß über den Rundfunkbeitrag nachzudenken. Pro Wohnung bekommen die ihre Kohle, und fertig.
Da gibt es quasi keine nennenswerten Schlupflöcher mehr, außer halt den personenbezogenen Befreiungen.
Es gibt irgendwelche Spezis, die "aus Prinzip" immer zu spät bezahlen oder immer einen Cent zu wenig oder was auch immer... aber den Shit kann man sich schenken, das bringt nix.
Wer Deutschland zu einem besseren Ort machen will, der soll mal lieber in eine Partei eintreten und politisch gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen, oder wenigstens gegen die AfD-/Pegida-Ottos demonstrieren oder so.
Den Beitragsservice-Typen wegen 17,50 pro Monat auf den Sack zu gehen ist dagegen Zeitverschwendung. IMO.
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[Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 03.09.2018 22:56]
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Danke für die Erklärung.
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"Sehr geehrter Beitragsservice, ich wohne dort nicht mehr.
Herzlichst,
Ihr Atani."
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Moin!
Ich hab heute einen Brief von der GEZ bekommen, oder wie diese Anstalt heute heißen mag.
Ich hab bis dato keinen Pfenning an diesen Verein gezahlt. Die letzten 15 Jahre war ich eh befreit weil Hartz4, da hatte ich kein Bock mir den Kram anzutun wenn ich ihnen als Ergebnis eh nur meine Befreiungsbescheinigung schicken muss.
Heute ist also Post ins Haus geflattert. Ich soll ihnen erzählen seit wann ich in dieser Wohnung wohn, und entsprechend dann meine Beiträge entrichten.
Ja, okay, irgendwann komm ich da eh nichtmehr drum rum, und jetzt verdien ich ja auch Geld, also was solls.
Ich hab versucht meine Fragen durch Googlen zu beantworten, war damit aber nur sehr bedingt erfolgreich. Muss ich die letzten 6 Jahre zahlen? Irgendwo im Netz hab ich gelesen die letzten 3 reicht. Wie sieht das genau aus? Ich hab irgendwo noch solche "Befreiungsbescheinigungen" vom Jobcenter, die sollten ja noch brauchbar sein. Falls ich die nichtmehr hab: Kann ich die nochmal anfordern? Das JC sollte ja weiterhin dokumentiert haben dass ich seinerzeit im Leistungsbezug war und davon befreit war.
Und: Kann ich dem Käse entgehen wenn ich mich in dem Haus meiner Eltern als Erstwohnsitz melde und meine Wohnung nur als Zweitwohnsitz eintragen lass? Das entspräche ohnehin mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.
Danke!
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Ohne Gewähr.
Wenn du denen eine alte Bescheinigung gibst, zahlst du für die Zeit natürlich nicht. Aber die können für nicht-befreite Zeiten halt rückwirkend bis afair maximal drei Jahre noch die Beiträge fordern.
Dann zahlst du halt den Beitrag für deinen Zweitwohnsitz. Die kassieren ja sogar Geld für Ferienwohnungen, so einfach lassen die dich nicht vom Haken.
--
Eigenhass: Ich lebe mit meiner Freundin seit 4+ Jahren zusammen. Wir teilen uns den Beitrag, das Ganze läuft aber über sie. Hab ich damals der GEZ mit insgesamt vier Briefen mitteilen dürfen, bis sie es kapiert haben und nicht mehr mit ZV gedroht haben. Jetzt flattert mir Ende September wieder so ein Wisch rein. Ob die behindert sind?!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 07.10.2018 11:27]
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| Zitat von Atani
Kann ich GEZ auch ohne SEPA zahlen und wie läuft das ab? Rechnung in welchen Intervallen?
Ich möchte aus gegebenen Anlass mein SEPA-Mandat zurückziehen.
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- in der Mitte eines Dreimonatszeitraumes (jeweils zum 15.)
- vierteljährlich im Voraus
- halbjährlich im Voraus
- jährlich im Voraus
Per Überweisung.
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Anschreiben von der GEZ bekommen, an eine Adresse, wo ich schon ewig nicht mehr wohne (und früher auch nur da im elterlichen Haushalt).
Brief kam nur zufällig bei meinen Eltern ein paar Häuser an der neuen Adresse an.
Im allerletzten Onlineformular auf der GEZ-Seite, wo man mal nicht nur seine Wohnung anmelden kann, mal geantwortet, das ich da nicht mehr wohne und beim Einwohnermeldeamt um Aktualisierung der Adressdaten bitten werde.
Mal sehen, ob da nochmal was kommt...
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| Zitat von Atani
Keine Ahnung wer da den Schlaganfall hatte: das Einwohnermeldeamt bei deren Anfrage, ich bei meiner Antwort bzgl ich zahle schon oder halt die GEZ.
Edit: es fing ähnlich wie das an
| Zitat von SETIssl
Anschreiben von der GEZ bekommen, an eine Adresse, wo ich schon ewig nicht mehr wohne (und früher auch nur da im elterlichen Haushalt).
Brief kam nur zufällig bei meinen Eltern ein paar Häuser an der neuen Adresse an.
Im allerletzten Onlineformular auf der GEZ-Seite, wo man mal nicht nur seine Wohnung anmelden kann, mal geantwortet, das ich da nicht mehr wohne und beim Einwohnermeldeamt um Aktualisierung der Adressdaten bitten werde.
Mal sehen, ob da nochmal was kommt...
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Hey, zieh mich jetzt nicht mit in dein Elend rein
Aber mein Beileid für die Gebührenandrohung
Ich habe keine Antwort bekommen.
Habe aber auch keine neue Kontaktmöglichkeit angegeben, da ich nach Mitteilung, das ich da ewig nicht mehr wohne und der Meldesatz daher veraltet ist, meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin und sich das Thema für mich erledigt hat.
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Wohne seit dem 11.2016 hier.
Heute mal Brief bekommen, "yalla yalla anmelden sonst rückwirkend".
Einfach sagen, dass ich erst seit 04.2018 hier wohne geht wohl nicht?
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Thema: Rundfunkbeitrag |