Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
« erste « vorherige 1 ... 420 421 422 423 [424] 425 426 427 428 ... 1687 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
 
Zitat von zapedusa

https://youtu.be/qfgQDK0rIdc?t=262

Gutes Beispiel für möglicherweise sehr problematische Aufnahmen.


Ebenso ein solches Beispiel:

https://www.youtube.com/watch?v=qfgQDK0rIdc&feature=youtu.be&t=545

Klar, spackige Aktion, sind aber offensichtlich Jugendliche, die in der Pubertät scheiße bauen und das nun für immer im Netz ist. Wenn man überlegt, was Gesichtserkennung wohl in 10 Jahren auch bei einem Otto-Normal-PC und User kann...
17.05.2018 23:19:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Kampfferkerl

nein die dort beschriebene Aussage ist schlichtweg falsch und bezieht sich da drauf, dass die § 1 - 15 in der StVZO wegefallen sind.

Dass diese Paragraphen weggefallen sind, entspricht zwar der Tatsache, aber verschwiegen wird schlichtweg, dass der Wegfall erfolgt ist weil:

die StVZO die früher auch die Fahrerlaubnispflicht in den § 1 - 15 geregelt hat, inzwischen nur noch die Zulassung von Fahrzeugen regelt.
Die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist inzwischen in Kraft getreten und regelt für welche Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.



Wow, echt klasse. Dankeschön Kampfferkel! Und er bringt ja auch öfters (fast ausschließlich) das Argument an, dass in einer (Ver-)Ordnung immer ein Geltungsbereich stehen muss (laut dem Urteil da vom Bundesverwaltungsgericht oder was das war). Dieses hat die FeV ja auch nicht. Somit wäre diese ja laut seiner Behauptung überhaupt nicht gültig. Er bezieht sich ja bei der StVO nicht nur auf die §§ 1 - 15 die weggefallen sind, sondern noch auf den § bzgl. des Geltungsbereich der ebenfalls damals noch drin stand und heute nicht mehr. Was ich mich frage, ist ob eine Verordnung gleich einer Ordnung kommt? Falls nein, wäre das ja dann schon der alles entscheidende Faktor, der die gesamte Argumentation nichtig macht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von j4ke` am 17.05.2018 23:43]
17.05.2018 23:42:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Also Hä? Was genau fehlt dir in der Argumentation denn noch?

Gutgemeinter Rat : halt dich von derlei content fern. Wirklich. Du erweckst hier einen sehr gut/leichtgläubigen Eindruck. Und du verteidigst den Videoguy ja noch.
Schaff dich nicht ab. Vertraue auf die Bundesrepublik.

Srsly.

/also ernsthaft. Erinnerst mich 1:1 an meinen Papa bei seinen Verschwörungsanfängen. Das hat ewig gedauert den da wieder rauszubekommen. Also halt dich da einfach fern von.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Penismax am 17.05.2018 23:52]
17.05.2018 23:51:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
...
Das ist ein interessanter Punkt. Ich glaube er hat recht. Erschrocken Du solltest vielleicht seiner Argumentation folgen und es einfach ohne Führerschein versuchen.
17.05.2018 23:51:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Smolletov

AUP Smolletov 24.02.2016
 
Zitat von Penismax

Vertraue auf die Bundesrepublik.


Warum sollte man einer GmbH vertrauen?
17.05.2018 23:53:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Breites Grinsen
17.05.2018 23:58:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Kampfferkerl

nein die dort beschriebene Aussage ist schlichtweg falsch und bezieht sich da drauf, dass die § 1 - 15 in der StVZO wegefallen sind.

Dass diese Paragraphen weggefallen sind, entspricht zwar der Tatsache, aber verschwiegen wird schlichtweg, dass der Wegfall erfolgt ist weil:

die StVZO die früher auch die Fahrerlaubnispflicht in den § 1 - 15 geregelt hat, inzwischen nur noch die Zulassung von Fahrzeugen regelt.
Die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist inzwischen in Kraft getreten und regelt für welche Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.



Wow, echt klasse. Dankeschön Kampfferkel! Und er bringt ja auch öfters (fast ausschließlich) das Argument an, dass in einer (Ver-)Ordnung immer ein Geltungsbereich stehen muss (laut dem Urteil da vom Bundesverwaltungsgericht oder was das war). Dieses hat die FeV ja auch nicht. Somit wäre diese ja laut seiner Behauptung überhaupt nicht gültig. Er bezieht sich ja bei der StVO nicht nur auf die §§ 1 - 15 die weggefallen sind, sondern noch auf den § bzgl. des Geltungsbereich der ebenfalls damals noch drin stand und heute nicht mehr. Was ich mich frage, ist ob eine Verordnung gleich einer Ordnung kommt? Falls nein, wäre das ja dann schon der alles entscheidende Faktor, der die gesamte Argumentation nichtig macht.


Der Text ist btw ein Kommentar unter dem Video. mit den Augen rollend

Da ich auch keinen Bock habe, mir eine Stunde Müll anzuschauen, kannst du ja vielleicht kurz das Aktenzeichen von BVerwG nennen. In der Regel wissen diese Leute nicht viel über Urteile oder wie die zu lesen sind oder was die eigentlich entschieden haben. Da kann ich dann gerne etwas zu sagen.
Natürlich käme man auch mit einem kurzen Nachdenken weiter:
Wird die StVO seit tausend Jahren in der Praxis angewendet? -> Ja -> Dann muss sie gelten
Wird die FeV seit Jahren in der Praxis angewendet? -> Ja -> Muss wohl auch gelten

Gegenprobe:
Jemand behauptet auf Youtube, dass ein geheimes Urteil von 1964 existiert, welches ganz klar und eindeutig die Gültigkeit dieser Verordnungen widerlegt und das hat bisher nur ein eingewiesener Templer ausfindig machen können und die Polizei und alle verkehrsrechtlichen Behörden Deutschlands - also was? Sechsstellige Personenanzahl? - haben es bisher nicht verstanden, dieses Urteil richtig anzuwenden? Millionen von Rechtsanwälten haben es bisher nicht geschafft, dieses durchschlagende Argument anzubringen, um ihre Mandanten vor einer Verurteilung, die mit Freiheitsstrafe enden kann zu schützen?

Was ist wahrscheinlicher?

Übrigens nennt die FeV auch räumliche Geltungsbereiche, nämlich "öffentliche Straßen", ein juristisch gut verstandener Begriff.
17.05.2018 23:59:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Jetzt komm doch nicht damit Arma. Die Mondlandungsgeschichte hat ja auch keiner der 3 Millionen Beteiligten ausgeplaudert!
18.05.2018 0:23:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ja, shit. Vergessen, dass ich doch auch mit unter der Decke stecke.
18.05.2018 0:30:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von Penismax

Also Hä? Was genau fehlt dir in der Argumentation denn noch?

Gutgemeinter Rat : halt dich von derlei content fern. Wirklich. Du erweckst hier einen sehr gut/leichtgläubigen Eindruck. Und du verteidigst den Videoguy ja noch.
Schaff dich nicht ab. Vertraue auf die Bundesrepublik.

Srsly.

/also ernsthaft. Erinnerst mich 1:1 an meinen Papa bei seinen Verschwörungsanfängen. Das hat ewig gedauert den da wieder rauszubekommen. Also halt dich da einfach fern von.



Also wenn ich auf der Kippe zum Verschwörungsheinitum stünde, dann wäre ich nach diesem Post definitiv von einer deutschlandweiten Verschwörung überzeugt Breites Grinsen
18.05.2018 0:34:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Und ihr denkt wirklich dieser dritte Post, in dem ich wiederum dich als Marionette denunziere, macht ihn nicht misstrauisch?
18.05.2018 1:52:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Skywalkerchen

skywalkerchen
verschmitzt lachen
 
Zitat von Bregor

Jetzt komm doch nicht damit Arma. Die Mondlandungsgeschichte hat ja auch keiner der 3 Millionen Beteiligten ausgeplaudert!


Doch, Gus Gris..som(?).
Der hat sogar n Buch drüber geschrieben, dass das nix wird. Dann wurde er mit seinen zwei Kumpels im Raumschiff gegrillt.
#heyheycia
Im Sns gelernt. Muss man halt mal die richtigen Quellen lesen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 18.05.2018 7:50]
18.05.2018 7:49:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
AngusG

Leet
 
Zitat von j4ke`

Oder ist einfach nur so, wie ich geschr. habe?! Ich will weder trollen noch will ich in irgend eine Szene rein oder raus oder was auch immer. Ich habe wirklich einfach nur versucht das nachzuvollziehen. Aber wie wir schon festgestellt haben, packst Du gerne Leute einfach einen Sticker drauf und das wars. Gut, ich habe gemerkt, dass keiner an einer Diskussion daran interessiert ist und das ist auch okay und auch nicht schlimm.


OK, ich habe mir mal die ersten 12 Minuten des Videos zu Gemüte geführt und dann unter lautem Lachen abgebrochen.

Zum Geltungsbereich von Gesetzen und Verordnungen:
Es stimmt einfach nicht, dass Gesetze und Verordnungen immer einen Geltungsbereich definieren müssen. Ohne eine konkrete Definition des (räumlichen) Geltungsbereichs gilt die Rechtsvorschrift in dem Bereich, für den der Normgeber zuständig ist. Bundesgesetze gelten also, soweit nicht anders bestimmt, für die gesamte Bundesrepublik, ein Landesgesetz für das jeweilige Bundesland, eine Gemeindeverordnung für die jeweilige Gemeinde.

Wenn man sich auf Urteile bezieht, sollte man sich diese zumnindest mal angucken und sich damit auseinandersetzen.

Im Video wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1963 (Az. I C 74.61, leicht zu ergooglen) verwiesen. Darin ging es um die Gültigkeit einer Verordnung, mit der ein bestimmter Landschaftsteil zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde. Die Verordnung nannte die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes nicht in Worten, sondern verwies nur auf Markierungen in einer Karte, die bei den zuständigen Behörden eingesehen werden konnten.

Das BVerwG hat entschieden, dass es so nicht geht. Gesetze und Verordnungen müssen verkündet werden, um wirksam zu werden. Das Volk muss schließlich wissen, woran es sich halten soll. Wenn es möglich ist, die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes in Worten zu beschreiben, dann muss das auch gemacht werden, und es darf nicht auf Karten verwiesen werden, die irgendwo rumliegen.

Wenn man also als Bürger aus der veröffentlichten Verordnung selbst nicht erkennen kann, wo das Landschaftsschutzgebiet genau liegen soll, ist die Verordnung nicht bestimmt genug und damit nichtig.

Das Gericht hat die Verordnung also nicht für ungültig erklärt, weil es keinen Geltungsbereich nannte, sondern weil die Verordnung zu unbestimmt war. Das ist etwas völlig anderes.

Das StVG, die StVO und die FeV sind Verordnungen des Bundes und gelten für die gesamte Bundesrepublik. Sie sind also nicht nichtig, weil kein Geltungsbereich drinsteht.

Gelacht habe ich, als der Typ im Wiki-Artikel zum Staatshaftungsrecht rumgefuchtelt hat und dann meinte, die BRD durfte mangels Gesetzgebungskompetenz kein Staatshaftungsgesetz erlassen, weil die BRD halt kein Staat sei. Facepalm erster Güte.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man wirklich manchmal einfach die Fresse halten.

OMG, noch 20 Sekunden weiter geguckt und das Fremdschämen geht auf Level >9000. Es gibt Diensthaftpflichtversicherungen, weil die BRD kein Staat ist und öffentliche Bedienstete deswegen mit ihrem privaten Vermögen haften. Ja is klar. Was auf der Seite der HUK24 rechts unten steht, dass die Versicherung nämlich z. B. für den Verlust von Dienstchlüsseln, Schäden an Dienstfahrzeugen oder den Verlust von Dienstkleidung und Ausrüstung gilt, liest er natürlich nicht.

Übrigens: § 839 BGB muss man immer im Zusammenhang mit Art. 34 GG lesen. Aber das geht hier jetzt zu weit.
18.05.2018 8:46:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
rejteN

X-Mas Arctic
Frage
 
Zitat von AngusG

[..]weil die BRD halt kein Staat sei. [..] weil die BRD kein Staat ist



Also nicht nur ein Video auf einem Reichsbürgerkanal sondern ein eigentliches Reichsbürgervideo? Läuft bei j4ke traurig
18.05.2018 8:57:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
F
18.05.2018 9:07:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Eigentlich sind wir noch unter britischer Besatzung! Wer das auch glaubt, soll ab jetzt links fahren. Hässlon
18.05.2018 9:33:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
 
Zitat von rejteN

 
Zitat von AngusG

[..]weil die BRD halt kein Staat sei. [..] weil die BRD kein Staat ist



Also nicht nur ein Video auf einem Reichsbürgerkanal sondern ein eigentliches Reichsbürgervideo? Läuft bei j4ke traurig



Generell kann ich es nachvollziehen, wenn jemand Dinge kritisch hinterfragt. Allerdings macht das nur dann Sinn, wenn man sich in der Materie auch halbwegs auskennt und beurteilen kann, ob man gerade Schmuhfix liest/hört oder eben nicht. Flatearther zum Beispiel haben so starke Defizite in Physik, daß sie einfach nicht in der Lage sind, die Zusammenhänge zu begreifen und einfach wilde Thesen raushauen wie "es gibt keine Schwerkraft" und auf dieser Basis dann ihre "Logikkette" weiter aufbauen. Und gerade Gesetzestexte bringen einen bekanntermaßen schnell an die Grenze kognitiver Fähigkeiten, schon weil sie dieses wirklich schwurbelige Juristendeutsch verwenden.

Das Problem ist also, daß Verschwörungstheoretiker oft von und über Dinge reden, von denen sie einfach überhaupt keine Ahnung haben, aber das Gefühl haben, sie seien viel schlauer als alle anderen und da etwas ganz Großem auf der Spur sind. Und j4ke fragt ja wenigstens nach, weil er eben einsieht, daß ihm da die Fachkenntnis fehlt, das ist doch lobenswert. Wenn das alle Verschwörungstheoretiker schon im Anfangsstadium machen würden, gäbe es viel weniger davon. Warum ihn also flamen, das bewirkt doch wieder genau das Gegenteil.
18.05.2018 9:57:44  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
rejteN

X-Mas Arctic
Ich verstehe halt nicht, warum man sich ein solches Video anschaut und dann, wenn nach 15 Minuten bereits zwei Mal "die BRD ist kein Staat" gekommen ist, trotzdem weiter die Argumente im Video aufnimmt und als (evnetuell) legitim einordnet.

Die Mentalität von "Der ist zwar Reichsbürger, aber hier in diesem Video nehme ich seine abstrusen Argumente trotzdem erstmal auf" finde ich gefährlich. Denn wie man hier schön sieht werden diese Argumente danach nicht verifiziert, sondern es wird danach gefragt, diese zu wiederlegen. Werden sie nicht zu 100% wiederlegt (was ja zum Teil sehr schwierig ist, da an den Haaren herbeigezogen) bleibt sicher ein Rest davon hängen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von rejteN am 18.05.2018 10:10]
18.05.2018 10:10:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
verschmitzt lachen
Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.
18.05.2018 10:12:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich finde es erschreckend, dass solche Videos einen derartigen Effekt haben, dass man sich denkt: "Hmmm, gute Argumentation, da muss ich jetzt nachforschen" .
Das Video erklärt, dass man keine Fahrerlaubnis bräuchte. Puh. Auch ohne kognitive Grenzleistungen kann man darauf kommen, dass das das Jura-Äquivalent zu "Die Sonne ist kalt!" ist. : /
18.05.2018 10:29:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
Die Leute gehen halt mit der Haltung ran, daß erst mal nichts gegeben ist und über alles ein Nachweis geführt werden muß. Wenn man jetzt nicht die geistigen Fähigkeiten bzw. das Wissen über grundlegende Dinge hat, kann man sich da schnell vergaloppieren. Ich könnte jetzt ohne große Recherche auch nicht nachweisen, daß die BRD ein Staat ist. Ich nehme das als gegeben hin. Genau das tut ein VT (Verschwörungstheoretiker) aber nicht, sondern versucht mehr schlecht als recht, diesen Beweis selbst zu führen, was dann eben oft genug schief geht. Und zack: mind blown. Breites Grinsen

Viel schlimmer finde ich, daß sie Informationen, die von "systemnahen" oder etablierten Quellen kommen, als nicht vertrauenswürdig einstufen, aber jedem Horst, der im Internet Dünnschiss verzapft, als den heiligen Gral der Wissenschaft betrachten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [GHF]Cop am 18.05.2018 10:36]
18.05.2018 10:35:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Shooter

shooter
...
 
Zitat von [GHF]Cop

Viel schlimmer finde ich, daß sie Informationen, die von "systemnahen" oder etablierten Quellen kommen, als nicht vertrauenswürdig einstufen, aber jedem Horst, der im Internet Dünnschiss verzapft, als den heiligen Gral der Wissenschaft betrachten.


Ja, klassisch. Glaub nicht was in der Zeitung steht, aber der Random-Youtube-Dude ist zu 100% Vertrauenswürdig! Auch lustig ist ja, auf Youtube kann jeder Hansel hochladen was er will, auch wenn das Portal zu einem der grössten (Medien)Unternehmen überhaupt gehört, und auf der anderen Seite hast du zbsp Wikipedia, wo jeder Hansel schreiben kann was er will, aber das ist natürlich voll systemgesteuert und von den Juden kontrolliert!!!!

Facebook ist auch ok und Zuckerberg klingt auch nicht jüdisch also alles in Ordnung.
18.05.2018 10:59:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
DAS! ist kognitive Dissonanz in Reinform!
18.05.2018 11:02:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Heute morgen mal wieder auf dem Weg zur Schule:



Orange sind meine Tochter und ich auf dem Fahrrad. Das Auto vor uns (grün) ist erst am losfahren, weil der blaue von links erst sehr spät gebremst hat. Wir stehen also hinter ihm, steigen gerade in die Pedale.

In dem Moment fährt eine Radfahrerin (rot) rechts an allen vorbei, grün muss nochmal wegen ihr auf der Kreuzung halten, sie fährt über den Zebrastreifen einfach weiter.

Blöde Sau. Wütend


Zu meiner Tochter gemeint, dass sie es so nie machen soll. Man fährt nicht einfach rechts an Autos vorbei. Erst recht nicht in die Kreuzung hinein. Und am Zebrastreifen steigt man ab, aber vertraut nicht darauf, dass die anderen schon bremsen werden.


Ich kann Immo schon verstehen: Zu viele Radfahrer nehmen die StVO nicht ernst. Also werden viele Radfahrer nicht ernst genommen.
18.05.2018 11:47:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von Phillinger

Heute morgen mal wieder auf dem Weg zur Schule:

https://i.imgur.com/XhUf3ZS.png

Orange sind meine Tochter und ich auf dem Fahrrad. Das Auto vor uns (grün) ist erst am losfahren, weil der blaue von links erst sehr spät gebremst hat. Wir stehen also hinter ihm, steigen gerade in die Pedale.

In dem Moment fährt eine Radfahrerin (rot) rechts an allen vorbei, grün muss nochmal wegen ihr auf der Kreuzung halten, sie fährt über den Zebrastreifen einfach weiter.

Blöde Sau. Wütend


Zu meiner Tochter gemeint, dass sie es so nie machen soll. Man fährt nicht einfach rechts an Autos vorbei. Erst recht nicht in die Kreuzung hinein. Und am Zebrastreifen steigt man ab, aber vertraut nicht darauf, dass die anderen schon bremsen werden.


Ich kann Immo schon verstehen: Zu viele Radfahrer nehmen die StVO nicht ernst. Also werden viele Radfahrer nicht ernst genommen.

wäre das jetzt erziehungstechnisch besser gewesen wenn das Auto die Frau umgefahren hätte?
18.05.2018 12:14:44  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
blue

Bluay
...
Ich waer vermutlich auch so gefahren, easy.
18.05.2018 12:15:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Erziehen, nicht traumatisieren.
18.05.2018 12:16:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von [GHF]Cop

Ich könnte jetzt ohne große Recherche auch nicht nachweisen, daß die BRD ein Staat ist. Ich nehme das als gegeben hin.


Recherchier am besten nicht, wenn du die Theorien dazu und deren Flexibilität erfährst, zweifelst du am Ende wirklich daran, ob die BRD ein Staat ist.
18.05.2018 12:19:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von blue

Ich waer vermutlich auch so gefahren, easy.


Ist halt ein krasser Arschlochmove. Generell hasse ich Radfahrer, die sich herausnehmen möchten, durch wartende Autos kreuz und quer durchzuschlängeln um ganz vorne asimäßig quer zu radeln, so dass die Autos zusätzlich noch mal in die Eisen steigen müssen. Weil lol, ich bin Radfahrer, ihr müsst aufpassen und ich keine Rücksicht nehmen. Bastarde. Können gerne alle rausgezogen und mit Bußgeldern überhäuft werden, bis das Fahrrad verkauft werden muss und der Führerschein auch weg ist.

Sage ich als Radfahrer.
18.05.2018 12:24:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
Aber das ist schon krass. Sobald ich auf ein Rad sitze bin ich auch Strassenanarchist. Deshalb sitz ich äusserst selten auf ein Rad.
18.05.2018 12:54:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
« erste « vorherige 1 ... 420 421 422 423 [424] 425 426 427 428 ... 1687 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

| tech | impressum