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KPD wieder erlauben, SPD endlich zu Grabe tragen!
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Aus dem Newsletter des BVerfG:
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
(Quelle).
tl;dr: Ja, es sind Schweinepriester. Aber wir werden sie erst verbieten, wenn ihr Schweinepriestertum kurz vor dem Erfolg steht.
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Irgendwie ist das doch eigentlich eine noch größere Demütigung
Ihr seid schon verfassungsfeindliche Arschlöcher, aber ihr seid schlichtweg zu unfähig als dass es wert wäre euch zu verbieten
Auch wenn sie das natürlich als großen Sieg feiern werden
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Die Begründung liest sich echt mal dämlich.
Aber die NPD ist imo doch auch wirklich keine echte Gefahr. Die kommt eher von so Gruppen wie den Identitären, Der 3. Weg, oder Pro NRW.
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| Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht. An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 <143> ), hält der Senat nicht fest. | |
Bekommen wir wieder eine KPD?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 17.01.2017 11:00]
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titanic <3
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+++ EILMELDUNG +++ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT KIPPT NPD-VERBOTSVERFAHREN +++ EILMELDUNG +++
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hat den Antrag der Länder auf ein Verbot der NPD abgewiesen. Die Richter unter dem Vorsitz von Roland Freisler Andreas Voßkuhle stellten in ihrer Urteilsbegründung aufgrund des zunehmend politischen Bedeutungsverlustes und der stagnierenden Mitgliederzahlen die Gefährlichkeit der rechtsextremen Partei für die demokratische Grundordnung infrage. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch formierten sich bundesweit spontane Freudenkundgebungen ob des erneut gescheiterten Verbotsverfahrens. In Dresden und Leipzig gingen jeweils vier NPD-Anhänger auf die Straße, in Rostock zählte die Polizei drei Teilnehmer und in Dortmund fuhr ein aus zwei Fahrzeugen bestehender Autokorso mit den Kennzeichen DO-AH 18 und DO-OF 09 am Morgen über den Wall (eins über den Ost-, das andere über den Südwall). Die übrigen NPD-Sympathisanten blieben den Feierlichkeiten mit den Begründungen "Gerade erst aufgewacht", "Zu betrunken", "Was ist denn überhaupt passiert?" und "Vorgestern erst aus der Partei ausgetreten" fern.
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| Zitat von fiffi
und in Dortmund fuhr ein aus zwei Fahrzeugen bestehender Autokorso mit den Kennzeichen DO-AH 18 und DO-OF 09 am Morgen über den Wall
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lustig. Das erste Kennzeichen gibt es tatsächlich, der fuhr vor ein paar Monaten auf besagtem Wall mal vor mir. So ein schrottiger alter Opel Astra Kombi war das glaub ich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 17.01.2017 11:13]
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seit es die afd gibt ist npd doch eh obsolete geworden.
aber schön dass unser verfassungsgericht hier eine messlatte gelegt hat was man sich in deutschland leisten muss um verfassungsfeindlich zu sein.
ausländer zu terrorisieren sowohl in from körperlicher als auch psychischer gewalt, zählt nicht dazu
offen gewalt gegenüber menschen auszuüben, auch nicht
ungezügelt rechtradikale hetze zu verbreiten, nope
die würde der menschen mit füssen zu treten, da gibts son satz im grundgesetz aber ne, das nicht verfassungswidrig
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Verfassungswidrig sind sie laut BVerfG. Nur zu billig, um eine Gefahr zu sein.
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| Zitat von Richter1k
seit es die afd gibt ist npd doch eh obsolete geworden.
aber schön dass unser verfassungsgericht hier eine messlatte gelegt hat was man sich in deutschland leisten muss um verfassungsfeindlich zu sein.
ausländer zu terrorisieren sowohl in from körperlicher als auch psychischer gewalt, zählt nicht dazu
offen gewalt gegenüber menschen auszuüben, auch nicht
ungezügelt rechtradikale hetze zu verbreiten, nope
die würde der menschen mit füssen zu treten, da gibts son satz im grundgesetz aber ne, das nicht verfassungswidrig
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Tja, die Meinungsfreiheit gibt es in der Merkeldiktatur unter Mass ja leider schon lange nicht mehr.
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Jetzt nur noch Verbotsverfahren gegen die Linke, dann wird es die naechsten Jahre auf Facebook und in Kommentarspalten auch nicht langweilig
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| Zitat von Richter1k
aber schön dass unser verfassungsgericht hier eine messlatte gelegt hat was man sich in deutschland leisten muss um verfassungsfeindlich zu sein.
ausländer zu terrorisieren sowohl in from körperlicher als auch psychischer gewalt, zählt nicht dazu
offen gewalt gegenüber menschen auszuüben, auch nicht
ungezügelt rechtradikale hetze zu verbreiten, nope
die würde der menschen mit füssen zu treten, da gibts son satz im grundgesetz aber ne, das nicht verfassungswidrig
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Natürlich ist das alles verfassungswidrig was die NPD macht, sagen sie doch deutlich? Begründung überhaupt gelesen?
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Wozu sollte er das?
Fühlt sich so doch viel besser an.
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| Zitat von Richter1k
seit es die afd gibt ist npd doch eh obsolete geworden.
aber schön dass unser verfassungsgericht hier eine messlatte gelegt hat was man sich in deutschland leisten muss um verfassungsfeindlich zu sein.
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Nein. Dass sie verfassungsfeindlich sind hat das Gericht doch bestätigt. Sie werden nur nicht verboten, weil sie viel zu blöd und zu unwichtig sind um sich mit ihnen abzugeben.
Sinngemäß: Kaum Mitglieder, nirgendwo außer in Jamel werden sie gewählt, und wo sie überhaupt noch bemerkt werden will wirklich niemand mit ihnen zusammenarbeiten. Es gibt keinen Anlass zu glauben, dass sich daran in Zukunft was ändert, weil sie zwar an ihren Zielen arbeiten, aber absolut nix hinbekommen. Mit den Bedrohungsversuchen einzelner Mitglieder soll sich die Polizei rumärgern.
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Das Urteil hat halt was von "die Frau ist nur ein wenig schwanger".
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| Zitat von -Delta-
Natürlich ist das alles verfassungswidrig was die NPD macht, sagen sie doch deutlich? Begründung überhaupt gelesen?
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wenn es so natürlich ist, warum zum henker wird die partei dann nicht verboten?
weil es "nicht schlimm genug ist" um das mal zu vereinfachen?
alle handlungen die ihren keim in der npd haben/hatten sind also nicht schlimm genug um ein verbot der partei zu rechtfertigen. na wenn das so ist, kann man ja so weitermachen....
Ich bin kein Jurist, aber mein Verständnis von recht ist, dass ich entweder etwas verbotenes tue oder nicht.
Also entweder tue ich etwas verfassungswidriges und das wird dann bestraft, oder nicht.
Wird es bestraft? Edith: ja wird es, das weiß ich, gegen die einzelne person.
Entschuldigung das mich das so elendig aufregt und ich mit meinem kleingeist nicht erfassen kann was die richter und ihr offensichtlich verstanden habt aber mich regt die begründung des urteils einfach nur auf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Richter1k am 17.01.2017 11:37]
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| Zitat von Richter1k
| Zitat von -Delta-
Natürlich ist das alles verfassungswidrig was die NPD macht, sagen sie doch deutlich? Begründung überhaupt gelesen?
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wenn es so natürlich ist, warum zum henker wird die partei dann nicht verboten?
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Das steht da doch auch deutlich drin?
| Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht | |
Nicht ohne Grund ist die Hürde für ein Parteiverbot in unserem Land nunmal sehr hoch. Eine Partei muss eine Bedrohung für die FDGO sein um die Grundlage für ein Verbot zu schaffen, das ist die NPD in ihrer momentanen Form einfach nicht.
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| Zitat von -Delta-
das ist die NPD in ihrer momentanen Form einfach nicht.
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Und da widerspreche ich deutlich. Ebenso wie die AfD in ihrer aktuellen Aufstellung genau in die selbe Kerbe schlägt, nur dass sich nicht Neger und Kümmeltürke sondern kriminerlle Kulturinvasoren und Nafri sagen.
Das legitimieren solch verachtender Haltungen durch eine willentliche Billigung halte ich für absolut das falsche Signal.
"Die können gerne versuchen unsere Werte und unsere freiheitliche Haltung zu zersetzen, solange sie zu dumm dafür sind ist das doch okay" und Aussitzen klappt halt auch nur genau so lange wie sie eben zu dumm dafür sind.
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Richter1k, deine Posts lesen sich wie der uninformierte Mist unter Einträgen in sozialen Netzwerken. Vielleicht solltest du dich ein bißchen mehr informieren, bevor du so polemische Einträge hinterlässt? Genau das, was du aufzählst, hat das BVerfG ja festgestellt. Zur Schwelle zum Parteienverbot gehört aber eben noch eine tatsächliche/realistische Komponente.
Ein (an den Haaren herbeigezogenes) Beispiel: Der Gelähmte, der einem anderen sagt, dass er ihn umbringen würde, wenn er nur könnte, wird auch nicht wegen Totschlag verurteilt.
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| Zitat von smoo
Richter1k, deine Posts lesen sich wie der uninformierte Mist unter Einträgen in sozialen Netzwerken. Vielleicht solltest du dich ein bißchen mehr informieren, bevor du so polemische Einträge hinterlässt? Genau das, was du aufzählst, hat das BVerfG ja festgestellt. Zur Schwelle zum Parteienverbot gehört aber eben noch eine tatsächliche/realistische Komponente.
Ein (an den Haaren herbeigezogenes) Beispiel: Der Gelähmte, der einem anderen sagt, dass er ihn umbringen würde, wenn er nur könnte, wird auch nicht wegen Totschlag verurteilt.
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Selbst wenn LKW dir sagt er will dich umbringen und dabei eine Kettensäge anwirft wird er nicht wegen Totschlags verurteilt, weil dein Beispiel an den Haaren herbei gezogen ist. Man muss es dafür zumindest versuchen.
Und ich denke wer solche Wahlplakate aufhängt versucht es.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von -Delta-
das ist die NPD in ihrer momentanen Form einfach nicht.
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Und da widerspreche ich deutlich. Ebenso wie die AfD in ihrer aktuellen Aufstellung genau in die selbe Kerbe schlägt, nur dass sich nicht Neger und Kümmeltürke sondern kriminerlle Kulturinvasoren und Nafri sagen.
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Kann man natürlich anderer Meinung sein, aber ich finde die Argumentation der Richter schon nachvollziehbar, die NPD ist einfach ein schon seit Jahren kurz vor der Pleite stehender Haufen kleiner Spinner die niemand wählt und die keine Mitglieder mehr haben. Da hab ich vor der AfD deutlich mehr Angst.
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@Lo_ro: Wtf?
Btw.: Das BVerfG hat im KDP-Urteil die tatsächlich-realistische Komponente nicht gefordert. Damals hat allein die Gesinnung ausgereicht. Das hat der EGMR halt anders gesehen und ein "reales Potential" gefordert.
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| Zitat von smoo
@Lo_ro: Wtf?
Btw.: Das BVerfG hat im KDP-Urteil die tatsächlich-realistische Komponente nicht gefordert. Damals hat allein die Gesinnung ausgereicht. Das hat der EGMR halt anders gesehen und ein "reales Potential" gefordert.
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Wie wtf? Für (versuchten) Totschlag muss man den Versuch schon wagen.
Und die NPD wagt den Versuch. Es ist der inkompetente Versuch zurückgebliebener Hurensöhne, aber das ist er eben nur so lange, wie er inkompetent ist.
Natürlich geht im Moment eine größere Bedrohung von der AfD aus, welche Rassismus und Kulturapartheid wieder salonfähig macht. Aber das heißt doch nicht, dass die NPD plötzlich, weil kleiner, kein rechter Scheißverein mit absolut demokratiefeindlicher Gesinnung ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 17.01.2017 11:49]
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Ich war sehr lange gegen ein Parteiverbot. Mir war nur wichtig, dass im Falle von konkreten Straftaten die konkreten Personen belangt werden - das übergeordnete nicht physikalische Konstrukt der Partei war mir immer zweitrangig und genießt zu Recht (als Partei) einen gesonderten Status.
Nach dem was im Kontext des NSU Terrors so bekannt wurde, habe ich meine Meinung aber geändert. Und ich kann zumindest nachvollziehen, dass für Richter1k die "Messlatte" hier schwer zu akzeptieren ist.
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| Zitat von Sniedelfighter
Verfassungswidrig sind sie laut BVerfG. Nur zu billig, um eine Gefahr zu sein.
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Gibt es eigentlich ein vernichtenderes Urteil? "Ja, ihr schaut schon böse aus so wie ihr euch gebt, aber eigentlich braucht man vor euch Würstchen ja nun wirklich keine Angst zu haben. Hier habt ihr einen Lolli, geht weiter spielen".
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Ich habe nicht versucht, ein Beispiel aufzustellen, dass deinen Ansprüchen genügt, sondern für Richter1k (der ja Verständnisprobleme hatte oder in sehr polemischer Art Kritik geübt hat. ).
Für dich nochmal genau: Es bedarf eines tatsächlichen Potentials. Das hat die NPD nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 17.01.2017 11:52]
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tatsächliche komponente?
die afd ist die tatsächliche/realistische folge des handelns der npd
brennende asylbewerberheime sind tatsächliche/realistische folgen der npd
die reichsbürger sind tatsächliche/realistische folgen der npd
für mich reicht das aus um ein signal an alle zu senden, das man eben nicht unter dem deckmantel der meinungsfreiheit hass leben kann.
aber gut, anscheinend ist es wirklich einfach sich gemütlich im sessel zurück zu lehnen und zu sagen "die deppen können doch nix".
Aber wehe die afd holt bei der bundestagswahl mehr als 10%, da ist die überraschung dann riesen groß.
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| Zitat von loliger_rofler Aber das heißt doch nicht, dass die NPD plötzlich, weil kleiner, kein rechter Scheißverein mit absolut demokratiefeindlicher Gesinnung ist.
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Das bestreitet das BVerfG doch auch gar nicht?
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Manche sind echt immer sehr schnell im Fordern von Verboten. Eine Kausalkette zwischen der NPD und der AfD aufzustellen, die dann zum Verbot der NPD führen soll, ist ein echt schmaler Grat. Mit solchen Argumentationsketten wird dann ne Menge anderer shit verboten. Es hat schon oft einen Sinn, warum das BVerfG (u.a.) Dinge erlaubt oder verbietet.
Und jetzt 10% für die AfD zu prognostizieren und daraus den Schluss zu ziehen, dass die NPD hätte verboten werden sollen, ist wirklich ne billige Argumentationskette.
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Thema: pOT-News ( Beamte nerven mich. Wen noch? ) |