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| Zitat von Seppl`
Ich habe 2012 zum Abschluss meiner Ausbildung das erste und letzte Arbeitszeugnis bekommen. Also Arbeitszeugnis bei HR angefragt, Antwort: Nö, gibt's nur wenn du uns sagst, dass du dich extern bewerben willst. Also erstmal zurückgerudert.
Wie sieht das rein rechtlich aus? Ich habe doch jederzeit ein qualifiziertes Zeugnis bekommen zu dürfen, ohne Angabe von Gründen, oder?
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Hat sich irgendwas geändert? Neuer Vorgesetzter, neues Aufgabengebiet, etc.? Du hast so rein theoretisch ein Recht drauf wenn "nachvollziehbare Gründe" vorliegen - woanders Bewerben zählt da auch dazu.
/"Ich möchte einfach eins, weil ich lange keins bekommen habe" ist wahrscheinlich rechtlich nicht durchsetzbar.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 15.08.2018 22:10]
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Habe letzten April gewechselt, aber ich dachte, dass man jederzeit ohne Gründe angeben zu müssen eben das Zeugnis anfordern kann :thinking:
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Du müsstest halt ein berechtigtes Interesse vorbringen. Loldreijahrerum ist keins.
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Thema: Vorstellungsgespräche 15 ( maximum overbusiness ) |