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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Aktien-Thread VIII ( Ob long, ob short, das Geld ist fort... )
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Aerocore

 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire
Denke mal chartanalyse wäre ein stichwort oder?



Soweit ich weiß ist chartanalyse & TA ohne jegliche wissenschaftliche Basis, also quasi Börsen-Astrologie.


Das heißt aber nicht, dass es aufgrund der massenhaften Selbsterfüllung gar nicht funktioniert. Wenn eine Million Leute Globuli fressen, werden die nicht plötzlich wirksam. Wenn aber eine Million Japaner wahrscheinlich short gehen werden, weil zum kommenden Mondblütentag Regen angesagt ist, liegt das etwas anders.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 22.07.2019 11:19]
22.07.2019 11:18:30  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
Wenn man heute massiv einkauft, dann wird deine ICQ Blume zu einem Portrait von Warren Buffet.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 22.07.2019 11:21]
22.07.2019 11:21:26  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
 
Zitat von Rufus

 
Zitat von Aerocore

 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire
Denke mal chartanalyse wäre ein stichwort oder?



Soweit ich weiß ist chartanalyse & TA ohne jegliche wissenschaftliche Basis, also quasi Börsen-Astrologie.


Das heißt aber nicht, dass es aufgrund der massenhaften Selbsterfüllung gar nicht funktioniert. Wenn eine Million Leute Globuli fressen, werden die nicht plötzlich wirksam. Wenn aber eine Million Japaner wahrscheinlich short gehen werden, weil zum kommenden Mondblütentag Regen angesagt ist, liegt das etwas anders.



Wenn dem so wäre, dann gäbe es aber auch einen wissenschaftlichen Beweis.
22.07.2019 11:28:53  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
für zufällige, aber massive, abergläubische handlungen wirste auch keinen Beweis in dem Sinne finden, sondern nur die Tatsache, dass es stattgefunden hat. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 22.07.2019 11:31]
22.07.2019 11:30:48  Zum letzten Beitrag
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hypnotica

AUP hypnotica 04.04.2022
 
Zitat von Rufus

 
Zitat von hypnotica

Bis zur Steuerreform 2018 sagte man ja landläufig, dass thesaurierer auf lange Sicht besser abschneiden als Ausschütter, weil man einen leichten Steuerstundungseffekt hat.
Ist dieser Vorteil mit der Reform nun durch diese Vorabpauschale dahin?


So ist es.

Bin am Handy, daher such ich mal nichts raus, aber Finanztip zum Beispiel hat dazu umfangreiche Rechenbeispiele.


Okay, soweit so gut.
Jetzt ist die Frage ob MSCI World Ausschütter, Dividenden-ETF oder doch weiter thesaurieren traurig
Die Umschichtung später wird wahrscheinlich auch nicht ganz billig.
Das Gras ist halt immer grüner auf der anderen Seite traurig
22.07.2019 11:33:29  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
A1Jx52 und gut ist. Oder für einen th. wartest du bis herbst, dann legt vanguard da einen auf
22.07.2019 11:41:48  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich will keinen Ausschütter, was soll ich mit den Kleckerbeträgen dann auf meinem Brokerkonto.
22.07.2019 11:42:50  Zum letzten Beitrag
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hypnotica

AUP hypnotica 04.04.2022
 
Zitat von smoo

Ich will keinen Ausschütter, was soll ich mit den Kleckerbeträgen dann auf meinem Brokerkonto.


Naja, ich habe da lieber Kleckerbeträge liegen als einmal im Jahr einen Kleckerbetrag für die Abbuchung der Vorabpauschale drauf überweisen zu müssen.
Und um die fehlende Reinvestition zu kompensieren kann ich ja einmal im Jahr außerhalb der Reihe für ein paar Euro nachkaufen.

Wie gesagt, spätestens Richtung Rente will ich Ausschütter haben. Klar hat die Frage noch ewig Zeit, erstmal ist sparen angesagt. Trotzdem steht sie für mich im Raum...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hypnotica am 22.07.2019 15:55]
22.07.2019 15:54:16  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, hat beides Nachteile. Was mir unklar ist: Was ist denn, wenn ich nachher für weniger verkaufe, als ich zwischendurch versteuert hab? Also meine Gewinne nie realisiert habe. Oder habe ich sie "realisiert", weil es ja thesaurierend war und ich nur nie die Chance zum Verkauf genutzt hab?
22.07.2019 16:01:51  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Zum Zeitpunkt der Versteuerung hattest du die Gewinne doch jeweils.
22.07.2019 16:38:06  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, aber eher "hattest".
22.07.2019 16:44:39  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Die Vorabpauschale mindert natürlich den zu versteuernden Veräußerungsgewinn... D.h. es ist egal
22.07.2019 16:49:46  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Ah. Das ist eine wichtige Info, danke.
22.07.2019 16:51:41  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von hypnotica

als einmal im Jahr einen Kleckerbetrag für die Abbuchung der Vorabpauschale drauf überweisen zu müssen.



Mal die konkrete Berechnung angesehen? Das sind beim aktuellen Zinsniveau wirklich Minibeträge. Und nachdem die immer als zu Beginn des nächsten Jahres zugeflossen gilt, wird sie fast immer mit dem Freistellungsauftrag verrechnet (außer natürlich, so einer besteht nicht).
22.07.2019 16:51:49  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von GLG|Assassin

Die Vorabpauschale mindert natürlich den zu versteuernden Veräußerungsgewinn... D.h. es ist egal


Aber wenn smoo später mit Verlust verkauft, hat er trotzdem über die Jahre die Pauschalen abgetreten und hat beim Verkauf [mit Verlust] nun nichts mehr davon. So wie ich ihn verstehe, möchte er ja für die "zuviel" gezahlten Pauschalen "entschädigt" werden, da die Grundlage, auf der die Pauschalen fällig waren zum Verkaufszeitpunkt nicht mehr besteht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 22.07.2019 17:22]
22.07.2019 17:22:09  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Rufus versteht mich besser als ich. Genau das meine ich! Ich sollte hier erst wieder posten wenn ich ganz gesund bin.
22.07.2019 17:24:25  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Naja aber der Verlust kann dann mit anderen, ggf künftigen, Aktiengewinnen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Irgendwo wird er schon mal wieder Gewinn machenBreites Grinsen
Aber wenn nicht, ist das dann verloren, für den Fall habt ihr schon Recht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 22.07.2019 17:26]
22.07.2019 17:24:59  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Ist das denn so? Also wirkt der Abzug der Pauschalen auch bis unter die Nullgrenze? Sprich, ich verkaufe zu 0 und kriege dann die Höhe meiner gezahlten Pauschalen als Verlust geschrieben?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 22.07.2019 17:26]
22.07.2019 17:26:23  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Rufus

Ist das denn so, wirkt der Abzug der Pauschalen bis unter die Nullgrenze? Sprich, ich verkaufe zu 0 und kriege dann die Höhe meiner gezahlten Pauschalen als Verlust geschrieben?



Ja, Par. 19 InvStG ist m.E. da eindeutig formuliert.

/ Nochmal nachgelesen, wer mir nicht glaubt, im BMF Schreiben vom Mai 2019 steht es auch.

 

Um eine doppelte Besteuerung auszuschließen, werden nach § 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Durch den Abzug der Vorabpauschalen kann es zu einem steuerwirksamen Verlust kommen oder ein bereits vorhandener Verlust kann sich erhöhen.


Rn 19.4

BMF vom 21.05.2019

Achtung noch Rn 20.2:
 
Die Teilfreistellung ist gleichermaßen anzuwenden, wenn negative Erträge bzw. Verluste erzielt werden (§ 21 InvStG). Somit mindert die Teilfreistellung den steuerlich anzusetzenden Verlust.

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 22.07.2019 17:36]
22.07.2019 17:29:29  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
Frage:
ich hab 2016 bei meinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge bei der Zürich und 4 weiteren Banken/Versicherungen abgeschlossen, um die VL mitzunehmen. Hab monatlich 40 Euro VL vom AG und einen steuerlich befreiten Beitrag von meinem Bruttogehalt gegeben. Beim start warens 200 Euro, habs dann später weil mir mein Netto zu wenig war auf 40 reduziert. Jetzt möchte die Zürich von mir wissen, ob ich nicht wieder auf einen höheren Beitrag gehen möchte. Am liebsten natürlich 200 (ist das Maximum). Aus "steuerlichen Gründen" geht das nämlich nur bis zum 1.10. (wären dann genau 36 Monate seit der Reduzierung). A) ist dem so? und b) Eher nicht, oder? Das Geld ist vermutlich im ETF besser aufgehoben.
22.07.2019 17:33:15  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von GLG|Assassin


Rn 19.4

BMF vom 21.05.2019



Ah, bingo.


Dennoch finde ich smoos Ansicht da etwas merkwürdig. "Ich möchte wiederhaben, was ich zur gegebenen, vergangen Zeit jeweils zurecht gemäß Regelung bezahlt habe."

Wenn ich mein Auto verkaufe, gibt mir auch keiner meine über die Besitzzeit gezahlten KFZ-Steuern wieder. Dabei ist das doch exakt die gleiche Logik wie smoos Vorabpauschalen. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 22.07.2019 17:39]
22.07.2019 17:35:50  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ne, so hab ich nicht gedacht. Wenn die Vorabpauschale auch beim Verlustverkauf berücksichtigt wird, ist das für mich ok.

Aber es kann trotzdem zu doofen Situationen kommen: Du hältst jeweils 1 Aktie und 1 ETF für 1.000 EUR.

Alles steigt toll. Über Jahre hinweg. Und dann kracht es HART. Und du bist nur noch bei 800 EUR je. Dann ist der Aktienverlust 200 EUR. Der ETF-Verlust kann viel höher sein. Weil man Dir einen Gewinn zugeschrieben hat (den du ja auch hattest, thesaurierend halt), den der Otto-Normal-Verbraucher aber gar nicht sieht: Er hat nur bei beiden Arten von Werten (Aktie und ETF) den Wert hochgehen sehen. Und beide gleich runter. Trotzdem haste mit ETF mehr Verlust gemacht.

Oder bin ich dumm?

(Edit: Ich sehe halt einen Unterschied zwischen KFZ-Steuer [das sieht auch der Gesetzgeber] und "ich halte einen ETF-Steuer")
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 22.07.2019 17:50]
22.07.2019 17:41:25  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Sniedelfighter

Frage:
ich hab 2016 bei meinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge bei der Zürich und 4 weiteren Banken/Versicherungen abgeschlossen, um die VL mitzunehmen. Hab monatlich 40 Euro VL vom AG und einen steuerlich befreiten Beitrag von meinem Bruttogehalt gegeben. Beim start warens 200 Euro, habs dann später weil mir mein Netto zu wenig war auf 40 reduziert. Jetzt möchte die Zürich von mir wissen, ob ich nicht wieder auf einen höheren Beitrag gehen möchte. Am liebsten natürlich 200 (ist das Maximum). Aus "steuerlichen Gründen" geht das nämlich nur bis zum 1.10. (wären dann genau 36 Monate seit der Reduzierung). A) ist dem so? und b) Eher nicht, oder? Das Geld ist vermutlich im ETF besser aufgehoben.


A) Und nach dem 1.10. ist was genau? Ab dann schicken sie dich weg, wenn du ihnen doch mehr Geld geben möchtest?
B) Natürlich nicht. Das ist ein Bettelbrief.
22.07.2019 17:44:16  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Rufus
Zumindest eindeutig in dem Sinne, dass er nicht explizit sagt, der Abzug der Pauschalen kann nicht zu negativem Gewinn führen.



Siehe mein Edit mit einer hinreichend offiziellen Fundstelle Augenzwinkern


 
Zitat von Rufus
Dennoch finde ich smoos Ansicht da etwas merkwürdig. "Ich möchte entschädigt werden für etwas, was ich zur gegebenen, vergangen Zeit jeweils zurecht bezahlt habe."

Wenn ich mein Auto verkaufe, gibt mir auch keiner meine über die Besitzzeit gezahlten KFZ-Steuern wieder, nur käme ich da auch nichtmal auf die Idee.



Das ist was anderes. Bei Aktienerträgen/Fondserträgen/allgemein den Ertragsteuern wie Einkommen- bzw Lohnsteuer oder Körperschaftsteuer soll der tatsächliche (ggf pauschalierte) Ertrag besteuert werden, die KFZ-Steuer als spezielle Verkehrsteuer knüpft an was ganz anderem an, nämlich an das Halten eines Fahrzeugs und nicht an Erträge.

Hier geht es aber wie gesagt um den Ertrag und hier wäre eine Doppelbesteuerung (dh Nichtabzug der Vorabpauschalen) schon sehr wenig systemkonform, ggf deswegen sogar aufgrund fehlender Folgerichtigkeit verfassungswidrig.


Schwer zu erklären, ist auch halt irgendwie "gefühltes Recht", stimmt meistens, kann aber daher auch sehr gefährlich sein sowas Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 22.07.2019 17:49]
22.07.2019 17:44:31  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
 
Zitat von Rufus

A) Und nach dem 1.10. ist was genau? Ab dann schicken sie dich weg, wenn du ihnen doch mehr Geld geben möchtest?



trau ich denen durchaus zu. Breites Grinsen Aber da b) wahrscheinlicher ist bleibt es dabei. Shweet VL ist trotzdem da.
22.07.2019 17:45:33  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von GLG|Assassin

 
Zitat von Rufus
Zumindest eindeutig in dem Sinne, dass er nicht explizit sagt, der Abzug der Pauschalen kann nicht zu negativem Gewinn führen.



Siehe mein Edit mit einer hinreichend offiziellen Fundstelle Augenzwinkern


Ja, habe ich. Schöner Fund, klärt das hinreichend auf.

 
Zitat von GLG|Assassin

Das ist was anderes. Bei Aktienerträgen/Fondserträgen/allgemein den Ertragsteuern wie Einkommen- bzw Lohnsteuer oder Körperschaftsteuer soll der tatsächliche (ggf pauschalierte) Ertrag besteuert werden, die KFZ-Steuer als spezielle Verkehrsteuer knüpft an was ganz anderem an, nämlich an das Halten eines Fahrzeugs und nicht an Erträge


Ja okay. Kann ich mit handeln vong Sichtweise her. Ich ziehe meinen Vergleich zurück.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 22.07.2019 17:52]
22.07.2019 17:52:11  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von smoo

[Beispiel] Trotzdem haste mit ETF mehr Verlust gemacht.

Oder bin ich dumm?



Ne stimmt schon, du hast beim ETF X Euro Pauschale (nochmal: das ist idR (wohl gerade in deinem Beispiel) ein extrem kleiner Bruchteil des Kursanstiegs!) versteuert, entsprechend beträgt dein Verlust bei Verkauf 200+X Euro.
Der ist aber nicht verloren, sondern kann vorgetragen werden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 22.07.2019 17:55]
22.07.2019 17:53:11  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Sniedelfighter

 
Zitat von Rufus

A) Und nach dem 1.10. ist was genau? Ab dann schicken sie dich weg, wenn du ihnen doch mehr Geld geben möchtest?



trau ich denen durchaus zu. Breites Grinsen Aber da b) wahrscheinlicher ist bleibt es dabei. Shweet VL ist trotzdem da.


Lies erstmal das hier, reg dich kurz auf, und fahr morgen die Brutto-Entgeltumwandlung auf 0 runter statt höher.

Ich speise das bei mir seit jeher nur mit den VWL, ohne Brutto. Aber selbst dabei schaue ich gerade, ob nicht auch die in irgendwas weniger beschissenes laufen könnten.
22.07.2019 18:01:53  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
Tja. Wieder was gelernt. Breites Grinsen
22.07.2019 19:27:45  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Es geht zwar einerseits um Verträge vor 2004 und andererseits um Netto-Umwandler. Beides trifft auf uns nicht zu. Im Gegenteil, der Verein der Direktversicherungsgeschädigten sagt ja selbst, dass die Brutto-Umwandler natürlich später Abgaben leisten müssen. Aber nur weil ich von diesem Clusterfuck jetzt nicht unmittelbar betroffen bin, heißt das nicht dass ich meine VWL nicht trotzdem lieber in einem normalen Fonds oder sowas hätte. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Regierung oder der Versicherungsbranche bis zu meiner Rente kein weiterer Schabernack dieser Art mehr einfällt und ich später trotzdem nur ein feuchtes Furzgeräusch ausgezahlt kriege.

Sollte mein AG also keine Alternativen zur Direktversicherung anbieten, okay, dann wie gesagt ohne Umwandlung und ich rechne auch keinen Cent davon (von den mir vorgerechneten und versprochenen Beträgen) in meine Altersplanung ein.

// Ich meine, es gibt einen fcking Verein für Direktversicherungsgeschädigte. Das allein sagt mir alles. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 22.07.2019 20:14]
22.07.2019 20:05:27  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Aktien-Thread VIII ( Ob long, ob short, das Geld ist fort... )
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