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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Was sagt es eigentlich, dass Kubitschek in dem ganzen Absatz der Einzige ist, der sich verständlich ausdrückt?
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Dass er trotzdem ein Juan ist.
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Leider kann man oft ein wenig das Gefühl bekommen, dass das Berichtenswerte über den Mann das folgende ist:
- hat ein cooles Rittergut
- erwürgt und schlachtet mit bloßen Händen die Tiere, die als gute deutsche Wurst auf den Tisch kommen (ebenso trotzt er die Kartoffeln eigenhändig der Scholle ab)
- siezt sowohl Frau als auch das Dutzend Kinder, der verschrobene Kautz, ist ja drollig
- sämtliche Pullover im Hause Kubitschek werden auf dem eigenen Webstuhl geklöppelt
- Kerze, Kamin, kaltes Wasser - energieverschwendung entspricht nicht dem kubischekschen Lebensstil
- eine Millionen andere Belanglosigkeiten
- ....
- ....
- ....
- ....
- oh Fuck, wir haben schon wieder beinahe vergessen unterzubringen, dass der Typ ein komplett wahnsinniger, schwer reaktionärer, rassistischer Neonazi ist - naja.
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| Zitat von GLG|Assassin
| Zitat von Irdorath
Hier gehen 7% (3 sonstige, 4 freie Wähler) verloren. D.h. 93% der Stimmen gehen in den Landtag ein und werden in der Umfrage entsprechend mit 1/0.93 skaliert. Für die Hälfte der Sitze braucht man in der Umfrage also 50/(1/0.93) =46.5%.
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93% : 2 ist zu umständlich, oder?
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steht doch da
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| Zitat von [gc]Fide|
Die CDU ist doch geübt darin, den Juniorpartner beschissen dastehen zu lassen.
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Das kann nicht nur die CDU!
Aber eine schwarzbraune Koalition würde andererseits auch wohl viele Wähler verschrecken. Not sure if worth it.
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| Zitat von fiffi
| Zitat von [gc]Fide|
Die CDU ist doch geübt darin, den Juniorpartner beschissen dastehen zu lassen.
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Das kann nicht nur die CDU!
Aber eine schwarzbraune Koalition würde andererseits auch wohl viele Wähler verschrecken. Not sure if worth it.
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Totally worth it, wenn man weder schwarz noch braun ist
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So viel wat
| 15.8.2019 Nicht jeder Raub ist ein Raub
Nicht jeder Raub ist ein Raub. So könnte man eine Erkenntnis zusammenfassen, die uns der Bundesgerichtshof in einem etwas kuriosen Fall näherbringt. Es ging um eine Frau, die nach ihrer Haftentlassung lieber wieder ins Gefängnis wollte. Um das zu erreichen, besprühte sie am Augsburger Bahnhof eine Passantin mit Pfefferspray und nahm ihr das Handy weg.
Das Landgericht Augsburg erfüllte den Wunsch der Ex-Gefangenen prompt und verurteilte diese wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten. Doch so simpel ist das juristisch leider nicht. Die Augsburger Richter übersahen nämlich, dass man einen Raub nur begehen kann, wenn man sich das Tatobjekt (hier: Mobiltelefon) auch „aneignen“ will.
Hier ging es der Frau ausweislich des Urteils aber nur darum, wieder in den Knast zu kommen, weil sie mit den Leben in Freiheit nicht zurecht kam und wohl auch ihre Lebenspartnerin inhaftiert ist. An dem Handy hatte sie kein Interesse, was sich auch daran zeigt, dass sie sich nach der Tat ohne Gegenwehr von Zeugen festhalten ließ. Deshalb hob der Bundesgerichtshof das Urteil nun auf; die Sache muss neu verhandelt werden.
Interessant ist natürlich, dass die Angeklagte erfolgreich Revision eingelegt hat. Das lässt an sich nur den Schluss zu, dass sie mittlerweile doch lieber wieder aus der Haft entlassen werden möchte. Möglicherweise würde ihr aber auch (erst mal) die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung reichen, die ja als Minus in der Verurteilung wegen Raubes drinsteckt. Dann könnte man ja immer noch weitersehen (Aktenzeichen 1 StR 37/19). | |
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/08/15/nicht-jeder-raub-ist-ein-raub/
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Ein bisschen "wat"-Lösungsmittel:
1) Unsere Paragraphen funktionieren so, dass sie Voraussetzungen ("Tatbestandsmerkmale") nennen, aus deren Vorliegen sich dann ein Ergebnis ("Rechtsfolge") ergibt.
| § 249 I StGB:
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. | |
"Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr" -> Rechtsfolge, trivial.
Aber:
- mit Gewalt gegen eine Person -> durch den Pfeffersprayeinsatz erfüllt
- fremde bewegliche Sache -> check
- wegnimmt -> check
- in der Absicht, sie sich oder einem anderen zuzueignen (nicht ANzueignen btw) -> no check.
Die Tatbestandsmerkmale sind also nicht ausreichend erfüllt, die Verurteilung hätte es so nie geben dürfen.
2) Die Revision hat nur die Aufgabe, Fehler zu finden. Hier ist der Fehler gewesen, dass seine Veurteilung wegen Raubes(!) mangels vollständigen Tatbestands nicht möglich ist. Deswegen ist das Urteil aufgehoben worden. Andere Vorwürfe wie z.B. Körperverletzung sind aber weiterhin möglich. Die erfolgreiche Revision bedeutet nur, dass es kein Raub war.
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Die SPD arbeitet eben am Wählerpotential der Zukunft.
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Ey da krisch ja Plaque.
Gleichzeitig wird z.b. an der Grundschule bei uns vom Staat ein "Kunstwerk" (bestehend aus ein paar Eisenstangen - Nietnagel lässt grüßen) für flockige 1,5 Millionen gesponsort. Braucht kein Mensch.
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| Zitat von Jackle
Die SPD arbeitet eben am Wählerpotential der Zukunft.
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Ja, ich mein, wenn man ehrlich ist:
| Der Etat für Bildung und Forschung im Bundeshaushalt soll 2020 um rund 69 Millionen Euro auf 18,2 Milliarden Euro sinken.
Die höchsten Ausgaben sieht der viertgrößte Bundeshaushalt demnach für die „Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems“ mit rund 7,05 Milliarden Euro vor (plus 156,06 Millionen Euro im Vergleich zu 2019). Für das Kapitel „Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie“ sind rund 7,02 Milliarden (plus 167,70 Millionen Euro) veranschlagt. Das Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung“ sinkt indessen auf rund 4,45 Milliarden Euro (minus 338,84 Millionen Euro). | |
Natürlich sind 69 Millionen im Bundeshaushalt Peanuts, aber das Signal ist einfach Grütze. Jetzt bitte noch etwas an der Infrastruktur sparen, damit wir uns trotz schwarzer Null die 2% Rüstungsausgaben leisten können. Da haben schließlich alle am meisten von.
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| Zitat von Absonoob
Ein bisschen "wat"-Lösungsmittel
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Ey Abso, danke für die Mühe. Ich kann aber sowieso schon die Argumentation nachvollziehen, das "wat" gilt dem Fall an sich.
Frau will zurück in den Knast und Pfeffersprayt dafür ne Passantin am Bahnhof ist objektiv wat. Keine revision zugelassen.
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| Zitat von Skywalkerchen
Ey da krisch ja Plaque.
Gleichzeitig wird z.b. an der Grundschule bei uns vom Staat ein "Kunstwerk" (bestehend aus ein paar Eisenstangen - Nietnagel lässt grüßen) für flockige 1,5 Millionen gesponsort. Braucht kein Mensch.
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Finden allgemein Bauarbeiten statt? Weil üblicherweise ist es doch meines Wissens eher so, dass bei öffentlichen Bauten 2 oder 3% der Gesamtbausumme für 'Kunst am Bau' reserviert sind. Das dient der Kulturförderung und kann je nach Umsetzung (leider nicht immer gut gedacht) durchaus zu tollen Ergebnissen führen, die es sonst nie gäbe.
Z.T. wurden dadurch künstlerische Lichtkonzepte und -Anlagen finanziert, die es sonst nie gegeben hätte oder eine gute Beschilderung o.ä.
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| Zitat von Skywalkerchen
Braucht kein Mensch.
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Genau wie 2% für die Nato. Aber dass eine ordentliche Armee ein unterfinanziertes und beschissenes Bildungssystem kompensiert sieht man ja am blühenden Murica.
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| Zitat von Skywalkerchen
Ey da krisch ja Plaque.
Gleichzeitig wird z.b. an der Grundschule bei uns vom Staat ein "Kunstwerk" (bestehend aus ein paar Eisenstangen - Nietnagel lässt grüßen) für flockige 1,5 Millionen gesponsort. Braucht kein Mensch.
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1. Glaub ich nicht.
2. Doch. Menschen brauchen Kunst.
3. Whataboutism zählt nur, wenn man Rüstungsausgaben gegenrechnet.
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| Zitat von Oli
| Zitat von Skywalkerchen
Braucht kein Mensch.
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Genau wie 2% für die Nato. Aber dass eine ordentliche Armee ein unterfinanziertes und beschissenes Bildungssystem kompensiert sieht man ja am blühenden Murica.
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Da bin ich prinzipiell bei dir.
Allerdings vertrete ich da eh eine eher unpopuläre Meinung (achtung jetzt werden viele schäumen), Bundeswehr extrem verkleinern, wir brauchen kein Heer und so n Scheiß, wir sind von Freunden ungeben. Die dollen Spezialeinheiten und Kram von mir aus, sogar die Amis schicken ihre Leute zu unserer Minentauchausbildung (wurde mir zumindest von einem Oberst erzählt), sowas kann bleiben. Panzer? Sonstigen Schrott wie Kriegsschiffe? Nä. Abschaffen, Bundeswehr minimieren und die gesparte Kohle an Länder die den Puffer für uns machen. Aber in Zeiten einer bröckelnden EU..hmm.
Aber ich bin halt EU-Fan und Pazifist der am liebsten die ganze Welt in der Nato hätte, kann sein dass ich da einfach zuwenig Plan hab.
Armeen sind einfach Müll in den kein Cent gesteckt werden sollte.
Eine perfekte Welt hätte halt auch keine BWLer (gleich mit abschaffen das Pack, das ein Leben in Geld umrechnet).
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| Zitat von Oli
| Zitat von Skywalkerchen
Braucht kein Mensch.
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Genau wie 2% für die Nato. Aber dass eine ordentliche Armee ein unterfinanziertes und beschissenes Bildungssystem kompensiert sieht man ja am blühenden Murica.
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Reichen 2% überhaupt, um die Gorch Fock zu sanieren?
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| Zitat von Absonoob
Ein bisschen "wat"-Lösungsmittel:
1) Unsere Paragraphen funktionieren so, dass sie Voraussetzungen ("Tatbestandsmerkmale") nennen, aus deren Vorliegen sich dann ein Ergebnis ("Rechtsfolge") ergibt.
| § 249 I StGB:
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. | |
(...)
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Spannend. Wenn ich jemandem sein Handy wegnehme, weil er z.B. damit für meinen Geschmack zu laut auf der Straße Musik abspielt, und es in einen Kanal oder Fluß werfe, damit Ruhe ist, ist das kein Raub, weil ich es mir nicht aneigne, mir also wie der Frau im fraglichen Fall die Intention fehlt, es behalten zu wollen? Das ist dann nur Sachbeschädigung?
Interessant.
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Das gibt 10 Jahre wegen Rumrentnerei.
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Absonoob
Ein bisschen "wat"-Lösungsmittel:
1) Unsere Paragraphen funktionieren so, dass sie Voraussetzungen ("Tatbestandsmerkmale") nennen, aus deren Vorliegen sich dann ein Ergebnis ("Rechtsfolge") ergibt.
| § 249 I StGB:
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. | |
(...)
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Spannend. Wenn ich jemandem sein Handy wegnehme, weil er z.B. damit für meinen Geschmack zu laut auf der Straße Musik abspielt, und es in einen Kanal oder Fluß werfe, damit Ruhe ist, ist das kein Raub, weil ich es mir nicht aneigne, mir also wie der Frau im fraglichen Fall die Intention fehlt, es behalten zu wollen? Das ist dann nur Sachbeschädigung?
Interessant.
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Da könnte man jetzt argumentieren, dass du es dir ZUgeeignet hast, um es in den Fluss zu werfen. Keine Ahnung ob es da Rechtssprechung gibt. Hier ist der Fall ja, dass es nie um dieses Handy und diese Handybesitzerin ging, sondern im Mittelpunkt stand der Gedanke, irgendeine Tat zu begehen um zurück ins Gefängnis zu kommen.
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von RushHour
ist das kein Raub, weil ich es mir nicht aneigne, mir also wie der Frau im fraglichen Fall die Intention fehlt, es behalten zu wollen? Das ist dann nur Sachbeschädigung?
Interessant.
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ob es nun Raub, Diebstahl oder sonstwie genannt werden muss fällt einfach nur unter juristische Spitzfindigkeiten. Eine Strafe bekommst du trotzdem, und darauf kommts ja nur an.
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Zum Raub wird der Diebstahl durch die Gewalt(-androhung). Wenn es keine Zueignungsabsicht gibt, ist es auch kein Diebstahl. Der Fall, wie er passiert ist, ist bei den Eigentumsdelikten einfach nicht abgedeckt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 23.08.2019 13:23]
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| Zitat von RushHour
ist das kein Raub, weil ich es mir nicht aneigne, mir also wie der Frau im fraglichen Fall die Intention fehlt, es behalten zu wollen? Das ist dann nur Sachbeschädigung?
Interessant.
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ob es nun Raub, Diebstahl oder sonstwie genannt werden muss fällt einfach nur unter juristische Spitzfindigkeiten. Eine Strafe bekommst du trotzdem, und darauf kommts ja nur an.
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Zwischen Sachbeschädigung und Raub klafft aber eine mächtige Lücke...
...und nein, das ist hier keine Zueignungsabsicht.
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| Zitat von RushHour
Spannend. Wenn ich jemandem sein Handy wegnehme, weil er z.B. damit für meinen Geschmack zu laut auf der Straße Musik abspielt, und es in einen Kanal oder Fluß werfe, damit Ruhe ist, ist das kein Raub, weil ich es mir nicht aneigne, mir also wie der Frau im fraglichen Fall die Intention fehlt, es behalten zu wollen? Das ist dann nur Sachbeschädigung?
Interessant.
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Ich würde für sowas ja anfangen ein kleines Kreis/BundeslandVerdienstkreuz zu vergeben. Für den Dienst an der Allgemeinheit.
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Bolsonaro ist tatsächlich noch ekiliger als Trump
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Thema: p0t-News ( Breaking Headlines ) |