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Schau dir Rz 59 an
Und stell dir die Frage, welchen wirtschaftlichen Grund es geben sollte, dass Optionsscheine anders als Optionen nicht zu den Termingeschäften zählen sollten, obwohl im gleichen Schreiben gesagt wird, dass Erträge hieraus ebenfalls unter § 20 (2) 1 Nr 3 fallen...
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BFH hat ja mit heute veröffentlichtem Beschluss dem BVerfG schon die (doch "uralte") Problematik der Aktienverlustverrechnung i.R. 20 VI EStG vorgelegt, wie soll dann erst dieser Bullshit halten?
Anyway, einfach keine Verluste machen
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 04.06.2021 23:23]
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Ist eigentlich eine Kombination von Kleinunternehmerpivileg (keine USt) und Übungsleiterpauschale (keine ESt) möglich?
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Wie hoch kommst du denn laut Rechner?
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Kann mal jemand knapp fassen was das nun bedeutet? Dass ich gar kein Einkommen aus der Anlage in der Steuerklärung angeben muss?
Ich hab ja keine Vorsteuer abgezogen, hat sich das Thema Steuer und PV damit vollständig erledigt?
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| Zitat von webLOAD
Ist eigentlich eine Kombination von Kleinunternehmerpivileg (keine USt) und Übungsleiterpauschale (keine ESt) möglich?
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Nicht nur möglich, sondern auch sehr üblich
Letzte Seite.
Ja, das wird noch ziemlich die Runde machen, denke ich...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 06.06.2021 15:34]
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Angenommen ein Lehrer hat sonst die Jahre ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt also 1250 euro. ist sich aber nicht sicher, ob das wirklich so durchging. War im bescheid nicht so aufgeschlüsselt und nicht nachvollziehbar. Argumentation war, dass kein Zimmer in der Schule ist, um die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu erledigen.
Ist das Argument rechtens, denn es wurde ja schon vor Ort Unterrichtet also gearbeitet?
Alternative wäre für 2020 home office abzusetzen? 5 euro pro tag, denn die Schule war für mehrere Wochen geschlossen und es wurde rein zu Hause gearbeitet.
Ed:
Angenommen beide arbeiten im home office, gemeinsame veranlagung:
Laut https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/homeoffice-pauschale-steuererklaerung-nachweis-finanzamt-kosten-von-steuer-absetzen-zr-90161248.html
lohnt es sich wenn HO plus sonstige Kosten über 1000 sich am meisten lohnen.
d.h. Kosten wie zB Telefonkosten sollte der angeben, der am meisten HO Tage hatte?
Steuer I like it, it is OWESOME!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [-SUSHY-]Salie am 10.06.2021 22:43]
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| Zitat von [-SUSHY-]Salie
Angenommen ein Lehrer hat sonst die Jahre ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt also 1250 euro. ist sich aber nicht sicher, ob das wirklich so durchging. War im bescheid nicht so aufgeschlüsselt und nicht nachvollziehbar. Argumentation war, dass kein Zimmer in der Schule ist, um die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu erledigen.
Ist das Argument rechtens, denn es wurde ja schon vor Ort Unterrichtet also gearbeitet?
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Lehrer:innen haben es in der Regel etwas leichter als andere Arbeitnehmer:innen, das häusliche Arbeitszimmer anerkennen zulassen. Genau aus dem genannten Grund, dass in der Schule eben meist kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Was meinst du mit "War im Bescheid nicht so aufgeschlüsselt und nicht nachvollziehbar"? Wäre es nicht durchgegangen, hätte doch die/der Finanzbeamte die Ablehnung als Anmerkung in den Bescheid geschrieben. Wenn die Erklärung mit einer Steuersoftware erstellt wurde, sieht man ja überdies, ob es am Ende noch mal eine Differenz zwischen errechneter Erstattung und tatsächlicher Erstattung gegeben hat.
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Danke
Kann man noch zusätzlich home office eintragen?
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Wenn für das ganze Jahr ein Arbeitszimmer erklärt wird: Nope.
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Du kannst nicht das häusliche Arbeitszimmer ansetzen und zusätzlich dazu die HO Pauschale, falls du das meinst. Es geht das eine oder andere.
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| Zitat von [-SUSHY-]Salie
Angenommen ein Lehrer hat sonst die Jahre ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt also 1250 euro. ist sich aber nicht sicher, ob das wirklich so durchging. War im bescheid nicht so aufgeschlüsselt und nicht nachvollziehbar. Argumentation war, dass kein Zimmer in der Schule ist, um die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu erledigen.
Ist das Argument rechtens, denn es wurde ja schon vor Ort Unterrichtet also gearbeitet?
Alternative wäre für 2020 home office abzusetzen? 5 euro pro tag, denn die Schule war für mehrere Wochen geschlossen und es wurde rein zu Hause gearbeitet.
Ed:
Angenommen beide arbeiten im home office, gemeinsame veranlagung:
Laut https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/homeoffice-pauschale-steuererklaerung-nachweis-finanzamt-kosten-von-steuer-absetzen-zr-90161248.html
lohnt es sich wenn HO plus sonstige Kosten über 1000 sich am meisten lohnen.
d.h. Kosten wie zB Telefonkosten sollte der angeben, der am meisten HO Tage hatte?
Steuer I like it, it is OWESOME!
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Schau einfach mal, ob im Bescheid die Position "Werbungskosten" die selbe Höhe hat wie bei der von dir eingereichten Steuererklärung/deinem Steuerprogramm. Wenn das übereinstimmt, dann wurde es anerkannt, falls nicht, dann schauen wir mal weiter
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Mal angenommen ich könnte mir aussuchen, ob ich dauerhaft von Zuhause aus arbeite oder einen Platz im Büro bekomme. Einfache Entfernung sind 50 km und ich hab einen Dienstwagen mir 1% Versteuerung. Gibt es eine einfache Rechnung um rauszufinden was für mich günstiger ist? Beim Büro habe ich ja die Entfernungspauschale aber muss 50x 0,03% extra versteuern.
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Du hast die Parameter ja schon alle aufgelistet, in der Rechnung dürfen aber natürlich auch außersteuerliche Faktoren wie Verbrauch, Benzinpreis, etc nicht fehlen.
Mit etwas Abstand frage ich mich aber, warum man eine solche Entscheidung an steuerlichen Gegebenheiten ausrichtet und nicht an dem Arbeitsmodus, den man für sich selber als vorteilhaft empfindet
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Benzinpreis hab ich außen vor gelassen, weil das mit Tankkarte keine Rolle spielt.
Du hast natürlich recht, dass man sich für das entscheiden sollte, was für einen am besten passt. Das ist jetzt nur ein Faktor den ich in die Abwägung reinpacke. Wenn jetzt rauskommt, dass mich das mit dem Büro deutlich mehr Monies kostet, dann ist die Entscheidung für komplettes Homeoffice vielleicht einfacher.
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Naja, also die EP pro km sind ja ca. 230x0,3¤ = 69¤ (x50 = 3.450).
Die 0,03% Methode übersteigt diesen Wert bereits bei einem BLP von 20.000 ¤ (20.000*0,03%*12)= 72¤ (x50 = 3.600).
Break-Even wäre bei einem BLP von 69/(0,03%*12)= 19.166,66¤.
Ganz naiv berechnet,
- ohne Erhöhung der EP für 2021 bis 2026 ab Kilometer 21 auf 0,35 bzw 0,38
- ohne weitere bzw. externe Faktoren, auch ohne Berücksichtigung Kosten (Strom etc.) für Home-Office bzw. Absetzbarkeit häusliches Arbeitszimmer/HO-Pauschale
- mit Unterstellung, dass ganzjährig vom gleichen Ort aus gearbeitet wird (ansonsten wären es nicht 230 Tage EP und ggf. kann man statt 0,03% tagesgenau die 0,002%-Methode anwenden, oder einzelne Monate fallen ganz raus, etc-)
Auch die Möglichkeit des Pauschalsteuersatzes von 15 % für den privaten Nutzungswert von Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 40 II S. 2) gilt nicht für das "Mehr" an Nutzungsvorteil ggü. EP.
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Ui cool danke dir! Mit scharf Nachdenken hätte ich mir das auch herleiten können
Der BLP liegt natürlich über den 20k, auch wenn nur einen popligen Ford fahre. Also wäre Homeoffice günstiger, zumal in in da tatsächlich ein separates Arbeitszimmer hätte.
Die 0,002%-Methode kannte ich noch gar nicht. Wie sieht das aus, wenn man wegen Coroner deutlich mehr zuhause war als im Büro?
Vielen Dank!
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Dann lohnt es sich sehr wahrscheinlich eine Bruttolohnkorrektur anhand der tatsächlichen Fahrten durchzuführen.
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Weiß nicht, ob das hier komplett richtig ist, aber hat hier jemand Erfahrung zum Theme Elterngeld für Selbständige?
Ich soll nachweisen, dass ich während meiner zwei Monate Elterngeld keine Einkünfte hatte.
Habe dann den Artikel hier gefunden https://www.smart-mama.de/mehr-elterngeld-fuer-selbstaendige-wie-du-elterngeld-rueckzahlungen-vermeidest/ der besagt, dass nur der Zuflusszeitpunkt relevant ist.
Ich habe also während meiner Elternzeit nicht gearbeitet, aber während der Zeit ist Geld aus früheren Rechnungen angekommen. Das kann doch nicht sein, dass ich dann nur den Minimalbetrag bekomme.
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| Zitat von M'Buse
Die 0,002%-Methode kannte ich noch gar nicht. Wie sieht das aus, wenn man wegen Coroner deutlich mehr zuhause war als im Büro?
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| Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzungsausfall ist im Nutzungswert pauschal berücksichtigt (Arbeitgeber-Merkblatt vom 1.1.1996 BStBl 1995 I S. 719, Tz. 28)
Nur unter den Voraussetzungen des BMF vom 1.4.2011 (BStBl I S. 301) ist stattdessen eine auf das Kalenderjahr bezogene Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für höchstens 180 Tage zulässig (zum Lohnsteuerabzugsverfahren Rdnr. 8 11, zum Einkommensteuerveranlagungsverfahren Rdnr. 14). | |
Dieses BMF findet man dann bspw. hier:
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2018/B-Anhaenge/Anhang-24/IV/IV-2/inhalt.html
Vereinfacht: Der 0,03% Methode liegt der Gedanke von "typischen" 15 Tagen bzw Fahrten ins Büro pro Monat zugrunde. Umgerechnet bedeutet das 0,002% pro Fahrt. Aber die 0,002% Methode ist an gewisse Nachweis-/Aufzeichnungspflichten geknüpft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 13.06.2021 12:21]
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| Zitat von Mad_Melone
Wie gesagt: die rechtliche Regelung war und ist mir durchaus bewusst, ich wollte aber mangels tiefgehender Expertise auf dem Gebiet nur nach eventueller praktischer Erfahrung für genau diesen speziellen Fall fragen. Eben um zu vermeiden, dass ich da anrufe und mit § 10 EStG rumfuchtele und der Sachbearbeiter mir irgendwelche EStH/EStR oder OFD/BMF-Verfügungen um die Ohren haut.
Es ist vor allem daher verwunderlich, dass das nicht als schriftliche, sondern auch als mündliche Antwort geliefert wurde. Aber ich werde am Freitag mal ein Update berichten.
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Hast du hier mittlerweile eine Rückmeldung vom FA bekommen?
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Hast du Zugriff auf mein Handy? Kollege hat heute morgen geschrieben, dass alle Belege problemlos anerkannt wurden auf einmal…wurde bis auf den Cent so veranlagt wie ursprünglich (und im Einspruch nochmal) eingereicht
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Guck mal, was ich dir gerade bei Threema geschickt habe
e: klingt also nach Azubi-Sachbearbeiter, der da irgendwas völlig durcheinander geworfen hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 16.06.2021 11:49]
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Auf jeden Fall neuer Sachbearbeiter, der dann Unwissen auch am Telefon durch "Lautstärke" und Absolutheitsanspruch überspielt hat...
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Kann mir jemand etwas zur Absetzbarkeit von Kosten sagen, die nicht direkt mit dem aktuellen Einkommen sondern mit eventuellem zukünftigen Einkommen zusammenhängen. z.B. Gutachten oder Fortbildungen für eine eventuelle Selbstständigkeit. Kann sowas in der Steuererklärung abgesetzt werden? Bzw. wo kann man sich da eventuell in die notwendigen Rahmenbedingungen einlesen?
Ich finde die Problemstellung etwas schwierig zu ergooglen.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |