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An die Experten: Nachdem das BVerfG nun geurteilt hat, dass 6% Steuerzinsen nicht mehr zulässig sind, wäre es nicht an der Zeit auch den Zinssatz für die bilanziellen Rückstellungen für Pensionszusagen ebenso zu kassieren?
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Ganz auf die Stelle zusammengeklickt:
BVerfG - 2 BvL 22/17 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
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Danke. Wie lang kann so ein Verfahren anhängig sein? Gibt es einen Grund, dass das Gericht hier keine Entscheidung erlässt?
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Ich kann mir vorstellen, dass man da jetzt nachziehen wird, jetzt wo das "große", Aufmerksamkeit erregende Urteil zu den Zinsen gesprochen worden ist.
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| Zitat von DJDeath
Du kannst genauso gut mitteilen, dass dir dein AG keine Bestätigung ausstellt, weil er dir nichts erstattet hat. Eine gesetzliche Grundlage, auf welcher das Finanzamt eine Bescheinigung über steuerfreie Erstattungen explizit verlangen kann gibt es meines Wissens nicht. Verlangen tun die allerdings trotzdem gern sowas.
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von gwc
Ahoi pOT!
Habe in meiner Steuererklärung ein paar Arbeitsmittel angegeben, die ich tatsächlich privat für die Arbeit gekauft habe. Jetzt möchte das Finanzamt eine Bestätigung vom Arbeitgeber über steuerfrei gezahlte Beträge für Arbeitsmittel.
Da es nur um ca. 200 EUR geht, ist mir meine Zeit zu schade, mich durch die absolut chaotische Bürokratie unserer Firma durchzuhangeln, damit mir vielleicht irgendeiner was dafür ausstellt. Kann man das in geschönter Form so als Rückantwort an das Finanzamt geben und somit auf die Berücksichtigung dieser Arbeitsmittel verzichten?
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"Liebes Finanzamt, ich habe die Kosten selber getragen und keine Erstattung vom AG bekommen. Tschau Kakao"
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Danke euch!
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Ich bin aktuell für ein paar Stunden beratend tätig, neben einem anderen Job. Dafür muss ich jetzt eine Honorarrechnung schreiben und kommt nicht ganz dahinter, ob ich dort jetzt Umsatzsteuer ausweisen muss oder nicht. Ich würde ja - mit meinen hauptberuflichen Tätigkeiten zusammengerechnet - auf jeden Fall über den Steuerfreibetrag kommen.
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Also soweit ich informiert bin greift die Kleinunternehmer-Regelung, wenn deine Betriebseinnahmen (Umsatz) einen gewissen Wert nicht übersteigen, und ist unabhängig davon, ob du nebenbei sozialversicherungspflichtig angestellt bist.
Auf meinen Rechnungen weise ich zumindest keine Umsatzsteuer aus und berufe mich immer auf diese Regelung, hat noch nie Probleme gegeben. Ich mache auch nur ein bisschen nebenher.
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USt-rechtlich bist du mit allen selbständigen Tätigkeiten als EIN Unternehmer zu behandeln. Das heißt alle Unternehmungen - so sie denn selbständig als Unternehmer ausgeführt werden - müssen zusammengerechnet werden.
Wenn diese dann im vergangenen Jahr über 22.500 ¤ betragen haben oder im laufenden Jahr über 50.000 ¤, dann wäre USt auszuweisen, sofern nicht schon vorher zur USt optiert worden ist.
Ist etwas schwer zu beantworten, weil man nicht weiß, was deine "hauptberufliche" Tätigkeit ist. Selbständig oder Unselbständig
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Hauptberuflich bin ich unselbstständig. Mit der selbstständigen Tätigkeit komme ich in keinem Fall über die 22.500/50.000-Grenze.
Danke euch!
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Aber auch dran denken, falls du weitere Einnahmen hast.
Klassiker die PV-Anlage bei der zur Umsatzsteuer optiert wurde, dann gilt das eben auch für die selbstständige Tätigkeit.
Oder umsatzsteuerpflichtige Vermietung mit der du zusammen mit der selbstständigen Tätigkeit dann ggf. die Grenzen reißt.
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BMF vom 18.11.2005 (BStBl I S. 1025)
IV B 2 S 2172 37/05
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Sagt mal, was sage ich eigentlich der Steuerbehörde wenn die Personalverwaltung des Arbeitgebers (nicht meine) wegen ransomware bisher keinen Jahres Einkommensbeleg erstellen konnte und das auch die kommenden Wochen und evtl noch länger meint (sprich : „wir haben andere Sorgen“ nicht zu können? Händisch auflisten?
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Vermutlich gibt es keine allgemeingültige Antwort, aber versuchen kann man's ja mal: Ich habe in 2021 relativ viel verdient, insbesondere wegen zweier Jobs parallel. In 2022 verdiene ich relativ wenig (Teilzeitjob, Elternzeit). Ich will im Dezember 2021 auch schon Elternzeit machen. Die Einkünfte meiner Frau unterscheiden sich zwischen '21 und '22 nur marginal.
Ergibt es steuerlich Sinn, das Elterngeld für Dezember 2021 so zügig zu beantragen, dass es noch in '21 fließt, oder ergibt es Sinn das ein paar Tage zu verschleppen sodass es erst in '22 fließt?
Mein Gedanke: In '21 habe ich hinterher einen eher hohen Grenzsteuersatz, in '22 erwarte ich einen deutlich niedrigeren. Entsprechend würde ich erwarten, dass die Wirkung auf die Progression in '22 mich weniger ¤ kostet als in '21. Hirnfurz oder richtig gedacht?
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Dein Gedanke ist völlig richtig
Wenn 2021vs2022 signifikante Einkommensunterschiede vorhanden sind, solltest du die erste Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.
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Servus!
Ich will mir gerne die Web-Version von Wiso Steuer Start holen. Zwei Fragen:
Habe ich da auch die Erklärungen von vergangenen Jahren im Account sichtbar, wenn ich da jetzt mehrere Jahre hintereinander meine Steuer mit mache oder braucht es für jedes Jahr einen neuen Zugang?
Wo bekomme ich den Kram am günstigsten? Bei Buhl direkt ist es am teuersten.
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| Zitat von M'Buse
Habe ich da auch die Erklärungen von vergangenen Jahren im Account sichtbar, wenn ich da jetzt mehrere Jahre hintereinander meine Steuer mit mache oder braucht es für jedes Jahr einen neuen Zugang?
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Ja, gleicher Login, gleiche Verwaltung über mehrere Jahre.
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Hab noch mal nachgeguckt. Bei Amazon zahle ich auch 30¤. Dachte ich hätte es da für 15 Taler gesehen.
/ uh danke Aspe. Das hatte mich am meisten interessiert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M'Buse am 03.10.2021 20:05]
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Funktioniert übrigens super.
Nutze es seit 3 Jahren und bin mit der Usbability sehr zufrieden.
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Ich hatte letztes Jahr noch die PC Version genutzt und finde es für die aktuelle irgendwie nicht mehr zeitgemäß.
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Aber nicht die Web-Version.
Ich brauche die 2018/19/20
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moin!
ich wollte gerade meine steuererklärung für 2020 machen. da gibts eigentlich fast nichts besonderes. ich hab ganzjährig beim selben arbeitgeber gearbeitet, von jan-okt hab ich das selbe gehalt bekommen, um dann nov-dez 700€ mehr brutto zu erhalten.
jetzt hab ich in Elster die daten vom Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, 8km Fahrtstrecke zur Arbeit einfach sind eh egal, prüfen und berechnen: Peng. 2400€ Nachzahlung.
Fick.
Kann das sein? Ich habs natürlich noch nicht abgeschickt.
Ich hab erst 2mal Steuererklärung machen müssen, da war nie was auffälliges bei. Beide male irgendwie so 50€ erstattet bekommen. Und jetzt sowas? Ich checks nicht.
Danke!
e: vielleicht auch noch relevant: ich bekomm ein fixes gehalt. da gibts keine zulagen, keine boni, nichts. einfach ein fixes gehalt und eben kurz vor jahresende eine gehaltserhöhung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nose am 20.10.2021 20:29]
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Da fängt dann mein Fiannzamt vielleicht auch mal an mit der Bearbeitung.
@Nose: Typischerweise wird die Einkommenssteuer von den laufenden (erhöhten) Gehaltszahlungen so abgezogen, als würdest du das ganze Jahr soviel erhalten. Dadurch ist die Abrechnung krumm und es kommt zur Erstattung. Mad Melone oder einer der Kollegen mag mich zerreißen, aber ähnliche Effekte gibt es - so glaube ich - bei Bonuszahlungen unter dem Jahr. So oder so ähnlich hier unter Punkt 3, dritter Bullet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 20.10.2021 20:37]
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Nose, hast du eingetragen oder vom Finanzamt abgefragt?
Frage, weil unsere Lohnzettel im Wiso direkt vom Finanzamt eingelesen wurden.
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Ich hab meine gestern zur Post gebracht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 20.10.2021 20:41]
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| Zitat von Rincewind
Da fängt dann mein Fiannzamt vielleicht auch mal an mit der Bearbeitung.
@Nose: Typischerweise wird die Einkommenssteuer von den laufenden (erhöhten) Gehaltszahlungen so abgezogen, als würdest du das ganze Jahr soviel erhalten. Dadurch ist die Abrechnung krumm und es kommt zur Erstattung. Mad Melone oder einer der Kollegen mag mich zerreißen, aber ähnliche Effekte gibt es - so glaube ich - bei Bonuszahlungen unter dem Jahr. So oder so ähnlich hier unter Punkt 3, dritter Bullet.
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Das ist ja der Punkt: Ich hab keinerlei Bonuszahlungen erhalten. Einzig eine Gehaltserhöhung. Selbst wenn das Finanzamt jetzt die komplette Erhöhung wollte wären das immernoch nur 1400€.
Daher ist mir der Grund für diese satte Nachzahlung die ich leisten sollte einfach nicht klar.
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| Zitat von monischnucki
Nose, hast du eingetragen oder vom Finanzamt abgefragt?
Frage, weil unsere Lohnzettel im Wiso direkt vom Finanzamt eingelesen wurden.
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Ich hab meine gestern zur Post gebracht.
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Ich habs eingetragen, da wurde nix direkt eingelesen.
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Wie gut ist die Chance, dass die Lohnbuchhaltung zu dumm war Lohnsteuer korrekt abzuführen?
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |