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wurde dann noch von der zustaendigen sachbearbeiterin zurueckgerufen.
hat menschlich reagiert und den termin einfach auf gestern quasi vorverlegt. 15 minuten geredet - alles geklaert.
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Um das nochmal hochzuholen:
| Zitat von StrizZ
weil ich im urlaub sein werde.
das muss man anmelden?
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ALG heißt, dass du arbeitssuchend bist. Arbeitssuchend heißt, dass du dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen musst.
Im Grunde kannst du da relativ unkompliziert Urlaub melden, aber auch nur für maximal 3 Wochen im Jahr. Darüberhinaus kannst du verreisen wie du willst, bekommst aber kein ALG.
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Wo ich nach der Bundeswehr bis zum Studium 2-3 Monate arbeitslos war, hatte es genug der Dame zu sagen, dass ich mal eben 6 Wochen weg bin.
Geld gabs trotzdem.
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Ist aber wie gesagt nicht die offizielle Regelung und abhängig vom Sachbearbeiter.
| Haben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch?
Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht,haben Sie nicht, denn das Recht der Arbeitslosen-versicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht.
Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubs nur für längstens drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld erhalten.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer der Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat. Die Reise muss deshalb zuvor beantragt werden | |
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-Umzug-Reisen_ba015793.pdf
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| Zitat von RageQuit
Wo ich nach der Bundeswehr bis zum Studium 2-3 Monate arbeitslos war, hatte es genug der Dame zu sagen, dass ich mal eben 6 Wochen weg bin.
Geld gabs trotzdem.
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Weil du eine sichere "Tätigkeit" im Anschluss hattest, ist das ganze auch unkomplizierter.
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Ich bin der Meinung Cain hat mal was zur Kriegstaktik der Nazis als eine Art Fortsetzung der preußischen Kriegsführung geschrieben, weiß jemand noch in welchem Thread das war?
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| Zitat von Nartsgul
Ich bin der Meinung Cain hat mal was zur Kriegstaktik der Nazis als eine Art Fortsetzung der preußischen Kriegsführung geschrieben, weiß jemand noch in welchem Thread das war?
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Bestimmt.
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Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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| Zitat von Raster
Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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Wie kommst Du drauf, dass der AN bei Fahrt in Riskoland automatisch in eine unbezahlte Quarantäne kommt?
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Ogmarbeitnehmerrechtetotherescue.
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Hahahaha, ja wieso sollte man seine Rechte nicht einfach abgeben?
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Raster
Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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Wie kommst Du drauf, dass der AN bei Fahrt in Riskoland automatisch in eine unbezahlte Quarantäne kommt?
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Weil ers verdient hätte.
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| Zitat von Farbkuh
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Raster
Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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Wie kommst Du drauf, dass der AN bei Fahrt in Riskoland automatisch in eine unbezahlte Quarantäne kommt?
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Weil ers verdient hätte.
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But mah gesundes Volksempfinden spielt zum Glück keine Rolle.
Vor allem bei der derzeitigen Lage und Benennung von Risikogebieten. (Aber das ist eine politische Debatte die hier nicht hin gehört.)
Wenn vom Staat Quarantäne angeordnet wird (Gründe können hierzu ja vielfältige sein), zahlt der AG und kann sich das Geld vom Staat wiederholen. (Vereinfacht erklärt)
Wenn ein AG von sich aus nicht möchte das ein AG nach Urlaub in z.B. Schweden 2 Wochen auf die Arbeit kommt, dann kann er ihn bezahlt freistellen.
Zudem musst Du als AG wie Staat erst einmal erfahren, ob jemand im Riskoland/Gebiet/Region im Urlaub war.
Mit dem Vorgehen von wegen, dafür hockste 2 Wochen unbezahlt daheim, würde man sicher maximale Ehrlichkeit fördern.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Raster
Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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Wie kommst Du drauf, dass der AN bei Fahrt in Riskoland automatisch in eine unbezahlte Quarantäne kommt?
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Keine Lohnfortzahlung für Arbeitsverhinderungen, die der betreffende Arbeitnehmer selbst herbeigeführt hat oder hätte vermeiden können. Wer gezielt Urlaub in einem offiziell als Risikogebiet qualifizierten Land macht, nimmt seine quarantänebedingte Arbeitsunfähigkeit „sehenden Auges“ in Kauf.
| Zitat von Che Guevara
Zudem musst Du als AG wie Staat erst einmal erfahren, ob jemand im Riskoland/Gebiet/Region im Urlaub war.
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Da der AG durchaus eine Schutzpflicht gegenüber seinen anderen Mitarbeitern hat ist es in der aktuellen Situation durchaus drin, dass der Arbeitnehmer das Ziel mitteilen muss.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 23.07.2020 13:12]
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Raster
Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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Wie kommst Du drauf, dass der AN bei Fahrt in Riskoland automatisch in eine unbezahlte Quarantäne kommt?
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Sagt doch der AG! Und der hat doch recht
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| Zitat von Parax
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Raster
Arbeitnehmer fährt bewusst in ein Coronarisikoland und muss danach 14 Tage in unbezahlte Quarantäne, so weit klar. Was ist aber wenn der AN in ein Land fährt dass während seines Aufenthalts als Risikoland eingestuft wird?
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Wie kommst Du drauf, dass der AN bei Fahrt in Riskoland automatisch in eine unbezahlte Quarantäne kommt?
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Keine Lohnfortzahlung für Arbeitsverhinderungen, die der betreffende Arbeitnehmer selbst herbeigeführt hat oder hätte vermeiden können. Wer gezielt Urlaub in einem offiziell als Risikogebiet qualifizierten Land macht, nimmt seine quarantänebedingte Arbeitsunfähigkeit „sehenden Auges“ in Kauf.
| Zitat von Che Guevara
Zudem musst Du als AG wie Staat erst einmal erfahren, ob jemand im Riskoland/Gebiet/Region im Urlaub war.
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Da der AG durchaus eine Schutzpflicht gegenüber seinen anderen Mitarbeitern hat ist es in der aktuellen Situation durchaus drin, dass der Arbeitnehmer das Ziel mitteilen muss.
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Nein denn die Nennung des Urlaubsziels wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, damit muss das kein AN preisgeben. Corona setzt zum Glück solche Dinge nicht außer Kraft.
Viel Spaß vor dem ArG, also wenn man denkt im Recht zu sein.
Dementsprechend ist auch nicht gestattet dem AN vorzuschreiben wohin er in den Urlaub fährt.
Und in der derzeitigen Situation würde ich das Vorgehen auch spannend. Da selbst Reisen in die Länder die Corona nicht perfekt im Griff haben erstmal als Teil der EU gestattet wurde.
Am Ende werden dahingehend Themen sicher von ArG/BAG landen.
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Das gilt nicht, wenn wie in dem Fall der Reise in ein Corona-Risikogebiet der Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht und als Schutz gegenüber seinen Arbeitskollegen die Reise in ein solches Land mitteilen muss.
Und ja, sowas dürfte je nach AG vor Gericht landen.
/E: Und in deinen Links geht es um Quarantäne die aufgrund eines konkreten Infektionsverdachts angeordnet wurde, nicht um provisorische Quarantäne aufgrund einer Einreise.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 23.07.2020 13:35]
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| Zitat von Parax
Das gilt nicht, wenn wie in dem Fall der Reise in ein Corona-Risikogebiet der Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht und als Schutz gegenüber seinen Arbeitskollegen die Reise in ein solches Land mitteilen muss.
Und ja, sowas dürfte je nach AG vor Gericht landen.
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Muss er nicht. Kann einfach sagen "es wurde Quarantäne angeordnet".
Das kann das Gesundheitsamt ja bestätigen.
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| Ob das Nicht-Befolgen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes alleine unter das Vermeiden einer prophylaktischen Maßnahme i.S.d Infektionsschutzgesetzes fällt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Bezogen auf die Planung ihrer Urlaubsreise in ein bereits ausgewiesenes Risikogebiet können wir Ihnen gegenwärtig also nicht mit Sicherheit sagen, ob ein Verdienstausfall, der Ihnen aufgrund der gegenwärtigen Quarantänebestimmungen entsteht, entschädigt wird. | |
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende
Also ist es nicht wirklich sicher, dass der AN ANspruch auf Entschädigung hat und der AG kann das durchaus erstmal verweigern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 23.07.2020 13:39]
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Jo Hauptsache den Arbeitgeber löhnen lassen, der hat ja eh genug.
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Würde mich einfach direkt 2 Wo Krankschreiben lassen, no problemooooooo
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| Zitat von RageQuit
Würde mich einfach direkt 2 Wo Krankschreiben lassen, no problemooooooo
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Auch eine Krankschreibung garantiert nicht eine Entgeltfortzahlung.
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Wat, wie krank wird das denn im konkreten Fall geprüft?
Auf der Krankschreibung steht doch nicht drauf, was ich konkret habe. Ich könnte mir doch im Urlaub etwas nicht coroniges eingefangen haben.
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Da hab ich ja was los gestoßen
Ich war mir eigentlich relativ sicher dass wenn ich bewusst in ein Risikogebiet reise, in dem ich gesetzlich danach in Quarantäne muss, nicht berechtigt bin für Lohnfortzahlung durch den AG.
Bei uns im Haus gibt es "offiziell" nur eine Empfehlung und den Hinweis auf die Meldepflicht ggü. dem Gesundheitsamt.
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| Zitat von Parax
Das gilt nicht, wenn wie in dem Fall der Reise in ein Corona-Risikogebiet der Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht und als Schutz gegenüber seinen Arbeitskollegen die Reise in ein solches Land mitteilen muss.
Und ja, sowas dürfte je nach AG vor Gericht landen.
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Du darfst fragen ob der Urlaub in einem Risikogebiet war (wer klug fragt könnte das spezifizieren). Antwort ja oder nein.
Und was machste mit der Information dann?
Das genaue Ziel muss Dir der AN damit immer noch nicht nennen ("Wo waren sie im Urlaub" - ist als Frage unzulässig. Weiterhin.), denn Risikogebiet ohne staatliche Quarantäne heißt der AN darf danach normale arbeiten.
Wenn Du als AN das nicht möchtest musst Fu wohl entweder in beidseitigem Einverständnis über Urlaub/Freizeitabbau sprechen, oder den AN eben bezahlt freistellen.
Kluge AN (also nicht wie bei Radde), gehen da mit den Leuten ordentlich um und finde Wege, damit das für alle funktioniert.
Alles andere wird definitiv vor Gericht landen. Die Ergebnisse könnten nicht gefallen, weil das Infektionsschutzgesetz eben Dinge wie Lohnzahlung auch beinhaltet.
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Ich quote nochmal den relevanten Teil
| Zitat von Che Guevara
AG ein kackendreistes Arschloch | |
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| Zitat von Raster
Da hab ich ja was los gestoßen
Ich war mir eigentlich relativ sicher dass wenn ich bewusst in ein Risikogebiet reise, in dem ich gesetzlich danach in Quarantäne muss, nicht berechtigt bin für Lohnfortzahlung durch den AG.
Bei uns im Haus gibt es "offiziell" nur eine Empfehlung und den Hinweis auf die Meldepflicht ggü. dem Gesundheitsamt.
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Wie du siehst gibt es darauf keine rechtliche klare Antwort und ein Asi AG kann durchaus die Entgeltfortzahlung ablehnen.
| Zitat von RageQuit
Wat, wie krank wird das denn im konkreten Fall geprüft?
Auf der Krankschreibung steht doch nicht drauf, was ich konkret habe. Ich könnte mir doch im Urlaub etwas nicht coroniges eingefangen haben.
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Wenn der AG ernsthafte Zweifel an deiner Erkrankung hat (komische Umstände mit Urlaub im Risikogebiet, plötzliche KRankschreibung bei Rückkehr) kann der AG das nachprüfen lassen.
Bekanntes Thema ist hier z.B. wenn ich mir im Skiurlaub den Arm breche und danach krankgeschrieben bin. Da kann man als AG auch die Entgeltforzahlung ablehnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 23.07.2020 13:50]
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| Zitat von Parax
Bekanntes Thema ist hier z.B. wenn ich mir im Skiurlaub den Arm breche und danach krankgeschrieben bin. Da kann man als AG auch die Entgeltforzahlung ablehnen.
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Was. Wer sich beim Sport verletzt wird bestraft? Aber wer mit 40 nen kaputten Rücken vom Bürostuhl hat is ok?
Dämliche Regel.
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Den kaputten Rücken hast du ja nicht selbst verschuldet, sondern dein AG.
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Thema: Erklärbär ( Wissen rettet Leben ) |