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| Zitat von Admiral Bohm e/ sowas hab ich auch schon gelesen, da hat der Ex-Eigentümer erst mal alles (Bad, FBH) kaputt gebohrt.
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Das habe ich jetzt auch schon so oft gehört, dass ich das für eine Urban Legend halten würde. Umgekehrt, es ist ja nicht ausgeschlossen.
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Man hofft ja immer irgendwie auf so Lücken oder Wege, wie man doch zum Schnäppchen kommt. Leider suchen zu viele Leute, deshalb muss man sich einfach mit den Preisen abfinden. Selbst im Bekanntenkreis wird man bei solchen Summen nicht signifikant billiger rauskommen, wer verschenkt schon hunderttausende Euro nur weil man sich kennt?
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| Zitat von Mobius
| Zitat von Admiral Bohm e/ sowas hab ich auch schon gelesen, da hat der Ex-Eigentümer erst mal alles (Bad, FBH) kaputt gebohrt.
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Das habe ich jetzt auch schon so oft gehört, dass ich das für eine Urban Legend halten würde. Umgekehrt, es ist ja nicht ausgeschlossen.
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Ich denke auch, dass es sowas geben mag, in der Regel sollte der Eigentümer aber doch ein Interesse an einem möglichst hohen Gebot haben.
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| Zitat von Mobius
| Zitat von Admiral Bohm e/ sowas hab ich auch schon gelesen, da hat der Ex-Eigentümer erst mal alles (Bad, FBH) kaputt gebohrt.
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Das habe ich jetzt auch schon so oft gehört, dass ich das für eine Urban Legend halten würde. Umgekehrt, es ist ja nicht ausgeschlossen.
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Ich kann mir das gut vorstellen, gibt viel verrücktere, unglaublichere Geschichten.
Meine Freundin war in ihrer ehemaligen Wohnung Erstmieter in einem Neubaukomplex (So ein neumodisches Quadratviertel), mehrere Nachbarwohnungen im Nachbarhaus waren jedoch erst rund ein halbes Jahr später bezugsfertig. Wieso? Der Vermieter/Bauherr/whatever mit den Handwerkern und der Ausführungen in den Bädern nicht wirklich zufrieden und hat die Zahlung eingestellt. Die Handwerker sind daraufhin in die Wohnungen marschiert (Da nahezu Rohbau keine Wohnungstüren), haben die Fliessen und Wannen aufgehämmert und haben in die Löcher und zwischen die Fugen uriniert und gekotet. Wahre Geschichte, darauf muss man erstmal kommen.
Musste natürlich alles wieder rausgerissen werden. Ganz schön verrückt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von FBKC am 21.07.2020 14:00]
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Gibt's kein Handwerkerpfand in D?
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| Zitat von Oli
Man hofft ja immer irgendwie auf so Lücken oder Wege, wie man doch zum Schnäppchen kommt. Leider suchen zu viele Leute, deshalb muss man sich einfach mit den Preisen abfinden. Selbst im Bekanntenkreis wird man bei solchen Summen nicht signifikant billiger rauskommen, wer verschenkt schon hunderttausende Euro nur weil man sich kennt?
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Über Vitamin B, kriegt man halt bestenfalls ne Bude oder Grundstück ohne Marklerkosten. Das ist ja für beide ggf. auch schön Geld gespart.
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| Zitat von darkimp
Gibt's kein Handwerkerpfand in D?
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Ich weiss zwar nicht was ein Handwerkerpfand ist, aber das waren irgendwelche Subsubsubhandwerker aus dem EU-Ausland die vom ursprünglich beauftragten Unternehmen eingesetzt wurden.
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Mein Bruder musste einem auch schon mal androhen , dass er die Fliesen wieder "ausbaut", wenn er jetzt nicht endlich mal bezahlt. Hat dann lieber bezahlt, als den pizza Laden später aufzumachen.
Also, Schnäppchen machen kann man schon noch, aber wahrscheinlich nur off market und dann sind es halt die bruchbuden. Aber wenn der Preis stimmt, ist ein Abriss ja nicht unbedingt das schlechteste, um an ein vernünftiges Grundstück zu kommen. Abriss kostet vielleicht 10-20k, je nach Bauart.
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Mein Elektriker hat nebenan eine Gerüstbaufirma und meinte, dass da schon häufiger Autos von säumigen Auftraggebern auf dem Hof standen, die der Firma noch Geld Schulden. Er meinte, dass ich niemals Gerüstbauer prellen soll
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Wenn ich auf einem Grundstück ein zweites, eigenständiges Haus bauen möchte, reicht dann zwischen diesen beiden Häusern der einfache Mindestabstand (3m) oder muss ich diesen verdoppeln?
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Liegen sich Wände desselben Gebäudes oder Wände von Gebäuden auf demselben Grundstück gegenüber, so können geringere Abstandsflächen als nach Absatz 5 gestattet werden, wenn die Belichtung der Räume nicht wesentlich beeinträchtigt wird und wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. § 6 (10) BauO NRW
In NRW gibt es theoretisch Möglichkeiten. In anderen Bundesländern sind die Regelungen ähnlich.
Es gilt wieder grundsätzlich: Gespräch mit der Bauaufsicht und oder Bauvoranfrage.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 21.07.2020 21:08]
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In Bayern 1H (bzw. 0,5H wenn 16m Privileg) je Gebäude, mindestens jedoch 3m .
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| Zitat von Raster
Werden so Buden nicht oft von den zwangsenteigneten Besitzern zum Ende ruiniert oder müssen unter Polizeieinsatz geräumt werden?
Hätte da keinen Bock drauf. Hatten einen Fall in der Nachbarschaft da hat der Besitzer alle Bieter bedroht
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Paar Häuser weiter die Straße hoch hat der zu räumende Besitzer am Morgen der Räumung sein Gehirn an die Wohnzimmerdecke verteilt.
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Du konntest aber auch nur auch die Garage an die Grenze bauen. Das darf man überall.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 22.07.2020 6:12]
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Einfach ne übelst schmale Garage bauen. So 42cm breit. Daran dann das Haus. Zack, Vorschriften ausgehebelt
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| Zitat von Real_Futti
Ja, und an die Garage direkt das Haus, das hilft ihm ja vielleicht.
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Jein. Dein freistehendes Reihenhaus wird auf Grundlage eines Bebauungsplans gebaut sein. Im B-Plan kann man vom Bauordnungsrecht abweichende Regelungen hinsichtlich der Abstandsflächen treffen.
| Zitat von Der Büßer
Einfach ne übelst schmale Garage bauen. So 42cm breit. Daran dann das Haus. Zack, Vorschriften ausgehebelt
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Bauämter hassen diesen Trick.
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| Zitat von Kung Schu
Bebauungsplans
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Kann man da einfach zum Bauamt gehen und sagen: "Lass mal den Bebauungsplan für mein Haus sehen?"
Oder geht das nur immer mit konkreten Vorhaben: "Ich will XY bauen? Geht das?"
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Kung Schu
Bebauungsplans
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Kann man da einfach zum Bauamt gehen und sagen: "Lass mal den Bebauungsplan für mein Haus sehen?"
Oder geht das nur immer mit konkreten Vorhaben: "Ich will XY bauen? Geht das?"
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Bebauungspläne sollten heutzutage sogar online einsehbar sein. Mal die Homepage der Kommune checken. Ansonsten: Jo, Einsichtnahme ist möglich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 22.07.2020 8:22]
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ok. danke
Das was ich online sehen kann hilft mir aber nicht weiter.
"Satellitenbildansicht mit 2 Quadraten für Haus + Garage" für die komplette Straße.
Das ist wohl nicht das was ich brauche.
Mich würden so Dinge interessieren wie:
- "Darf ich noch eine feste Überdachung über die Terrasse packen?"
- "Darf ich die Garage noch verlängern?"
Hatte gehofft da gibt es vllt Karten mit markierten Flächen bei denen dann aufgeschlüsselt wird, wie sie bebaut werden dürfen.
Z.B.
- Außenrum ein Streifen der nicht bebaut werden darf
- Danach 7m Streifen welcher nur bis 3m bebaut werden darf (z.B. Garage)
- Dazu dann eine Fläche die bis 15m bebaut werden darf (Wohnhaus)
Da muss man sich wohl dann direkt mal ans Bauamt wenden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 22.07.2020 8:50]
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Wenns keinen B-Plan gibt gilt § 34 BauGB. Am besten rufst du einfach mal an und fragst freundlich nach, ob man dir am Telefon eine Auskunft geben mag.
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Bei uns war der Plan auch nur solange online wie die Gemeinde Grundstücke verkauft hat
Einfach mal auf der Gemeinde anrufen, die leiten dich schon weiter.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 22.07.2020 8:59]
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Wir haben uns gestern eine spannede Maisonette Wohnung angeschaut, bzw. ein Neubauprojekt das u.A. diese Wohnungen haben wird. EG (mit Terasse und Minigärtchen) und 1. OG in einer Wohnung, 4.5 Zimmer, 120qm.
Hat ein bisschen Reihenhauscharakter, was uns in diesem Fall aber nicht stört. Die "Breite" ist mit über 7 Metern auch ganz okay.
Leider fuckt mich das Wegekonzept zur Tiefgarage und Keller total ab. Das ist echt bitter, weil der Schnitt und Grundriss der eigentlichen Wohnung uns extrem gut efällt und die Wohnung preislich auch noch i.O. ist.
Man muss zum Lift recht weit laufen (in das Nachbargebäude). Der Lift kommt dann bei den Kellerabteilen raus, und man muss in der TG "zurück" laufen zum Stellplatz.
Alternativ gäbe es direkt an der Wohnung eine Treppe in die TG. Dann ist man sofort am Stellplatz aber nicht direkt am Kellerabteil.
Klingt jetzt schon total nervig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 22.07.2020 9:36]
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Deine Probleme will man haben.
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Noch(? ) habe ich den Standpunkt, dass bei einem Kredit über eine halbe Million Euro der mich den größten Teil meines restlichen Erwerbsleben begleiten wird, eigentlich alles passen sollte.*
*ja lol... mir eigentlich auch klar, dass Immobilienerwerb eher ein "pick 2" aus Lage, Qualität, Preis ist.
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580.000 + 27.000 für die TG.
Regensburg, nicht München.
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Ha, geschenkt!
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Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter ) |