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| Zitat von Jay666
| Zitat von Jellybaby
fährt wie ein normaler potler bei der Ausfahrt vom Treffen.
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Nur um das mal in Relation zu setzen..
wie bei der Ausfahrt gefahren wird:
wie es aus Jellys Auto wirkt:
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Vielleicht könntest du noch zeigen, wie das im Heck von shekks Auto aussieht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 16.07.2020 20:52]
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Aber sicher doch, der Archivar hat alles dar.
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| Zitat von Jay666
| Zitat von Jellybaby
fährt wie ein normaler potler bei der Ausfahrt vom Treffen.
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Nur um das mal in Relation zu setzen..
wie bei der Ausfahrt gefahren wird:
wie es aus Jellys Auto wirkt:
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Gibt es noch das Bild von den rauchenden Bremsen am Jellybird?
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Abläufe vom panoramadach reinigen lassen, dringend!
Sonst kommt es vorne auch noch durch.
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ich verstehe kaum ein Wort davon, aber es sieht teuer aus.
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Es ist schon sehr gutes Doppelsprech.
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Auch schon wieder 12 Jahre her. Das Heckemblem hab' ich noch!
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Jay666
| Zitat von Jellybaby
fährt wie ein normaler potler bei der Ausfahrt vom Treffen.
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Nur um das mal in Relation zu setzen..
wie bei der Ausfahrt gefahren wird:
wie es aus Jellys Auto wirkt:
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Gibt es noch das Bild von den rauchenden Bremsen am Jellybird?
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Das war in der Tat eine sehr interessante Ausfahrt.
Ich kann mich da auch noch an einen gewissen Z4 mit "Reifenproblemen" erinnern
¤: oder war das ein Z3?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shadowx am 16.07.2020 23:08]
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| Zitat von Jellybaby
ich verstehe kaum ein Wort davon, aber es sieht teuer aus.
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Daimler hat in Q2 besser performed als gedacht und deswegen -1.6 Mrd Euro verdient.
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| Zitat von shadowx
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Jay666
| Zitat von Jellybaby
fährt wie ein normaler potler bei der Ausfahrt vom Treffen.
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Nur um das mal in Relation zu setzen..
wie bei der Ausfahrt gefahren wird:
wie es aus Jellys Auto wirkt:
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Gibt es noch das Bild von den rauchenden Bremsen am Jellybird?
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Das war in der Tat eine sehr interessante Ausfahrt.
Ich kann mich da auch noch an einen gewissen Z4 mit "Reifenproblemen" erinnern
¤: oder war das ein Z3?
| | Z3 Coupe war das doch oder?
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Das war ein Z3 Fred3 Coupe mit.... Mischbereifung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 17.07.2020 7:27]
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Jellybaby
ich verstehe kaum ein Wort davon, aber es sieht teuer aus.
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Daimler hat in Q2 besser performed als gedacht und deswegen -1.6 Mrd Euro verdient.
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Naja, oder sie haben 1 Mrd. besser verdient als gedacht. Und vor allem, dass trotz Corona das VJ EBIT in Q2 gehalten wurde. Letztes Jahr war das aber vor allem durch Rückstellungen bedingt, meine ich.
Insgesamt eigentlich eine nicht ganz so gute Position, um mit dem Betriebsrat über betriebsbedingte Kündigungen zu sprechen (die eigentlich bis 2029 ausgeschlossen sind).
Ziemlicher Vorstands-Dickmove, ohne belastbare Konzernzahlen die Vereinbarung aufweichen zu wollen.
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| Zitat von Jellybaby
Gibt es noch das Bild von den rauchenden Bremsen am Jellybird?
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Irgendwo bestimmt. Mir fehlen leider generell irgendwie die Bilder aus den letzten Jahren. Keine Ahnung wo ich die hingespeichert hab
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| Zitat von DVS2XLC
Abläufe vom panoramadach reinigen lassen, dringend!
Sonst kommt es vorne auch noch durch.
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Oh danke sehr. Also doch der Schmuh. Selber geht das wohl nicht?
Sehe nur die vorderen beiden rechts und links, wenns Dach ofen ist. Wehe da sind noch mehr, irgendwo versteckt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von CriMeARiver am 17.07.2020 22:15]
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Folgender Fall:
Person 1 macht im Jahr 2006 den Führerschein der Klasse B.
Person 2 macht im Jahr 2015 den Führerschein der Klasse B.
Gibt es jetzt einen Unterschied bezüglich dessen, was Person 1 und Person 2 für Anhänger ziehen dürfen?
Gab es da mal irgendwann ne Änderung?
Ich weiß, dass Person A Anhänger über 750kg ziehen darf, solange der Zug die bekannten 3,5t nicht übersteigt (technische Details des Zugfahrzeuges mal außen vor). So ist es ja in meinem persönlichen Fall. Ich dachte bisher, das trifft auch noch auf Leute zu, die heute ihre Klasse B machen würden.
Person 2 sagt mir jetzt, dass er ums Verrecken nicht mehr als 750kg anhängen darf, da er den Führerschein später gemacht hat. Selbst wenn der gesamte Zug unter 3,5t wiegt. Ich sage, das ist Quatsch und er darf genau so viel wie ich/Person 1 ziehen.
Was stimmt?
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Man würde annehmen, das Bundesverkehrsministerium wüsste es am besten.
| auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. | |
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Ja, sehe ich auch so. Er meinte aber, es hätte "da mal ne Änderung gegeben".
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| Zitat von Prügelknabe
Folgender Fall:
Person 1 macht im Jahr 2006 den Führerschein der Klasse B.
Person 2 macht im Jahr 2015 den Führerschein der Klasse B.
Gibt es jetzt einen Unterschied bezüglich dessen, was Person 1 und Person 2 für Anhänger ziehen dürfen?
Gab es da mal irgendwann ne Änderung?
Ich weiß, dass Person A Anhänger über 750kg ziehen darf, solange der Zug die bekannten 3,5t nicht übersteigt (technische Details des Zugfahrzeuges mal außen vor). So ist es ja in meinem persönlichen Fall. Ich dachte bisher, das trifft auch noch auf Leute zu, die heute ihre Klasse B machen würden.
Person 2 sagt mir jetzt, dass er ums Verrecken nicht mehr als 750kg anhängen darf, da er den Führerschein später gemacht hat. Selbst wenn der gesamte Zug unter 3,5t wiegt. Ich sage, das ist Quatsch und er darf genau so viel wie ich/Person 1 ziehen.
Was stimmt?
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Person 2 irrt.
btw, ich hab am 5. August meine BE-Prüfung, finally.
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Ja, hat es, und zwar fiel die Leergewichtsregelung weg. Demnach durfte mit B das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht unter der zGm des Anhängers liegen. Das wurde also vereinfacht. Gilt aber gleichermaßen für alle Inhaber von B.
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| Zitat von Prügelknabe
Ja, sehe ich auch so. Er meinte aber, es hätte "da mal ne Änderung gegeben".
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In der Tabelle wird ja schon nach ab 2013 und bis 2013 unterschieden. Wenn es da eine solche Änderung gegeben hätte, würde ich erwarten, dass die da ebenfalls dargestellt würde. Er liegt also einfach falsch.
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Ok, super. Danke für die Bestätigung an alle!
| Zitat von harmlos
Ja, hat es, und zwar fiel die Leergewichtsregelung weg. Demnach durfte mit B das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht unter der zGm des Anhängers liegen. Das wurde also vereinfacht. Gilt aber gleichermaßen für alle Inhaber von B.
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Und jetzt darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges wohl unter der zGm des Hängers liegen?
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| Zitat von Prügelknabe
Ja, sehe ich auch so. Er meinte aber, es hätte "da mal ne Änderung gegeben".
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Die Änderung war, dass eine Beschränkungen von Klasse B in Bezug auf Anhänger weggefallen ist. Früher galt noch, dass die Leermasse des Fahrzeugs größer sein muss als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Man dürfte also z.B. keinen Anhänger mit 1,5t zGM mit einem Fahrzeug mit 1,3t Leermasse und 1,8t zGM bewegen.
Unabhängig davon gelten natürlich immer die Einschränkungen der Anhängelast eines Fahrzeugs.
e: Zu langsam.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sharku am 17.07.2020 22:22]
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| Zitat von Prügelknabe
Ok, super. Danke für die Bestätigung an alle!
| Zitat von harmlos
Ja, hat es, und zwar fiel die Leergewichtsregelung weg. Demnach durfte mit B das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht unter der zGm des Anhängers liegen. Das wurde also vereinfacht. Gilt aber gleichermaßen für alle Inhaber von B.
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Und jetzt darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges wohl unter der zGm des Hängers liegen?
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Solang beides <3,5t zGG bleibt, klar.
Gibt es wirklich solche Gespanne? Suzuki Jimny?
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Ja.
Hat man sich aber erspart weil das in der Praxis kaum relevant ist. Bei den allermeisten Autos liegt die maximal zulässige Anhängelast nur unwesentlich über dem Leergewicht. Und da, wo es doch ein paar kg Differenz sind, grätscht bereits die zGm-Summen-Grenze dazwischen.
Ein Polo wiegt leer 1100 kg und darf gebremste 1000 kg ziehen oder so, die Frage stellt sich gar nicht.
Ein e90 mit größerem Motor wiegt leer 1550 kg und darf 1800 kg ziehen - da die zGm mit 2050 kg aber den ziehbaren Anhänger auf 1450 kg begrenzt ist auch hier alles unproblematisch.
/Fiktive Zahlen aus dem Gedächtnis, kommt aber tendenziell gut hin.
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| Zitat von HrHuss
Gibt es wirklich solche Gespanne? Suzuki Jimny?
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Ich denke da an eher älteren Fahrzeuge. Opel Omega A, VW Passat B3, vielleicht Mercedes W124. Die könnten mit ihrem Leergewicht unter 1,5t bleiben und ne zGM von weniger als 2t haben. Damit wären 1,5t Anhänger vom Führerschein her erlaubt.
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Ich hab auch mal ne Hängerfrage. Stützlast soll ja min. 4% des zGG des Hängers sein aber muss 25kg nicht überschreiten. Angenommen mein Hänger hat max. 100kg Stützlast und ich belade ihn gleichmäßig mit Zementsäcken, 5 in der breite, 8 in der Länge, macht 1000kg gleichmäßig verteilt. ZGG sind 1000kg, heißt, ich muss eigentlich nur einen Sack aus der hintersten Reihe ganz nach vorn packen, richtig? Oder sind die so tariert, dass sie immer mindestens 25kg Stützlast generieren und ich nix umpacken muss?
Ich weiß, lieber zuviel Stützlast als zu wenig, hatten wir ja letztens.
/ed
Was soll der Käse, direkt ne Stützlastwaage bestellt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HrHuss am 17.07.2020 22:42]
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| Zitat von HrHuss
Gibt es wirklich solche Gespanne? Suzuki Jimny?
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Also so ungewöhnlich war das vor ein paar Jahren zumindest garnicht:
VW Passat 3BG 1.9TDI - 1395kg Leergewicht
Anhängelast - 1600kg wenn nicht sogar 1700kg
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 17.07.2020 22:42]
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Krass, so leicht war der? Mein A6 wiegt schon 1950.
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Thema: Autothread ( hup hup ) |