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WAR JA KLAR
| Ich hätte mal ne Frage zum Mietrecht:
Es ist ja weiss Gott warum erlaubt, im Vertrag eine Klausel wie "Kleinreperaturen bis 100¤ sind vom Mieter zu tragen" einzubauen.
Darf nun der Vermieter bei jeder beliebigen Reparatur 100¤ der Gesamtsummme dem Mieter in Rechnung stellen, im Prinzip wie der Selbstbehalt einer Versicherung? Oder muss dafür die Rechnung der Reperatur unterhalb 100¤ liegen?
Und wie oft darf der Vermieter davon Gerbrauch machen? Wenn es mal in einem Jahr fünf Reparaturen gäbe und jedes Mal wird dem Mieter 100¤ berechnet, ist das ja nicht mehr im Sinne dieser Klausel.
/Deutschland | | , Deutschland, hup hup hup.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 30.01.2018 16:50]
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Ich habe einen Mandanten, der mit gewisser Regelmäßigkeit in Abo-Fallen tritt und ungewollte Verträge im Internet abschließt. Immerhin hat er mittlerweile gelernt, dass er möglicherweise widerrufen kann, dies jedoch zeitnah tun sollte. Jetzt muss ich ihm nur noch beibringen, dass er den Widerruf nicht an "noreply@...com" schicken sollte.
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Die NZA hab ich am Dienstag griffbereit, reicht das?
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| Für besonders erfolgreiche Absolventen des Studienganges Master of Laws an der FernUniversität Hagen ist zudem die Möglichkeit gegeben, an der FernUniversität in Hagen nach erfolgreicher Promotion den Grad eines Doktors der Rechte (Dr. iur.) zu erlangen. Diese Chancen gelten für "externe" Studierende ebenso wie für diejenigen, die zunächst den LL.B. der Fakultät absolviert haben. LL.B., LL.M. und Dr. iur. an der Fernuniversität in Hagen, eine einmalige Chance! | |
Dr. iur. ganz ohne Staatsexamen. Klingt irgendwie seltsam.
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Ich habe eine Frage zum WEG-Recht - auf die ich mir im Internet schwer tue Antworten zu finden aufgrund der Fülle an Informationen zum WEG-Recht...
Folgender Fall: zwei Mehrfamilienhäuser bilden aufgrund der gemeinsamen Tiefgarage eine WEG. Das erste Haus ist fertig und wird bereits bewohnt, das zweite ist noch im Bau. Die Bezugsfertigkeit/Fertigstellung des zweiten Hauses nähert sich und es wird eingeladen zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung. TOP nicht wirklich Erstversammlungslike. Die Abnahme des ersten Hauses usw. hat ja auch schon stattgefunden - also wird die Gründung der WEG irgendwie schon vorher stattgefunden haben.
Ist das normal? Das Beste was ich finden konnte ist dieser Eintrag auf Wikipedia. Ist man jetzt schon ab Baubeginn durch Eintragung der Auflassungsvormerkung Miteigentümer mit allen Rechten (und Pflichten?! - geht ja irgendwie noch nicht vor Besitzübergang, oder?) oder ist es ganz normal, dass es irgendwann los geht mit denen die halt schon übernommen haben und die restlichen Stimmanteile werden durch den Bauträger gelenkt - was ja höchst merkwürdig wäre; gerade bei der Auswahl des Sachverständigens für die Abnahme?
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| Zitat von fiffi
| Für besonders erfolgreiche Absolventen des Studienganges Master of Laws an der FernUniversität Hagen ist zudem die Möglichkeit gegeben, an der FernUniversität in Hagen nach erfolgreicher Promotion den Grad eines Doktors der Rechte (Dr. iur.) zu erlangen. Diese Chancen gelten für "externe" Studierende ebenso wie für diejenigen, die zunächst den LL.B. der Fakultät absolviert haben. LL.B., LL.M. und Dr. iur. an der Fernuniversität in Hagen, eine einmalige Chance! | |
Dr. iur. ganz ohne Staatsexamen. Klingt irgendwie seltsam.
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Ich bin erstaunt, dass die auch .iur sagen dürfen und nicht stattdessen irgendwas anderes genommen wird, was mit law/jura zu tun hat
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 06.02.2018 9:08]
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| Zitat von KOOGas
Ich habe eine Frage zum WEG-Recht - auf die ich mir im Internet schwer tue Antworten zu finden aufgrund der Fülle an Informationen zum WEG-Recht...
Folgender Fall: zwei Mehrfamilienhäuser bilden aufgrund der gemeinsamen Tiefgarage eine WEG. Das erste Haus ist fertig und wird bereits bewohnt, das zweite ist noch im Bau. Die Bezugsfertigkeit/Fertigstellung des zweiten Hauses nähert sich und es wird eingeladen zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung. TOP nicht wirklich Erstversammlungslike. Die Abnahme des ersten Hauses usw. hat ja auch schon stattgefunden - also wird die Gründung der WEG irgendwie schon vorher stattgefunden haben.
Ist das normal? Das Beste was ich finden konnte ist dieser Eintrag auf Wikipedia. Ist man jetzt schon ab Baubeginn durch Eintragung der Auflassungsvormerkung Miteigentümer mit allen Rechten (und Pflichten?! - geht ja irgendwie noch nicht vor Besitzübergang, oder?) oder ist es ganz normal, dass es irgendwann los geht mit denen die halt schon übernommen haben und die restlichen Stimmanteile werden durch den Bauträger gelenkt - was ja höchst merkwürdig wäre; gerade bei der Auswahl des Sachverständigens für die Abnahme?
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Die WEG entsteht durch Realteilung, d.h. durch die Teilungserklärung. Die ist notariell, darauf werden die einzelnen Grundbuchblääter angelegt. Da werden dann aus Miteigentumsanteilen selbstständige (quasi virtuelle) eigentumsfähige, also rechtlich abgegrenzte Immobilien, obwohl es dasselbe Grundstück ist, und deshalb haben die einzelnen Eigentümer auch ein sog. Gemeinschaftseigentum (das Grundstück, tragende Teile, Dach, Fassade, Versorgungsleitungen bis zur Wand,...).
Wer Eigentümer dieser Einheiten ist, u.a. auch der Bauträger, ist egal. Du kannst auch ein 10-Parteien-Haus mit Teilungserklärung und nur drei Eigentümern oder sogar nur einem einzigen haben, das ist rechtlich auch eine WEG.
Das Problem der Stimmrechtsmajorisierung durch den Bauträger ist nicht neu, muss man meistens anders (baurechtlich) lösen...
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Nice, in Juris kann man jetzt verschiedene Gesetzesfassungen miteinander vergleichen, mit farblicher Markierung der Änderungen.
Am neuen Design stört mich aber extrem, dass ein Klick mit der mittleren Maustaste in der Ergebnisliste die Urteile zwar in einem neuen Tab öffnet, dies aber im Vordergrund. Hab den Support schon angeschrieben, mit der Bitte, das doch wenigstens optional auszugestalten, aber die Mail dürfte im elektronischen Papierkorb gelandet sein.
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Nachdem zu befürchten Stand, dass ein Mandant heute Abend noch 4 Abmahnungen verschickt haben will, hat er sich jetzt entschieden, doch erst nächste Woche zu verschicken.
Das heißt ich kann ab jetzt trinken. \o/ Helauuu!
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Gibt es hier jemanden, der sich im Bereich Familien- bzw. Scheidungsrecht auskennt und mir per PM eventuell zu einem fiktiven Thema ein paar Fragen beantworten könnte?
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| Zitat von paaaady
Gibt es hier jemanden, der sich im Bereich Familien- bzw. Scheidungsrecht auskennt und mir per PM eventuell zu einem fiktiven Thema ein paar Fragen beantworten könnte?
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Fang mal an Medical Detective und Dexter zu gucken. Spart soviel Kummer!
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Ich bin gerade über den Begriff Vertragsurkunde gestolpert (Kontext, "ist die Vertragsurkunde ausgefertigt und beidseitig unterzeichnet, geht sie allen anderen Vertragsbestandteilen vor"). Wie definiert sich aber eine Vertragsurkunde? Ist das einfach der Hauptbestandteil des Vertrages auf welchem alle Parteien unterschreiben, oder muss die irgendwie mit "VERTRAGSURKUNDE" gekennzeichnet sein?
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Liebe Freunde des Rechts,
ich hätte eine Bitte zur Einschätzung der Frage ob vorliegend ein Sachmangel gegeben ist - rechtskundig bin ich durchaus selbst, aber manchmal hat man ja das Gefühl, man ist der einzige, der auf der richtigen Seite fährt und es kommen einem tausende Geisterfahrer entgegen.
Es geht um folgenden (selbstverständlich völlig hypothetischen, sämtliche potentiell mit dem RDG in Konflikt stehende Meinungsäußerungen ausschließenden) Sachverhalt:
Sportverein bestellt Pullover bestickt mit dem Teamnamen und erhält eine Lieferung, bei dem man mit dem Ergebnis nicht wirklich zufrieden ist.
Anschauungsmaterial: https://imgur.com/F1LdQmp
Oben ein Beispiel aus einer früheren, ordnungsgemäßen Lieferung, darunter die neu erhaltene. Selbstverständlich hat man die obige Ausführung wieder erwartet und auch auf der Shop-Website war der Schriftzug weiterhin ohne Lücke, sondern durchgängig gestaltet.
Der Händler stellt sich auf den Standpunkt, es liege kein Fehler vor, die Abweichung halte sich im Rahmen dessen, was üblicherweise vorkommt.
Ist die Gegenauffassung, es liege sehr wohl ein Sachmangel vor, sehr gut vertretbar und die Händlerauffassung eher die Kategorie krasse Mindermeinung? Oder bin ich da zu verblendet unterwegs?
Der weitergehende Sachverhalt hat noch ein paar Ausflüge ins IPR, aber wir gehen mal davon aus, dass im Ergebnis deutsches Recht Anwendung findet.
Über unverbindliche Meinungsäußerungen würde ich mich sehr freuen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 12.02.2018 22:13]
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Bild wie es auf der Website dargestellt wird?
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Frechheit, verklagen.
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Ist das so ein Suchbild nach dem Motto "finde die Unterschiede"? Ich finds echt nicht so krass.
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| Zitat von smoo
Ist das so ein Suchbild nach dem Motto "finde die Unterschiede"? Ich finds echt nicht so krass.
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Die Lücke im Schriftzug, das schräge "K", der i-Punkt.
Danke aber für die Rückmeldungen bislang. Ich finde die Unterschiede doch eher gravierend, aber bevor wir das Ganze am Ende noch zu einem Prozess eskalieren lassen, wollte ich mal ein paar unbefangene Ansichten einholen.
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Die Lücke im Schriftzug geht garnicht. Das hat nichts mehr mit Toleranz bei irgendwelchen Nähten zu tun, sondern ist eine völlig andere Schreibweise.
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K, nights?
E-Street... No retreat, no surrender
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Ich bin zwar kein Jurist, aber der Charakter vom Schriftzug ist jetzt klar ein anderer. Deswegen würd ich da schon drauf bestehen dass es geändert wird. Ist ja wohl kein H&M Pulli bei dem das ganze ohne jeglichen Bezug zu irgendwas steht, sondern offenbar der "Erkennungsschriftzug" eines Sportvereins, richtig? Wenn ja: Umtauschen lassen. Ohne wenn und aber.
Wenn der Schriftzug jedoch nur zufällig dem des Sportvereins entspricht bzw ihr euren Sportverein nach dem Schriftzug gestaltet habt sehe ich da eher schwarz für euch.
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Nahttoleranz my ass, da fehlen ja auch die ganzen Verjüngungen und so, die das dann erst richtig aussehen lassen, die haben das einfach nicht ordentlich erfasst.
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Ich würde auch sagen, dass die Ist-beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Die Abweichungen sind ja nicht nur den Fehlertoleranzen der Produktion geschuldet, sondern tatsächlich einfach auf schlechtes, nachlässiges Arbeiten zurück zu führen.
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| Zitat von -rantanplan-
Nahttoleranz my ass, da fehlen ja auch die ganzen Verjüngungen und so, die das dann erst richtig aussehen lassen, die haben das einfach nicht ordentlich erfasst.
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Ah, das war mir auch aufgefallen, aber da habe ich wohl gerade die Lösung für gefunden. Ich vermute, die haben das Logo einfach "zweifarbig" ausgeführt. Grün mit grüner Outline. Dann passiert nämlich genau das, dass es mit den Verjüngungen nicht passt und der i-Punkt so drangeklatscht aussieht. Nur das abgebrochene "K" kann ich mir weiterhin nicht erklären.
Danke für die Antworten!
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |